Protokoll der Sitzung vom 01.02.2012

Ja gut. Sie sagen doch immer: Aus der Vergangenheit lernen.

… und dann hätten wir vielleicht nicht darüber diskutiert, welche potenziellen Fehlversäumnisse eventuell Frau Sozialministerin Schwesig hätte machen können, sondern dann hätten wir vielleicht darüber diskutiert, welcher Umweltminister dafür zuständig war, als hier auf dem Ihlenberg Asbeststoffe angenommen worden sind. Also wenn wir dann tatsächlich mal das alles aufrollen wollen, dann rollen wir das richtig auf und dann machen wir das nicht über irgendwelche Möglichkeiten, die in der Zukunft, die in der Ungewissheit liegen, sondern reden wir über die Tatsachen, die heute bekannt sind. Und das ist dann vielleicht auch eine Grundlage für eine entsprechende Diskussion.

(Die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Ja, Frau Kollegin.

Gestatten Sie die Anfrage? (Zustimmung)

Bitte, Frau Dr. Schwenke.

Ich hatte ja schon gesagt, dass ich eine Kleine Anfrage gemacht habe zu den Transporten von 1990 bis heute. Ich gehe davon aus, dass Sie die Antwort auch gelesen haben, die vom LAGuS gekommen ist. Stimmen Sie mir dann zu, dass in der Zeit von 1990 bis 2011 keine Transporte in offener Weise auf den Ihlenberg gekommen sind und insofern wir eine völlig andere Situation heute haben?

Da ich jetzt mal unterstelle, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage so richtig sein soll, gehe ich davon aus, dass das zutreffend ist.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Frau Kollegin Schwenke, das ist aber nicht der Punkt, um den es hier geht, weil wenn wir nämlich über die Annahme von Deponiestoffen sprechen, und die Annahme ist ja dann das, wofür das LAGuS zuständig ist, dann wird hier der Einwand gebracht, darüber kann man auch diskutieren, ob verpackte Stoffe überhaupt noch angenommen werden müssen. Also geht es gar nicht darum, ob die Transportstoffe verpackt sind oder offen, weil spätestens bei der Annahme könnten ja rein theoretisch – Konjunktiv, nehmen Sie mir es nicht übel – Gefährdungen der Mitarbeiter bestehen.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen spielt das dann gar keine Rolle mehr. Dann diskutieren wir wirklich nur noch über die Frage: Wollen wir Asbeststoffe auf einer Sondermülldeponie annehmen oder nicht? Deswegen tut mir das leid, dass ich Ihre Frage so zwar beantworten muss, aber Ihnen dann trotzdem vielleicht in der Sache nicht recht gebe.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/247. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? –

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen war die Regierung gerade komplett da. Jetzt verstehe ich erst. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/247 mit den Stimmen der SPD und der CDU, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Gegen Korruption und Heuchelei – Präsidentenanklage gegen Bundespräsident Christian Wulff erheben, Drucksache 6/256.

Antrag der Fraktion der NPD Gegen Korruption und Heuchelei – Präsidentenanklage gegen Bundespräsident Christian Wulff erheben – Drucksache 6/256 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Pastörs von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schlammschlacht um den Bundespräsidenten Christan Wulff in den letzten Wochen scheint in ihre Endphase zu treten. Noch nie in der bundesrepublikanischen Geschichte hat es ein so unsägliches Schmierentheater um die Person des Bundespräsidenten gegeben. Der Christdemokrat Wulff – noch vor wenigen Monaten hochgelobt – darf heute offiziell als Lügner bezeichnet werden.

Meine Damen und Herren, aber schauen wir uns einmal an, welcher Qualifikation es bedarf, das höchste Staatsamt in diesem Lande bekleiden zu können. Um es vorwegzusagen: Unabdingbar für eine Kandidatur ist natürlich immer gewesen, dass man einer mithilfe der Siegermächte geschaffenen Nachkriegspartei angehören muss. Das ist so in diesem Parteienstaat und wird sich auch wohl bis zum Niedergang dieses BRD-Konstrukts nicht ändern lassen.

