oder wenn ich sehe, was mir auch die Bevölkerung erklärt in Mecklenburg-Vorpommern, und ich bin sehr, sehr viel unterwegs und auch im ländlichen Raum gerade unterwegs, dann muss ich ganz ehrlich sagen, da kann ich einiges und auch spezielle Beiträge von bestimmten Autoren nicht nachvollziehen. Im Übrigen sind weite Teile auch aus den Konzepten, die wir entwickelt haben, abgeschrieben. Aber das, was einige Autoren dort er- klärt haben, bedarf einer Untersuchung und die läuft zurzeit.
der Landesregierung erforderlich, um die Landwirtschaft im Sinne der Greifswalder Gruppe, unter anderem durch mehr bäuerliche Landwirtschaft statt riesiger Betriebe, zukunftsfähig aufzustellen?
Also Ziel meiner und unserer Politik hier im Lande ist doch, auch über Grenzen hinweg, eine Agrarpolitik für die Landwirtschaft. Die ländlichen Räume, die werden da ja fast ausgeblendet. Das ist auch die Kritik, die ich noch mal übe. Wir wollen eine Politik für die Landwirtschaft, die ländlichen Räume, die auf eine ressourcen- und umweltschonende Richtung ausgerichtet worden ist, qualitativ hochwertige und multifunktional ausgerichtete Landwirtschaftsbetriebe, die gut bezahlte Arbeit und sichere Einkommen im ländlichen Raum ermöglichen. Die soll und muss aus meiner Sicht weiterhin bäuerlich geprägt bleiben und sein.
Die Landesregierung unterstützt in diesem Sinne alle Landwirtschaftsbetriebe unabhängig von der Rechtsform, der Produktionsrichtung oder auch der Größe gleichberechtigt, sich den wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen, um damit neben hochwertigen Lebensmitteln, den Klima-, den Umweltschutz, den Tierschutz und ihre Verantwortung für die regionale Entwicklung sicherzustellen. Wenn das die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern beherzigen, dann sind sie hier auch gut aufgehoben. Und ich sage mal ganz bewusst auch noch und sehr, sehr selbstbewusst: Die ganz breite Masse der Landwirtschaftsbetriebe arbeitet hier so. Es gibt Einzelne, die passen nicht in unser Bild und die wollen wir auch nicht, aber von den 4.725 Landwirtschaftsbetrieben, sage ich mal, sind sehr klar weit über 90 Prozent, für die dieses Prinzip gilt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSUUntersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, auf Drucksache 6/3536.
Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungs- ausschusses des Deutschen Bundestages – Drucksache 6/3536 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Als Erster hat das Wort der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Lorenz Caffier. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich auf die Inhalte des Berichtes zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages eingehe, möchte ich im Zeichen des 70. Jahrestages der Befreiung des KZs Auschwitz noch einmal ganz deutlich machen, wie wichtig die Bekämpfung der geistigen Nachfolger des Nationalsozialismus ist. Dies gilt natürlich gerade für unser Land, in dem bekanntermaßen eine besonders aktive rechtsextremistische Szene existiert, die weiterhin von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands unterstützt und begleitet wird.
Vor diesem Hintergrund halte ich bekanntermaßen das Verbot dieser Partei für notwendig, denn es würde die menschenverachtenden Strukturen der NPD in der Bundesrepublik, aber gerade auch hierzulande maßgeblich schwächen. In dem Maße, wie ich auf ein erfolgreiches Verbotsverfahren hoffe, bin ich mir aber gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen auch darüber im Klaren, dass ein Verbot allein nicht ausreicht, um dem Rechtsextremismus zu begegnen.
In meinem Zuständigkeitsbereich sind Polizei und Verfassungsschutz dabei gleichermaßen gefordert. Bevor jedoch zielgerichtet gehandelt werden kann und wird,
muss zunächst eine zutreffende Wahrnehmung des Problems erfolgen. Daran hat es im NSU-Komplex in Gänze offensichtlich bundesweit gefehlt. Es sind Fehler in der Einschätzung und im Vorgehen passiert, die in keiner Weise akzeptabel sind und die sich deshalb auch in keiner Weise jemals wiederholen dürfen.
Ich habe in diesem Zusammenhang schon mehrfach betont, dass Reformen notwendig sind, die auch durch entsprechende Beschlüsse, beispielsweise in der Innenministerkonferenz, bereits angestoßen oder umgesetzt worden sind. In der Aktuellen Stunde am 12. November des letzten Jahres habe ich an dieser Stelle umfassend über den aktuellen Reformprozess berichtet. Dieser Sachstand findet sich ja bekanntermaßen auch in dem dem Landtag im Dezember vorgelegten Bericht wieder, der heute Gegenstand der Erörterungen ist und dessen wichtigste Eckpunkte ich nun gerne noch einmal vortragen möchte:
Die Mitarbeiter der Landespolizei wurden ergänzend zur polizeilichen Verwaltungsvorschrift per Erlass angewiesen, in allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers oder des Tatverdächtigen einen fremdenfeindlichen oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, diese eingehend zu prüfen und diese Prüfung im Ermittlungsvorgang nachvollziehbar zu dokumentieren, wenn sich nicht aus Zeugenaussagen, Tatortspuren und ersten Ermittlungen ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere Richtung ergibt. Dabei sind die Aussagen von Opfern und Opferzeugen noch stärker als bisher zu berücksichtigen.
Im Rahmen von Einzelfallprüfungen soll bei ungeklärten schweren Straftaten zukünftig eine Cold-Case-Unit eingesetzt werden.
Diese Einheit wird aus erfahrenen Ermittlern bestehen, die bisher nicht mit dem Fall befasst waren – also ungeklärte oder zur Seite gelegte Fälle. Dabei erfolgt eine Beteiligung der beim Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern bereits existierenden Arbeitsgruppe Operative Fallanalyse.
Für das zukünftige innerpolizeiliche Informations- und Kommunikationsmanagement auf Bund-Länder-Ebene wird derzeit das Programm PIAV eingerichtet. Mit diesem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund ist ein qualitativer Quantensprung von einem statischen Meldedienst zu einem dynamischen Informationsmanagement der Polizei von Bund und Ländern erfolgt. Alle werden da auf der gleichen Ebene, wie man so schön sagt, auf Augenhöhe eingestellt. Ein wesentliches Ziel ist es, die Vereinfachung und Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches zu erreichen, einer der Hauptkritikpunkte in der Aufarbeitung der NSU-Fälle.
PIAV dient dem Erkennen von Tat-Tat- und Tat-TäterZusammenhängen. Die Datenbasis wird Bund und Ländern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Eine Realisierung erfolgt stufenweise und soll bis zum Jahre 2020 abgeschlossen sein. Eine Projektgruppe in MecklenburgVorpommern ist eingerichtet und mit der Umsetzung der Einführung von PIAV beauftragt.
Aufgrund der im Bericht des NSU-Untersuchungsaus- schusses aufgezeigten sogenannten handwerklichen Mängel wird derzeit ein Fortbildungskonzept für Polizistinnen und Polizisten des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern erarbeitet, die in eine kriminalpolizeiliche Tätigkeit wechseln wollen. Im Vordergrund steht dabei natürlich die Auffrischung des Erlernten aus der Vergangenheit sowie die Festigung und Vertiefung der in der Ausbildung beziehungsweise im Studium erworbenen Kenntnisse.
Selbstverständlich wurde auch im Verfassungsschutzverbund eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Informationsaustausch und die Abstimmung zu verbessern. So ist zum Beispiel ein wesentliches Element die Inbetriebnahme eines erneuerten Nachrichtendienstlichen Informationssystems, das NADIS heißt, im Juni 2012 und dessen kontinuierliche Weiterentwicklung im Verfassungsschutzverbund. Wir reden von einem Verbund, und deswegen ist es wichtig, dass sich auch in Zukunft alle an diesem Verbund beteiligen, damit wir gleichermaßen den Informationsaustausch durchführen können. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes wird das NADIS künftig noch stärker als bisher als Analyseinstrument nutzen.
