Ein Bericht zum Umsetzungsstand der Aufarbeitung der Reformbemühungen im Bereich von Justiz, Polizei und Verfassungsschutz ist damals verlangt worden. Dieser Bericht, Herr Suhr – und das wundert mich ein wenig –, es ist in Ihrer Kleinen Anfrage genauso angekündigt worden, nämlich dass dieser Bericht kommt,
wie dann, Herr Ritter, am 11. September – das war der Innenausschuss, in dem das Thema Verfassungsschutzbericht auf der Tagesordnung stand – …
An diesem 11. September hat uns der Staatssekretär Lenz in dieser Innenausschusssitzung ganz deutlich gesagt, dass wir noch in diesem Jahr diesen umfangreichen Bericht bekommen werden. Auch der Innenminister hat heute noch mal klargemacht, dass wir uns in der nächsten ordentlichen Sitzung des Landtages mit diesem wichtigen Bericht miteinander auseinandersetzen werden. Und ich bin der Auffassung, dass das der richtige Zeitpunkt gewesen wäre, dass wir als Demokraten wegen dieses wichtigen Themas dann gemeinsam in der nächsten Landtagssitzung hätten darüber reden müssen
Aber auch in der PKK – und das darf ich als Vorsitzender der PKK sagen, ohne Geheimnisverrat zu begehen –, auch in der PKK haben wir das Thema mehrfach und immer wieder auf der Tagesordnung gehabt.
Wir haben es immer wieder auf der Tagesordnung gehabt und auch dort werden die Vertreter des Landtages regelmäßig informiert.
Also jetzt, Herr Suhr, jetzt will ich Ihnen noch mal sagen: Wir haben damals mit der Drucksache 6/2346 diesen interfraktionellen Antrag gemeinsam erarbeitet. Und das steht unter Punkt III: „Der Landtag erhält mindestens einmal pro Jahr einen umfassenden Bericht,“
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und darauf reduziert es sich? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Stimmt doch gar nicht.)
dass bei einem so wichtigen Thema Sorgfalt – absolute Sorgfalt – vorherrschen muss, um nicht erneut Fehler zu begehen. Und ich sage Ihnen noch mal: Gerade in den letzten Monaten hat die Landesregierung mehrfach auch in Kleinen Anfragen über alle möglichen Maßnahmen berichtet, die im Endeffekt eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden zur Folge haben sollen.
Erste Maßnahmen auf Bundesebene, wie das gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum oder die Rechtsextremismusdatei, sind bereits seit Monaten, seit vielen Monaten umgesetzt und finden Anwendung, übrigens auch bei uns in Mecklenburg-Vorpom- mern, Herr Suhr. Es gibt weitere Maßnahmen und Vorschläge der Bundesregierung, die in den Ländern – also auch bei uns – nicht ungehört bleiben. Hier muss aber jeweils die Umsetzbarkeit auf Landesebene sorgfältig geprüft werden. Diese Sorgfalt mahne ich an, damit nicht Ähnliches wieder passieren kann, und dann muss sie gesichert werden.
Die Innenministerkonferenz unter der Führung des Innenministers Lorenz Caffier hat sich intensiv damit auseinandergesetzt, wie das in allen Ländern möglichst einheitlich erfolgen soll, denn darauf kam es doch an. Das war sozusagen die Lehre des Untersuchungsausschusses, dass im Wesentlichen eine bessere länderübergreifende Kommunikation da sein muss. Das muss geschaffen werden.
Diese Kommunikation sicherzustellen und zu ermöglichen, das ist doch nicht etwas, was wir im Alleingang als Land Mecklenburg-Vorpommern irgendwie hinkriegen würden. Ein Alleingang, welches Bundeslandes auch immer, ist genau der falsche Weg. Das muss doch mal klar sein.
Das ist auch ein neues Selbstverständnis beim Verfassungsschutz. Was Sie immer so anmahnen, Herr Suhr, die Schlapphüte müssen doch jetzt ein ganz anderes Selbstverständnis bekommen –
dessen ist sich doch unser Verfassungsschutz durchaus bewusst. Und glauben Sie doch nicht, dass da gar nichts geschieht, nur weil Sie nicht jeden Tag, Herr Suhr, darüber informiert werden. Also, Herr Suhr, Sie sind bestimmt ein ganz wichtiger Mensch, das ist ohne Frage richtig, aber ich glaube, jetzt müssen Sie auch die Sache wieder ein bisschen in einen vernünftigen Kontext zurückbringen.
Der Bund ist im Übrigen gerade dabei, auch das Bundesverfassungsschutzgesetz zu reformieren. Das macht der Bund. Was bedeutet das denn automatisch für uns, Herr Suhr? Das wird auch direkte Folgen für unser Landesverfassungsschutzgesetz haben. Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Tatmotive in den Katalog der Strafzumessungstatbestände und Strafzumessungsgründe des Strafgesetzbuches aufgenommen werden. Auch Mecklenburg-Vorpommern handelt! Nicht umsonst gibt es seit Januar hier eine Arbeitsgruppe. Auch der Opferschutz wurde im Lande verbessert.
Zu Ihnen allen möchte ich abschließend eine Bitte äußern: Ich hoffe sehr, dass das Thema NSU nicht dazu benutzt wird, um öffentlichkeitswirksam nach einem Untersuchungsausschuss zu rufen, der dann nur Steuergeld kostet. Das wäre dem Thema nicht angemessen. Und abschließend möchte ich Ihnen sagen, ich wünsche mir auch für zukünftige Debatten, dass wir beim Thema NSU wieder zu einer gemeinschaftlichen Arbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg kommen,
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes-Umweltinformationsgesetzes, Drucksache 6/3053, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 6/3444. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3453 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes-Umweltinformationsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3053 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte es im Rahmen dieser Landtagssitzung kurz machen. Die SPD-Fraktion stimmt der Drucksache 6/3444 vollumfassend zu, da es hierbei um einen Gesetzentwurf in der Folge der Umsetzung eines Urteils eines EuGHUrteils geht.
Des Weiteren möchte ich auf den Bericht des Agrarausschusses auf derselben Drucksache hinweisen. Hierin haben wir ausführlich über die Änderungsanträge, die im Agrarausschuss von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingegangen sind, argumentiert und haben Klarstellungen vorgenommen, die wir auch hier wiederum nicht heute noch mal wiederholen möchten, da sie alle im Bericht zu lesen sind. Wir lehnen deswegen zu Recht diese Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
Abschließend möchte ich mich noch mal im Namen der SPD-Fraktion recht herzlich beim Ausschusssekretariat für die gute, konstruktive und effektive Zusammenarbeit bedanken. Nur so ist es möglich, dass eine gut organisierte Zusammenarbeit möglich ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich nun auf den Änderungsantrag, der gerade eingebracht wurde wegen konstruktiver und gut organisierter Zusammenarbeit, eingehen. Wir haben jetzt gerade diesen Änderungsantrag bekommen. Ich darf ja leider nichts hochhalten. Er ist mir eben auf den Tisch gelegt worden um 10.55 Uhr. Und ich bin jetzt hier um elf und halte meine Rede dazu. Ich möchte...