Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

Sie wissen, mir persönlich sind die Befristungsquoten, insbesondere bei jungen Leuten auch in der freien Wirtschaft noch zu hoch, aber es macht schon einen Unter

schied, ob wir über 11,3 Prozent in der freien Wirtschaft oder eben über 83 Prozent in diesem Bereich reden. Zu den weiteren Details wird Hikmat Al-Sabty noch ausführen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Pastörs von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass die Fakten ausgetauscht sind. Ich habe nur noch die Aufgabe, auf einige Punkte einzugehen,

(Vincent Kokert, CDU: Das müssen Sie auch nicht.)

die uns sehr, sehr wichtig sind.

Wir haben gehört, dass der Herr Minister hier ausgeführt hat und mit sehr großem Vertrauen nach Berlin schaut. Herr Minister, es wäre sehr schön gewesen, wenn Sie uns in Bezug auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz schon konkret hätten Mitteilung geben können, was sich verbessert oder zumindest, was verändert wird. Ob das dann besser ist, hätte dieses sogenannte Hohe Haus bewerten können.

Das Zweite ist die Feststellung, dass unser Land – das ist auch bekannt – eine relativ schlechte De-factoAusstattung hat, was die Rohstoffe und die Rahmenbedingungen unserer wirtschaftlichen Möglichkeit angeht, und dass es historisch für uns immer sehr, sehr wichtig war, dass wir unsere Hauptressource, nämlich den Menschen, in den Mittelpunkt stellen müssen, das heißt, dass die Frage der Bildung auch die Frage der Zukunft für unsere Nation ist. Denn ohne hoch qualifizierten Nachwuchs im handwerklichen, aber auch im wissenschaftlichen Bereich werden wir international unsere Zukunft mit Sicherheit nicht gestalten können.

Ich habe mir den Antrag angeschaut. Wir finden schon, dass dieser Antrag der LINKEN zur rechten Zeit kommt, dass er zum Teil auch sehr fundiert begründet ist. Ich hätte mir gewünscht, dass im Teil 2 zum Beispiel die familienpolitische Komponente etwas konkreter dargestellt worden wäre, dann hätte man hier auch freudiger zustimmen können, wenn es denn auch unseren Vorstellungen als Nationalisten hier in diesem Haus entgegengekommen wäre.

Was hier noch angeführt werden muss, ist, dass unter Punkt II Ziffer 2a indirekt behauptet wird, es würde auch missbräuchlich zur Verdrängung von Vollbeschäftigungsarbeitsplätzen Teilzeit angeboten. Da wäre es, Herr Dr. AlSabty, ganz hilfreich, wenn Sie hier konkrete Beispiele nennen könnten, die das dann begründen.

In der Summe noch ein letzter Punkt: Die Tarifsperre halten wir auch für sehr problematisch, weil aus unserer Sicht damit ein Sonderrecht, ein Sonderarbeitsrecht de facto geschaffen wird, wo also die beiden Seiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht frei darüber verhandeln können, wie denn die tarifliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse zukünftig aussehen wird. Wir werden diesem Antrag der LINKEN dennoch zustimmen, weil wir glauben, dass auch

besonders die Punkte „Wissensbasierte Arbeitsplätze in der Zukunft“, aber auch der Hinweis – und das hat uns sehr gefreut –, der Hinweis auf die weitgehende Kinderlosigkeit unter Akademikern hier angesprochen worden ist. Das liegt uns seit Jahrzehnten am Herzen.

Wir sind da sehr offen, denn wir glauben auch, dass ein bisschen Wahrheit darin liegt, wenn auch nicht so ganz gut informierte Menschen draußen sagen, bei uns bekommen – wir teilen diese Auffassung nicht, aber es wird ausgesprochen –, bei uns bekommen viel zu viele Leute Kinder – das ist schön –, die sich nicht in dem Maße um die Kinder kümmern können, wie das notwendig wäre, um daraus später auch jene neue Elite – der Begriff fiel hier, ist nicht von mir in die Debatte eingeführt –, jene neue Elite zu haben, die dann dafür sorgt, dass wir als Volkswirtschaft, als Volk, auch in Zukunft international wettbewerbsfähig sind und damit auch unsere Zukunft absichern können. – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch mal der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine gute Debatte gehabt, den ganzen Tag, und ich freue mich und bedanke mich bei Ihnen.

