Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte anwesende Kolleginnen und Kollegen! Man muss das ja einschränken.
Ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst erst mal gefragt, wie bringt man es eigentlich fertig, so ein trockenes Thema wie Bürokratie, Datenschutz und die ordnungsgemäße Verwendung von Fördermitteln in einen Einklang zu bringen mit dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt, wo es doch um wesentliche, um grundlegende Dinge ging, die das Leben der letzten 25 Jahre hier in Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich beeinflusst und geprägt haben.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich kurzfassen, weil auch das, glaube ich, Ausdruck dessen ist, was die 25 Jahre ausmacht: dass man es tatsächlich hier in diesem Hause immer wieder erlebt als positive Überraschung – ich sage das jetzt mal so, positive Überraschung –, weil man tatsächlich auch von Kolleginnen und Kollegen, von denen man das vielleicht im ersten Moment nicht erwartet hat, dann dergestalt überrascht wird, dass sie eine Rede halten und in ihrem Redebeitrag nicht nur deutlich machen, dass sie viele der Positionen, die man selber ausführen möchte, teilen, sondern am Ende ihres Redebeitrages – und ich bedanke mich da ausdrücklich bei der Frau Kollegin Borchardt – deutlich machen, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen wird.
Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatte ich mir an dieser Stelle auch eine, glaube ich,
positive Erfahrung, die wir alle vielleicht miteinander gemacht haben in diesem Haus, vorzuführen. Ich selber verzichte darauf, meinen Redebeitrag, den ich vorbereitet habe, hier zu halten, und will ich mich auf zwei, drei Punkte beschränken und meine Rede relativ kurz fassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was einen demokratischen Rechtsstaat – und das ist ja dann letztendlich auch die Brücke zu dem Tagesordnungspunkt zuvor –, was einen demokratischen Rechtsstaat und letztendlich auch die Europäische Union auszeichnen sollte, sind einige im Zusammenhang mit dem hiesigen Antrag wesentliche Punkte.
Es ist erst mal die Frage der Subsidiarität, das heißt, man muss nicht dort unbedingt neue Regelungen schaffen, wo schon bestehende Regelungen funktionieren, und man muss es nicht auf einer Ebene regeln, wo es auf einer – „untergeordneten“ will ich jetzt nicht sagen, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nicht der Europäischen Union untergeordnet, es ist halt nur eine andere Handlungsebene –, wo es entsprechende Regelungen gibt oder wo es sie auf der bundesdeutschen Ebene gibt.
Der zweite Punkt ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben alle, glaube ich, in den letzten 25 Jahren gemeinsam lernen können – und das ist auch bei diesem Punkt wichtig –, dass man dort keine Bürokratie zusätzlich schaffen muss, wo es nicht notwendig ist. Auch das wurde ja von Frau Kollegin Borchardt deutlich gemacht.
Der weitere Punkt ist – auch das ist eine Erfahrung eines demokratischen Rechtsstaates und dieses sollte sich die Europäische Union vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch mal zu Gemüte führen, und die Vorredner, ob es der Minister war, ob es Frau Borchardt war, ob es Herr Kollege Eifler war, haben das ebenfalls deutlich gemacht –, dass natürlich bei rechtsstaatlichen Regelungen immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Und wenn man das an diesem Punkt sieht, dann sollte man sich schon die Frage stellen, ob es tatsächlich Anlass dafür gibt – vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen bei der Fördermittelverwendung –, dass, so, wie hier von der Kommission vorgesehen, sämtliche Zuwendungsempfänger – Herr Minister Glawe hat eben darauf hingewiesen – generell unter einen Tatverdacht gestellt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein letzter Punkt, der mir wichtig ist – das ist ebenfalls schon angesprochen worden –, und damit komme ich dann auch zum Ende meines Redebeitrages. Sie sehen, man kann solche Punkte relativ kurz fassen, wenn alle sich einig sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wesentlicher Punkt ist natürlich in einem demokratischen Rechtsstaat, und das sollte auch an dieser Stelle Berücksichtigung finden, dass Datenschutz, der Schutz von Daten der Bürgerinnen und Bürger, der Schutz von Daten von Unternehmen und der dort arbeitenden Menschen natürlich einen hohen Wert hat. Und wenn es keinen Grund gibt, in diese Datenbestände einzugreifen, wenn es keinen Grund gibt, diese Datenbestände tatsächlich für zusätzliche Informationen nutzen zu müssen, dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, darauf zu verzichten.
