„Eine verbesserte Durchlässigkeit von Bachelor-Studien- gängen der Fachhochschulen zu Master-Studiengängen der Universitäten“.
Das habe ich nicht verstanden. In Paragraf 38 Absatz 10 des Schulgesetzes ist den Bachelorabsolventen der freie Zugang zum Master gewährleistet. Es gibt keine Differenzierung grundsätzlicher Art zwischen Fachhochschulabsolventen und Universitätsabsolventen. Umgekehrt, wir haben das Gesetz sogar so verschärft, dass es den Hochschullehrern nahezu unmöglich ist, die Bewerber abzulehnen, weil sie individuell nachweisen müssen, dass dieser Absolvent den Master nicht bewältigen kann. Also was wollen Sie dann noch? Diese Durchlässigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern gegeben.
Dann wollen Sie „eine intensivere Verknüpfung von fachlicher Berufsausbildung und akademischer Bildung in dualen Studiengängen“.
Wie Sie wissen, haben wir acht Studiengänge, weitere sind in Vorbereitung. Aber ich muss Ihnen auch sagen, da können wir uns mit Baden-Württemberg nicht messen, weil Baden-Württemberg eine große Industriestruktur hat, und dort können die dualen Studiengänge im Zusammenhang mit großen Unternehmen super funktionieren. Das ist bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ein bisschen anders, da stehen wir durchaus vor Grenzen.
Ich will nicht auf alles im Detail eingehen. Bemerkenswert finde ich, dass Sie der Auffassung sind wie der Hof, dass man sich die Verwaltungs- und Leitungsstrukturen der Hochschulen noch mal ansehen muss. Das haben wir auch vor, aber wenn Sie Befürchtungen haben, dass wir aufgrund der derzeitigen Mittel nicht in der Lage sind, zu profilieren und die Hochschulen angemessen zu entwickeln –, das ist einer Ihrer Punkte –, dann möchte noch mal Folgendes in Erinnerung rufen:
Wir haben mit den bestehenden Mitteln an der Universität Greifswald eine Profilierung durchgeführt und einen Lehrstuhl für Sonderpädagogik geschaffen, der ist nahezu besetzt.
Wir haben im bestehenden System mit den Mitteln an der Universität Rostock die Berufsschullehrerausbildung
wieder aufgenommen und an der Hochschule Neubrandenburg auch. Das haben wir mit vorhandenen Mitteln gemacht. Das trägt zu einer Profilierung bei.
Wir haben an der Universität Rostock den Studiengang für Ur- und Frühgeschichte wieder auf den Weg gebracht, die Vereinbarung ist unterschrieben. Wir profilieren auch die Geisteswissenschaften, um die Sie sich vorhin so viel Sorgen gemacht haben. Ich freue mich darüber sehr, ich glaube, alle, die der Heimat hier verbunden sind, und der Archäologie auch.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut, Herr Minister. – Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU)
Und wir werden ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, sondern mit den vorhandenen Mitteln in Kürze mit der Fachhochschule Stralsund und der Universität Rostock eine Vereinbarung unterschreiben – das wird hoffentlich Ihren Kollegen Jaeger erfreuen –, wo wir die Wiedereinrichtung einer Energieprofessur an der Universität Rostock zum Thema Energiewandel absichern. An der Fachhochschule Stralsund soll noch eine dazukommen zum Thema Onshorewindkraftanlagen, sodass Stralsund und Rostock dann auch gut kooperieren können. Die einen machen vor allem Offshore, die anderen Onshore und Kleinanlagen im ländlichen Raum, das heißt, die Energiewende wird auch im Wissenschaftssystem bei uns nachvollzogen.
Insofern, sehr geehrte Damen und Herren, sind diese Punkte, Herr Saalfeld, zu denen Sie uns auffordern, also tägliches Geschäft. Dass wir eine Langfristvereinbarung mit den Hochschulen treffen, ist auch völlig selbstverständlich. Und dass wir – Herr Liskow, ich glaube, das darf ich sagen –, dass wir bei den BAföG-Millionen zum Beispiel selbstverständlich eine Vereinbarung treffen müssen, die über zehn Jahre geht, weil diese BAföGMillionen zehn Jahre gesichert sind oder eigentlich elf, das ist doch selbstverständlich. Und es wird auch dazu kommen – da bin ich mir sicher, dass auch die CDU daran ein Interesse hat –, dass wir uns langfristig darüber einigen. Herr Liskow lächelt munter.
(Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wenn es bis nach Greifswald geht, dann macht Herr Liskow mit.)
Letzte Bemerkung, Herr Saalfeld. Sie haben kritisiert, dass wir schon so viel Zeit verloren hätten, und haben auf Mitte 2013 Bezug genommen. Sie wissen, dass es erstens im Leben nicht schlecht ist, sich manchmal Zeit zu nehmen, wenn man es gründlich machen will. Es ist besser, als etwas überhastet zu tun. Sie wissen zweitens, dass es der Wunsch der Hochschulen war, sich ein bisschen Zeit zu lassen und eine Prüfung vorzunehmen durch den Rechnungshof. Diesem Wunsch haben wir entsprochen. Was ich dann aber nicht verstehen kann, wenn Sie schon so unruhig sind, warum Sie uns dann auffordern wollen, dass wir erst am 1. Dezember 2015, also nahezu in einem Jahr, dem Landtag eine Vorlage für ein entsprechendes Maßnahmenpaket machen.
Das ist mir nicht ganz klar, weil es ab jetzt nämlich um die Verteilung der BAföG-Millionen geht. Ich habe das im Finanzausschuss gesagt: Wir sind noch bei den letzten Rechnungen, werden uns dann mit den Hochschulen abstimmen und danach sicherlich sehr einvernehmlich und konstruktiv in der Koalition entscheiden,
die weit über das hinausgeht, was Baden-Württemberg seinen Hochschulen anbietet. Meine Damen und Herren, ich glaube, darauf können wir alle gemeinsam stolz sein. – In diesem Sinne, herzlichen Dank.
Der Minister hat seine Redezeit um sechs Minuten überzogen, die steht also den Oppositionsparteien zusätzlich zur Verfügung.
(Tilo Gundlack, SPD: Oh, jetzt gehts los! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir wollen noch ein paar Dankensworte hören an den Minister. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Jetzt erzählt er uns die Herzenswünsche. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Ja, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich muss ich mich zuerst beim Minister bedanken, weil er meinen Herzenswunsch hier gleich mehrfach angesprochen hat.
(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD: Gibts da nur einen? – Heiterkeit bei Maika Friemann-Jennert, CDU)
Ich glaube, die zusätzlichen Mittel für die Hochschulen sind nicht nur mein Wunsch, sondern ein Wunsch der Koalition, und den werden wir auch gemeinschaftlich so umsetzen.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr über den Antrag der GRÜNEN zur Hochschulfinanzierung. Er gibt uns die Gelegenheit, im Landtag über aktuelle Fragen der Hochschulpolitik zu reden.
So fordern die GRÜNEN, dass das Land MecklenburgVorpommern seine Hochschulpolitik nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates ausrichten möge. Dieser Bericht wurde im Sommer 2013 veröffentlicht. Zum einen wurde der Eindruck hier so formuliert, dass die Wissenschaftsfinanzierung nicht ausreichend sei, und zum anderen wurde der Eindruck durch die GRÜNEN erweckt, dass der Wissenschaftsrat der Meinung war, dass die Hochschulpolitik in Mecklenburg-Vorpommern gerügt wurde. Das ist auf keinen Fall so.
Tatsächlich spielt Mecklenburg-Vorpommern in dem Bericht keine Rolle. Die Empfehlungen sind insgesamt sehr abstrakt gehalten, teilweise sehr weit auslegbar, und in einigen Bereichen wird ihnen bereits entsprochen. Zudem wurden die Empfehlungen von den Entwicklungen auf Bundesebene überrollt. So hat der Bund seine Forschungsmittel verstetigt beziehungsweise aufgestockt und durch die Übernahme der Kosten für das BAföG die Länder in die Lage versetzt, finanziell deutlich nachzu- legen.
Und auch wenn ich das Kostenargument ungern verwende, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass die finanziellen Möglichkeiten, die etwa Baden-Württem- berg hat, schlicht andere sind als diejenigen von Mecklenburg-Vorpommern. Der Minister hat es schon ausgeführt, wenn man das ins Verhältnis zu den Ländereinnahmen setzt, ist diese Leistung von 1,7 Milliarden Euro auch nicht etwas ganz Besonderes. Immerhin sind die finanziellen Möglichkeiten im Bildungsbereich, die Mecklenburg-Vorpommern durch die sogenannten
Anders als viele andere Bundesländer wird MecklenburgVorpommern voraussichtlich einen erheblichen Teil der BAföG-Mittel an die Hochschulen weiterreichen. Es kann also durchaus sein, dass unser Bundesland mithilfe des Bundes die strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen beendet oder zumindest eindämmt, denn dass die Aussage des Rechnungshofes, die Hochschulen seien strukturell nicht unterfinanziert, zumindest zweifelhaft ist, wissen wir spätestens seit der letzten Sitzung des Finanzausschusses.
