Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

(Stefan Köster, NPD: Überfordert?)

Ich bin nicht überfordert, aber ich glaube schon, dass es für eine parlamentarische Arbeit notwendig ist, dass man sich ausführlich mit unterschiedlichen Gesichtspunkten miteinander beschäftigen kann.

(Zurufe von Dietmar Eifler, CDU, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wir befinden uns in der Zweiten Lesung. Wir haben verschiedenste Ausschusssitzungen gehabt. Wir haben die Ministerien angehört. Und daher muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich es verwerflich finde, dass wir uns

jetzt innerhalb von fünf Minuten mit verschiedensten Gesetzesänderungen beschäftigen sollen.

(Heinz Müller, SPD: Hätte man ja früher einbringen können, ne?)

Daher muss ich aus diesem Grund sagen, wir lehnen diese ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Professor Dr. Tack.

Sehr geehrte Frau Präsi- dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis zur letzten Befassung im Agrarausschuss mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des LandesUmweltinformationsgesetzes war ich der Auffassung, dass dieses Gesetz ohne Berichterstattung und ohne Aussprache von uns beschlossen werden könnte, denn dieser Entwurf stellt eigentlich nur eine formale Anpassung des Ursprungsgesetzes an die europäische Rechtsprechung dar. Nun, wie so häufig, ist es eben anders gekommen und eine Debatte hat sich als notwendig erwiesen, nicht zuletzt deshalb, weil in der besagten Ausschusssitzung am 30.10.2014 über einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt wurde.

Kollegin Dr. Karlowski beantragte namens ihrer Fraktion einen Umweltentwicklungsbericht der Landesregierung im Abstand von vier Jahren sowie die Benennung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in seiner Eigen- schaft als Beauftragter für die Informationsfreiheit als Beschwerdestelle, falls ein Informationsersuchen abgelehnt würde. Zusätzlich wollten die GRÜNEN einen neuen Paragrafen 11 anfügen, der eine Evaluierung dieses Gesetzes alle vier Jahre vorschreiben sollte. Meine Fraktion bewertete diese Vorschläge positiv, wollte allerdings eine Vereinfachung und eine Klarstellung zum Vorschlag der GRÜNEN durchsetzen. Die vierjährige Überprüfung dieses Gesetzes hielten wir allerdings, ebenso wie die Landesregierung, für entbehrlich, da Landesgesetze sowieso regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und ihre Notwendigkeit hin überprüft wurden.

Wie leider nicht anders zu erwarten, wurden die Änderungsvorschläge abgelehnt. Das ist bedauerlich, denn aus unserer Sicht wollte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf der Landesregierung und das Ursprungsgesetz nicht wesentlich verändern, verbessern allerdings schon. Deshalb kann ich die ablehnende Haltung der Koalitionsfraktionen auch nicht voll nachvollziehen, die Haltung der Landesregierung dagegen schon. Minister Dr. Backhaus lässt sich eben Gesetze ungern von der Opposition verbessern.

(Vincent Kokert, CDU: Ja.)

Meine Fraktion wird dennoch dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete! Ja, das schien auf den ersten Blick gar keine große Sache zu sein.

(Vincent Kokert, CDU: Na, Sie haben bestimmt wieder was gefunden.)

Ein Gesetz, in diesem Fall das Landes-Umweltinfor- mationsgesetz, wird der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst.

Natürlich können wir fragen, warum die Umweltinformationsgesetze des Bundes und des Landes die Frage, welche Behörden und welche öffentlichen Stellen generell und zu welcher Zeit auskunftspflichtig sind, bis heute nur unzureichend beantworten, doch wollen wir den Fokus auf die jetzige Situation richten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird klargestellt, dass Ministerien Umwelt- informationen, die im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren erhoben wurden, nicht zurückhalten können, wenn zum Beispiel das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen oder aber auch nicht abgeschlossen wurde. Darüber hinaus wird klargestellt, dass Umweltinformationen, die während der Erstellung einer Rechtsverordnung erhoben wurden, in keinem Fall zurückgehalten werden dürfen, dem Informationsbegehren also auch während der Bearbeitung der Rechtsverordnung nachzukommen ist.

Weiterhin wird klargestellt, dass auch öffentliche Institutionen, an denen das Land mehrheitlich Anteile besitzt – ich nenne hier mal als Beispiel die Landgesellschaft –,

(Vincent Kokert, CDU: Völlig frei gewählt, das Beispiel.)

informationspflichtige Stellen im Sinne des Umweltinfor- mationsgesetzes sind. All diese Klarstellungen sind richtig und wichtig, kommen aber nicht als Erkenntnis aus der Exekutive selbst, sondern sie kommen von den Gerichten.

(Katharina Feike, SPD: Ja.)

Wenn nun aber die Landesregierung eine Gesetzesanpassung machen muss, die mit Sicherheit zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger führt, dann wundert uns etwas der in Teilen seltsame Duktus der Gesetzesbegründung. Schauen Sie mal bei der Drucksache 6/3053 auf Seite 9 oben! Hier wird ausgeführt, „dass auch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin die Möglichkeit besteht, die Übermittlung von Informationen aus anderen Gründen … ganz oder teilweise zu verweigern“. Wie das hier formuliert ist, hat es ja geradezu den Duktus der Beschwichtigung von Behörden getreu dem Motto: Kolleginnen und Kollegen, macht euch keine Sorgen! Ihr habt weiterhin die Möglichkeit, Informationen zurückzuhalten.

(Vincent Kokert, CDU: Das ist aber auch nur Ihre Auslegung.)