Deswegen braucht es diese Regelung auf europäischer Ebene nicht und deswegen bitte ich an dieser Stelle auch
diejenigen, die sich noch nicht dazu geäußert haben – das betrifft in erster Linie die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, ob sie nicht dem Antrag dann entsprechend auch zustimmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße es, dass sich die CDU mal wieder durchgerungen hat, einen angeblich wirtschaftspolitischen Antrag heute hier vorzulegen. Ich vermute allerdings, dass es sich vor allem darum handelt, dass auch der Wirtschaftsminister mal wieder in diesem Hohen Hause zu Wort kommen darf. Leider hören und sehen wir von ihm relativ selten etwas.
Ich muss die Kritik leider noch etwas verschärfen. Die angebliche Wirtschaftskompetenz der CDU entpuppt sich meiner Meinung nach immer mehr als völlig überbewertetes Relikt vergangener Zeiten. Rekapitulieren wir einfach mal die Anträge der CDU zum Thema Wirtschaft.
Wir können uns noch herzhaft und herzlich daran erinnern, als wir hier debattieren mussten, dass nun auch das Oktoberfest mit der Hanse Sail gleichgestellt wird, obwohl nur eine Handvoll Firmen davon betroffen war. Wir können uns noch an den Wirtschaftsforschungsverbund erinnern, wo die CDU völlig vergessen hat, die Universitäten zu stärken, und wir können uns an den Olympiaantrag erinnern. All das, meine Damen und Herren, ist schön, ist nett, aber von einer Partei, die von sich behauptet, sie sei mit Wirtschaftskompetenz gesegnet, erwarte ich ein bisschen mehr.
Kommen wir nun zum vorliegenden Antrag, den ich ganz ehrlich gesagt auch nicht für einen Überfliegerantrag halte. Der Antrag ist leider nicht viel mehr als ein kalter Aufguss eines alten Beschlusses der Wirtschaftsministerkonferenz vom Juni 2014 in Berlin. Also vor mehr als fünf Monaten hatte die Wirtschaftsministerkonferenz bereits zu genau den Fragen Stellung bezogen, die nun auch in diesem Antrag thematisiert werden, und es wird Sie nicht überraschen, dass der vorliegende Antrag genau der Intention des Beschlusses der Wirtschaftsministerkonferenz entspricht. Gleichzeitig bitten im Übrigen die Wirtschaftsminister auch die Bundesregierung, im Sinne dieses Beschlusses auf die Europäische Kommission einzuwirken, und der eigene Beschluss wurde ebenfalls bereits an die Kommission übermittelt.
Also alles schon erledigt, alles schon getan, alles schon gemacht. Aber wir dürfen in Mecklenburg-Vorpommern noch mal darüber debattieren, weil die CDU offensichtlich keine eigenen Ideen mehr hat, was man hier konkret mal zum Antrag stellen kann, was konkret in MecklenburgVorpommern geändert werden soll. Wozu braucht es eines solchen Antrages, meine sehr geehrten Damen und Herren? Was sollen wir eigentlich noch beschließen? Ich weiß es nicht. Es ist einfach nur ein aufgewärmter Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz.
Meine Damen und Herren, verstehen Sie mich bitte nicht falsch, der Beschluss der Wirtschaftsminister stellt an dieser Stelle die richtigen Fragen, und es lässt sich zu Recht nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fragen, wenn Einzelaufträge der Begünstigten und deren Auftragnehmer systematisch erfasst werden sollen. Wenn es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Umsetzung einer entsprechenden Datenbank gibt, dann muss diesem auch nachgegangen werden. Aber das wir hier noch mal darüber abstimmen sollen, was die Landesregierung längst macht, dass wir die Landesregierung mal wieder um etwas bitten sollen, was sie längst umsetzt, ist im besten Fall unschädlich, aber in jedem Fall wenig ergiebig.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleg(inn)en der CDU, interessant ist auch, dass die CDU, wenn es darum geht, die Wirtschaft vor anlassloser und flächendeckender Kontrolle zu schützen, sich als Vorkämpfer des Datenschutzes profiliert, wenn es aber darum geht, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vor anlassloser und flächendeckender Kontrolle zu schützen, eben nicht davor zurückschreckt, dieses Grundrecht auszuhöhlen. Ich erinnere hier auch noch mal an die prägnante Position des CDU-Innenministers zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Und, Herr Glawe, wenn Sie von Datensparsamkeit sprechen, dann halte ich das für unglaubwürdig, wenn ich an Ihren Kollegen Lorenz Caffier denke. Die massenhafte Überwachung der Bevölkerung und die Ausdünnung der Grundrechte werden durch den CDU-Innenminister nicht nur bagatellisiert. Wir erinnern uns an dieses legendäre Interview in der „Zeit“, wo Herr Caffier sinngemäß gesagt hat: Jeder, der sich an den Computer setzt, muss wissen, dass er ausspioniert wird. Ich halte das für skandalös für einen Innenminister.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen weiteren Aspekt des Antrages eingehen. In Ziffer 1 fordert der Antrag die kritische Begleitung des Vorschlags der Europäischen Kommission in Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe c. Darin heißt es: „In Bezug auf die Finanzverwaltung und -kontrolle des operationellen Programms muss die Verwaltungsbehörde … unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug treffen“, Zitatende.
