Das ist bisher versäumt worden, lieber Kollege Liskow, und so macht sich unter den Studierenden Angst breit.
Ich zitiere aus der gemeinsamen Pressemitteilung des Studentenrates und des AStA der Universität Rostock vom 18. Dezember 2014: „Wir appellieren an die Landespolitik, daher deutlich mehr als die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen 3,8 Millionen Euro in die Hochschulen zu
investieren. Auch nach Kalkulation des Landesrechnungshofberichts klafft eine Lücke von 19,2 Millionen Euro für Investitionen und Personal. Das Geld fehlt vor allem im täglichen Lehrbetrieb.“ Ende des Zitates.
dass deren Stimme in der weiteren Diskussion über die Gestaltung der Hochschulfinanzierung mehr Gewicht erhält. Für die Anhörung am 5. März dieses Jahres wurden deshalb von meiner Fraktion Vertreter des AStA und der Studentenräte als Anzuhörende benannt, denn der Lehrbetrieb ist die Hauptaufgabe der Hochschulen, und gut ausgebildete Akademikerinnen und Akademiker sollten unsere Hochschulen verlassen und die Zukunft des Landes gestalten.
Sehr verehrte Damen und Herren, eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen ist nur eine Maßnahme von vielen. Die Strukturen und Rahmenbedingungen für die Arbeit und die Qualifizierung der Lehrenden und Forschenden an den Hochschulen müssen dringend geändert werden. 2007 ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in Kraft getreten. In der Folge ist der Anteil von befristeten Arbeitsverträgen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes auf circa 86 Prozent gestiegen. Über die Hälfte dieser Verträge in der Promotionsphase hat eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Einen entsprechenden Antrag hat meine Fraktion bereits im November letzten Jahres eingebracht und die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Novellierung dieses Gesetzes einzusetzen. Wir haben auch ein paar Punkte aus unserem Antrag im November noch zur Debatte gebracht: Vergabepolitik, Gleichstellungskonzepte, zukunftsfähige Personalkonzepte und die Einhaltung von Sozialstandards. Alle diese Punkte sollten Grundvoraussetzung für die Ausreichung von Landesmitteln sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anwerbung von Studierenden aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland wird vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine besondere Bedeutung gewinnen. Potenziale sehen wir ebenso wie der Landesrechnungshof in der Profilierung der Hochschulen und in der Evaluation und Weiterentwicklung der Organisations- und Leistungsstrukturen der Hochschulen, um den Wissenschaftsbetrieb effektiver zu gestalten.
Für alle im Antrag benannten Maßnahmen wird zu- mindest eine Anschubfinanzierung benötigt. Meine Fraktion teilt die Auffassung, dass die Landesregierung die Empfehlungen des Wissenschaftsrates daher zeitnah auswertet und die Umsetzung vorbereitet. Die Entwicklung des Wissenschaftsbetriebs im Land kann so gestaltet werden, dass mit nationalen und internationalen Entwicklungen Schritt gehalten wird. Wenn die Hochschullandschaft in der Breite gut aufgestellt ist, werden auch weiterhin Spitzenleistungen wie im Bereich Plasma- physik, Medizin und in anderen Wissenschaftsbereichen möglich sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den Antrag der GRÜNEN gelesen habe, fragte ich mich schon: Was wollen diese erreichen? Herr Liskow hat die Antwort gegeben: Schön, dass wir auch mal wieder drüber sprechen dürfen.
Aktuell gelten die Eckwerte der Hochschulentwicklung und die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen bis zum 31.12.2015, und natürlich arbeiten die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium mit Hochdruck daran, ihre Aufgaben nach dem Paragrafen 15 Landeshochschulgesetz umzusetzen und die entsprechenden Pläne fortzuschreiben.
