Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

(Heinz Müller, SPD: Genau das ist ihr Job.)

Wir wollen die Kommunen unterstützen in ihren Aufgaben und wir haben die Information erhalten über den Landesrechnungshof, dass momentan nicht genügend Personal in der Kommunalabteilung des Innenministeriums vorhanden ist, um die Kommunen entsprechend zu unterstützen. Wir wollen unterstützen, Sie wollen die repressive Rechtsabteilung unterstützen. Das ist der Unterschied.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich aber heute auf drei wichtige Punkte konzentrieren. Erstens, es fehlt Transparenz in diesem Haushalt,

(Heinz Müller, SPD: Ja klar, wie immer.)

zweitens, in diesem Haushalt sind ungedeckte Schecks in Höhe von mehr als 360 Millionen Euro versteckt, das ist ein Risiko, und drittens, Restmittel aus europäischen Strukturfonds drohen in Millionenhöhe zu verfallen. Deswegen auch unser Änderungsantrag. Ich gehe einzeln darauf ein.

Zunächst also zum ersten Punkt: fehlende Transparenz im Haushalt. An erster Stelle sind die revolvierenden Fonds zu nennen. Was ist so besonders an diesen Fonds, meine Damen und Herren? Revolvierende Fonds werden mit öffentlichen Mitteln ausgestattet, aber außerhalb des eigentlichen Landeshaushaltes. Es ist also sozusagen ein Parallelhaushalt. Es werden aus diesen Fonds Projekte finanziert, Mittel ausgereicht,

(Egbert Liskow, CDU: Sie sind Bestandteil des Haushaltes.)

und deren Erlös kommt dann wieder zurück in den Fonds, also ist das sozusagen deswegen revolvierend, wie so eine Waschmaschine. Aber es entzieht sich der Kontrolle des Parlamentes, denn der Fonds ist nicht mehr Teil des Landeshaushaltes, und das kritisieren wir. In welcher Höhe setzt sich zum Beispiel der Verlust zusammen? Wie setzt sich der revolvierende Fonds nach mehreren Jahren zusammen? Welche Projekte werden gefördert und, und, und? Der Landesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass sich diese Fonds der Kontrolle des Parlamentes entziehen, weil es de facto Parallelhaushalte sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden hier von mehreren Millionen Euro, die das Parlament nicht ausreichend kontrollieren kann. Das ist ein Zustand, den wir dringend ändern wollen und dringend ändern sollten, denn wir möchten, dass diese Fonds zurückgeholt werden als Sondervermögen in den Haushalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Und wenn Herr Gundlack sagt, das Finanzministerium hat dem de facto schon zugestimmt, man braucht den Änderungsantrag der GRÜNEN dafür nicht mehr, dann sage ich, die Mehrzahl der Beschlussempfehlungen, die die Koalition in die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses reingestimmt hat, sind auch alle entbehrlich, denn das hat das Finanzministerium auch alles schon zugesagt zu machen. Ich möchte einfach, dass festgeschrieben wird für den nächsten Haushalt, dass diese Fonds als Sondervermögen zurück in den Haushalt geholt werden, denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man auch getrost nach Hause tragen. Dann haben hier alle ein sicheres Gefühl und kein böses Erwachen in einigen Monaten und Jahren.

Ich komme zum zweiten Punkt: 364 Millionen Euro ungedeckte Schecks stecken als Risiko im Landeshaushalt. Warum ist das so? Schuld daran sind die Haushaltsreste oder, besser gesagt, die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgabenresten. Diese Differenz wird immer größer. Mittlerweile betragen die Ausgabenreste etwa 1,15 Milliarden Euro. Das ist besorgniserregend, weil gleichzeitig die Einnahmereste nur 764 Millionen Euro betragen. Das heißt also, 364 Millionen Euro stecken als ungedeckte Schecks im Haushalt und die Tendenz ist steigend, denn das sind noch mal 100 Millionen Euro mehr als im ver

