Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

(Torsten Renz, CDU: Aber das waren doch die, die 2004 mit dazu beigetragen haben, dass der Mindestlohn kommt!)

Allgemein reichte nämlich, Herr Renz, bei aufkeimendem Widerstand im Betrieb in den 2000er-Jahren oft schon der Verweis auf die massenhaft vor der Tür stehenden Menschen, um die Beschäftigten zu disziplinieren, und die Folgen spüren wir bis heute.

Wenn jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte in MecklenburgVorpommern von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro profitiert, dann zeigt das einerseits, wie notwendig dessen Einführung ist, zugleich ist es aber auch Ausdruck der miserablen Entlohnung vieler Beschäftigter. Die Ursachen dafür liegen auch darin begründet, dass nach wie vor nur jeder vierte Betrieb tarifgebunden ist, nur jeder zweite Beschäftigte unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt und nur sieben Prozent aller Betriebe im Land überhaupt eine Arbeitnehmervertretung haben.

Die Redner der Koalitionsfraktionen bemühen bei Arbeitsmarktdebatten – Sie auch, Herr Renz – in diesem Haus sehr gern die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, immer mit dem Tenor, dass diese zugenommen hat und somit sei alles gut,

(Torsten Renz, CDU: Nee!)

wenn man nur so weitermachen würde.

(Torsten Renz, CDU: „Alles gut“ habe ich noch nie gesagt, aber zugenommen hat sie.)

Und jetzt sage ich Ihnen, da lohnt es sich, auch mal genauer hinzugucken.

(Torsten Renz, CDU: Stellen Sie das infrage, dass sie zugenommen hat?)

2003, also zwei Jahre vor der Einführung von Hartz IV, gab es hierzulande 526.474 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. 2013 waren das dann 533.174 und im gleichen Zeitraum, in diesen zehn Jahren, ging die Zahl der Vollzeitarbeitsverhältnisse von 454.764 auf 391.482 zurück. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Teilzeitbeschäftigten von 71.569 auf 141.664, die Zahl der Leiharbeitnehmer von 4.376 auf 10.252

(Manfred Dachner, SPD: Die kann man sich doch gar nicht merken, die Zahlen.)

und die Zahl der Minijobber von 75.406 auf 101.349. Hier haben Sie noch mal den in Zahlen gegossenen Beweis dafür,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dass prekäre Beschäftigung massiv ausgeweitet worden ist.

Dass die Arbeitslosenzahlen seit Jahren sinken, hängt natürlich nicht nur mit der Umverteilung des insgesamt zur Verfügung stehenden Arbeitsvolumens zusammen. Das Sinken der Arbeitslosenzahlen wird nachhaltig begünstigt durch sinkende Einwohnerzahlen, auch und gerade aufgrund der jahrelangen Abwanderung junger Menschen im erwerbsfähigen Alter. Auch dazu zwei Zahlen: 2003 lebten im Land noch 1,738 Millionen Menschen, 2013 nur noch 1,6 Millionen. Dazu kommt dann der bekannte demografische Effekt sowie eine politisch definierte, zuweilen nicht ganz ehrliche Statistik. Auch dafür ein Beispiel: Im Dezember 2013 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 33.623 Menschen offiziell als langzeitarbeitslos gezählt. Es gab aber 96.834 Frauen und Männer, die ausschließlich Hartz IV bezogen, 67.667 davon zwei Jahre und länger und 48.715 sogar fünf Jahre und länger.

Wie schnell Arbeitslosenzahlen und -quoten auch durch statistische Tricks verändert werden können, ohne dass ein einziger Arbeitsplatz neu entsteht, zeigt eine Änderung der Methode bei der Bundesagentur aus dem letzten Sommer. Durch die Einbeziehung der Menschen in Werkstätten für Behinderte sowie die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, am FSJ und FÖJ in die Zählung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nahm diese bundesweit über Nacht um 414.000 Stellen ab, in Mecklenburg-Vorpommern waren das 12.400. Nicht ab, sondern zu natürlich. Das nenne ich Kreativität im Umgang mit der Statistik. Ein anderes Beispiel sind die durch Dritte, also private Arbeitsvermittler betreuten Arbeitslosen, die haben zwar noch gar keine neue Arbeit, aber werden auch nicht als arbeitslos gezählt.

