Protokoll der Sitzung vom 12.12.2014

Eine Landesrichtlinie sollte dann allerdings die Schlupflöcher schließen, die auf Bundesebene immer wieder dazu geführt haben, dass sich Ministerien schlicht an der Zahlung der Praktikumsentschädigung vorbeimogeln, denn die Entschädigung dort ist nur für freiwillige Praktika verpflichtend, während sie für Pflichtpraktika, die in Studienordnungen geregelt sind, eine Kannbestimmung darstellt. Da mittlerweile aber viele Bachelor- und Masterstudienordnungen ein Praktikum vorsehen und da es den Studenten dabei so gut wie immer selbst überlassen ist, wo sie ein solches absolvieren, ist diese Unterscheidung höchst fragwürdig. Sie hat in Berlin auch dazu geführt, dass vermeintlich besonders pfiffige Ministerien einfach gar keine freiwilligen Praktika mehr angeboten haben – ein Effekt, den wir hierzulande natürlich nicht provozieren sollten.

Eine eigene Landesrichtlinie wäre also ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es geht vor allem um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand, weil wir sagen, nur wer selbst glaubwürdig agiert, der kann dann im zweiten Schritt auch im Bündnis für Arbeit gegenüber Unternehmern dafür werben, Regelungen zu treffen, die sich an den Grundsätzen fairer Praktika orientieren. Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, von „werben“ zu sprechen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Bereitschaft bei den Unternehmen dazu unterdurchschnittlich ausgeprägt ist, kann man auch über andere Dinge nachdenken, zum Beispiel die Grundsätze fairer Praktika in die Förderrichtlinien des Landes aufzunehmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wer nicht bereit ist, Praktikanten, die sich für die Verwaltung oder das Unternehmen interessieren und eine entsprechende Leistung erbringen, ordentliche Arbeitsbedingungen, Anleitung, einen Vertrag, ein Zeugnis und wenigstens 300 Euro Entschädigung plus den Ersatz praktikumsbezogener Aufwendungen zu bieten, der braucht nicht über einen vermeintlichen oder tatsächlichen Fachkräftemangel in Wirtschaft und Verwaltung zu jammern. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Generation Praktikum“ oder „Generation Prekär“, solche Begriffe umschreiben seit vielen Jahren das Phänomen, dass Arbeitgeber fertig ausgebildete junge Leute als Praktikanten beschäftigen, diese dann aber für lau einen eigentlich regulären Job verrichten. Vor allem solche Praktika und Praktiken waren es, die uns Kopfzerbrechen bereitet haben. Damit ist jetzt Schluss, denn mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz können Praktika nicht mehr als eigentlich befristete Anstellung missbraucht werden.

Für Praktikanten, bei deren Tätigkeit nicht das Reinschnuppern ins Unternehmen oder das Lernen im Vordergrund stehen, regelt das Gesetz nun im Grundsatz, dass sie Anspruch auf den Mindestlohn haben. Und ja, es gibt Ausnahmen. Die Regelung gilt nicht für Pflichtpraktika und sie gilt ebenso nicht für freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, wenn sie der Berufsorientierung dienen oder ausbildungs- beziehungsweise studienbegleitend sind. Was der eine oder andere jetzt als Schlupfloch sehen wird, sorgt für eine gewisse Ausgewogenheit. Es hilft schließlich nicht – und da stimme ich Herrn Foerster zu –, wenn auch Schülerpraktika mit dem Mindestlohn vergütet werden, aber niemand mehr solche Praktikumsmöglichkeiten anbieten würde, weil dann einfach das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz schafft hier also eine vernünftige Lösung.

Meine Damen und Herren der Linksfraktion, Sie widmen sich in Ihrem Antrag nun genau jenen Praktika, für die der Mindestlohn nicht gelten wird. Sie fordern die Landesregierung auf, sich bei der Beschäftigung von Praktikanten am Leitfaden der DGB-Jugend für ein faires Praktikum zu orientieren. In diesem Leitfaden – Herr Foerster hat es bereits relativiert – gibt es aber einige Punkte, die nicht überzeugen. Der DGB lehnt es grundsätzlich ab, dass Absolventinnen und Absolventen als Praktikanten eingesetzt werden. Das ist mir zu rigide. Schließlich kann ein solches Praktikum den Übergang von der Ausbildung in den Beruf erleichtern. Man kann konkrete Arbeitserfahrungen sammeln und die Chance nutzen, sich für eine reguläre Stelle zu empfehlen. Manch einer weiß auch nach dem Studium noch nicht genau, wohin die berufliche Reise gehen soll, und da kann ein Praktikum Einblicke und Orientierung schaffen. Ein Traineeprogramm ist dafür kein Ersatz. Die Ausführungen zur Praktikumsdauer sind durch die Regelungen im Mindestlohngesetz zudem überholt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hege durchaus Sympathien für das Anliegen, Praktikanten in der Landesregierung und den nachgeordneten Behörden wenigstens den entstehenden Aufwand zu vergüten. Das widerspricht aber laut Aussage des Finanzministeriums der Haushaltsordnung. Danach sind nur die Ausgaben zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind. Ich sage aber zu, dass ich mich auch weiterhin im Bündnis für Arbeit für die Grundsätze fairer Praktika und fairer Praktiken einsetzen werde. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Tapfere Ministerin.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kurzes prägnantes Statement der Sozialministerin – ich freue mich darüber, denn prinzipiell hat sie ja dem Antrag der LINKEN auch nicht widersprochen. Wir haben das offensichtlich alle gemeinsam als Problem erkannt.

Auf die Ergebnisse meiner Kleinen Anfrage ist Herr Foerster bereits ausführlich eingegangen. Ich habe mich dazu schon in der Öffentlichkeit geäußert und immer darauf hingewiesen: Es ist völlig unstrittig, dass Schülerpraktika auch in Zukunft nicht vergütet werden. Schülerpraktika, das sind Praktika, die eben auch nur ein oder zwei Wochen dauern. Da ist eine Vergütung nicht wirklich notwendig. Es wäre auch bei der Abrechnung einer monatlichen Vergütung ein bisschen schwer, das wieder runterzurechnen. Deswegen finde ich die Forderung der LINKEN, die auch unsere Forderung ist, sehr vernünftig, zu sagen, ab einem Monat sollte hier eine Vergütung in jedem Fall greifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dennoch bin ich über die Praktikantenpraxis, wenn ich das mal so nennen darf, in den Landesbehörden irritiert beziehungsweise nicht davon überzeugt. Praktika können gut und richtig sein, denn sie bieten gute Möglichkeiten, neue Erfahrungen zu sammeln. Sie bieten die Möglichkeit, einen Einblick in ein neues Arbeitsfeld zu erhalten, und sie bieten die Möglichkeit, das Erlernte in die Praxis umzusetzen. Selbstverständlich leisten Praktikantinnen und Praktikanten dabei einen wertvollen Beitrag innerhalb der Landesverwaltung.

Nun könnten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, anführen, dass Praktika doch in erster Linie der Berufsorientierung dienen und dass Praktikanten nicht die gleiche Arbeitsleistung wie reguläre Arbeitskräfte erbringen und darum eine Vergütung nicht notwendig sei, aber das habe ich eigentlich auch nicht von Ihnen gehört. Dennoch haben wir das Problem in der Landesverwaltung.

Meine Damen und Herren, es geht um den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten. Es geht eben nicht darum, dass es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, denn wenn es so wäre, müssten Praktikanten auch regulär bezahlt werden. Aber nur weil das nicht so ist, kann es ja nicht heißen, sie kriegen gar nichts. Es muss da auch noch eine gewisse Abstufung geben.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich geht es nicht um die Vergütung von Schülerpraktika – ich hatte es schon mal unterstrichen –, die nur ein oder zwei Wochen dauern. Nein, es geht um die Vergütung von hoch qualifizierten Praktikanten, die während oder in Ausnahmefällen nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium ein Praktikum absolvieren. Erklären Sie mir mal, warum die qualifizierte Umweltwissenschaftlerin, die im Umweltamt ein Praktikum macht, keine Aufwandsentschädigung erhalten soll! Warum soll der qualifizierte Bürokaufmann, der während seiner Ausbildung ein Praktikum macht, keine Aufwandsentschädigung erhalten? Warum soll die qualifizierte Politikwissenschaftlerin, die im Ministerium in der Pressestelle arbeitet und vielleicht fleißig Pressemitteilungen schreibt, nicht auch eine Vergütung erhalten? All diese Personen leisten für unser Land selbstverständlich wertvolle Beiträge und ich finde, es ist ein Gebot der Fairness, diese Arbeit nicht unbezahlt auszunutzen,

sondern die Leistung anzuerkennen, indem man eine angemessene Vergütung bezahlt.