gangenen Jahr und zweieinhalbmal so viel wie vor zwei Jahren. – Also Tendenz: stark steigend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss sich das so vorstellen: Das Land hat Einnahmen und hat Ausgaben. Es wird in einem Jahr eine bestimmte Ausgabe nicht getätigt, das soll im nächsten Jahr erfolgen, also nimmt man das als Ausgabenrest in den nächsten Landeshaushalt. Die Einnahme wird aber nicht zweckgebunden, sondern sie wird ein zweites Mal verplant im nächsten Haushalt. Die Ausgabenreste sind also zum Teil nicht gedeckt. Das heißt, man verplant die Einnahmen zweimal, hat sie aber de facto nur einmal. Jetzt wissen wir auch, wie das eine oder andere Geschenk in diesem Land überhaupt finanziert werden kann, 360 Millionen Euro.

Ich muss dazu allerdings auch sagen, das Finanzministerium teilt diese Sorge, die der Landesrechnungshof zum Ausdruck gebracht hat, und hat eben zugesichert, dass es Überlegungen geben wird, einen Vorsorgeposten im nächsten Doppelhaushalt hierfür zu schaffen. Auch hier sage ich, es ist besser, alles das, was das Finanzministerium gesagt hat, schwarz auf weiß per Beschluss des Landtages zu haben und sicher nach Hause tragen zu können.

Ich komme zum dritten wichtigen Punkt: Es gibt noch eine erkleckliche Summe von EU-Geldern, die zu verfallen drohen. Es handelt sich dabei um unverausgabte EU- Mittel der letzten Förderperiode, der Jahre 2007 bis 2013. Diese Mittel müssen bis Ende 2015 ausgereicht und abgerechnet werden. Herr Gundlack ist schon darauf eingegangen. Das ist diese 2013-plus-zwei-Jahre-Regelung. Anfang 2014 beliefen sich diese Ausgabenreste aus EU-Mitteln auf immerhin 765 Millionen Euro. Das heißt, eine Dreiviertelmilliarde Euro muss in den nächsten zwei Jahren, bis Ende 2015 – oh Moment, das ist nur noch ein gutes Jahr –, bis Ende 2015 muss das Geld ausgegeben sein.

(Egbert Liskow, CDU: Abgerechnet.)

Und dass wir da in gewisser Weise skeptisch sind, dass eine Dreiviertelmilliarde Euro bis Ende 2015 auch abgerechnet sein wird, ich finde, das liegt auf der Hand. Ich wünsche auch der Landesregierung, dass ihr das gelingt. Es ist ja nicht so, dass ich hämisch darauf warte, dass das Geld verfällt. Nein, unser Anliegen ist aufrichtig und wir möchten, dass wir kontinuierlich informiert werden. Das ist unsere Forderung, deswegen liegt Ihnen der Änderungsantrag vor, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, Empfehlungen zu den Unterrichtungen des Landesrechnungshofes auf den Drucksachen 6/2310 und 6/2813 anzunehmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3454 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem

Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Da- mit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3454 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/3418 mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

In der Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 6/2583 zuzustimmen und damit der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/3418 mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Ablehnung der Fraktion der NPD.

In der Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 Landeshaushaltsordnung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/3418 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Einbahnstraße Teilzeitbeschäftigung beenden – familiengerechte Arbeitswelt befördern, Drucksache 6/3424(neu).

Antrag der Fraktion DIE LINKE Einbahnstraße Teilzeitbeschäftigung beenden – familiengerechte Arbeitswelt befördern – Drucksache 6/3424(neu) –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Foerster von der Fraktion DIE LINKE.

(Der Abgeordnete Henning Foerster spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe aus dem Plenum: Mikro! Mikro!)

Entschuldigung.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein kurzes Dankeschön an die Landtagsverwaltung, die kurzfristig die redaktionelle Änderung der Drucksache ermöglicht hat. Ich lege viel Wert darauf, dass auf der Basis korrekter Zahlen debattiert wird, und hier hatte sich ein Fehler eingeschlichen.

