Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will hier heute gar nicht in Abrede stellen, dass möglicherweise tatsächlich einmal ein schwarzes Schaf durch das bereits bestehende siebenstufige Prüfverfahren fallen kann. Ich halte es aber für unangemessen, ein bereits funktionierendes Prüfsieb deswegen so engmaschig zu gestalten, dass es droht, seine Funktionalität einzubüßen. Die Gefahr der Funktionalitätseinbuße sehe ich in dem erheblichen bürokratischen Aufwand. Es ist absehbar, dass die mit ARACHNE verbundene Datenerhebung, Datenübertragung und Datenauswertung einen erheblichen Mehraufwand bei den nationalen Behörden, aber auch bei den potenziellen Zuwendungsempfängern verursacht. Das konterkariert jede Verhältnismäßigkeit und damit auch das Gesamtziel des Abbaus des Verwaltungsaufwandes,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

das in Artikel 4 der EU-Verordnung Nummer 1303 aus 2013 festgelegt wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, steht denn eine Bürokratiekrake mit Namen ARACHNE noch im Verhältnis zum unterstellten Zweck? Diese Frage muss doch erlaubt sein. Selbst wenn die Befürworter einer anlasslosen Überprüfung aber sagen, ja, selbst wenn wir nur die Möglichkeit bekommen, einen einzigen Fall des Mittelmissbrauchs zusätzlich aufzudecken, dann ist jeder bürokratische Aufwand gerechtfertigt – die erheblichen datenschutzrechtlichen und auch die Bedenken zur Gültigkeit und Zuverlässigkeit der erhobenen Daten werden mit einer solchen Argumentation nicht ausgeräumt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Aussprache werde ich die letztgenannten Aspekte noch etwas vertiefen. Ich denke aber, allein die Hinweise auf die Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit machen deutlich, dass eine anlasslose Überprüfung von EUMittelempfängern nicht der richtige Weg ist. Ich würde mich freuen, wenn der Landtag heute ein deutliches

Signal gegen den unternehmerfeindlichen Generalverdacht der EU-Kommission ausspricht, und werbe um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal vorweg: Im Zusammenhang mit der Volkszählung 1983 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, Datenschutz ist Grundrechtsschutz, insbesondere der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Gesellschaftsordnung, in der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wissen können, wer, was, wann und bei welcher Gelegenheit über sie etwas weiß, ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.

Diese Position teilen wir und wir finden sie auch in unserer Landesverfassung im Artikel 6 Absatz 1 wieder. Hier heißt es, ich zitiere: „Jeder hat das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Dieses Recht findet seine Grenzen in den Rechten Dritter und in den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit.“ Zitatende.

Ob dieser Anspruch, also Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit, übereinstimmen, wage ich zu bezweifeln oder, vorsichtig gesagt, man hat den Eindruck, dass hier auf Sichtkontakt gefahren wird. Dabei sind wir uns bewusst, dass durch das Internet und die globale Vernetzung in den letzten Jahren dieses Thema zusätzlich erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Noch nie war die Datenerfassung und -verarbeitung so einfach und das Interesse an persönlichen Daten so hoch. Hier besteht ein erhebliches Schutzbedürfnis der Bevölkerung und auch der Unternehmen. Insoweit finden wir es gut und richtig, dass wir uns hier im Landtag in Bezug auf die Einhaltung unseres Verfassungsanspruches regelmäßig mit dem Datenschutz beschäftigen. Meine Fraktion hat dies mit vielen Anträgen, die leider durch die Koalitionsfraktionen regelmäßig abgelehnt worden sind, immer wieder getan.

Ich kann mir an dieser Stelle nicht verkneifen, dass Sie in Bezug auf die informationellen Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, die Selbstbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern sehr zögerlich sind, weil es da um klare Positionierung geht, zum Beispiel bei der Debatte um „Attac“ und auch im Zusammenhang mit der Debatte um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, so wie gestern,

(Beifall Henning Foerster, DIE LINKE)

oder im Zusammenhang mit Terrorgesetzen, dass die klare Positionierung hier nicht da ist. Wenn es aber um die Wirtschaft geht, da sind Sie gleich zur Stelle und wollen eine klare Positionierung.

Nun liegt uns ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor, der – und das will ich auch sagen – wieder mal einen Beschluss

einer Ministerkonferenz aufgreift, nämlich einen der Wirtschaftsministerkonferenz vom 4. und 5. Juni 2014. Erneut soll also etwas beschlossen werden, was eigentlich schon beschlossen ist. Natürlich kann es hin und wieder angebracht sein, auch solchen Beschlüssen parlamentarischen Rückenwind zu geben. Passiert das aber häufiger, erweckt das den Eindruck von mangelnder Kreativität oder einem falschen Selbstverständnis vom Sinn des Parlamentes. Das Parlament ist die Vertretung des Volkes und somit Entscheidungsorgan. Es soll primär nicht der nachträglichen Belobigung oder Unterstützung von Regierungshandeln dienen. Und wer gestern dem Vorsitzenden des Verfassungsausschusses richtig zugehört hat, der an diese Verantwortung erinnert hat, der sollte ernsthaft darüber nachdenken, ob wir diesbezüglich wirklich unsere Verantwortung wahrnehmen.