In der letzten Woche erhielt der Landtag die neuen Hochschulentwicklungspläne der Landeshochschulen für den Zeitraum 2016 bis 2020. Auf Grundlage dieser wird die Landesregierung die neuen Eckwerte für die Hochschulentwicklung des Landes erarbeiten und dem Landtag zur Beratung und zum Beschluss vorlegen. Danach werden dann die Zielvereinbarungsgespräche durch den Minister Brodkorb mit den Hochschulen geführt und die Zielvereinbarungen erneut dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Eine wichtige Grundlage in dem gesamten Verfahren sind selbstverständlich unter anderem auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die dieser am 12. Juli 2013 verfasste. Die Empfehlungen richten sich aber nicht nur an die Länder oder ein einzelnes Land, sondern haben viele Adressaten. Diese sind: Bund, Länder, Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wenn Sie nun, liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom Landtag feststellen lassen wollen, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrates in Mecklenburg-Vorpommern nicht umgesetzt wurden und jetzt umgesetzt werden müssten, dann überdehnen Sie die Zielrichtung der Empfehlungen erheblich. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates sind meiner Meinung nach allgemein gehalten und berücksichtigen eben nicht die landesspezifischen Regelungen von Mecklenburg-Vorpommern, weil wenn sie es denn täten, dann gäbe es weniger Empfehlungen des Wissenschaftsrates für Mecklenburg-Vorpommern, da bei uns viele der dort aufgeführten Empfehlungen bereits jetzt Bestandteil von Gesetzen und von Verwaltungshandeln sind.
Ich möchte hier einige Empfehlungen erwähnen, die bei uns in Mecklenburg-Vorpommern eben nicht mehr umgesetzt werden müssen:
Erstens. Seit 2004 verfügen Fachhochschulen und seit 2006 Universitäten über einen Globalhaushalt mit der Möglichkeit der Bildung von Rücklagen. – Es ist also abgehakt.
Zweitens. Die Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund gibt M-V zusätzlichen finanziellen Spielraum, den wir überwiegend dazu nutzen werden, die Finanzmittel für die Hochschulen zu erhöhen, und zwar über die
allgemeinen Steigerungen aufgrund der Tarifentwicklungen hinaus. Der Rest wird in die Schulen gehen.
Drittens. Das Land hat im Zeitraum von 2006 bis 2015, also in neun Jahren, die Mittel für die Hochschulen und die Universitätsmedizinen um über 69 Millionen Euro erhöht, das sind 26,12 Prozent oder durchschnittlich 2,9 Prozent jährlich. Dies sind nur die Steigerungen für die Zuschüsse und die formelgebundenen Zuwendungen. Damit erreichen wir die 3 Prozent fast.
Viertens. Durch die Erhöhung der formelgebundenen Zu- wendungen im Zeitraum von 2006 bis 2015 um 222 Prozent verbessert das Land seine Steuerungsmöglichkeiten. Die Zielvereinbarungen werden dadurch immer wichtiger, aber trotzdem werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates für die SPD-Landtagsfraktion eine gute Grundlage für die politischen Entscheidungen sein.
Aber anders als die Bündnisgrünen sehen wir nicht nur den großen Blumenstrauß an Forderungen an Land und Bund, sondern anerkennen auch viele Hinweise an die Hochschulen und deren innere Verwaltungen. So ist eine zentrale, immer wiederkehrende Empfehlung des Papiers: stärkere Profilierung sowie die Forderung nach Konzentration auf die Schwerpunkte der Hochschulen. Man kann dies auch ein wenig zugespitzt formulieren: Es geht um die Konzentration der Hochschulen auf weniger Studiengänge.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, nee! Nee, nee! Die müssen ausgestattet werden in Schwerpunktbereichen.)
Dies steht aber im Widerspruch zu der Hochschulentwicklungsplanung, beispielsweise der Universität Greifswald, die sich als kleine Volluniversität versteht.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Ausbildung im Bereich der Medizin an zwei Standorten im Land erfolgen muss. Ich möchte es hier deutlich für die SPD-Landtags- fraktion sagen: Wir stellen die Ausbildung an zwei Standorten im Land nicht infrage. Daher werden wir die Empfehlungen des Wissenschaftsrates eben nicht ungeprüft eins zu eins umsetzen. Aber vielleicht möchten Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Bündnisgrünen, den Hochschulen und den Studierenden erklären, welche Studiengänge und Fakultäten geschlossen werden sollen, weil Sie ja den Empfehlungen des Wissenschaftsrates so unbedingt folgen wollen. Also eines kann ich Ihnen sagen, Begeisterungsstürme werden Sie damit nicht ernten. Aber genau dies wäre eine logische Schlussfolgerung Ihres Antrages.