Teilzeitbeschäftigung hat viele Facetten. Problematisch für die Betroffenen ist sie immer dann, wenn sie mangels

Alternativen ausgeübt wird und sich damit der Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit oder nach einem Vollzeitarbeitsplatz nicht oder nicht zeitnah realisieren lässt. Unbestritten bietet Teilzeitbeschäftigung aber in bestimmten Lebensphasen auch eine Möglichkeit, Familienleben und berufliche Tätigkeit in Einklang zu bringen. Allerdings sehen sich Familien in Gänze und insbesondere Frauen, die Mutter und Fachkraft im Unternehmen gleichermaßen sein wollen, nach wie vor diversen Hindernissen ausgesetzt. Und deshalb gehört das Thema auch auf die Tagesordnung.

Wie stellt sich nun die Situation von Teilzeitbeschäftigten in Deutschland, vor allem hierzulande, aktuell dar? Aus Studien wissen wir, dass jeder beziehungsweise jede fünfte Teilzeitbeschäftigte bundesweit lieber in Vollzeit arbeiten würde. Dabei ist zwar der Unterschied von Teilzeit zwischen Ost und West nur wenig ausgeprägt, dramatisch wird es jedoch, wenn man sich dabei die Anteile unfreiwilliger Teilzeit betrachtet. Während im Westen nur jeder siebente angibt, unfreiwillig in Teilzeit beschäftigt zu sein, wünscht sich im Osten jede beziehungsweise jeder zweite Teilzeitbeschäftigte, eine Vollzeitbeschäftigung ausüben zu können.

Dazu kommt, dass der Großteil der Teilzeitbeschäftigten nach wie vor weiblich ist. Zum 31. März dieses Jahres standen in Mecklenburg-Vorpommern 25.746 Männer und 114.785 Frauen in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen. Während der hohe Teilzeitanteil im Westen vor allem mit der immer noch unzureichenden Ausstattung an qualitativ hochwertigen Ganztageseinrichtungen für die Kinderbetreuung zu tun hat, ist es hierzulande nach Angaben des IAB auch vor allem der Mangel an Vollzeitarbeitsplätzen.

Dies unterstreichen auch die Zahlen des Statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2012. Vor zwei Jahren gaben 42,4 Prozent aller befragten Teilzeitbeschäftigten an, ihren Job mangels alternativ angebotener Vollzeitstellen auszuüben. Lediglich Krankheit und Unfälle sowie daraus resultierende persönliche und familiäre Verpflichtungen lagen noch davor. Auch die langjährige Praxis, mit Standortvorteilen aufgrund billiger Arbeitskräfte zu werben, führte dazu, dass viele Beschäftigungsverhältnisse hierzulande, zum Beispiel im Einzelhandel, in den Servicecentern oder der Gebäudereinigung, von vornherein nur als Teilzeitbeschäftigung angeboten wurden. Ich glaube, es ist unstrittig, dass, wenn Teilzeitbeschäftigung und niedrige Entlohnung zusammentreffen, die Gefahr besteht, dass eine existenzsichernde Beschäftigung nicht erreicht werden kann.

Kaum eine Rolle spielt hierzulande die gewollte Entscheidung von finanziell und sozial anderweitig abgesicherten Frauen. Zwei Drittel aller Teilzeitbeschäftigten bestreiten ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus dieser Quelle. Und mittlerweile erkennen Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaften und auch ein Teil der Unternehmen, dass es nicht so weitergehen kann wie bisher.