Hier ist schon angesprochen worden, ein wesentliches Ziel der Einführung der Hartzgesetze bestand darin, die Arbeitsvermittlung zu optimieren. Da ging es ja dann darum, einen festen Ansprechpartner zu schaffen und festgelegte Betreuungsschlüssel sicherzustellen. Das Endziel war, Arbeitslose schneller wieder in Arbeit zu vermitteln. Auch dazu gibt es eine Menge Untersuchungen, ich gehe nur auf eine ein. Professor Knuth vom IAQ der Ruhruniversität hat das untersucht und kommt zu dem Schluss, dass das nachhaltig nur für die gelungen ist, deren Arbeitslosigkeit weniger als sechs Monate beträgt. Wer dagegen schon ein bis zwei Jahre oder noch länger zu Hause saß, der spürte de facto keine Veränderung. Der Professor hat auch die Abgangsrate in die Erwerbstätigkeit untersucht und dabei festgestellt, dass die für diese Arbeitslosen, also für diejenigen, die schon länger als ein halbes Jahr, meistens ein, zwei Jahre oder länger zu Hause sitzen, bei nicht einmal einem Prozent stagniert. Damit wird auch klar, dass die Instrumente der Arbeitsförderung ganz offensichtlich zu wenig geeignet waren und sind, um für diese Betroffenen tatsächlich eine Trendwende hinzubekommen, nämlich hin zu einer Integration in Arbeit.

Der Kollege Suhr ist im Detail auf die Diskussion vom Dezember zum Antrag seiner Fraktion zur Problematik Langzeitarbeitslosigkeit eingegangen, ich spare mir das an der Stelle. Fakt ist aber eins: Die Trennung in unterschiedliche Rechtskreise, die Ausdünnung des Instrumentenkataloges und dramatische Kürzungen in den Budgets für die aktive Arbeitsmarktpolitik seit 2009 lassen befürchten, dass sich hier ohne ernsthaftes Umsteuern auch in den kommenden Jahren nichts signifikant zum Positiven verändern wird.

Herr Heydorn hat gesagt, positiv an Hartz IV sei gewesen, dass man den Ansatz gewählt hat, vormalige Sozialhilfeempfänger in die Arbeitsförderung mit einzubeziehen und dann darauf hinzuwirken, dass es eine stärkere Verzahnung mit sozial stabilisierenden Maßnahmen gibt, wie beispielsweise Schuldnerberatung, Kinderbetreuung und ähnliche Dinge. Das ist vom Grundansatz richtig, ist auch meine Auffassung, das Problem ist aber, dass das Ganze ja auf dem Niveau der Sozialhilfe passiert ist.

Zusammengefasst besteht aus arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitischer Sicht nach meiner Auffassung und der meiner Fraktion bis heute erheblicher Reformbedarf. Auch dazu noch mal einige Zahlen: Hartz IV sichert für zehn Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahre das Existenzminimum, also ein minimales Niveau, und es ist verwaltungstechnisch mit bundesweit mehr als 20 Millionen individuellen Leistungsbescheiden pro Jahr verwaltungsaufwendig und fehleranfällig. Viele Leute sagen zu Recht, die Trennung der Arbeitslosen in zwei Gruppen und in zwei Systeme erschwert sowohl die Betreuung als auch die einheitliche Rechtsanwendung. Nicht umsonst ist die Zahl der Widersprüche und Klagen, genau wie die der Anfragen an den Bürgerbeauftragten des Landes – das haben wir kürzlich erst wieder hören dürfen im Sozialausschuss – zu Fragen des SGB II auch im zehnten Jahr nach der Einführung von Hartz IV anhaltend hoch.

Hartz IV muss also reformiert werden, und in der Konsequenz geht es darum, es auch zu überwinden. Dazu gehört, dass in einem ersten Schritt – das haben wir hier auch schon in einem gesonderten Antrag vorgetragen – die Arbeitslosenversicherung wieder gestärkt wird, damit der schnelle Fall in Hartz IV verhindert werden kann. Was dahintersteckt, wissen Sie. Die Rahmenfrist muss von zwei auf drei Jahre angehoben werden und mit einem Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld nach sechs Monaten Beschäftigung beginnen. Das Ausbluten der Arbeitsförderung muss dringend gestoppt werden und vor allen Dingen muss die Dominanz des Forderns zugunsten einer Dominanz des Förderns korrigiert werden, damit am Ende tatsächlich eine Chance auf nachhaltige Integration besteht. Dazu müssen unter anderem die Mittel für die Förderung beruflicher Weiterbildung erhöht werden und die Jobcenter tatsächlich erst einmal auskömmlich finanziert werden, denn es kann ja nicht sein, und ich habe das jüngst auch mit einer entsprechenden Pressemitteilung kritisiert, dass 2014 erneut nur 78,8 Prozent der eigentlich für die Eingliederung und Integration von Arbeitslosen im Hartz-IVBezug vorgesehenen Mittel eingesetzt wurden und ein Teil der Restsumme in den Verwaltungshaushalt geschoben werden muss, schlicht und ergreifend, weil die Jobcenter nicht ausreichend ausfinanziert sind.

