Raps ist nicht nur für viele Landwirte in unserem Bundesland attraktiv, sondern auch für die Bienen. Raps ist eine der drei in unserem Land nahezu flächendeckend angebauten Feldfrüchte. Dieses Trio aus Raps, Weizen und Mais beherrscht das Landschaftsbild in MecklenburgVorpommern.
Bei Raps haben wir eine ganz abrupte Steigerung: Im Jahr 2013 wurde der Anbau von Raps im Vergleich zu 2012 um 34 Prozent gesteigert auf jetzt, meines Erachtens, 25 Prozent der Landesfläche, auf ungefähr 266.000 Hektar. Wir haben von Herrn Backhaus andere Zahlen gehört. Jedenfalls ist ein Viertel unserer Ackerfläche bereits mit Raps bestellt, da sind wir uns relativ einig.
Auch für Bienen – da sind wir uns hier alle einig – ist Raps in Mecklenburg-Vorpommern die ergiebigste Tracht. Da- her ist die Gefahr, dass Bienen durch mit Neonicotinoide belastete Pollen vergiftet werden, auch besonders groß, das hängt ja zusammen. Die Neonicotinoide wirken ähnlich wie bei den Rauchern in den Zigaretten als Nervengift, allerdings vermutlich nicht nur bei den Schadinsekten, gegen die es eingesetzt wird, sondern eben auch bei den Wildbienen und bei den Honigbienen. Es wird Sie gar nicht überraschen, dass wir Bündnisgrünen den Einsatz von Pestiziden grundsätzlich kritisch sehen, umso mehr, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Bienen durch ein Mittel gefährdet werden.
Die Aussaat der gebeizten Rapssaat erfolgt im Herbst, wo wir nicht mehr so viel Bienenflug haben, und es dürfte auch selten eine Biene unmittelbar mit dem gebeizten Saatgut in Verbindung kommen. Die Neonicotinoide sind aber im Frühjahr in der gesamten Pflanze – Kollege Krüger hat die Studien erwähnt – und auch in den Pollen zu finden und so kommt es eben zu den Gefährdungen.
Das befristete Verbot des Einsatzes von Neonicotinoiden bei der Rapsbeize ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt und begann in diesem Januar 2014. Welche Erkenntnisse erhoffen Sie von CDU und SPD sich nun mit Ihrem Antrag exakt zum 12. März 2015? Da bin ich heute aufgrund der Antragseinbringung nicht schlau geworden.
Auch wir sind nicht begeistert davon, wenn nun anstelle von Neonicotinoiden verstärkt wieder Pyrethroide gespritzt werden. Wir wissen auch, dass die Landwirte – von den Herstellern ganz zu schweigen – nicht jubeln, wenn ein aus ihrer Sicht gut wirkendes Insektizid nicht mehr eingesetzt werden darf, und dass sich die Insekten, gegen die dieses Gift bislang eingesetzt wurde, nun auch wieder stärker in den Beständen zeigen. Wir haben es gehört, das kann man sich denken, da ist wirklich keine Begeisterung, da ist erst mal ein großes Fragezeichen, da sind Sorgenfalten auf der Stirn – nicht verwunderlich.
Viel entscheidender ist doch aber, welche Konsequenzen gezogen werden. Es ist ja zum heutigen Zeitpunkt gar nicht ausgeschlossen, dass aus diesem befristeten Zweijahresverbot ein unbefristetes Verbot wird. Ihre Forderung sieht jetzt so aus, dass Sie ein alternatives Beizmittel für die Aussaat 2015 zulassen wollen. Ob jetzt DuPont schon ein durchgeprüftes Mittel nächstes Jahr auf dem Markt hat, das wissen wir ja noch gar nicht. Ich konnte jedenfalls keinen Hinweis dafür finden, dass ein solches Beizmittel bereits da ist oder dass es sich in der Entwicklung befindet.
An eine Anwendung zur Aussaat 2015 ist aber wirklich noch nicht zu denken, daher macht diese Forderung in unseren Augen überhaupt keinen Sinn.
Wir denken, man sollte sich stattdessen die Ursachen für den massiven Schädlingsdruck im Rapsanbau ansehen und Alternativen suchen,
die dann nicht in der Wahl eines neuen Pestizides münden. Die Ursachen für den hohen Schädlingsdruck im Rapsanbau sind meiner Meinung nach hausgemacht. Zum einen ist es die große Gesamtanbaufläche, aber auch die Größe der jeweiligen Schläge. Der hohe Einsatz von Spritzmitteln führt bei den Rapsschädlingen zu Resistenzen, wodurch immer stärkere Substanzen eingesetzt werden müssen.