Aber selbstverständlich haben wir uns auch inhaltlich mit dem Antrag auseinandergesetzt. Zunächst soll festgestellt werden, dass Deutschland und Mecklenburg-Vor- pommern über wirksame Betrugs- und Korruptionsbekämpfungsmechanismen verfügen. Diese Formulierung ist fast identisch aus dem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz abgeschrieben. Über Details mag man hier streiten können – wir merken das ja auch deutlich an der Diskussion zur Einführung einer europäischen Staatsanwaltschaft –, richtig ist aber, dass unsere Korruptionsbekämpfungsmechanismen im europäischen

Vergleich durchaus effektiv sind. Es gibt nach wie vor Möglichkeiten der Verbesserung, die wir auch schon eingefordert haben, dennoch können wir diesem Punkt zustimmen.

Hinsichtlich des Aufforderungsteiles Ihres Antrages gebe ich zu, dass ich mich da erst intensiver einlesen musste. Also hinsichtlich der kritischen Begleitung der Maßnahmen, die aufgrund der von Ihnen zitierten EU-Verordnung ergriffen werden, sind wir natürlich völlig bei Ihnen. Da heißt es nämlich: „In Bezug auf die Finanzverwaltung und -kontrolle des operationellen Programms muss die Verwaltungsbehörde … unter … ermittelten Risiken wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug treffen“. „Wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen“, das ist eine Generalklausel, die zunächst einmal Tür und Tor öffnet. Hier wird eine große Entscheidungsbefugnis in die Hände der Behörden gelegt. Natürlich muss man die Umsetzung einer solch offenen Richtlinie vonseiten des Parlamentes kritisch begleiten, das ist keine Frage.

Komplizierter ist die Frage da bei Punkt 2 der Forderungsdetails, der Verhinderung der „Einführung des … IT-gestützten Systems ARACHNE oder … ähnlichen Systems“. Das System soll Betrugsfällen im Rahmen der Vergabe von ESF- und EFRE-Mitteln vorbeugen oder sie aufdecken. Und zwar soll hierzu eine Datenbank über Unternehmen, die entsprechende Fördergelder beziehen, angelegt werden. Mit einer solchen Datenbank haben wir natürlich gleich aus mehreren Gründen Probleme.

Der Datenschutzbeauftragte der Europäischen Kommission, Herr Giovanni Buttarelli, hat in seiner Stellungnahme in gewissem Rahmen Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen geltend gemacht. Er empfiehlt hier deshalb die Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage.

Darüber hinaus haben wir natürlich auch aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Bedenken. Zwar soll das System nur Daten aus öffentlich zugänglichen Quel

len erhalten, aber das räumt die Bedenken gegen eine solche Datenbank nicht aus. Was soll nämlich alles erfasst werden? Zum einen natürlich sämtliche Daten, die bei der Antragstellung ohnehin erhoben werden. Ich denke, das ist auch nicht das große Problem. Es sollen aber noch Daten von zwei kommerziellen Anbietern hinzugefügt werden, und hier wird es dann bedenklich, auch wenn die Daten, wie gesagt, aus öffentlich zugänglichen Quellen bezogen werden. So sollen neben umfassenden Informationen über das Unternehmen auch Informationen über Anteilseigner, Management und leitende Mitarbeiter erfasst werden. Einer der Anbieter soll hier auch die Profile von politisch exponierten Personen, deren Familienangehörigen und ihnen nahestehenden Personen beisteuern. Das halten wir für sehr problematisch – unabhängig von der Herkunft der Daten.

Ein bedeutendes Gut des Datenschutzes ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht für viele Fragen des Datenschutzes ist hier relevant. Insofern ist das mehr als problematisch. Für sich genommen unbedeutende Daten werden hier in einen anderen Kontext gestellt und eine Verbindung zu einem Unternehmen wird aufgebaut. Hierdurch erhalten diese Daten eine ganz andere Qualität. Auch die vom Datenschutzbeauftragten der Kommission vorgeschlagenen Informationspflichten über die Verarbeitung personenbezogener Daten ändern hieran nichts. Zumal man sich dann fragen muss, wie das zum angestrebten Bürokratieabbau der Kommission führen soll. Der Aufwand hierfür wäre enorm.