Warum erwähne ich das noch einmal extra? Dass Deutschland in diesem Bereich ganz gut aufgestellt ist, ist ein Glücksfall, aber kein Grund, so zu tun, als würden wir im Land der Glückseligen leben, wo es keine Korruption mehr geben könnte und wo wir den Stein der Weisen zur Lösung dieses Problems gefunden hätten.
Vor 20 Jahren wurden andere Standards bei der Auftragsvergabe angelegt als heute. Man denke nur mal an den Fall der JVA Waldeck, der das Land gerade intensiv beschäftigt und momentan auch sehr kostenintensiv belastet. Wenn wir jetzt einmal 20 Jahre in die Zukunft blicken, werden sicherlich auch Veränderungen eingetreten sein. Ich glaube nicht, dass wir heute bereits am Ende einer Entwicklung stehen, was die Korruptionsbekämpfung anbelangt, deshalb sollten wir uns einer Weiterentwicklung nicht grundsätzlich in den Weg stellen. Es gibt genug Gründe dafür, dass wir uns weiter darüber Gedanken machen, wie wir Korruption wirksam verhindern können. Leider macht der Antrag ein wenig den Eindruck, dass wir in Sachen Korruptions- und Betrugsbekämpfung nichts mehr tun müssten. Wenn das so ist, dann muss ich dem leider widersprechen.
Ich möchte an dieser Stelle auch daran erinnern, dass die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln in unserem Land Verfahren eingeleitet hat. Prominentestes Beispiel ist sicherlich auch Hohe Düne.
Meine Damen und Herren, um unverdächtig zu bleiben, wenn wir jetzt hier gegen eine Antikorruptionsdatenbank stimmen, müsste der Landtag natürlich im Gegenzug auch über Alternativen nachdenken und diese beschließen. Ich möchte Ihnen drei Beispiele nennen, die wir hier konkret im Land ändern könnten, um die Transparenz und Prävention im Bereich der Korruptionsbekämpfung zu stärken. Alle drei Vorschläge haben wir GRÜNE auch bereits in die Diskussion eingebracht:
Erstens brauchen wir klare Regelungen und festgelegte Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung. Das haben wir gestern debattiert – abgelehnt.
Zweitens fehlt es immer noch an einer Fördermitteldatenbank für das Land, damit das Land endlich weiß, wen das Land überhaupt zwischenzeitlich schon mal gefördert hat. Die ganzen Fälle der Zweifach- und Dreifachförderungen beruhen doch vor allem darauf, dass das Land bis heute irrigerweise nicht weiß, welche Ministerien bereits den entsprechenden Unternehmer, das entsprechende Projekt, die entsprechende Vereinigung schon mal gefördert haben. Das ist doch eigentlich unvorstellbar, dass man das heute nicht abgeglichen bekommt.
Wir als GRÜNE haben hierzu in den Haushaltsberatungen bereits zweimal einen Antrag zur Einrichtung einer solchen Fördermitteldatenbank eingereicht. Zweimal wurde er abgelehnt. Schade, das wäre eine Datenbank gewesen, die eben nicht alle unter Generalverdacht stellt, sondern einfach nur dokumentiert, wen hat das Land überhaupt schon mal gefördert. Das wäre eine gute Alternative zu ARACHNE gewesen. – Schade, es gibt sie nicht.
Zum Dritten möchte ich die Regelungen zum Sponsoring anführen. Diese werden ja auch in der Antragsbegründung als ein positives Beispiel der Korruptionsprävention angeführt. Ja, wir haben Regeln zum Sponsoring im Land, nur leider würde niemand davon erfahren, wenn
wir GRÜNE nicht diese Sponsoringleistungen an die Landesregierung regelmäßig abfragen würden. Also Sie sammeln im Hintergrund bereits die ganzen Informationen, wer das Land sponsert, Sie geben aber keinen Sponsoringbericht heraus. Warum? Vor was verstecken Sie sich? Sie haben doch die Daten. Geben Sie ihn raus! Wir haben das schon mal beantragt. Wir haben gefragt: Warum wollen Sie diesen Sponsoringbericht nicht herausgeben? Wir wissen es nicht. Wir finden es nicht verständlich. Wir werden als GRÜNE auch weiterhin jedes Jahr diese Liste abfragen. Gut, dann werden eben die GRÜNEN mit ihrer Kleinen Anfrage als Sponsoringbericht durch das Land laufen. Sie könnten uns damit den Wind aus den Segeln nehmen, wenn Sie selbst diesen Sponsoringbericht rausgeben.