Schon kommen wir zum dritten Punkt Ihrer Forderung. Die Landesregierung soll Initiativen ergreifen, um auf breitere Fruchtfolgen im Acker hinzuwirken, das wurde heute hier auch diskutiert. Na, wunderbar! Da sehen Sie mich dann schon begeistert, das ist ja eine unserer Forderungen, wenn auch nicht in diesem Vokabular. Wir fordern schon seit Jahrzehnten den stärkeren Ausbau des Ökolandbaus. Die Fruchtfolge spielt im ökologischen Landbau die zentrale Rolle und wir begrüßen ausdrücklich jede Initiative, den Ökolandbau in Mecklenburg-Vor- pommern auszuweiten.
Durch den Einbau von Leguminosen in die Fruchtfolge könnte allerdings auch der konventionellen Ackerbau betreibende Landwirt oder die Landwirtin die Fruchtfolge sinnvoll erweitern. Körnerleguminosen sind in ihrer Vorfruchtwirkung für Weizen dem Raps mindestens ebenbürtig. Aus Frankreich – das haben wir auch gerade gehört – stammt die Alternative mithilfe von Leguminosen, also einem Gemisch aus der Saatwicke, der Rotwicke und dem Alexandrinerklee. Diese Saatmischung wird gemeinsam mit dem Raps ausgesät, und als Untersaat begleitet sie den Raps durch den Winter, friert dann ab.
Diese Saatmischung würde nicht nur einen Mehrertrag bei der Rapsernte erbringen, sondern auch im Herbst den Schadinsektenbefall verringern. Dazu gibt es schon erste Ergebnisse aus Frankreich und England und unsere Forderung – wenn Sie genau hingucken im Änderungsantrag – sagt ja nicht, dass das jetzt landesweit so ausprobiert werden soll, sondern auf den landeseigenen Flächen, die hier verpachtet werden. Diese Alternative sollte also auf den landeseigenen Flächen erprobt werden und dadurch klärt sich vielleicht auch der von Ihnen gefundene Widerspruch. Den Rapsanbau auf hohem Niveau sicherstellen zu wollen, widerspricht allerdings der Forderung nach einer breiteren Fruchtfolge. Auch sollten wir einen Aspekt streifen, der noch gar nicht genannt wurde: Die Energiewende darf nicht als Argument für diese gigantischen Monokulturen herhalten.
Auch wir beantragen die punktweise Abstimmung des Änderungsantrages der LINKEN. Das wurde ja bereits beantragt, da schließen wir uns an. Denn bei der Ziffer 1 gehen wir beim Änderungsantrag der LINKEN mit. Bei der Ziffer 2, wo dann ausgeführt wird, der Anbau soll auf der rapsfähigen Ackerfläche 25 Prozent nicht überschreiten – da sehen wir eigentlich, dass das dazu führen würde, dass wir im Endeffekt noch mehr Raps hätten als heutzutage, weil es nicht nur die rapsfähige Ackerfläche nach der Definition gibt, es gibt auch – Sie sagten es bereits – Ackerflächen, die nicht unbedingt als rapsfähig gelten. Aber da wird ja heute schon Raps angebaut und
wenn man das beides addiert, haben wir dann mehr als 25 Prozent. Den Punkt 2 auf dem Änderungsantrag lehnen wir ab und wir plädieren natürlich weiterhin für unseren Änderungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 29. September 2014 meldete die „Schweriner Volkszeitung“, Zitat: „Larven fressen ungeschützte Raps-Saat: Bauern melden Schäden“. Und weiter heißt es in dem Artikel: „Auf frisch bestellten Feldern seien auf bis zu 15 Prozent der Flächen Schäden zu erkennen, einige Bauern hätten ihre bestellten Äcker auch schon umpflügen müssen.“ Zitatende. Als Ursache wird das zweijährige Verbot für das gebeizte Korn angegeben, deren Staub Bienen schädigen kann. CDU und SPD wollen also nun, dass möglichst bald wieder Pestizide eingesetzt werden können, um die Rapspflanzen zu schützen.
Im „Öko-Test“ im Oktober 2014 war allerdings folgender Artikel zu finden, Zitat: „Labore fanden Pestizide, GenTechnik und giftige Pflanzenstoffe in vielen untersuchten Honigen.“ Da wird unter anderem wiedergegeben, dass der Berliner Neurobiologe Professor Randolf Menzel von der Freien Universität in Berlin herausgefunden hat, dass auch die von der CDU und SPD angesprochenen Neo- nicotinoide erhebliche Schädigungen bei Bienen verursachen. Die Insektizide, so Prof. Menzel, wirken direkt auf die Gehirnprozesse der Bienen. Auch der noch erlaubte Wirkstoff Thiacloprid, welcher als bienensicher gilt, erweist sich neuesten Erkenntnissen zufolge doch nicht als so harmlos. Unter Einfluss dieses Wirkstoffes stellen Bienen das Sammeln nach einigen Tagen ein.