Sehr geehrte Damen und Herren, was mich besonders nachdenklich stimmt, ist die Tatsache, dass im vergangenen Jahr 100 Praktikanten in den Landesbehörden bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügt haben. Das heißt, hier handelt es sich um voll ausgebildete Arbeitskräfte. Interessenvertretungen, wie zum Beispiel der DGB, machen zu Recht auf das Problem aufmerksam, wenn Absolventen als Praktikanten beschäftigt werden. Hier drohen reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt zu werden. Solche Praktika sind durchaus mit einem Fragezeichen zu versehen. Deshalb plädiert etwa der DGB für Trainee- und Berufseinstiegsprogramme, die eine reguläre Beschäftigung ermöglichen.

Das wäre, denke ich, ein guter Weg für unser Land, dass wir für solche hoch qualifizierten Absolventen diese Traineeprogramme und Berufseinstiegsprogramme etablieren. Dann kommen wir auch nicht in die Schwierigkeiten: Ist das jetzt ein Praktikant, müssen wir den bezahlen, oder nicht? Dann haben wir klare Verhältnisse und auch die Praktikanten beziehungsweise die Trainees haben Ansprüche an ihre Ausbilder, wie es so schön heißt, beziehungsweise das Land hat klare Ansprüche, was sie dann zu leisten haben. Ich denke, das ist eine sehr gute Idee vom DGB.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es darf nicht dazu führen – wie gesagt –, dass reguläre Beschäftigung verdrängt wird. Praktikanten dürfen nicht monatelang als kostenlose Arbeitskräfte genutzt werden. Es ist sehr bedenklich, dass das Land derzeit – im letzten Jahr – 100 qualifizierte Personen mit einem Abschluss als Praktikanten in seinen Reihen hatte. Das ist ungerecht und deswegen brauchen wir eine Vereinbarung für faire Praktika in Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Damen und Herren, Sie können sich nicht auf der einen Seite über das niedrige Lohnniveau im Land beschweren und beklagen und auf der anderen Seite natürlich selbst mit einem gewissen schlechten Beispiel vorangehen. Wir müssen hier etwas tun, und ich glaube, dass Grundsätze für ein faires Praktikum in MecklenburgVorpommern, wenn man diese als Selbstverpflichtung verabschieden würde, hier ein sehr guter Weg wären.

Meine Damen und Herren, es reicht eben nicht, immer nur darauf zu verweisen, dass eine Bezahlung nicht vorgeschrieben ist. Wir haben hier und heute die Möglichkeit, diesen Missstand abzustellen. Als GRÜNEFraktion haben wir zum Beispiel auch eine Selbstverpflichtung beschlossen, denn wir sind uns unserer Verantwortung an dieser Stelle sehr bewusst. Deswegen erhalten Praktikanten und Praktikantinnen in unserer Fraktion eine Vergütung von 300 Euro. Solch eine Selbstverpflichtung sollte auch die Landesregierung für sich beschließen – oder hier im Landtag. Der Landtag kann es auch beschließen, daran muss sich die Exekutive halten.

In diesem Punkt könnte sich übrigens die Landesregierung auch einmal ein Beispiel an der Bundesregierung nehmen. In der Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikanten und Praktikantinnen heißt es, ich zitiere: „Für Praktika von Schülerinnen und Schülern, Berufsschülerinnen und Berufsschülern sowie Studierenden

sind mindestens 300,- Euro monatlich zu zahlen.“ Zitatende. Das ist eine ganz einfache, unmissverständliche Regelung. Das geht noch weiter, diese Richtlinie. Da wird zum Beispiel auch festgehalten, dass es sich nur um Praktika handelt, die länger als einen Monat dauern. Aber ich glaube, darauf haben wir uns hier auch schon alle verständigt.

Also ich halte das für eine ganz einfache und unmissverständliche Regelung, die hier auf Bundesebene gilt. Sie ist einfach formuliert und das ist sicherlich auch für unser Bundesland nicht zu viel verlangt. Die Richtlinie auf Bundesebene ist aber auch sehr wirkungsvoll und deswegen bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der Koalition, eine solche Selbstverpflichtung oder eine solche Richtlinie für unser Land zu erlassen. Wir werden dem vorliegenden Antrag selbstverständlich zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz großer Sympathie für viele Bestandteile des hier Vorgetragenen kann meine Fraktion diesem Antrag leider nicht zustimmen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na, warum?)

