Protokoll der Sitzung vom 10.12.2014

Aber lassen Sie mich auf den Punkt zurückkommen: Die LINKEN haben am 20. ihre Anträge vorgelegt, die CDU am 21. Am 26. war die Ausschusssitzung und warum auch immer haben dann die selbsternannten Vorkämpfer, die GRÜNEN, es am 25. endlich geschafft, ich glaube, sogar zum Dienstschluss, ihre Änderungsanträge vorzulegen.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechtzeitig zur Beratung am 26.?! – Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Wenn man sich die dann im Detail anschaut, da will ich jetzt nicht von einem Plagiat sprechen, aber es fällt schon eine gewisse Ähnlichkeit zu vorgelegten Anträgen auf. Insofern glaube ich, dass Sie auch sehr widersprüchlich agieren. Das zeigt sich auch in Ihrem Abstimmungsver- halten, dass Sie die Kostensätze grundsätzlich ablehnen, dann aber auf Antrag von SPD und CDU, wenn es um die Notfallsanitäter und Rettungsassistenten mit der Festschreibung der ermittelten Kostensätze geht, als Fraktion DIE GRÜNEN zustimmen. Das ist also, wie gesagt, eine gewisse Widersprüchlichkeit, die kaum erklärbar ist.

Ich sage Ihnen, das, was Sie heute an Änderungsanträgen vorlegen, ist substantiell wenig geeignet,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich denke, das sind Plagiate Ihrer Änderungen, Herr Renz?!)

um diesen Gesetzentwurf noch aufzuwerten. Insofern sage ich Ihnen, von den Betroffenen ist auch seit der Anhörung – zumindest ist mir nichts oder so gut wie nichts bekannt – wenig Kritik zu hören an dem, was wir vorhaben. Insofern gehe ich davon aus, dass auch eine gewisse Zufriedenheit eingekehrt ist mit dem, was SPD und CDU hier vorlegen. Ich werte das auch als eine Zustimmung zu dem, was wir hier tun.

Deswegen werden wir auch den Gesetzentwurf, der ein guter Gesetzentwurf ist, jetzt hier zur Beschlussfassung bringen. Und durch die Tatsache, dass es ein guter Gesetzentwurf ist, möchte ich natürlich die Möglichkeit nutzen, noch mal in Kurzform die wesentlichen Punkte zu benennen, die ja dann auch auf Zustimmung treffen, die die jetzige Situation verbessern.

Das ist zum Ersten, dass die Kappungsbeiträge für Förderschulen durch zusätzliche Finanzhilfen ausgeglichen werden, sodass die Förderschulen keine Lücken im

Schuljahr 2013/2014 haben. Zu gut Deutsch: Es braucht kein Schulgeld erhoben werden.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zu!)

Ein zweiter wesentlicher Punkt ist: Das Verwendungsnachweisverfahren wird deutlich erleichtert – ein wesentlicher Vorteil, der durch diese Gesetzesänderung entsteht.

Ein dritter Punkt: Wir heben ganz bewusst die Finanzhilfesätze für berufliche Bildungsgänge wie Heilerziehungspflege, Altenpflege, Kinderpflege, Kranken- und Altenpflegehilfe, Gesundheits- und Krankenpflege, Erzieher und Sozialassistent auf 80 Prozent an, weil wir glauben, das ist der richtige Weg und dass wir in diesen Zukunftsberufen, wo wir Bedarf haben – wo die demografische Entwicklung auch ihren Beitrag dazu leistet –, etwas für den Nachwuchs tun müssen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, zu der sich CDU und SPD hier entschieden haben.

Ein vierter wesentlicher Punkt ist, dass wir für die Schülerkostensätze, die wir hier zur Abstimmung stellen, eine klare Dynamisierung festschreiben.

Ich glaube, das sind wesentliche Punkte, die sich sehen lassen können.

Was hat die Koalition bewogen, Ihnen auch noch Änderungen vorzuschlagen? Auch hier denke ich, dass wir inhaltlich den vorliegenden oder den eingebrachten Gesetzentwurf weiter verbessern. Wir sind uns einig in der Koalition, dass wir zum Beispiel den Evaluationszeitpunkt vorziehen von 2022 auf 2019. Bis auf einen Anzuhörenden haben das alle gewünscht. Dem kommen wir nach.