Warum die Empfehlungen des Wissenschaftsrates ebenfalls nicht eins zu eins umgesetzt werden können, ist die Tatsache, dass der Wissenschaftsrat selbst erklärt hat, nicht auf die finanziellen Spielräume der Länder Rücksicht genommen zu haben. Aus Sicht des Wissenschaftsrates ist das verständlich und nachvollziehbar, aber so kann ich als verantwortungsvolle Fachpolitikerin eben nicht agieren. Ich setze mich im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten gemeinsam mit dem Minister gern für mehr Geld im Bildungsbereich ein und bin froh, dass wir in der Finanzministerin Frau Polzin eine SPD-Ministerin
haben, bei der wir auch oft Gehör finden. Gemeinsam ist uns aber die Leistungsfähigkeit unseres Landes bewusst, ein Verständnis, welches bei den Bündnisgrünen leider oft nicht wahrnehmbar ist.
Aus diesen Gründen ist Punkt 1 Ihres Antrages abzulehnen. Aber auch der Punkt 2 kann nicht unsere Zustimmung finden, denn das Land Baden-Württemberg taugt hier nicht zum Vorbild, der Minister hat es bereits erwähnt.
Ja, Baden-Württemberg setzt einige Punkte der Empfehlungen des Wissenschaftsrates vorbildlich um, aber es sind unter anderem Punkte wie die Möglichkeit der Hochschulen zur Bildung von Rücklagen, die hier im Land bereits gängige Praxis sind. Hier wäre es eigentlich nur fair gewesen,
dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, die vorausschauende Regelung aus den Jahren 2003 und 2005 gelobt hätten. Die damalige rot-rote Koalition hatte dies schon ermöglicht, als die Bündnisgrünen noch in der außerparlamentarischen Opposition waren.
Fortschrittliche Hochschulpolitik findet in MecklenburgVorpommern schon lange statt. Die Hochschulen erhalten mehr Freiheiten zu entscheiden, wie viel sie für das Personal ausgeben können. Bei uns nennen wir dies Globalbudget, und unsere Regelung im Land geht jetzt schon weiter, als Ihr Antrag es fordert.
Aber wenn die Bündnisgrünen alle Maßstäbe verlieren und Mecklenburg-Vorpommern mit so einem finanzstarken und bevölkerungsreichen Land vergleichen, dann wäre es transparenter gewesen, wenn sie die Zahlen in den richtigen Kontext gebracht hätten.
Der Bildungsminister hat schon einige Berechnungen ausgeführt, und ich freue mich immer, wenn ich merke, dass wir auch halbwegs gleich ticken, denn ich habe ungefähr die gleiche Rechnung aufgemacht. In ihrer Begründung nehmen die GRÜNEN Bezug auf die Summe von 1,7 Milliarden Euro mehr bis 2020. Auf den ersten Blick ist dies eine gewaltige Summe, aber sie wird schon kleiner, wenn wir sie auf sechs Jahre verteilen und dann auch noch durch sieben dividieren, denn annährend um diesen Faktor ist Baden-Württemberg größer als M-V. Wenn ich jetzt noch die Steuereinnahmen pro Einwohner ins Verhältnis setzen würde, dann würden wir eine ganz andere Zahl präsentieren müssen.