Eine fast identische Formulierung findet sich auf Seite 9 unten, da ist noch mal der gleiche Passus. Das klingt nicht so richtig nach einer Transparenzoffensive, meine Damen und Herren.

(Vincent Kokert, CDU: Sie sollen das doch nicht germanistisch bewerten, Mensch! – Zuruf von Katharina Feike, SPD)

Wir halten das mindestens stilistisch für nicht gelungen, denn schließlich machen wir die Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger.

(Heinz Müller, SPD: Wir wollen hier nicht den Nobelpreis für Literatur. – Zuruf von Katharina Feike, SPD)

Sie sollen ermutigt werden, Umweltinformationen zu er- fragen und zu nutzen. Auch ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sollte sich nicht der bloßen Juristerei widmen, sondern die Verbesserungen, die das Gesetz mit sich bringen wird, klar würdigen und herausstellen. Anderenfalls kann der Eindruck entstehen, dass diese Gesetzesanpassung nicht freiwillig geschieht und Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Bemühen, Klarheit zu erlangen, letztlich doch nur als störend empfunden werden.

Nun haben wir also eine Gesetzesanpassung, die aus unserer Sicht Anlass gibt, darüber nachzudenken, ob es nicht noch weitere Punkte gibt, die am Gesetz, wenn wir es schon mal in der Befassung haben, geändert werden können. Und da haben wir einige Aspekte identifiziert, die wir als Änderungsanträge im Agrarausschuss eingebracht haben, die wir dann noch mal in Abstimmung mit den Änderungsvorschlägen von der Fraktion DIE LINKE angepasst haben und auch hier einbringen möchten. Es ist also überhaupt keine Überraschung, was jetzt auf dem Tisch liegt, und die Synopse, die im Ausschuss zusammengestellt wurde, hat auch die Änderung, die unser Änderungsantrag für den Gesetzestext bringen würde, dargelegt.

So regen wir im Einzelnen an, den einst existierenden Umweltbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, der noch 1998 vom damaligen Umweltministerium herausgegeben wurde, wieder aufzulegen.

(Thomas Krüger, SPD: Welche Angaben fehlen Ihnen denn? Welche Angaben haben Sie denn nicht? – Zuruf von Katharina Feike, SPD)

Dazu hörten wir von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, und auch vonseiten der Landesregierung nur Begründungen, die uns heute wie damals nicht überzeugen.

(Thomas Krüger, SPD: Was fehlt Ihnen denn an Angaben?)

Derartige Berichte sind aus unserer Sicht eine wichtige Orientierung für Bürgerinnen und Bürger bei der Klärung, wo wir im Naturschutz und im Umweltschutz stehen.

(Thomas Krüger, SPD: Es liegt alles vor. – Zuruf von Katharina Feike, SPD)

Hier immer nur reflexartig die Erstellung von Berichten abzulehnen und auf die Datensammlungen der Landesbehörden zu verweisen, wo sich jeder Bürger und jede Bürgerin einzeln informieren soll, das führt doch letztendlich zu einer Überlastung der Behörden, denn die Berichte wären einzeln in sich verständlich. Die Datensammlungen müssen erläutert werden und dort werden viele Nachfragen einzeln eingehen. So haben die Beamten dort sehr viel mehr zu tun, als sie es hätten, wenn wir einen Bericht hätten. So haben Sie schon selbst den

Agrarbericht und den Gewässergütebericht eingestellt. Wo soll das eigentlich hinführen? Wollen Sie nicht mehr Rechenschaft leisten über das von Ihnen Angestoßene oder über die von Ihnen versäumten Entwicklungen?

Wir sind des Weiteren dafür, dass die Landesregierung im Abstand von vier Jahren einen Bericht über die wesentlichen Änderungen,

(Thomas Krüger, SPD: Der Bericht ist doch nicht Selbstzweck. Was fehlt Ihnen denn an Angaben?)

wesentlichen Entwicklungen der Umweltbestandteile Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden und Landschaft und natürliche Lebensräume und die Artenvielfalt erbringt und dabei sowohl die Ursachen für Verschlechterungen bei den einzelnen Umweltbestandteilen beschreibt sowie Strategien zur Verbesserung der Umweltsituation benennt. Dies sollten wir in das Gesetz einbringen, meine Damen und Herren, wenn wir es jetzt schon einmal erneuern.

Der letzte Punkt: Ebenso verhält es sich mit dem nächsten Punkt im Änderungsantrag, mit dem wir geregelt sehen wollen, dass wir einen Informationszugangsbeauftragten im Land haben, der ja jetzt schon seine Arbeit leistet und diese Arbeit auch zur Klärung von Problemen bei Umweltinformationen beitragen kann.

Als abschließenden Änderungsantrag wollen wir nachvollziehbar und konkret die Pflicht zur Evaluierung des Gesetzes festschreiben. Uns wurde an dieser Stelle entgegengehalten, dass die Landesregierung das ohnehin mit jedem Gesetz alle fünf Jahre macht. Doch wo ist denn die konkrete Gesetzesstelle, wo das geregelt ist? Wenn es sich denn vielleicht um eine freiwillige Absichtserklärung der Landesregierung handelt, dann ist das natürlich nicht besonders belastbar, meine Damen und Herren. Alles in allem sehen wir weitere Regelungsbedarfe im Gesetzentwurf, die ich Ihnen hier aufgezeigt habe.

Ich bedanke mich für die Unterstützung dieser Änderungsanträge und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes-Umweltinformationsge- setzes auf Drucksache 6/3053.

Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3444 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes.