Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es wird keine Asbesttransporte von der Fulgurithalde in Wunstorf-Luthe in Niedersachsen zur Deponie Ihlenberg geben. Diese klare und abschließende Entscheidung der Landesregierung steht seit Anfang Januar fest. Sie beruht auf der Grundlage des durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens.
Im Dezember, Mitte Dezember wurde die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth und Siederer mit der Prüfung der Fragestellung betraut, ob der vorgesehene Transport des asbesthaltigen Schlamms mit loser Schüttung auf abgedeckten Lkw-Aufliegern mit dem geltenden Recht zu vereinbaren ist. Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist klar. Die Kanzlei gelangt in einem veröffentlichten und freigegebenen Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass sich die vorgesehene unverpackte Beförderung des asbesthaltigen Schlammes ohne behördliche Ausnahmegenehmigung nach Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht als rechtswidrig erwiesen hat.
Zum Gefahrgutrecht: In gefahrgutrechtlicher Hinsicht ist die Verpackung für das Asbestmaterial dann erforderlich, wenn nicht die Sondervorschrift 168 ADR greift. Die Ein
haltung der Anforderungen der Sondervorschrift 168 ADR ist nach Ansicht der Rechtsgutachter aber nicht nachgewiesen, sodass es bei der Verpackungspflicht bleibt, also Big Bags.
Da es nach Ausführung der Gutachter keinen anerkannten Schwellenwert für die gesundheitliche Gefährdung von Asbesttransporten und -positionen gibt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sichergestellt ist, dass bei der Beförderung nur eine ungefährliche Menge lungengängiger Asbestfasern freigesetzt werden kann. Das Freisetzen gefährlicher Mengen muss zudem vor Beginn eines jeweiligen Transportes sicher ausgeschlossen sein. Das im Rahmen der Probetransporte beförderte Asbestmaterial war aber nicht repräsentativ für die gesamte Fulgurithalde. Daher ist nicht sicher, dass bei der Beförderung von Material mit höherem Asbestgehalt es zu keiner Freisetzung einer gefährlichen Menge kommen kann.
Meine Damen und Herren, zum Deponierecht: Deponierechtlich ist die unverpackte Ablagerung von Asbest möglich. Das befreit die Beteiligten insgesamt aber nicht von der Einhaltung der gefahrgut- und gefahrstoffrechtlichen Verpackungsanforderungen.
Zu den Ausnahmegenehmigungen und Zuständigkeiten: Sowohl für die gefahrgutrechtlichen als auch für die gefahrstoffrechtlichen Verpackungspflichten können Ausnahmegenehmigungen durch die jeweilige zuständige Behörde erteilt werden. Derartige Ausnahmegenehmigungen liegen nach Kenntnis der Landesregierung jedoch nicht vor. Für die Erteilung der gefahrgut- und gefahrstoffrechtlichen Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf die Beförderung sind die niedersächsischen Behörden zuständig. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Hinblick auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften des Gefahrgutrechtes durch die Betreiberin der Deponie Ihlenberg, also der IAG, fällt dagegen in die Zuständigkeitsbereiche des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Ohne die Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen kann eine Untersagung rechtswidriger Transporte für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern in gefahrgutrechtlicher Sicht durch die zuständigen Kreisorgane erfolgen. In gefahrstoffrechtlicher Hinsicht kann das Landesamt für Gesundheit und Soziales eine unzulässig unverpackte Anlieferung auf der Deponie Ihlenberg untersagen.
Zur Transparenz, meine Damen und Herren: Das Rechtsgutachten wurde unmittelbar nach der Fertigstellung auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus veröffentlicht und ist dort für jedermann einsehbar. So kann das geschilderte Ergebnis nun auch ohne Weiteres nachvollzogen werden. Damit ist die Transparenz auch für Sie von den GRÜNEN, denke ich, gegeben.