Lassen Sie uns also die 1,7 Milliarden Euro Erhöhung näher betrachten: Wie gesagt, muss diese Summe erst mal auf sechs Jahre gestreckt werden. Darunter befindet sich beispielsweise die Erhöhung der Finanzmittel für den Hochschulbau um 600 Millionen Euro. Im Dezember 2013 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit dem Doppelhaushalt 2014/15 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 die Mittel für den Hochschulbau um 208 Millionen Euro erhöht. Dies ist zwar nur ein Drittel
der Summe von Baden-Württemberg, aber die haben bekanntlich siebenmal mehr Einwohner als MecklenburgVorpommern. Die 208 Millionen Euro entsprächen also, nur auf die Bevölkerung von Baden-Württemberg hochgerechnet, insgesamt 1,456 Milliarden Euro für den Hochschulbau. Kein schlechter Wert, oder?
Aber wenn wir die Ausgaben beider Länder im Bereich der Forschung und Lehre in der Medizin betrachten, sieht man, dass Mecklenburg-Vorpommern einen Spitzenplatz einnimmt. Hier beziffert das Gutachten des Landesrechnungshofes auf Seite 212 die Ausgaben für das Jahr 2011 in Baden-Württemberg auf fast 400 Millionen Euro und in Mecklenburg-Vorpommern auf 94 Mil- lionen Euro. Wenn man nur die Bevölkerungszahl berücksichtigen würde, dann wären die Ausgaben von Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 so hoch, als hätten wir 625 Millionen Euro ausgegeben. Pro Einwohner gibt Mecklenburg-Vorpommern über 20 Euro mehr für diesen Bereich aus als Baden-Württemberg. Beides sind Spitzenwerte.
Die Hochschulen in unserem Land haben die Änderungen bei der W-Besoldung bereits mit dem aktuellen Doppelhaushalt 2014/15 ausgeglichen bekommen. Dies muss nicht erst jetzt, wie in Baden-Württemberg, noch vereinbart werden. Auf diese Leistungen können die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu Recht stolz sein, denn es ist auch ihr Geld, was wir hier ausgeben. Da müssen wir uns nicht hinter Baden-Württemberg verstecken. Wir können natürlich nicht in allen Bereichen gleichermaßen mithalten, aber in einigen Bereichen ist dennoch Mecklenburg-Vorpommern Spitze, dort könnte sich Baden-Württemberg uns zum Vorbild nehmen. Die höheren Ausgaben im Bereich der Medizin täten allen Bundesländern gut, auch um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Baden-Württemberg geht seinen eigenen Weg bei der Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates und so muss auch Mecklenburg-Vorpommern seinen eigenen Weg gehen. Dabei wird die Koalition sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschullandschaft als auch die ökonomischen und demografischen Gegebenheiten unseres Landes im Blick haben, einen Blick, den der Vergleich der GRÜNEN mit Baden-Württemberg vermissen lässt. Dabei werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates in unseren Be- ratungen berücksichtigt und insbesondere die SPDFraktion hat bezüglich der hohen Befristungsquote an den Universitäten und der vielen Lehraufträge an der HMT erheblichen Diskussionsbedarf mit den Hochschulleitungen, denn nicht das Land trifft hier die Entscheidungen, sondern vornehmlich die Hochschulen.
Wir werden die Empfehlungen im Rahmen der anstehenden Anhörung und in Gesprächen thematisieren, denn neben dem Wissenschaftsrat hat auch das Gutachten des Landesrechnungshofes uns auf ein hohes Sparpotenzial und auf Effektivitätsreserven hingewiesen. Diese einzusparenden Mittel könnten die Hochschulen für andere Aufgaben in Forschung und Lehre besser verwenden. Wobei sich natürlich der Landesrechnungshof konkret an den Verhältnisses in den Hochschulen und den finanziellen Möglichkeiten des Landes orientiert und für mich daher viel aussagekräftiger ist als die Empfehlungen des Wissenschaftsrates.
Es ist in diesem Zusammenhang noch einmal hervorzuheben, dass der Landesrechnungshof keine Unterfinanzierung der Hochschulen festgestellt hat. Seine Vorschläge für die Mehrausgaben von 19,2 Millionen Euro jährlich ab 2015 werden nur gegeben, weil im Land durch die Übernahme des BAföGs durch den Bund bisher gebundene Mittel frei werden.