Ursächlich dafür ist vor allem der demografische Druck, der dafür sorgt, dass man vor dem Hintergrund der notwendigen Sicherung des Fachkräftebedarfes jetzt bereit ist, neue Wege einzuschlagen. Das sogenannte Erwerbspotenzial von Frauen wird demzufolge eine zunehmende Rolle spielen. Ob es gelingt, dieses zu heben, wird auch von den Unternehmen abhängen. Ungewollte Teilzeit muss zurückgedrängt werden, der übergangs

weise Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung und zurück als Instrument der Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich vereinfacht werden.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und bevor ich zu den Fragen des Gleitzeit- und Befristungsgesetzes komme, sage ich auch noch mal, dass die Unternehmen hier natürlich in der Pflicht stehen. Statt von der Politik immerfort die Schaffung neuer Kindertagesstätten mit möglichst langen Öffnungszeiten zu fordern, muss es auch darum gehen, familienorientierte Arbeitszeitmodelle auf den Weg zu bringen, und eine familienbewusste Personalpolitik muss zur Regel werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen, natürlich kann und muss Politik auch einiges tun. Ich hatte es gesagt, Frauen und seltener auch Männer sind für einen überschaubaren Zeitraum nach der Familiengründung bereit, in Teilzeit zu arbeiten. Häufig wird diese Lösung jedoch zum Frustfaktor. Das beginnt schon damit, dass die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes die Planungen für Familien erschweren.

Die erste Hürde, die man nehmen muss, ist die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit.

Die zweite Hürde besteht darin, dass die betroffenen Frauen und Männer ihren Wunsch auf Verkürzung der Arbeitszeit zwar sehr frühzeitig artikulieren. Auch die Verpflichtung, diesen Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit zu stellen, ist kein Hindernis dabei. Problematisch ist jedoch, dass der Arbeitgeber sich erst vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten einer neuen Arbeitszeitregelung zum Antrag verhalten muss. Deshalb fordern insbesondere Familienverbände eine frühzeitigere Entscheidung, um Eltern mehr Planungssicherheit und mehr Zeit für die notwendigen organisatorischen Weichenstellungen im Betrieb, in der Kindertagesstätte oder der Abstimmung mit den Großeltern sicherzustellen beziehungsweise einzuräumen.

Die dritte Hürde ist eine zutiefst landespolitische Frage. Sie leitet sich nämlich aus der Unternehmensstruktur ab. Mehr als 80 Prozent der Unternehmen hierzulande sind Kleinst- und Kleinbetriebe. Und wenn diese 15 und weniger Mitarbeiter haben, dann greifen die jetzigen gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung gar nicht. Und da wäre es natürlich auch hinderlich, dass im Betrieb beschäftigte Azubis für die Erreichung der Mindestgröße überhaupt nicht berücksichtigt werden. Nach meiner Auffassung ist es also so, dass man, wenn man hierzulande über Vereinbarkeit redet, zwingend auch über diesen Passus im Teilzeit- und Befristungsgesetz diskutieren muss. Und ich darf darauf verweisen, dass andere gesetzliche Grundlagen wie das Kündigungsschutzgesetz, das ab zehn Beschäftigten seine Wirkung entfaltet, oder das Bundeselterngeldgesetz, was gar keine Grenze bei den Betriebsgrößen hat, es auch anders ermöglichen.

Das größte Problem stellen jedoch die Risiken dar, die mit der aus Arbeitnehmersicht nur übergangsweise gewünschten Teilzeitbeschäftigung einhergehen. Das Ham- burgische Weltwirtschaftsinstitut hat errechnet, dass eine Frau mit abgeschlossener Berufsausbildung, die 30 Jahre alt ist, ein Kind bekommt, drei Jahre Elternzeit nimmt, danach drei Jahre nur 20 Stunden pro Woche arbeitet, bevor sie in Vollzeit zurückkehrt, 194.000 Euro im Vergleich zu einer Frau verliert, die durchgängig vollzeitbe

schäftigt war. Und dass viele Frauen folglich Teilzeittätigkeit auch als Karrierefalle sehen

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist so.)

und 38 Prozent in einer Umfrage des Bundesfamilienministeriums sogar ausführten, dass sie ihre Elternzeit bereuen, ist vor diesem Hintergrund nur allzu verständlich.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.)