Die Sanktionen müssen nach unserer Auffassung abgeschafft werden,

(Torsten Renz, CDU: Wie, jetzt ganz?)

denn das menschenwürdige Existenzminimum ist durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt

(Torsten Renz, CDU: Keine Sanktionen mehr?)

und mit diesem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist eigentlich ein Sanktionsprinzip nicht vereinbar.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Eigentlich gibt es eigentlich nicht.)

Kolleginnen und Kollegen, prekäre Beschäftigung muss zurückgedrängt und auch vormals Langzeitarbeitslosen muss ab dem ersten Tag der Mindestlohn gezahlt werden. Notwendig sind zudem die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie soziale Standards in der Arbeitswelt, die der Leiharbeit und den Werkverträgen – auch das haben wir hier mehrfach diskutiert – engere Grenzen setzen.

Zu all diesen Themen haben wir als LINKE in den vergangenen drei Jahren Vorschläge zur Diskussion gestellt. Es ging uns dabei nie darum, positive Entwicklungen schlechtzureden, sondern darum, Realitäten zu beschreiben, mit denen viele Menschen in diesem Land nach wie vor Tag für Tag konfrontiert sind. Nicht umsonst wird die Frage der sozialen Gerechtigkeit nach wie vor als eine unserer Kernkompetenzen gesehen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das ist für mich, das ist für uns Verpflichtung genug, auch 2015 in diesem Sinne zu agieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die Hartz-IVGesetze auf den Weg gebracht wurden, war ich in den Jahren 2004 bis 2007 in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe sozialdemokratischer Frauen, die sich gerade mit dem Entwurf und der Einführung von Hartz IV sehr kritisch auseinandergesetzt hat zu dem damaligen Zeitpunkt.

Wir haben seinerzeit konstatiert – wie gesagt, 2004 war das –, Deutschland ist, was die Frauenbeschäftigung angeht, immer noch ein Entwicklungsland. Die Frauenbeschäftigung in Deutschland hinkt auch zu Beginn des dritten Jahrtausends immer noch deutlich der Frauenbeschäftigung in der großen Mehrzahl der europäischen Nachbarländer hinterher. Zwar sind in der anhaltenden Beschäftigungskrise – und von der konnte man zweifelsohne Anfang der 2000er-Jahre, beginnend schon Ende der 90er-Jahre, sprechen – wesentlich mehr Männer betroffen, es zeugt aber von einer massiven Fehleinschätzung, wenn Frauen als Gewinnerinnen des Arbeitsmarktes in der Beschäftigungskrise bezeichnet werden, denn die Entwicklung bei der Anzahl beschäftigter Frauen resultiert allein aus dem Anstieg bei der Teilzeitarbeit. Das Beschäftigungsvolumen von Frauen dagegen stagniert beziehungsweise geht zurück, und das war Stand 2004.

Von den abhängig beschäftigten Frauen arbeiten mehr als 40 Prozent in den neuen Ländern, 22 Prozent in Teilzeit, davon mehr als zwei Drittel aus familiären Gründen. Mehr als jede zehnte Frau arbeitet lediglich in geringfügiger Beschäftigung. Im November 2004 hat die Zeitschrift „Stern“ eine repräsentative Umfrage veröffentlicht, die sich mit den Gehaltsdifferenzen zwischen Frauen und Männern befasste. Seinerzeit lag der Unterschied zwischen 30 und 40 Prozent bei gleichwertig qualifizierten Berufsfeldern.

Doppelt nachteilig wirkt sich für Frauen die derzeit immer stärker propagierte und praktizierte Arbeitszeitverlängerung aus. Das war auch so ein Trend Anfang des dritten Jahrtausends, sage ich mal. Die Arbeitsplätze werden so eingespart. Dadurch, dass einige Beschäftigte weit über die normalen acht Stunden bereit waren zu arbeiten, war eine Vereinbarung von Familie und Beruf für Frauen kaum hinzukriegen.