Der zentralen Zusammenführung von Informationen im Verfassungsschutzverbund trägt die von der Innenministerkonferenz im Dezember 2012 neu gefasste Richtlinie für die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesbehörden für Verfassungsschutz Rechnung. Sie stärkt die Zentralstellenfunktion – eine klare Forderung des Untersuchungsausschusses –, sie stärkt die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Soweit rechtlich möglich, werden Konzepte entwickelt, die auf eine verstärkte Beobachtung besonders relevanter Personen im gewaltorientierten Rechtsextremismus abgestellt sind. Darüber hinaus werden im Verfassungsschutzverbund verstärkt Fachtagungen zu bedeutenden Einzelthemen durchgeführt, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde des Landes regelmäßig teilnehmen.
Die von der IMK im Jahr 2013 beschlossene modulare Zusatzausbildung für Quereinsteiger beim Verfassungsschutz wurde vonseiten Mecklenburg-Vorpommerns von Beginn an unterstützt und wird umgesetzt. Die Gesamtdauer der Zusatzausbildung beträgt derzeit zwölf Monate. Die modulare Zusatzausbildung wird flankiert von Hospitationen und Personaltauschmaßnahmen zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern. Auf Landesebene finden gleichzeitig regelmäßig gemeinsame Fach- und Lagebesprechungen sowie Hospitationen mit der Polizei statt.
Darüber hinaus stellt der Bund den Landesbehörden Ausbildungsplätze für die Laufbahnen des gehobenen nicht technischen Dienstes im Verfassungsschutz zur Verfügung. Die laufbahnrechtlichen und haushälterischen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme dieses Angebotes werden gegenwärtig geprüft und gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltsberatung mit eingebracht. – So
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden insgesamt ist darüber hinaus bisher Folgendes umgesetzt worden:
onssystems ist die Einrichtung des „Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus“ sowie das später hinzugetretene „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“, kurz GETZ genannt.
Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden ist die „Koordinierte Internetauswertung, Forum Rechtsextremismus“. Darin werden die Ergebnisse der offenen Internetrecherche des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundeskriminalamtes zusammengeführt und den Sicherheitsbehörden sowie dem Generalbundesanwalt täglich zur Verfügung gestellt. Die Informationen werden dann hierzulande entsprechend ausgewertet und natürlich auch zur Verfügung gestellt.
Landesintern hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften, der Landespolizei und des Landesverfassungsschutzes den Informationsaustausch analysiert und konkrete Vorschläge für eine gemeinsame Zusammenarbeit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und für eine Optimierung der Zusammenarbeit erarbeitet.
Meine Damen und Herren, im interfraktionellen Antrag zur Erstellung des nun vorliegenden Berichtes wird die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren als Teil einer Neuausrichtung des Verfassungsschutzes des Landes betont. Hier ist anzumerken, dass sich die Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport seit Jahren in die Prävention gegen den Rechtsextremismus einbringt und dabei den Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Strukturen hält. Insoweit trifft der auch vom NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss er- hobene Vorwurf der „Schlapphut-Haltung“ auf den Verfassungsschutz unseres Landes in der Form nicht zu.
Im Hinblick auf die Forderungen nach Erlangung von mehr Wissen über die Gefahren, die vom Rechtsextremismus ausgehen, und nach Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen ist anzumerken, dass in der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport bereits jetzt sozialwissenschaftlicher Sachverstand vorhanden ist, der allerdings durchaus personell, das will ich nicht bestreiten, noch ausbaufähig wäre und ist.
Meine Damen und Herren, wie sieht es nun mit den landesgesetzlichen Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Verfassungsschutzes aus? Nun ist zunächst festzustellen, dass unser Landesverfassungsschutzgesetz vielen der neuen Anforderungen bereits jetzt genügt. Vergleichen Sie beispielsweise unser Gesetz mit dem im Nachbarland Niedersachsen diskutierten Gesetzentwurf, so werden Sie feststellen, dass es in vielen Punkten bei uns