Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

Horst Mahler, der friedlich seine Meinung gesagt hat, hat hier zwölf Jahre Gefängnis bekommen

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Redezeit ist abgelaufen.)

wegen einer abweichenden …

(Das Mikrofon wird abgeschaltet.)

Herr Pastörs!

(allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Die Redezeit ist abgelaufen.)

Herr Pastörs, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

(Der Abgeordnete Udo Pastörs spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Die Redezeit ist vorbei. Der Gerichtstermin wartet, Herr Pastörs.)

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Redezeit beendet ist.

(allgemeine Unruhe – Peter Ritter, DIE LINKE: Hinsetzen! – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Pastörs!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hinsetzen! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Abtreten!)

Herr Pastörs, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf und bitte darum, dass Sie Platz nehmen.

(allgemeine Unruhe – Silke Gajek,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Nächster Ordnungsruf! –

Zurufe aus dem Plenum: Buh! –

Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet

seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. –

Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.

(Stefan Köster, NPD: Na, was hat er nun wieder ausgebuddelt?)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir dürfen in einer solchen Situation nicht denjenigen das letzte Wort in einer solchen Debatte überlassen, die nichts,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die nichts, aber auch gar nichts dazu beigetragen haben, dass es vor 25 Jahren eine friedliche Revolution in Deutschland gegeben hat,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Aber Sie?! – Michael Andrejewski, NPD: Was tragen Sie denn dazu bei? – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

auf die wir Demokraten, Herr Pastörs, alle gemeinsam sehr stolz sind und immer sein werden.

(Udo Pastörs, NPD: Jaja.)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und für die faire Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Bürokratieabbau, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz ernst nehmen – Generalverdacht gegenüber EU-Mittel-Empfängern unterbinden, Drucksache 6/3421(neu).

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Bürokratieabbau, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz ernst nehmen – Generalverdacht gegenüber EU-Mittel-Empfängern unterbinden – Drucksache 6/3421(neu) –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Eifler von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Aufrufung des Tagesordnungspunktes ist die Präsidentin darauf eingegangen, dass die Drucksache in einer neuen Fassung vorliegt. Das ist zu begründen mit einer kleinen redaktionellen Veränderung. Das ist also verlesen worden, das wollte ich nur zu Beginn meiner Einbringung noch angemerkt haben.

Vor wenigen Tagen ist der offizielle Startschuss für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 gefallen. Mit dieser Förderperiode, vor allem mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem EFRE, wollen wir weiteres wirtschaftliches Wachstum in unserem Land schaffen. Hierfür steht fast 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Jetzt kann man darüber diskutieren, wie dieses Geld eingesetzt werden kann. Übrigens haben wir das in diesem Hohen Hause schon mehrfach gemacht.

Die CDU-Fraktion ist dabei auf mehrheitlichen Zuspruch gestoßen, als wir sagten: Wir wollen auf das Zusammenspiel von Forscherdrang und Unternehmergeist setzen, wir wollen eine Kommunikationsplattform für Unternehmen und Hochschulen einrichten, wir wollen den Zugang zu Risiko- und Beteiligungskapital verbessern, wir wollen mehr Patentanmeldungen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen, unternehmen dabei Schutzrechtsaktivitäten. Sie finden diese im Landtag beschlossenen Vorschläge alle im Operationellen Programm des EFRE für die neue Förderperiode.

Unser Ziel ist es, die Exportquote, die bei uns nur halb so hoch ist wie im Bundesdurchschnitt, zu erhöhen. Aber natürlich dürfen dabei die zur Verfügung gestellten Mittel nicht missbräuchlich eingesetzt werden, das würde dieses übergeordnete Ziel konterkarieren. Deswegen muss bei der Vergabe von EU-Mitteln auf schwarze Schafe geschaut werden und dafür gibt es ein sehr umfängliches System. Lassen Sie mich dieses System in aller Kürze skizzieren.

Die Überprüfung von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Strukturfonds erfolgt üblicherweise innerhalb des normalen Verwaltungsverfahrens zur Bescheidung, Begleitung und Prüfung einer Zuwendung im Zuge der Projektbegleitung und Kontrolle nach EU-Recht sowie bei der Verwendungsnachweisprüfung gemäß den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Die Projektbegleitung und Kontrolle umfasst Verwaltungsprüfungen, das heißt, Belegprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen. Diese erfolgen aktuell jeweils stichprobenartig. Die Anzahl der Stichproben hängt dabei von der Einschätzung des Fehlerrisikos für den jeweiligen Förderbereich ab. Im Rahmen dieses Verfahrens werden alle Zuwendungsempfänger überprüft, auch auf Unregelmäßigkeiten wie Betrug oder Korruption.