Brisant wird das Ganze zusätzlich, wenn man sich bewusst macht, dass die angestrebten Informationen unter anderem mittels einer Durchschau von Zeitungen und Zeitschriften erfasst werden sollen. Sieht man sich die reißerische Aufmachung verschiedener Boulevardblätter an, mag man sich kaum vorstellen, dass diese einen Teil der Grundlage für die Vorbeugung und Aufklärung von Betrugstatbeständen darstellen soll. Gut, der Datenschutzbeauftragte der Kommission empfiehlt, Einschränkungen der Datenqualität vorzuschreiben, also die Quellen auf Seriosität zu prüfen. Allerdings ist die Presse nun mal keine Ermittlungsbehörde mit entsprechenden Vorschriften, das ist Tatsache.

Meine Damen und Herren, das System soll eine umfassende Datensammlung über Unternehmen schaffen, die Strukturfonds in Anspruch nehmen. Grund für diese umfangreiche Datensammlung soll die Vorbeugung und Aufklärung von Betrugshandlungen sein. Diese anlasslose Datenerfassung – erst recht in diesem Ausmaß – ist nicht verhältnismäßig und verstößt gegen unsere Auffassung von Datenschutz. Ich will aber an dieser Stelle auch sagen, der Generalverdacht in anderen Gesetzen, auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, der sollte genauso bekämpft werden, wenn es da um die Erfassung von Daten geht, wie Sie das hier bei den Unternehmerinnen und Unternehmern tun. Wir stimmen dem Antrag deshalb zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe. Bitte schön.

(Jochen Schulte, SPD: Harry, fass dich kurz, wenn sie schon zustimmen!)

Ja.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor Kurzem wurden die Operationellen Programme der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 für den EFRE und den ESF in Mecklenburg-Vorpommern von der Europäischen Kommission als eines der ersten Bundesländer in Deutschland genehmigt.

Zusammen mit unseren Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung freuen wir uns über diesen wesentlichen Meilenstein, denn die Strukturfonds sind eine bedeutende Finanzierungsquelle für öffentlich geförderte Projekte in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch die weiteren Vorbereitungen zur Umsetzung der allgemeinen Strukturfondsverordnung laufen in der Verwaltung auf Hochtouren. Hierzu gehört insbesondere der Entwurf neuer Verwaltungs- und Kontrollsysteme unter Beachtung der geltenden europäischen Vorgaben.

Von den europäischen Institutionen wurde im Rechtsetzungsverfahren für die neuen Verordnungen und im Laufe der Programmierungsprozesse eines besonders hervorgehoben: Der Abbau des Verwaltungsaufwandes für die Umsetzung der Fonds und der Bürokratieabbau auch im Interesse der Begünstigten sind wesentliche Ziele der neuen Förderperiode. Bund und Länder haben darauf geachtet, dass diese Ziele explizit im Artikel 4 der Allgemeinen Verordnung verankert wurden. Auf der anderen Seite steht selbstverständlich die Notwendigkeit einer effektiven Kontrolle der einzelnen Förderprojekte und Begünstigten auf Einhaltung aller europäischen und nationalen Vorgaben. Aber, meine Damen und Herren, beim Einsatz der administrativen Ressourcen für die Kontrolle der Programme muss zwingend der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Überall.)

Ja, auch in diesem Falle.

(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Was wir derzeit mit großer Sorge feststellen, ist, dass die Europäische Kommission mit den Rechtsakten, die die allgemeine Verordnung konkretisieren oder die die Leitlinienforderungen an die Kontrollsysteme stellen, weit über die Regelungen der Allgemeinen Verordnung hinausgeht. Durch diese Vorgaben wurden die Ziele des Bürokratieabbaus und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit gefährdet.

Bestes Beispiel sind die Überlegungen der Europäischen Kommission hinsichtlich der Maßnahmen, die zur Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug und Korruption ergriffen werden sollen. Nach diesen Vorstellungen soll eine Risikobewertung auf der Ebene der Förderaktivitäten, wie sie bisher durchgeführt wurde, nicht mehr ausreichend sein, vielmehr soll die Risikoermittlung in jedem einzelnen Förderfall mit Hilfe des IT-Systems ARACHNE erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine von der Kommission entwickelte Datenbank. Die Verwaltungsbehörden sollen an ARACHNE eine Vielzahl interner Projektdaten übersenden, die dann mit den Daten aus zwei internationalen Datenbanken verglichen werden, um so ein Risiko für Betrug oder Korruption zu identifizieren. Die Kommission hätte dabei Zugriff auf sämtliche Förder- und viele Unternehmensdaten.

