sicherlich emotionsgeladenem Thema in der Debatte etwas herunterzufahren. Frau Gajek hat das Wort und, wie gesagt, die Fraktionen haben noch Redezeit.
Wer meint, dass er sich hier noch mal äußern muss, kann das Recht nutzen. Das hat Herr Ritter auch signalisiert, dass er dazu noch sprechen möchte. Also bitte.
Fakt ist, dass unser Innenminister gemäß Paragraf 60a Aufenthaltsrecht aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen könnte, dass die Abschiebung von Ausländerinnen und Ausländern aus bestimmten Staaten oder von ihr in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen
für längstens sechs Monate ausgesetzt werden könnte. Der Innenminister hat bis heute nicht einmal signalisiert, dass er von dieser Regelung Gebrauch machen wird. Und genau das kritisiere ich.
und das ist politisches Handeln. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und, wie ich schon mal sagte, namentliche Abstimmung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eben die Gelegenheit genutzt, um den von meinem Kollegen Al-Sabty bereits zitierten Brief des Bundesinnenministers an den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein zu lesen, nachrichtlich an alle Länderinnenminister. Ich muss Ihnen sagen, mir fehlen ehrlich gesagt die Worte.
Da droht der Bundesinnenminister dem Landesinnenminister – ich will das vorsichtig beschreiben – mit drastischen Worten, und das in einer Frage, wo man auf solche Wortwahl eigentlich verzichten sollte. Wenn man sich dann den einen oder anderen Redebeitrag noch mal verinnerlicht, kann man das auf die Botschaft zusammenfassen, so, wie man es auch bei dem Brief von Herrn Bundesinnenminister de Maizière an die Länder machen könnte: Schiebt ab, dann gibts Geld. Das ist sicherlich verkürzt,
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass vor allen Dingen die Kolleginnen und Kollegen der sozialdemokratischen Fraktionen sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Wir haben in unserer gemeinsamen Regierungszeit Handlungsspielräume ausgenutzt, indem wir nach langen Diskussionen ein Abschiebestopp für in Mecklenburg-Vorpommern lebende Togolesinnen und Togolesen durchgesetzt haben.
Aber genau dieses Beispiel zeigt, dass es solche Landesspielräume gibt, wenn man sich im Interesse der Betroffenen auf eine politische Linie einigen kann.
Ich will noch einmal auf das Stichwort „Geld“ zurückkommen. Es sind hier Zahlen genannt worden, die jetzt von der Bundesebene den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden. Und der Brief des Bundesinnenministers an Schleswig-Holstein sagt, ihr verlasst diesen Konsens und dann müssen wir mal gucken. Auch der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow ist gefragt worden, was denn der Winterabschiebestopp kostet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Ministerpräsident des Landes Thüringen hat geantwortet: Etwas mehr Menschlichkeit.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu Ihrem Antrag auf Drucksache 6/3544 gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat und das tun möchte? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung kurz für zwei Minuten.
Ich darf Ihnen das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. An der Abstimmung haben insgesamt 61 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 23 Abgeordnete, mit Nein stimmten 38 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3544 abgelehnt.
Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt 2: Be- ratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bahn- betrieb der abbestellten Teilstrecke der Südbahn durch den Kreis Ludwigslust-Parchim ermöglichen, auf Drucksache 6/3567.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Bahnbetrieb der abbestellten Teilstrecke der Südbahn durch den Kreis Ludwigslust-Parchim ermöglichen – Drucksache 6/3567 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch mit einem Dank beginnen dafür, dass Sie der Dringlichkeit dieses Antrages zugestimmt haben und er heute auf der Tagesordnung steht. Ich verbinde damit aber auch gleich die Hoffnung, dass wir im Interesse der vielen Bürgerinnen und Bürger heute ein Stück weiterkommen, in ihrem Sinne natürlich.
Der Landtag kann heute die Vorarbeit leisten, die der Kreistag Ludwigslust-Parchim für seine Entscheidung in der kommenden Woche braucht. An den Gründen, weshalb wir nach wie vor für den Erhalt der gesamten Südbahn streiten, hat sich für uns nichts geändert. Meine Fraktion will gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel als Ziel in der Landesverfassung verankern. Dann unterlägen solche weitreichenden Entscheidungen wie der Erhalt der Südbahn in Gänze oder die etappenweise Aufgabe der Prüfung, ob es diesem Ziel dient oder schadet. Dann würde nach unserer Auffassung ein Gutachten, das schlechte Rentabilität bescheinigt, auch nicht ausreichen. Dann würde nach unserer Auffassung die Antwort sehr viel leichter sein. Sie kann aus unserer Sicht nur heißen: Ja, wir brauchen die Südbahn, um die Fläche nicht weiter zu schwächen und die südlichen Regionen Mecklenburgs nicht abzuhängen.