Vor dem Hintergrund des heutigen Antrages von CDU und SPD wird die Ernsthaftigkeit des Bienenschutzantrages in der letzten Landtagssitzung stark infrage gestellt. Die Politik muss sich entscheiden: entweder Schutz der Bienen und deshalb weniger Verwendung von Giften auf den Feldern und bei den Pflanzen oder massiver Einsatz von Giften auf den Feldern und bei den Pflanzen zum Schutz der Pflanzen und somit Schädigung der Bienen. Ich habe den Eindruck, dass Sie von SPD und CDU das natürliche Gleichgewicht immer mehr ins Wanken bringen, und aus diesen Gründen lehnt die NPD-Fraktion den Antrag ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja nun schon eine sehr umfangreiche fachliche Debatte gehabt. Ich hatte gesehen, dass mein Kollege Herr Krüger auch Probleme hatte, Wiederholungen zu vermeiden,
und als Letzte ist man natürlich dann noch mehr in dem Risiko, Dinge zu wiederholen. Ich will jetzt versuchen, das zu vermeiden,
Natürlich, Professor Tack, ich stimme Ihnen zu, dass das Problem wesentlich komplexer ist. Dass wir das Thema nun auf „Rapsanbau“ verkürzt haben, liegt einfach daran, dass da jetzt Probleme sind, aus denen sich aktuell Handlungsbedarfe ergeben, und dass wir versuchen, mit dem Antrag quasi in diesem einen Segment erst mal zu Lösungen zu kommen, die ja relativ schnell gefunden werden wollen, wenn wir nicht ein größeres Problem kriegen wollen.
Sicherlich ist das Problem wesentlich komplexer. Das eine ist das Spannungsfeld mit den Bienen, das hier schon ab und zu erwähnt wurde, das andere ist sicherlich auch das Spannungsfeld insgesamt, was die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln angeht, was die Reduzierung der Palette der Wirkstoffe und die Resistenzen angeht.
Aber wie gesagt, wir wollen uns ja erst mal diesem aktuellen Thema annähern, weil das Thema so komplex ist, dass wir das in diesem Antrag nicht verarbeiten können.
Was Sie zu unserem Punkt 3 gesagt haben, es wäre schon Beschlusslage – da muss ich dann mal wieder gucken –:
Beschlusslage sind ja auch unsere Eiweißstrategie oder die Beschlussempfehlung. Auch Ihr Punkt 1 ist ja so ein bisschen angelehnt an die Beschlusslage aus der Eiweißstrategie,
nimmt nur einen genauen Zeitpunkt und erweitert das vom Agrarausschuss auf den Landtag. Von daher, denke ich, sollten wir das nicht gegeneinander aufwiegen und uns – da wir das Problem hier ja relativ einig beraten haben – an der einen oder anderen Stelle nicht auseinanderdividieren.
Auch zu Frau Dr. Karlowski will ich natürlich etwas sagen. Wenn Sie mal von einem Teil unseres Antrages begeistert sind, begeistert mich das natürlich auch.
vielleicht ist es dann auch nicht das letzte Mal. Ich denke, es ist Ihnen aber auch in gewisser Weise die Hand gereicht worden, wenn wir sagen, Untersaatmischungen, da liegen uns zu wenig Erkenntnisse vor, dann nehmen wir das wie andere Punkte auch, die hier aufgerufen wurden, in den Ausschuss. Ich denke, wir müssen ja nicht das eine separat vom anderen diskutieren, aber wir wollen natürlich auch nicht zu Schnellschüssen neigen. Von daher, denke ich, so, wie wir hier diskutiert haben, sollten wir uns möglichst zu dem Antrag verständigen, und bei allem, was dann eventuell noch in der Diskussion ist, obliegt es natürlich dem Agrarausschuss, das in Selbstbefassung zu diskutieren.
Ich denke, der eine oder andere Kollege, der dieser fachlichen Debatte nicht in allen Punkten folgen konnte, wird uns dankbar sein, wenn wir diese Debatte in den zuständigen Ausschuss verlagern. Ansonsten bitte ich um Zustimmung zum Antrag. Unser Abstimmungsverhalten in der Koalitionsfraktion ist Ihnen ja schon bekannt gegeben worden, von daher möchte ich mit diesen Ausführungen schließen.