Nein, an dieser Stelle gehen die GRÜNEN sogar noch so weit und unterstellen deutschen Richtern, willkürlich Flüchtlinge zu inhaftieren. Alles nachzulesen,
alles nachzulesen in der Begründung. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist mehr als nur harter Tobak. Lassen Sie mich einen letzten,
Ich kenne Ihre Auffassung zum Thema „Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit“, ich will dazu jetzt nicht,
Also ich wiederhole meine Ausführungen, die ich auch beim vorherigen Tagesordnungspunkt gemacht habe.
Jeder hat genügend Redezeit. Auch Frau Gajek von den GRÜNEN hat genügend Redezeit. Sie können sich die Argumente aufschreiben. Kurze Zwischenrufe sind sicherlich zulässig, aber solche Dispute werde ich nicht zulassen.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt abschließend ansprechen. Bereits nach den jetzigen gesetzlichen Regelungen in der Rechtsprechung ist die Abschiebehaft immer nur die Ultima Ratio und dabei auf die kürzest mögliche Zeit zu beschränken.
dann wäre ich ganz automatisch bei der Feststellung gelandet, dass die Forderung eigentlich lauten müsste, überhaupt niemanden mehr abzuschieben.
Und vor dem Hintergrund dessen, was meine Vorrednerin, die Kollegin Kaselitz, ausgeführt hat, was der Innenminister ausgeführt hat und was ich jetzt ausgeführt habe, denke ich, war das wohl sicherlich nicht die Absicht.
Aber dass die Abschiebehaft auf die möglichst kürzeste Zeit zu beschränken war, war Ihnen bereits aus den Antworten der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage hinlänglich bekannt, genauso natürlich auch wie die Re
gelung zur Behandlung schutzbedürftiger Personen. Die Antworten haben Sie unzählige Male erhalten. Mir drängt sich da schon ein bisschen der Verdacht auf, man kann Ihnen 100.000 Antworten geben, Sie werden nie mit den Antworten der Landesregierung oder der Koalition zufrieden sein.
Letztendlich reduziert es sich darauf, was ich eingangs gesagt habe: Es geht Ihnen nicht um die Sache, sondern lediglich um mediale Aufmerksamkeit.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das ist doch Blödsinn! Man darf doch nicht von sich auf andere schließen.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Multikultipartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich mit ihrem Antrag „Abschiebehaft nicht ausweiten, sondern vermeiden“ mal wieder für die Belange von Zuwanderern aus allen Teilen der Welt ein.
Dieses Ansinnen des Gutmenschenwahns reiht sich nahtlos in die Flut der Anträge ein, die die GRÜNEN bislang als Verbesserungsangebote für Flüchtlinge vorgelegt haben. Initiativen für unser Volk hingegen, wie zum Beispiel die Förderung deutscher Familien, lassen bis heute auf sich warten.
Stattdessen sollte stets geprüft werden, ob nicht die Anordnung milderer Maßnahmen zur Vermeidung von Abschiebungshaft infrage kommt. Solche Maßnahmen könnten aus GRÜNEN-Sicht unter anderem die Erteilung von Meldeauflagen oder auch die räumliche Beschränkung des Aufenthalts sein. Diese Möglichkeit ist durch Paragraf 54a „Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit“ bereits jetzt gegeben.
besteht, der Verpflichtung, sich mindestens einmal wöchentlich bei der für seinen Aufenthaltsort zuständigen polizeilichen Dienststelle zu melden, soweit die Ausländerbehörde nichts anderes bestimmt. Sein Aufenthalt ist auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, soweit auch hier die Ausländerbehörde keine abweichenden Feststellungen trifft.
Der Paragraf 62 Aufenthaltsgesetz regelt die Bestimmungen zur Abschiebehaft. Dabei kann ein Ausländer für die Dauer von zwei Wochen bis zu sechs Monaten in Sicherungshaft genommen werden. Sie kann in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, um höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist unter Paragraf 62b „Ausreisegewahrsam“ festgelegt, dass ein Ausländer, um seine Abschiebung sicherzustellen, auf richterliche Anordnung für die Dauer von längstens vier Tagen in Gewahrsam genommen werden kann.
Doch gibt es für die Lieblinge der GRÜNEN noch die eine oder andere Ausnahme, wenn der Ausländer zum Beispiel glaubhaft macht, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will. Die gesetzlichen Regelungen sind also vorhanden, doch scheitern aufenthaltsbeendende Maßnahmen oft an trotzigem Verhalten oder sonstigen Hindernissen: Ohnmacht oder hysterische Anfälle, Kinder untergetaucht, Vater krank – das volle Programm eben, wie es aus der monatlichen Asylanfrage der NPDFraktion immer wieder hervorgeht.
Nachweislich gibt es hier unzählige Wirtschaftsflüchtlinge, die gegen Regeln, Auflagen, Gesetze und Verbote verstoßen, unverschämte Ansprüche stellen oder gewalttätig sind.
Hausbesetzungen in Nürnberg und Berlin durch Asylbetrüger sind keinesfalls ein erlaubter Protest, sondern eine glatte Erpressung, demzufolge kriminell und strafrechtlich relevant. Die Überfremdung unserer Heimat, die schamlose Ausnutzung unserer Hilfsbereitschaft