Das wichtigste Argument ist das, was Frau Ministerin am Ende gesagt hat: die haushaltsrechtlichen Bestimmungen, wie sie zurzeit halt gelten,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die sind doch nicht in Stein gemeißelt!)

und da hat sie noch mal auf die Auslagen abgezielt. Also das sind geltende Bestimmungen, die wir hier nicht einfach mit einem Antrag außer Kraft setzen können.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber wir können sie doch darin unterstützen, Frau Tegtmeier.)

Übrigens, Herr Saalfeld, in der SPD-Fraktion erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten selbstverständlich auch eine Vergütung, entweder Mindestlohn oder auch darüber, je nach Berufsausbildung. Und da kommen wir natürlich zur Einsatzfähigkeit, weil sie auch bei uns in der Fraktion wertvolle Arbeit leisten. Wir sehen auch die Praktikantinnen und Praktikanten natürlich dafür vor, wenn sie bei uns in der Fraktion für eine gewisse Zeit sind, dass sie dann nach dem Anlernen, nach der Einweisung mitarbeiten.

Wenn Sie sich die Kleine Anfrage auf der Drucksa- che 6/1087 anschauen – ich glaube, die ist von Herrn Foerster eingebracht worden –, so ist in der Antwort der Landesregierung zu lesen, dass in dem Zeitraum – also ab Januar 2012 und das galt hier für eine Frist in 2012 – „679 Praktikantinnen und Praktikanten aufgeführt worden“ sind, „die“, wie gesagt, „seit Januar … zum Einsatz gekommen sind. Von diesen haben bislang 11 eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit in dem Ge

schäftsbereich der Landesregierung aufgenommen, in dem zuvor das Praktikum absolviert wurde.“ 11 von 679. Warum ist das so? Das finden Sie als Antwort auf Ihre nächste Frage: „Praktika dienen vorrangig der ersten beruflichen Orientierung der Praktikanten und sind in der Regel nicht auf eine Einstellung nach der absolvierten Zeit ausgerichtet.“ Also sie sind nicht darauf ausgerichtet, hinterher auch eine Beschäftigung in der Landesregierung oder den nachgeordneten Einrichtungen aufzunehmen. „Von daher ist der Einsatz von Praktikanten für die Landesregierung kein maßgebliches Instrument zur Personalentwicklung.“

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, warum ich persönlich hauptsächlich Ihren Antrag ablehne, ist eigentlich dem Umstand geschuldet, dass ich befürchte, dass, wenn wir diesem Antrag zustimmen und ihn möglicherweise auch durchsetzen können, dass wir dann ganz hochgradig die Bereitschaft, insbesondere von Betrieben, verlieren, überhaupt Praktikaplätze anzubieten.

(Zurufe von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke mal, damit ist niemandem gedient, obwohl wir in der langen Debatte, die wir im letzten Jahr zu dieser Thematik hatten, hier auch die Position gehört haben – die ich übrigens zum großen Teil nachvollziehen kann –, dass junge Menschen mit Berufsausbildungsabschlüssen und auch Absolventen eigentlich im Praktikum nicht die geeignete Form finden, um sich auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Da sind die Wege, die Sie da eben aufgezeigt haben, denke ich mal, auch schlüssiger. Darauf sollten sich diese Leute auch nicht einlassen. Leider tut eine große Anzahl von ihnen das immer noch bereitwillig, weil auch nichts anderes zu finden ist, das gebe ich ja zu.

Wie gesagt, ich kann leider diesem Antrag auch nicht zustimmen, aber vordergründig, weil ich befürchte, dass wir dann eine ganz große Anzahl von Praktikumsplätzen einfach verlieren werden.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vorhin haben Sie gesagt, wegen der Finanzen.)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Schuften für Schwerin: Mecklenburg-Vor- pommern zahlt 1.260 Praktikanten keinen Cent“. Es ist ja schon vieles hierzu ausgeführt worden. Ich finde es schon ziemlich erbärmlich, dass man sich hinter der Haushaltsordnung versteckt, um begründen zu können, warum man Menschen ausbeutet. Es ist nichts anderes als Ausbeutung

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

und es ist auch allgemein bekannt, dass diese Praktikanten in der Landesverwaltung zwingend benötigt werden, um Arbeitsspitzen zu bewältigen.

Die NPD-Fraktion wird dem Antrag der LINKEN zustimmen. Das Verhalten der Landesregierung ist doch schon sehr erbärmlich. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)