Die Anwendung des Systems wird vom Bund und den Ländern übereinstimmend abgelehnt. Ich möchte hier noch auf einige Gründe eingehen, warum das so ist. Es bestehen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung von einzelfallbezogenen Daten, insbesondere gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage. Diese Bedenken wurden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz geteilt. Eine anlasslose Generalüberprüfung aller Zuwendungsempfänger ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit unvereinbar. Die systematische Erfassung und Verarbeitung von Daten Unverdächtiger und die vernetzte Durchsuchung von Datenbeständen entspricht zudem quasi einer Rasterfahndung, die das Bundesverfassungs- gericht im Vorfeld der Gefahrenabwehr für unzulässig erklärt hat – und das kann es ja wohl nicht sein. Das ist nur bei konkreter Gefährdung besonders hochrangiger Rechtsgüter zulässig.

Die enorme Bandbreite der zu übersendenden Informationen und der damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen sind im Hinblick auf den voraussichtlichen Mehrwert nicht verhältnismäßig. Die zumeist redlichen Zuwendungsempfänger würden unter Generalverdacht des Betruges gestellt. Die Betrugsanfälligkeit wird in ARACHNE anhand von Indikatoren bewertet, deren Bezug nicht bewiesen ist. Die Ergebnisse sind daher für verwaltungsrechtliche Konsequenzen nicht belastbar.

Meine Mitarbeiter haben diese Bedenken schon weitergeleitet. Die Gremien haben dazu votiert und die WMK hat ein eindeutiges Votum abgegeben. Hier können wir einen Teilerfolg verzeichnen: Die Kommission unterstreicht in ihrem Antwortschreiben nun die Freiwilligkeit der Anwendung des Systems und weist auf den Charakter als Unterstützungsinstrument hin. Allerdings ist nach wie vor zu befürchten, dass in der Praxis der Prüfung durch die Kommission ARACHNE indirekt weiter als Referenzsystem angesehen werden soll. Mecklenburg-Vorpommern sollte sich daher weiterhin für das Anliegen aussprechen, diesen Antrag und ARACHNE zu Fall zu bringen.

Meine Damen und Herren, auch im Interesse der Beachtung der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze und des Subsidiaritätsprinzips sollen die Überlegungen der Europäischen Kommission zur Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug und Korruption kritisch begleitet werden, denn die Bundesrepublik Deutschland verfügt bereits über wirksame Betrugs- und Korruptionsmechanismen. Hierzu zählen zunächst die strafrechtlichen Regelungen nach Paragraf 264 Strafgesetzbuch. Damit ist ein Sondertatbestand geschaffen worden, mit dem der Bekämpfung des Subventionsbetruges ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird.

Mit dem Subventionsgesetz hat Deutschland die Behörden verpflichtet, sowohl subventionserhebliche Tatsachen zu bezeichnen als auch die Tatsachen zu offenbaren. Die Behörden sind verpflichtet, den Verdacht auf Subventionsbetrug den Strafvollzugsbehörden mitzuteilen. Das Zuwendungsrecht schreibt vor, die Begünstigten auf subventionserhebliche Tatsachen hinzuweisen. Daneben sind in den aktuellen Verwaltungs- und Kontrollsystemen für die Förderperiode 2007 bis 2013 bereits vorhandene Regelungen geeignet, Budgets und Korruptionsfälle zuverlässig aufzudecken und zu sanktionieren.

Die Förderprojekte unterliegen einer Vielzahl von Kontrollen durch die bisherigen Einrichtungen. Ergänzt werden diese Kontrollen durch Prüfung der Kommission und des

Europäischen Rechnungshofes. Die im Vergleich zu rein national geführten Projekten hohe Anzahl von Kontrollen erhöht das Entdeckungsrisiko und reduziert das Betrugsrisiko. Bereits im Rahmen der Antragsbearbeitung werden umfangreiche Unterlagen angefordert, um das Betrugsrisiko zu minimieren. Hinzu kommen die Prüfung jeder Mittelanforderung, Vor-Ort-Kontrollen und Verwendungsnachweisprüfungen. Dabei wird in riskanten Förderbereichen, etwa im Bereich der Vergabe von Leistungen, besonders intensiv geprüft. Im Bereich der Korruptionsbekämpfung hat der Gesetzgeber ebenfalls einen umfassenden strafrechtlichen Rahmen geschaffen.

Im Beamtenstatusgesetz und im TVL ist ein Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verankert. Hinzuweisen ist auch auf die Verwaltungsvorschriften der Landesregierung zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung und den Antikorruptionsverhaltenskodex für Mitarbeiter in der Landesver- waltung. Die umfassenden Bestimmungen des Vergaberechtes wirken der Korruption entgegen und wurden in das nationale Zuwendungsrecht übernommen.

Alle genannten Maßnahmen sind Teil eines schlüssigen nationalen Rahmens zur Vermeidung, Bekämpfung und Aufdeckung von Korruption. Meine Damen und Herren, daher ist es zwingend geboten, dass der Einsatz des ARACHNE-Systems abgelehnt wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dietmar Eifler, CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte anwesende Kolleginnen und Kollegen! Man muss das ja einschränken.