Die Prozessdarstellung eines solchen Verfahrens von der Antragstellung bis zum Abschluss habe ich mir einmal genauer angeschaut. Bei der Förderung produktiver Investitionen der Unternehmensförderung aus dem EFRE der Jahre 2007 bis 2013 umfasst allein die schematische Darstellung, also nur die Darstellung von Zuständigkeiten und Prozessen einer solchen Überprüfung, mehrere Seiten. Soweit nach dem Abschluss eines solchen sehr komplexen Verfahrens Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, können selbstverständlich Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel Rückforderungen im Rahmen der europäischen und nationalen Regelungen, aber auch weitergehende Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Über all diese allgemeingültigen Verfahren hinaus werden in Mecklenburg-Vorpommern weitere Kontrollen durch die jeweiligen Fondsverwaltungen, die gemeinsame Verwaltungsbehörde sowie die jeweilige für den entsprechenden Fonds zuständige Prüfbehörde durchgeführt. Dazu kommen dann noch Kontrollen der entsprechenden Prüfabteilungen der für die Fonds zuständigen Generaldirektionen der Europäischen Kommission.

Sehr geehrte Damen und Herren, und dann wollen wir nicht vergessen, dass es darüber hinaus auch noch neben dem Landesrechnungshof den Europäischen Rechnungshof gibt.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Auch hier können selbstverständlich Prüfungen erfolgen. Außerdem erfolgt im Verdachtsfall regelmäßig eine Kontrolle durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Lassen Sie mich also zusammenfassen: Alles in allem existieren für jeden Strukturfonds in Mecklenburg-Vorpom- mern mindestens fünf, unter Einschluss der Rechnungshöfe sogar sieben Prüfebenen. Im Falle der festgestellten Unregelmäßigkeiten greift ein entsprechendes Meldesystem über den Bund an die Europäische Kommission.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, laut erstem Korruptionsbekämpfungsbericht, der am 03.02.2014 veröffentlicht wurde, gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den erfolgreichsten unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten. Ähnliches zeigen das Justizbarometer und die Empfehlungen zum Report zum Schutz der finanziellen Interessen der EU an. Auch die einleitende Darstellung der Prüfverfahren für Unternehmensförderung, die ich eben vorgetragen habe, macht deutlich: Dass wir in Deutschland bei der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung so erfolgreich sind, kommt nicht von ungefähr. Die in der Bundesrepublik

Deutschland getroffenen Vorbeugemaßnahmen gegen Korruption und Betrug sind angemessen, weil sie wirksam sind. Betrugs- und Korruptionsfälle werden zuverlässig aufgedeckt und entscheidend sanktioniert bis hin zu empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen.

Jetzt könnte man einwenden, ja sicher, Kontrolle und Sanktionen sind wirksam, aber das alles könnte noch wirksamer sein, etwa durch eine Vollerhebung anstelle des stichprobenartigen Vorgehens oder durch sofortige anlasslose Überprüfung der Mittelempfänger anstelle des Einschreitens bei Verdacht. Genau das ist das Ziel des Betrugsbekämpfungstools ARACHNE.

(Udo Pastörs, NPD: Tool?)

Hier wird eine Risikoermittlung für jeden einzelnen Datenfall ausgewertet. Wir halten dies aber für unangemessen und überzogen. Vor der Auswertung steht natürlich erst einmal die Erhebung, und zwar auch dann, wenn belastbare Bedenken gar nicht vorliegen. Unternehmens- bezogene Daten jedes einzelnen Zuwendungsempfängers würden also erst einmal ermittelt. In der Praxis soll diese Datenerhebung dann zum Beispiel durch private Auskunfteien wie „Creditreform“ erfolgen. Diese Daten sollen dann in einer riesigen Datenbank vorgehalten werden. ARACHNE errechnet mit diesen Daten die Betrugsanfälligkeit jedes einzelnen Zuwendungsempfängers.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will hier heute gar nicht in Abrede stellen, dass möglicherweise tatsächlich einmal ein schwarzes Schaf durch das bereits bestehende siebenstufige Prüfverfahren fallen kann. Ich halte es aber für unangemessen, ein bereits funktionierendes Prüfsieb deswegen so engmaschig zu gestalten, dass es droht, seine Funktionalität einzubüßen. Die Gefahr der Funktionalitätseinbuße sehe ich in dem erheblichen bürokratischen Aufwand. Es ist absehbar, dass die mit ARACHNE verbundene Datenerhebung, Datenübertragung und Datenauswertung einen erheblichen Mehraufwand bei den nationalen Behörden, aber auch bei den potenziellen Zuwendungsempfängern verursacht. Das konterkariert jede Verhältnismäßigkeit und damit auch das Gesamtziel des Abbaus des Verwaltungsaufwandes,