Konsequenzen aus dem Rechtsgutachten: Vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens hat die Landesregierung beschlossen, dass die Deponie Ihlenberg für die Annahme von Asbestabfällen von der Fulgurithalde in Niedersachsen nicht mehr, grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung steht. Die IAG wurde daraufhin angewiesen, sämtliche Aktivitäten, die auf einen erfolgreichen Abschluss eines Vertrages zur Anlieferung von Asbest beziehungsweise von asbesthaltigem Schlamm aus WunstorfLuthe hinauslaufen könnten, einzustellen und alle diesbezüglichen Geschäftsbeziehungen zu beenden. Hieran
wird deutlich, dass die Landesregierung in Wahrnehmung ihrer Verantwortung ohne weiteres Warten die erforderlichen Schlussfolgerungen aus dem erstellten Rechtsgutachten gezogen hat.
Meine Damen und Herren, zu den Auseinandersetzungen mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Landesregierung hat sich – und das möchte ich hier klar herausstellen – zu keinem Zeitpunkt blind auf die Beurteilungen der niedersächsischen Behörden verlassen. Diesbezügliche Feststellungen des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen fehl.
Ich möchte hier in Erinnerung rufen, dass die niedersächsischen Behörden auf der Grundlage ihrer fachlichen Bewertung und nach Auswertung der Probetransporte durch den TÜV Nord die Sondervorschriften 168 ADR für verantwortbar hielten und den Transport des asbesthaltigen Schlammes in loser Schüttung damit für rechtlich zulässig erachteten. Trotz dieser aus niedersächsischer Sicht eindeutigen Bewertung verblieben in der Landesregierung nach der Durchführung und Auswertung der Probetransporte rechtliche Zweifel.
Meine Damen und Herren, diese Zweifel hat die Landesregierung nicht leichtfertig abgetan. Vielmehr ist sie ihren Bedenken in verantwortungsbewusster Wahrnehmung ihrer Aufgaben nachgegangen. Vor dem Hintergrund der durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht
im Jahre 2009 aufgeworfenen Rechtsfragen hat die Landesregierung ein eigenes Rechtsgutachten auf den Weg gebracht. Ich darf auch auf die Aufgabenstellung auf der Seite 7 – Sachverhalte und Aufgabenstellung – insgesamt verweisen, in besonderer Weise an die Adresse der GRÜNEN. Die Annahme der Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes wurde durch die niedersächsische Landesregierung eher ignoriert. Von uns aber wurde sie wahrgenommen und ich denke, damit haben wir verantwortungsvoll gehandelt. Die Behauptung, dass sich die Landesregierung zu leichtfertig auf Schwellenwerte für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Asbesttransporten verlassen hat, trifft ebenfalls nicht zu. Diese Annahme lässt außer Acht, dass die Landesregierung bereits umgehend nach der Auswertung der Probetransporte durch den TÜV Nord das Vorhaben gestoppt hat, meine Damen und Herren.
Die IAG wurde angewiesen, bis zur Fertigstellung des Gutachtens keine Asbesttransporte von der Fulgurithalde in Niedersachsen anzunehmen.
Herr Minister Glawe, Sie sagten eben, dass die Zweifel der Landesregierung bezüglich der rechtlichen Sicherheit der Asbesttransporte so groß gewesen sind, dass Sie ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben. Trotzdem haben Sie, bevor das Ergebnis dieses Rechtsgutachtens vorlag, nämlich zum Zeitpunkt, als wir den Antrag auf ein Moratorium des Asbesttransportes stell
Also, Frau Kollegin, auch Sie werden nicht verhindern, dass ich jeden Tag schlauer werde und damit auch Bedenken, die vorgetragen werden, im Nachgang auswerte. Und ich sage, die Landesregierung hat in dieser Frage sehr verantwortungsvoll gehandelt, denn am Ende zählt das Ergebnis.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat nach Durchführung und Auswertung der Probetransporte entgegen der Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sehr wohl vorsorglich gehandelt. Obwohl die Behörden in Niedersachsen unverpackte Transporte für rechtmäßig hielten, hat die Landesregierung die Annahme der Astbestabfälle für die Deponie Ihlenberg unverzüglich unterbunden und ein ausführliches und unabhängiges Gutachten eingeholt. Die Landesregierung hat damit die zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt in unserem Land erfüllt.