Was ich ganz persönlich als besonders gelungen empfinde, ist die Neuformulierung – nicht nur, dass wir den Zeitpunkt vorziehen, sondern dass wir auch ganz klar sagen, dass eine Neuberechnung und eine Anpassung erfolgen werden. Im eingebrachten Gesetzentwurf sprachen wir von einer Überprüfung. Das erschien uns viel zu unkonkret.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Den haben Sie doch selber eingebracht, den Gesetzentwurf, ne?)

Jetzt sagen wir also mit unserem Änderungsantrag, und da bitten wir auch um Zustimmung, dass Neuberechnung und Anpassung erfolgen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, was denn nun? Wer hat denn den Gesetzentwurf eingebracht? Junge, Junge, Junge!)

neben der Dynamisierung, die in diesem Absatz festgehalten ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben also einen unkonkreten Gesetzentwurf eingebracht.)

Als Letztes möchte ich auf die Tatsache verweisen, dass wir dem Hohen Hause vorschlagen, dass Lehrkräften einer Ersatzschule, wenn sie zum Beispiel in Aufgabenkommissionen eingebunden sind oder an öffentlichen Schulen zusätzlich tätig werden, wie in entsprechenden Wettbewerbsvorbereitungen hier eine Entschädigung ge- zahlt wird. Das ist ein klarer Auftrag, den wir zwar nicht gesetzlich regeln, sondern hier in Form einer Entschlie

ßung, aber es besteht Konsens, dass es dann auch zur Umsetzung durch das Ministerium kommt.

Wir glauben, dass wir Ihnen einen guten Gesetzentwurf vorlegen und dass sozusagen ein Rechtsfriede im öffentlichen Raum entsteht zwischen Regierung, Landtag und den Schulen in freier Trägerschaft. Deshalb bitte ich im Namen der CDU-Fraktion um Zustimmung. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Renz.

Ich habe gerade die Mitteilung erhalten, dass die NPDFraktion ihren Redebeitrag zurückzieht.

Damit erteile ich der Abgeordneten...

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gilt das für die ganze Sitzung?)

Ich bitte darum, sich Bewertungen der Äußerungen hier im Präsidium zu enthalten.

Frau Berger, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Herr Renz, zuerst möchte ich doch ein wenig von meiner Redezeit darauf verwenden, auf Ihre Vorwürfe zu reagieren. Wir lehnen nicht die Festschreibung der Kostensätze ab oder die Festlegung der Kostensätze,

(Torsten Renz, CDU: Aber den Paragrafen wollen Sie doch streichen, ne, oder?)

sondern wir lehnen es ab oder wir halten es für überflüssig, dass diese im Schulgesetz festgeschrieben werden.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Sie wollen doch den Paragrafen streichen, ne? Es gibt doch einen Änderungsantrag dazu, ne?)

Es reicht, und das ist im Übrigen auch die Auffassung des Justizministeriums, es ist völlig ausreichend, wenn diese Kostensätze festgelegt werden in der entsprechenden Verordnung.

(Torsten Renz, CDU: Na ja, mit Verordnungen haben wir ja so unsere Erfahrungen.)

Im Übrigen, von den fünf Änderungsanträgen, die meine Fraktion vorgelegt hat, wo Sie den Plagiatsvorwurf erhoben haben,

(Torsten Renz, CDU: Nein.)

war ein Änderungsantrag nahezu identisch mit Ihrem.

(Torsten Renz, CDU: So deutlich habe ich das nicht gesagt.)

Tatsächlich ging es bei diesem Änderungsantrag um einen Punkt, der von nahezu allen Anzuhörenden vorgebracht wurde, das war, die Frist zur Vorlage des Prüf-

vermerks vom 31. März auf den 30. Juni zu verschieben, also wahrlich kein tief greifender Antrag.

Alle anderen Änderungsanträge, die wir im Übrigen heute auch wieder zur Diskussion und zur Abstimmung stellen, weichen stark,

(Torsten Renz, CDU: Sie haben ja auch Ähnlichkeit mit den LINKEN-Anträgen gehabt.)

weichen stark von dem Schulgesetzentwurf ab und auch von der Intention,

(Torsten Renz, CDU: Die haben mit dem gar nichts zu tun, ne? Die haben gar nichts damit zu tun.)

die Sie verfolgen.

Doch nun zum Schulgesetz, zur Schulgesetznovelle an sich. Wir glauben, die Landesregierung geht einige halbe Schritte nach vorne, aber leider eben auch wieder einige Schritte und dann große Schritte zurück.

(Torsten Renz, CDU: Also werden wir zurückgeworfen, ne?)