Nehmen wir Theodor Heuss, der erste Präsident der BRD. Er war FDP-Mitglied und seine Qualifikation bestand neben der Tatsache, dass er FDP-Parteimitglied war, darin, dass er das Deutschlandlied abschaffen lassen wollte, weil dieses, so Heuss, von den Nationalsozialisten missbraucht worden sei. Und die zweite Qualifikation, die er aufzuweisen hatte, war seine Toleranz. Ihn störte nicht, dass sein Parteifreund und Chef des Amtes für gesamtdeutsche Fragen, Erich Mende, auf Staatsempfängen mit dem Ritterkreuz erschien, jener höchsten Tapferkeitsauszeichnung, die er noch am 28. Februar 1945 von Adolf Hitler persönlich zuerkannt bekam. Das sind Qualifikationen. Kein Mediengeschrei, kein Aufjaulen der SPD oder der CDU damals.

Dann kam Heinrich Lübke. Er hatte sich bewährt als Vermessungsingenieur und Bauleiter beim Errichten von Konzentrationslagern. In Peenemünde stand unter seiner Führung mindestens ein KZ-Häftlingskommando. Auch das sind Qualifikationen, meine Demokratinnen und Demokraten dieses Hohen Hauses.

Mit Gustav Heinemann kam dann am 1. Juli 1969 endlich die SPD zum Zuge. Es soll ja aus jeder Partei der Reihe nach jeder mal sein Präsidentenfett abbekommen. Seine Qualifikation bestand offensichtlich darin, auf die Frage eines Reporters, ob er Deutschland liebe, zu antworten, Zitat: „Ich liebe meine Frau.“

Dem folgte dann 1974 Walter Scheel und der kannte sich genau wie der jetzige Noch-Bundespräsident Christian Wulff mit Geld aus. Seine Quelle war nicht Geerkens,

sondern der Flick-Konzern. Gleich kofferweise wurde das Geld an den feinen Herren Walter Scheel und an andere weitergegeben. Der Flick-Skandal rückte erstmals die Bestechlichkeit von Politikern der BRD ins Rampenlicht der Öffentlichkeit. Ganz nebenbei bemerkt war Scheel natürlich auch Mitglied der NSDAP gewesen. Das schien bis Anfang der 80er-Jahre Grundvoraussetzung zu sein, um überhaupt als Kandidat des Bundespräsidenten kandidieren zu können.

Merken Sie eigentlich nicht, wie heuchlerisch vor dem Hintergrund der allgemein üblichen Vorteilsnahme, Kumpanei bis hin zur Bestechlichkeit im gesamten Parteienfilz dieser Republik Ihre Rücktrittsforderungen gegenüber Christian Wulff sind? Und Sie fordern doch auch den Rücktritt, mit Ausnahme der CDU, oder? Sie versuchen, nach außen hin eine Sauberkeit der Staatsführung aufrechtzuerhalten, wo doch jeder kleine Mann auf der Straße weiß, dass nicht nur der Bundespräsident Wulff lügt, sondern die gesamte politische Klasse an Verkommenheit nicht mehr zu überbieten ist in diesem Lande.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Dies findet auch seinen Ausdruck, dass bei Meinungsumfragen das Ansehen der Politiker und Journalisten dieser Republik auf den letzten Plätzen rangiert. Auch die Wahlbeteiligung an Parlamentswahlen ist Ausdruck dieser Verachtungshaltung durch das Staatsvolk.

Aber gehen wir zunächst weiter in der Liste der Bundespräsidenten dieses BRD-Parteienstaates:

Selbstverständlich war auch Karl Carstens von der CDU nicht nur NSDAP-Mitglied gewesen, sondern auch Mitglied der SA im Sturm 5/75, was ihn ehrt. Aber leider war auch er ein Lügner, als er in der Guillaume-Spion-Affäre aussagte, er habe nichts von Verbindungen des Bundesnachrichtendienstes zu internationalen Kriegswaffenschiebern gewusst. Später tauchten dann von Carstens unterzeichnete Akten auf, die solche Verbindungen belegten. Er wurde trotzdem im Juli 1979 ob seiner Qualifikationen zum Bundespräsidenten dieser Republik gewählt.

