Natürlich unterstützen wir auch die dementsprechende Willkommenskultur, das ist vollkommen außer Frage. Aber wir haben nichtsdestotrotz auch geltendes Recht umzusetzen. Das tue ich und ich beantworte keine Anfragen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, der für mich den Eindruck erweckt, dass es der Fraktion überhaupt nicht um die Sache an sich geht, sondern lediglich darum, öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quatsch. Ich finde das immer gut, dass die CDU weiß, was die anderen wollen.)
Auf den Quatsch, liebe Kollegin Gajek, werde ich noch ausführlich eingehen. Sie haben dann noch genügend Reaktionsmöglichkeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden sich sicherlich erinnern, es ist im Übrigen noch gar nicht lange her, da begrüßte meine Fraktion das Einlenken des grünen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann, der erst den sogenannten Asylkompromiss, von dem reden wir ja hier gerade, ermöglichte. Sie werden sich sicherlich auch daran erinnern, dass unsere Bündnisgrünen darüber nicht amüsiert waren
und Herrn Kretschmann eher als Verräter an der grünen Sache sahen. Diese Verweigerungshaltung der Bündnisgrünen in Mecklenburg-Vorpommern findet im vorliegenden Antrag ihre neuerliche Bestätigung und dabei scheinen den GRÜNEN auch die Menschen egal zu sein, denn,...
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das ist doch Quatsch, was Sie hier erzählen, Herr Silkeit.)
Ich stelle ganz einfach mal die Frage, und ich bin nicht der Einzige, der Ihnen diese Frage hier gestellt hat: Was
würde eigentlich passieren, wenn wir dem Antrag der GRÜNEN in Punkt 1 folgen würden? Frau Kaselitz hat es hervorragend herausgearbeitet. Zunächst würde es keine Verbesserung des Aufenthaltsrechts für Menschen geben, die Opfer von Menschenhändlern wurden. Die stichtagsunabhängige Bleiberegelung bliebe auf der Strecke
und letztendlich erhielte das erfolgreiche deutsche Resettlement-Programm zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden keine gesetzliche Grundlage.
All diese Bestandteile sind übrigens langjährige Forderungen von Flüchtlingsorganisationen und prägen wesentlich den Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist uns viel zu wichtig, als dass wir ihn uns von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zerreden ließen. Aufgrund der derzeitigen Flüchtlingslage ist es nämlich unbestreitbar, dass Menschen, denen unter keinem Gesichtspunkt, auch nicht unter humanitären Gesichtspunkten, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, dass diese konsequent ausgewiesen werden müssen. Das passiert, damit wir Menschen helfen können, die wirklich unseren Schutz und wirklich unsere Hilfe benötigen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, denen es nicht um Sachgüter geht, sondern um ihr nacktes Leben. Diesen Menschen wollen wir wirksamen Schutz gewähren. Unter anderem deshalb sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Präzisierung und auch eine Verschärfung der Abschieberegelung vor.
So sollen beispielsweise Ausländer, die sich strafbar gemacht haben, schneller ausgewiesen werden können. Auch Anhänger von Terrorgruppen, denen beim besten Willen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, sollen schneller des Landes verwiesen werden. – Alles Regelungen, die ich in der heutigen Zeit für unabdingbar halte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte vorhin, und Frau Gajek hat es aufgegriffen, die Bündnisgrünen schlusen sich gerne einmal um die Wahrheit herum. Das wird gleich an mehreren Stellen …
Das wird gleich an mehreren Stellen in der Begründung des vorliegenden Antrags deutlich. Manchmal wird es dabei geradezu abenteuerlich.
So wird beispielsweise der Eindruck erweckt, Mecklenburg-Vorpommern habe jahrelang – und der Innenminister hat es bereits dargestellt – gegen die europäische Rückführungsrichtlinie und deren Trennungsgebot von Straf- und Abschiebehaft verstoßen, indem die Abschiebehaft in der JVA Bützow vollzogen wurde.
Dabei unterschlagen die GRÜNEN allerdings großzügig den eigentlichen Wortlaut der Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal auffälliger Drittstaatsangehöriger vom 16.12.2008. Dort heißt es in Artikel 16 Ziffer 1, ich zitiere: „Die Inhaftierung erfolgt grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen.“
Juristen wissen, was das Wort „grundsätzlich“ heißt. „Sind in einem Mitgliedstaat solche speziellen Hafteinrichtungen nicht vorhanden und muss die Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgen, so werden in Haft genommene Drittstaatsangehörige gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht.“ Ende des Zitats. Nichts anderes hat Mecklenburg-Vorpommern gemacht.
Erst mit der Entscheidung des EuGH vom 17.07.2014 erfuhr das Trennungsgebot eine deutliche Präzisierung und auch darauf reagierte das Land umgehend, indem eine Kooperation mit Brandenburg vereinbart wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, beim Thema Fluchtgefahr wird es abenteuerlich. Dort schrecken die GRÜNEN nicht einmal vor der Behauptung zurück, die Bundesregierung wolle künftig fast jeden Flüchtling inhaftieren. Das, meine Damen und Herren, ist schon ein starker Tobak.
Mit dieser Behauptung unterschlagen die GRÜNEN nicht nur ein aktuelles Urteil des BGH im Juni letzten Jahres, dass die Bundesregierung verpflichtete – verpflichtete –, objektive Kriterien gesetzlich festzulegen, die eine Fluchtgefahr begründen und damit die Dublin-III