Zu Ihrem Vortrag, Herr Brodkorb: Sie haben die sechs Jahre vor der Promotion und die sechs Jahre nach der Promotion genannt, aber diese zwölf Arbeitsverträge, wenn man so will, diese zwölf werden manchmal mehr. Und ich kann auch Beispiele nennen. Das ist jetzt nicht nur ein Jahresarbeitsvertrag, manchmal werden in einem Jahr zwei Arbeitsverträge abgeschlossen. Und da ist die Krux: Dieses Arbeitszeitvertragsgesetz regelt diese kurzen Befristungen, und wie es meine geschätzte Kollegin, Frau Wippermann, genannt hat, ja, wir wissen alle, dass dieses Wissenschaftszeitvertragsgesetz kurze Befristungen regelt, aber das wollen wir nicht. Wir können deswegen dafür auch nicht singen und tanzen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich verstehe auch Ihren Vortrag nicht, Frau Wippermann. Ich verstehe die Politik so, dass man Probleme aufnimmt, wie Sie es gesagt haben. Sie waren zusammen mit mir auf einer Veranstaltung, dann hätten Sie die Probleme dieser Betroffenen aufgenommen und in Ihrer Fraktion geschildert, was man für diese Leute irgendwie tun kann – neue Arbeitsbedingungen oder etwas anderes. Ich verstehe darunter: die Politikprobleme erkennen, Alternativen anbieten und handeln. So verstehe ich es.

Ihr Punkt zur Vergabepolitik: Das Land gibt Mittel beziehungsweise Geld und Aufträge an Hochschulen. Und wir verlangen in unserem Antrag, dass mit dem Geld und diesen Aufträgen eine aufgabengerechte Personalstruktur geschaffen werden kann, das ist das. Damit können anstatt Befristungen unbefristete Arbeitsverträge entstehen.

Wie gesagt, ich kann Ihnen mehrere Beispiele nennen. Mein Nachbar ist ein Mensch, der nach der Promotion nicht einen Jahresarbeitsvertrag unterschrieben hat, sondern ein halbes Jahr, und er ist Vater von zwei Kin

dern. Da liegt das Problem. Diese Planungssicherheit für Familien und die familienpolitische Komponente im Wissenschaftszeitvertragsgesetz sind miserabel und sollten unbedingt geändert werden.

Sehr verehrte Damen und Herren, die Strukturen und Rahmenbedingungen der Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen der Lehrenden und Forschenden an den Hochschulen müssen dringend geändert werden, denn so können die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen die Möglichkeit für eine nachhaltige Personalpolitik bekommen. Das lässt sich durch zwei Maßnahmen bewerkstelligen:

Erstens durch eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, wie wir es heute besprochen haben. Das steht alles im Antrag formuliert, wir haben das als Schwerpunkte formuliert.

Zweitens. Durch eine aktive Vergabepolitik kann die Landesregierung die Personalpolitik der Hochschulen und Forschungseinrichtungen steuern. Gute Gleichstellungskonzepte und zukunftsfähige Personalentwick

lungskonzepte sind an jeder Hochschule zu befördern.

Zum Änderungsbedarf am Wissenschaftszeitvertragsgesetz bezüglich der Mindestlaufzeiten und der Abschaffung der Tarifsperre hat mein Kollege Henning Foerster ausgeführt. Eine familienfreundliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente im Sinne des Paragrafen 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist zu bemerken. Diese Regelung verdient von Anfang an die Bezeichnung „familienpolitische Komponente“ nicht. Es gibt nämlich keinen Rechtsanspruch auf Ausschöpfung der Höchstgrenze befristeter Verträge und damit auch nicht auf Verlängerung der Verträge wegen Kindererziehung.

Der Arbeitgeber entscheidet allein, ob er eine Verlängerung anbietet. In der Praxis entfaltet diese Regelung deshalb kaum Wirkung. Die Evaluierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Jahr 2011 hat ergeben, dass nur ein Prozent der Hochschulen und ein bis zwei Prozent der Forschungseinrichtungen die familienpolitische Komponente anwenden. Diese Regelung muss also als Rechtsanspruch und damit wirklich familienfreundlich ausgestaltet werden.

Auf die Nichtanrechnung von bestimmten Zeiten bei Verträgen mit sachgrundlosen Befristungen gemäß Paragraf 2 Absatz 5 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes besteht dagegen ein verbindlicher Rechtsanspruch. Das sind Zeiten für die Beurlaubung wegen der Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Schwangerschaft. Aber es gibt keinen Sachgrund, dass auch diese Regelung nicht für Drittmittelbeschäftigte gilt.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wurde zur Deregulierung des Sonderarbeitsmarktes Wissenschaft geschaffen. Jetzt sollte dieses Gesetz wegen der verheerenden Entwicklungen zur Regulierung dieses Marktes eingesetzt werden. Die Hochschulen haben in den letzten Jahren mit einer steigenden Anzahl von Aufgaben, zum Beispiel mehr Studierende, Förderprojekte, Wettbewerb um Mittel, zu kämpfen. Diese Aufgaben wurden alle überwiegend mit Teilzeitbeschäftigung bewältigt.