Der Rechnungshof konnte auch auf mehrfache Nachfrage hin nicht erklären, welche Definition dem Begriff „strukturelle Unterfinanzierung“ zugrunde liegt. Der Befund des Rechnungshofes ist daher ein gefühlter und kein exakter. Im Übrigen wäre ein anderes Ergebnis auch verwunderlich gewesen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass der Rechnungshof schon jemals festgestellt hätte, dass in einem Bereich finanziell nachgebessert oder nachgelegt werden müsste, aber das nur am Rande.
Ich bin froh darüber, dass der Rechnungshof die Forderung der CDU aufgegriffen hat, die Hochschulen mit rund 20 Millionen Euro zu stärken, und ich glaube, das ist auch im Interesse der SPD. Zugleich hat er eingeräumt, dass seine Empfehlung zur Verteilung der Mittel nicht die einzige sinnvolle Variante ist, die er da vorgestellt hat. Ich verstehe es als Ermunterung an die Politik und an die Hochschulen, über die Verwendung der Mittel im Detail noch einmal sehr ausführlich zu beraten. Die Anhörung am 5. März ist dafür der richtige Rahmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 2013 befinden sich die Studierenden bundesweit im Bildungsstreik. Die unhaltbaren Zustände an den Hochschulen trieben sie auf die Straße. Auch in Mecklenburg-Vorpommern organisierten die Vertretungen der Studierenden Protestaktionen gegen schlechte Studienbedingungen. Bei diesen Protesten wurden sie von ihren Hochschulleitungen unterstützt. Es ist also höchste Zeit, darüber zu sprechen, wie die Hochschulfinanzierung weiterzuentwickeln ist.
Auch meine Fraktion ist der Auffassung, dass die aktuelle Hochschulfinanzierung überdacht werden muss. Auch viele andere Rahmenbedingungen an den Hochschulen des Landes müssen dringend verbessert werden. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates sind eine gute Grundlage, um die Verbesserung der Rahmenbedingungen zu diskutieren und in Angriff zu nehmen. Man braucht auch das Rad nicht noch einmal zu erfinden, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern kann die Hochschulpolitik des Landes Baden-Württemberg analysieren und dann diesem Vorbild folgen, soweit das Vorbild auf unser Land anwendbar ist.
Sehr verehrte Damen und Herren, zur Grundfinanzierung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern lassen Sie mich zwei Worte sagen. Der Landesrechnungshof hat in seinem Sonderbericht über die Hochschulfinanzierung keine Anhaltspunkte für eine strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen unseres Landes festgestellt. Der Hof erklärt auch, ich zitiere: „Die derzeitigen Ansätze decken aufgrund der beiden kostenintensiven Universitätsmedizinen jedoch weder deren Bedarf noch den der Hochschulen ohne Medizinen.“ Ende des Zitates. Deshalb empfiehlt der Landesrechnungshof auch, im Jahr 2015 3,8 Millionen Euro zusätzlich für die Hochschulen ohne Medizinen bereitzustellen und die Instandhaltungssätze der Hochschulen um 2,2 Millionen Euro anzuheben. Die übrigen Anteile des Landes am StudentenBAföG in Höhe von 19,2 Millionen Euro sollten als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Nun, inwieweit Geld durch eine bessere Organisation der Hochschulen – vor allem auch durch eine bessere Hochschulsteuerung – durch das Land gespart werden kann, wird sich in Zukunft entscheiden.
Die Anhörung am 5. März dieses Jahres zum Gutachten des Landesrechnungshofes zur Hochschulfinanzierung wird weitere Erkenntnisse liefern. Ich halte es für besonders wichtig und sehr dringend, die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden stärker in die Diskussion einzubinden, liebe Kolleginnen und Kollegen, um bessere Hochschulpolitik zu gestalten.
Das ist bisher versäumt worden, lieber Kollege Liskow, und so macht sich unter den Studierenden Angst breit.