Meine Damen und Herren, der jetzige Bundespräsident Christian Wulff passt zur Ahnenreihe von Opportunisten in diesem Amt. Ich denke, dass es die Pflicht einer Oppositionspartei ist, wie der NPD, aufgrund der ungeheuerlichen Vorwürfe gegen den Bundespräsidenten die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat für die Einleitung eines Präsidentenanklageverfahrens

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und das sagt einer, für den wir gerade die Immunität aufgehoben haben.)

nach Artikel 61 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch wohl ein Witz, oder?!)

in Verbindung mit Paragraf 49 Bundes-Verfassungsgesetz

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Mein Gott!)

am Bundesverfassungsgericht einzusetzen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja wirklich großspurig.)

Es ist unabdingbar – auch aus Gründen der Staatsrai- son –, dass die Staatsanwaltschaft nun endlich ihre Ermittlungen aufnimmt, um Licht in die dunklen Machenschaften einer Politikklicke zu bringen, an deren Spitze womöglich der Präsident der Bundesrepublik Deutschland Christian Wulff von der CDU stehen könnte.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Erst einmal bringt ein Staatsanwalt Licht in Ihr Dunkel, Herr Pastörs.)

Es ist auch ein einmaliger Vorgang in dieser Republik, dass die Büroräume des ehemaligen Sprechers von Wullf – Glaeseker – im Bundespräsidialamt von der Staatsanwaltschaft durchsucht werden, um Beweise zu sichern, die die Bestechlichkeit von Glaeseker, Wulff und Konsorten nachweisen könnten. Es ist ein einmaliger Vorgang, dass ein amtierender Bundespräsident offen Drohungen gegen Redakteure der Presse ausspricht, um einen Artikel über dubiose Machenschaften während seiner Zeit als Ministerpräsident zu unterdrücken, ganz zu schweigen von den unappetitlichen Kolportagen in Bezug auf stattgefundene Partys jenseits von den viel zitierten Lobbyveranstaltungen eines sogenannten NordSüd-Dialogs, ebenfalls organisiert vom Duzfreund des Herrn Bundespräsidenten, Herrn Manfred Schmidt.

Meine Damen und Herren, der Sumpf um den CDUBundespräsidenten muss trockengelegt werden. Ein Gericht hat zu klären, ob Herr Wulff den Tatbestand der Vorteilsnahme nach Paragraf 331 Absatz 1 StGB erfüllt hat. Es muss geklärt werden, inwieweit gegen den Bundespräsidenten der Anwurf der Bestechlichkeit gemäß Paragraf 332 Absatz 1 und der zweifachen versuchten Nötigung in besonders schweren Fällen gemäß Paragraf 240 Absatz 1, 3, 4 Satz Nummer 2 und 3 sowie Paragraf 22, 23 und 53 des Strafgesetzgesetzbuches aufrechterhalten werden kann.

Natürlich verlangen wir von der NPD-Fraktion, dass auch gegen Frau Edith und Herrn Egon Geerkens, wohnhaft in Luzern in der Schweiz, wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Vorteilsgewährung, der gemeinschaftlichen Bestechung sowie aller weiteren infrage kommenden Tatbestände ermittelt wird.

Unserem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ausweislich der jüngsten medialen Berichterstattung gewährte das Unternehmerehepaar Egon und Edith Geerkens dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten und heutigen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) einen Kredit über eine halbe Million Euro, ohne dass eine dingliche Absicherung des Kredits erfolgte. Der effektive Jahreszins sollte nur vier Prozent per annum betragen bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Nach Einschätzung von Fachleuten erlangte er hierdurch einen finanziellen Vorteil von schätzungsweise mindestens 20.000 Euro. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Kreditfinanzierung lud Herr Wulff persönlich den Unternehmer Herrn Geerkens zu einer dienstlichen Auslandsreise ein, die vom 2. Oktober bis zum 11. Oktober 2008 andauerte. Danach folgten noch gemeinsame Reisen nach Japan und in die Vereinigten Staaten. Geerkens selbst war damals nicht mehr unternehmerisch tätig.

Meine Damen und Herren, leider lässt es meine Zeit nicht zu, hier auch noch über die diversen kostenlosen Urlaubsreisen mit Aufenthalten in Luxusvillen seiner

Freunde Maschmeyer und Co näher einzugehen. Ich ziehe es daher vor, Ihnen Passagen eines Aufsatzes des bekannten Juristen Professor Dr. Hans Herbert von Arnim,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Beim nächsten Mal vielleicht.)

veröffentlicht in der Zeitschrift „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra“ Nummer 3 von 2012 näherzubringen.