Werfen wir abschließend noch einen Blick auf den Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International. Hier müssen wir feststellen, dass Deutschland nicht im Spitzenfeld liegt. Es ist also nicht alles gut. Zitatanfang: „Deutschland erreicht auf einer Skala von 0 (ho- hes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) 78 Punkte.“ Das ist nicht die Spitzengruppe!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, weil wir diese Datenbank ARACHNE für ein Datenmonster halten, für problematisch und nicht im Sinne der Datensparsamkeit. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der Antrag der Regierungskoalition findet, das sage ich vorab, unsere Zustimmung. Zunächst, weil wir grundsätzlich jedem Antrag zustimmen, der die Kompetenz der EU schwächt, weil wir, das ist hier bekannt, die EU für ein riesengroßes Verwaltungsmonster halten, das geradezu die Notwendigkeit immer engmaschigerer Überprüfungen erforderlich macht und damit selbstredend schon dazu führt, dass die Menschen sich immer mehr und immer engmaschiger überwachen lassen müssen.
Die EU will also die Korruption noch intensiver bekämpfen und dabei ist gerade das Gebilde EU mit einem jährlichen Volumen von rund 140 Milliarden Euro Steuergeldern, die jedes Jahr dort dieses Monster, dieses Verwaltungsmonster frisst, geradezu der Hort der Korruption selbst. Wenn Sie alleine die letzten zehn Jahre zurückverfolgen, wie viel Hunderte von Millionen gerade durch die Beamten und durch die Struktur in der EU veruntreut und betrügerisch verwandt worden sind, dann werden Sie sehen, dass sich hier jemand aufschwingt zu kontrollieren, der selbst als höchst zweifelhaft, vielleicht sogar als kriminell bezeichnet werden muss.
Wir haben in Deutschland offiziell eine relativ geringe Korruptionsrate, das ist richtig. Aber die Korruption begegnet uns heute nicht mehr in der Form wie vor 20 Jahren, sondern ich habe schon mal sehr deutlich im Wirtschaftsausschuss zum Ausdruck gebracht, dass die Geschäftsmodelle auch hier in Mecklenburg-Vorpommern oft nicht
das Ziel haben, bei Großinvestitionen langfristig Wertschöpfung zu generieren, sondern dass die Installierung, der Bau, die Investition unter Umständen nur getätigt werden könnte, um bei einem Riesenvolumen große Betrügereien erst möglich zu machen. Das heißt, nicht die langfristige Perspektive einer Großinvestition ist oft Motor des Antriebs, sondern eventuell geradezu gezielt Subventionsgelder abzusaugen, und das ist hier in diesem Land weiß Gott leider häufig geschehen. Wir haben selbst einen ehemaligen SPD-Minister, Mitglied der Regierung, gegen den jetzt staatsanwaltliche Ermittlungen laufen. Wir haben das Problem mit dem CD-Werk in Dassow, wo zunächst 1.200 Beschäftigte Zukunft vorgegaukelt bekamen, die sich jetzt ausnahmslos alle mehr oder weniger andere Arbeit suchen mussten.
Wir haben in den nächsten sieben Jahren zu zahlen – alle EU-Mitgliedsstaaten – rund 137…, rund 1 Billion Euro fließt in den nächsten sieben Jahren maßgeblich aus den Kassen der Bundesrepublik Deutschland in die Kasse der EU und dort wird sie umverteilt.
Wir werden diesem Antrag deswegen zustimmen, weil wir, wie ich schon gesagt habe, die EU für ein höchst zweifelhaftes betrügerisches Konstrukt internationaler Prägung halten, weil nicht nur in Italien nachweislich Straßen gebaut wurden, die es gar nicht gibt, weil in Griechenland und Spanien irgendwelche Südfrüchte angebaut wurden, die dann direkt auf die Müllhalde gefahren wurden, wo also der Zweck der Produktion die Verschrottung oder die Entsorgung war und damit Millionen Subventionsgelder eingesteckt wurden. Wir sind gegen die EU, weil sie die Völker Europas knechtet, in eine Währung zwingt, und dies ganz besonders zum Nachteil unserer Nation, nämlich der deutschen.