Eine kontinuierliche Personalentwicklung mit dem Ziel klarer Karrierewege und einer ausgewogenen, leis

tungsfähigen Personalstruktur fand nicht statt. Meine Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat schon 2013 vorgeschlagen, dass der Bund mit einem Programm für „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ einen finanziellen Anreiz zur Schaffung unbefristeter durch Tenure-TrackStellen setzt. 20.000 Euro Zuschuss sind für jede Schaffung einer Stelle mit Entfristungsoption in zwei Jahren nötig. Bei jährlich 5.000 Stellen kostet eine solche Maßnahme 100 Millionen Euro im Jahr.

Das ist weniger als ein Zehntel der Förderung von Luft- und Raumfahrt und auch viel weniger als das, was in zumindest teilweise gescheiterte Rüstungsprojekte geflossen ist, zum Beispiel 500 Millionen Euro für die Aufklärungsdrohne „Euro Hawk“ oder das Transportflugzeug A400M, Stückpreis, liebe Kolleginnen und Kollegen, 175 Millio- nen Euro. Dieses Projekt hat bisher unglaubliche 25 Milliarden Euro verschlungen. Diese Waffensysteme sind für den Einsatz in der Bundeswehr aber nicht zu gebrauchen und die Liste ließe sich fortsetzen.

Sehr verehrte Damen und Herren, mit vergleichsweise wenig Geld könnte in den kommenden zehn Jahren knapp die Hälfte des angestellten wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen in ganz Deutschland auf Stellen mit Perspektiven gelangen. Absichtlich soll die Förderung nicht auf bestimmte Personalkategorien eingeschränkt werden, um die Gestaltung der Personalstrukturen vor Ort nicht unnötig zu beschränken. So wären Juniorprofessuren mit Tenure-Track, klassische Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenstellen beziehungsweise Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten förder- fähig. Dazu sollte, ähnlich wie beim Professorinnenprogramm des Bundes, jede teilnehmende Hochschule ein Konzept für eine nachhaltige Personalentwicklung vorlegen. Mit einem solchen Programm könnte der Bund auch ohne Abschaffung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz einen echten Richtungswechsel einleiten.

Für Qualifikationsphasen und für Projektförderung sind unbefristete Stellen weiterhin notwendig. Auch wird kaum jemand ein ganzes Leben auf einer bestimmten Stelle verbringen wollen. Auch verbeamtete Professorinnen und Professoren wechseln ja ihren Arbeitsort oft mehrfach in ihrer Karriere. Ich komme nun zum Ende und bitte trotzdem um Zustimmung zu unserem Antrag, wie gesagt, hilfsweise die Überweisung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3423 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, und bei keinen Stimmenthaltungen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3423. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke. Und die Enthaltungen? – Damit ist

der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3423 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 26: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Unterbezahlung von Lehrbeauftragten beenden, Drucksache 6/3435.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterbezahlung von Lehrbeauftragten beenden – Drucksache 6/3435 –

Und das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Soeben haben wir über das Problem der befristeten Arbeitsverträge gesprochen. Jetzt kommen wir zu einer eigentlich noch prekärer beschäftigten Gruppe von Personen an den Hochschulen unseres Landes, denn die Lehrbeauftragten, über die ich jetzt sprechen möchte, haben noch nicht mal ein befristetes Arbeitsverhältnis. Sie haben kein Dienstverhältnis, haben keinen Anspruch auf Sozialversicherung, erwerben keinen Anspruch darauf und haben keinen Anspruch entsprechend auf Krankengeld oder Urlaub. Wenn sie krank sind, kriegen sie keine Bezahlung. Das hört sich doch irgendwie nicht nach sozialer Marktwirtschaft an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere der SPD, ich frage mich im Übrigen, warum bei Ihnen nicht bei den zwei Anträgen, die jetzt gerade debattiert wurden, einmal von der LINKEN, jetzt von uns, das Herz blutet. Das sind doch ursozialdemokratische Themen, über die wir hier sprechen.

(Vincent Kokert, CDU: Sehr richtig, Herr Saalfeld, sehr richtig. Das kann man so nicht hinnehmen. – Torsten Renz, CDU: Kann ich die Stelle noch mal hören? – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Ich bin ein bisschen um die Sozialdemokratie besorgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch mal ganz kurz das Problem umreißen. Unsere Lehrbeauftragten an den Hochschulen stellen 5.000 Semesterwochenstunden pro Jahr sicher. Das entspricht 75.000 Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr. An der HMT werden weit über 50 Prozent der gesamten Lehre von Lehrbeauftragten abgesichert und, wie der Personalrat der Universität Rostock herausgefunden hat, 95 Prozent aller Lehrbeauftragten sichern die obligatorische Lehre ab, sind also nicht das Bonbon obendrauf, sondern sind ganz wichtig, unersetzlich. Ohne die Lehrbeauftragten könnte die HMT von heute auf morgen dichtmachen und auch die anderen Hochschulen hätten gewaltige Probleme.