Ich wiederhole mich an dieser Stelle gern: Oberstes Ziel der Landesregierung war und ist es weiterhin, Gefährdungen für Menschen und Umwelt besonders im Voraus sicherzustellen. Die im Hinblick auf die Asbesttransporte vorhandenen Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger wurden vonseiten der Regierung ernst genommen. Wir haben stets betont, dass die geplanten Asbesttransporte nur stattfinden können, soweit sie mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Mit der Absage des Asbesttransportes wird diese Maßnahme konsequent umgesetzt.
Meine Damen und Herren, alle Dinge, die sich aus dem Rechtsgutachten ergeben, sind selbstverständlich für die zukünftigen Handlungen in unserem Land Maßstab. Daher glaube ich, dass wir insgesamt die Dinge auf der Landesebene mit den Behörden zusammen auswerten und damit auch sicherstellen, dass zukünftig verantwortlich mit Asbesttransporten umgegangen wird. Deshalb empfehle ich dem Hohen Haus
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Übersichtlichkeit der derzeitigen Plenardebatte möchte ich die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt auch nicht über die Maßen beanspruchen. Ich denke, der Antrag und die Äußerung, die der Kollege Suhr hier heute im Haus gemacht hat, aber auch die Pressemitteilungen, die in der Vergangenheit und in den letzten Tagen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch vom Kollegen Suhr zu
Dann lassen Sie mich gleich mit dem anfangen, Herr Kollege, was Sie hier gesagt haben. Um noch mal darauf zurückzukommen, Sie haben mich und den Minister zitiert und die Äußerungen, die ich damals sinngemäß gemacht habe, ich habe es nicht genau im Kopf, was gesagt wurde. Ich habe das Zitat ungefähr auch so im Kopf, also das kommt wohl mit den Genehmigungen für die niedersächsischen Behörden. Wir haben heute über alte Eltern gesprochen, aber so alt bin ich dann auch noch nicht, dass ich mir das nicht merken kann, was ich gesagt habe.
Herr Kollege Suhr, wenn Sie das Gutachten, das von der Landesregierung beauftragt worden ist, gelesen haben,
aufmerksam gelesen haben, dann werden Sie gelesen haben, wenn Sie es nicht überlesen haben, dass auch die Kollegen Gaßner, Groth, Siederer davon ausgehen, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden in Niedersachsen sitzen. Und was anderes habe ich hier nicht gesagt. Das ist auch heute noch so. Die Frage, die sich hier stellt …
Die Frage ist doch gar nicht, ob wir hier im Land Genehmigungsbehörde sind, sondern – und das ist der Einwand, den Sie eben gebracht haben – wie gehen wir damit um, wenn denn möglicherweise eine Genehmigung von einer anderen Behörde außerhalb dieses Landes erteilt wird.
Dann komme ich zu der zweiten Bemerkung, die Sie gemacht haben, von der Wandlungsfähigkeit – ich habe jetzt Ihre Wortwahl nicht genau im Kopf – der Landesregierung. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass die Landesregierung oder der Ministerpräsident oder der Wirtschaftsminister in diesem Zusammenhang ihre Position verändert hätten.
Nach meinem Kenntnisstand ist ab dem Moment, da haben Ihre Kollegen im Wirtschaftsausschuss mit dabei gesessen, wo die Diskussion im Ausschuss darüber kam, dass diese Transporte durchgeführt werden, und im Ausschuss, das ist Ihnen sicherlich auch noch bekannt, erst geäußert worden, dass es einen Vertrag gebe. Das muss man auch mal vor dem Hintergrund sehen, dass ab diesem Zeitpunkt die Landesregierung überlegt hat – und
das hat dann auch dazu geführt –, was kann hier gemacht werden, damit eine entsprechende rechtliche Bewertung dieses Ergebnisses erfolgen kann. Ich habe den Minister eben auch nicht so verstanden, dass er damals auf dem Standpunkt gestanden hat, wir nehmen alles so entgegen, wie es kommt, und heute sind wir anderer Meinung,