Die Nachteile für Frauen im Beruf und auf dem Arbeitsmarkt schlagen sich nieder in der hohen und verfestigten Frauenarbeitslosigkeit. Im Herbst 2004 waren das rund 2 Millionen Frauen, die in Deutschland arbeitslos gemeldet waren, davon rund 1,2 Millionen in Westdeutschland, 800.000 in Ostdeutschland. Unter den 2 Millionen arbeitslos gemeldeten Frauen waren über 700.000 Langzeitarbeitslose, mehr als 350.000 in den alten Bundesländern und fast ebenso viele in den neuen Bundesländern. Ungefähr die Hälfte all dieser Personen, all dieser Frauen war für mehr als zwei Jahre arbeitslos. Auch weil in der alten Sozialgesetzgebung die arbeitende Frau immer nur als Anhängsel überhaupt betrachtet wurde,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Was?)

haben die Frauen zu dem Zeitpunkt große Hoffnungen mit der Hartz-IV-Gesetzgebung verknüpft.

Neue Wege der Arbeitsmarktpolitik erachtet man für notwendig. Die Realität der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit und mangelnder Wirksamkeit der bisherigen Politik liefert den eindeutigen Beweis: Frauen sind von der Beschäftigungskrise besonders betroffen

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

und die Gründe dafür liegen in den patriarchalen Strukturen, die den Arbeitsmarkt und auch die Arbeitsmarktpolitik bestimmen. Frauen sind deshalb die Letzten, die ein Interesse an der Konservierung der bestehenden Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitsmarktpolitik hätten, so die damalige länderübergreifende Meinung der sozialdemokratischen Frauen.

Wir haben uns nicht nur in unseren eigenen Arbeitsgruppen mit der Thematik beschäftigt, wir haben natürlich mit der Bundestagsfraktion gesprochen, wir haben den Ombudsrat seinerzeit gesprochen, mit Christiane Bergmann viel über unsere Sorgen und Probleme in dem Zusammenhang geredet, sodass wir letztendlich einen Leitfaden zum Umgang mit der Einführung der Hartz-IVGesetze unter frauenpolitischer Sicht erarbeitet haben, im Auftakt praktisch resümieren können, die Diskussion hat sich schon jetzt gelohnt.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren konnte erreicht werden, dass die Definition der Erwerbsfähigkeit weit gefasst wurde – in Klammern: mehr als drei Stunden am Tag

erwerbsfähig – und dass insbesondere Mütter, die bisher Sozialhilfe bezogen haben, auch in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches II fallen und somit erstmals sozialversichert sind und Zugang zu den aktivierenden Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten. An der Eingliederungsvereinbarung sind nunmehr alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu beteiligen.

Außerdem wurde Ende November durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit klargestellt, dass Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, beim Aufenthalt im Frauenhaus oder bei Wegweisung des Partners eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft begründen können und somit einen eigenständigen Anspruch nach dem SGB II haben. Das war ein langer Kampf und das zeigt auch nur einen ganz kleinen Auszug von Ungereimtheiten aus Frauensicht über die Einführung der Hartz-IV-Gesetze, die uns doch sehr zu denken gegeben haben. Aber grundsätzlich fanden wir es richtig, dass man die Menschen, die arbeitsfähig sind, aus der Sozialhilfe herausbekommt und dass diese Menschen auch aktivierende Maßnahmen aus dem SGB II erhalten.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und wenn man jetzt mal zurückblickt, hat sich das auf dem Arbeitsmarkt positiv für Frauen ausgewirkt. Da kann man sich natürlich hinstellen und sagen, ja, das hätte sich sowieso alles so ausgewirkt, das muss mit Hartz IV nichts zu tun haben.

Die Bundesagentur für Arbeit hat 2013 eine Schrift „Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Frauen und Männer am Arbeitsmarkt im Jahr 2013“ herausgebracht. Das Wichtigste in Kürze:

Punkt 1: „Die Erwerbsneigung von Frauen hat in den letzten Jahren deutlich stärker zugenommen als die von Männern.“ Gut, das ist eine schöne Aussage erst mal. Belegt wird das auch mit einem schönen Diagramm, das in der Tat nachweist, dass zwischen 2003 und 2013 die Zahl der weiblichen Beschäftigten um 1,33 Millionen Frauen zugenommen hat. Das werte ich sehr wohl als einen Erfolg, bloß ich behaupte nicht, das kommt allein von Hartz IV. Sicherlich haben alle Faktoren, die hier auch schon mehrfach genannt wurden, da zusammengewirkt.