Protokoll der Sitzung vom 13.03.2015

Es werden circa – es ist ja inoffiziell zumindest darüber gesprochen worden – zwischen 1,5 und 3 Milliarden Euro genannt, die noch in dieser Legislaturperiode für den Breitbandausbau investiert werden sollen. Wir tauschten ja bereits gestern dazu unsere Positionen gehörig aus. Deshalb sehe ich gerade jetzt noch keinen Sinn darin, ein Landesprogramm aufzulegen. Wir sollten erst einmal abwarten, wie und wo das Bundesgeld eingesetzt wird. Natürlich unterstützen wir das Anliegen nach schnellen Internetverbindungen auch im ländlichen Raum, keine Frage, doch wenn zunächst Bundesgelder fließen, sollten wir erst dann mit Kofinanzierungsmitteln einsteigen, wenn klar ist, wie sie klug und effizient eingesetzt werden können, um den größtmöglichen Effekt zu erzielen.

Als zweiten Vorschlag benennen Sie die Bildung eines Sonderprogramms in Höhe von ebenfalls 30 Millio- nen Euro für die Instandsetzung und Modernisierung von Schulen. Wie ich Sie bereits am Mittwoch fragte: Wie kommen Sie auf diese 70 Millionen Euro? Da sagten Sie, die Bündnisgrünen meinten, es wäre da eine Pressemitteilung oder eine Quelle liege beim Deutschen Städte- und Gemeindetag in unserem Lande.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber da gibt es doch gar keinen Dissens.)

Herr Saalfeld,

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

lassen Sie mich doch einfach mal ausreden!

Ich habe da mal nachgefragt, wie Sie auf die 70 Millio- nen Euro kommen. Und dann hat man mir zurückgeschrieben vom Städte- und Gemeindetag, ich darf zitieren: „Sehr geehrter Herr Gundlack, der Städte- und Gemeindetag hat derzeit keine aktuellen Zahlen.“ Punkt.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, keine aktuellen.)

Ja, da frage ich mich, wo Sie die Zahlen hernehmen, wenn es keine aktuellen Zahlen gibt bei 70 Millionen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Herr Wellmann wird Ihnen geantwortet haben wahrscheinlich.)

Für die Instandsetzung und Modernisierung der Schulgebäude sind die Schulträger zuständig. Jede Kommune, die selbst keine Schule unterhält, zahlt an die Schulstandortgemeinden für jedes Kind eine Schulumlage.

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Mensch, zusammengesetzte Substantive, das ist schwierig heute, ne?)

Ja, ist schwierig heute, ich weiß.

Darin sind auch die Kosten für Instandhaltung und Modernisierung einkalkuliert. Das Land sichert den Kommunen über das Kommunale Finanzausgleichsgesetz eine finanzielle Grundausstattung zu. Ein neues Sonderprogramm für die Schulträger außerhalb des FAG M-V wollen wir daher nicht. Der Landesrechnungshof hat in der Vergangenheit ohnehin die Auflage von Sonderprogrammen außerhalb des FAG kritisiert.

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ah ja!)

Das Land hat 2012 100 Millionen Euro im Sondervermögen kommunaler Konsolidierungsfonds M-V und 50 Millionen Euro im kommunalen Kofinanzierungsprogramm zusätzlich zum FAG bereitgestellt. Und im Nachtrag zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wurden weitere 40 Millionen Euro jährlich zum Zwecke der Stärkung der kommunalen Finanzkraft eingestellt.

Die Kommunen konnten im Übrigen auch von höheren Steuereinnahmen im Jahr 2014 profitieren. Wofür diese die überplanmäßigen Einnahmen ausgeben, liegt allein in der Entscheidung der Selbstverwaltung der Kommunen. Dies ist bekanntlich auch ein hohes Gut. Ob die Instandhaltung und Modernisierung von Schulgebäuden ganz oben auf der Prioritätenliste steht, ist sicher die Sache einzelner Kommunen.

Ebenfalls habe ich mal nachgefragt in Wismar, was denn passieren würde, wenn sie jetzt 5 Millionen zusätzlich bekommen würden dieses Jahr. Da kam die Antwort, damit können sie in diesem Jahr gar nichts anfangen, weil sie gar keine Planung dafür haben. Ein Sonderprogramm wollen wir daher nicht, denn wir müssten auch da sagen, welche Prioritäten wir dafür setzen wollen.

Und unter Punkt 3 finden wir dann noch einmal den Vorschlag zur Tilgung von 100 Millionen Euro. Dazu bedarf es keiner Aufforderung durch die GRÜNEN, das war bereits durch die Landesregierung so festgelegt.

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Na, dem Punkt können Sie zustimmen.)

Und es bedarf dazu auch keines Nachtragshaushaltes. Hierzu reicht Paragraf 2 Absatz 8 des Haushaltsgesetzes aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine solide Finanzpolitik ist für die SPD-Landtagsfraktion MecklenburgVorpommern seit vielen Jahren ein Markenzeichen. Deshalb werden wir auch zukünftig darauf achten, dass zunächst die notwendigen und unabweisbaren Kosten gedeckt und unsere Schwerpunkte ausfinanziert werden. Schuldentilgung ist ein von uns ausdrücklich verfolgtes Ziel, um die Pro-Kopf-Verschuldung nicht weiter anwachsen zu lassen. Wir sichern mit solider Finanzpolitik und kluger Schwerpunktsetzung die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Noch ein paar Anmerkungen zum Änderungsantrag, zu den Sonderprogrammen habe ich schon einiges gesagt. Zu dem Entwurf, was Sie angesprochen haben, den zukunftsfähigen, ländlichen Räumen mit besonderen demografischen Herausforderungen – das ist ja jetzt der erste Entwurf und ich möchte lieber den zweiten Entwurf abwarten, was darin steht, denn ansonsten kommt wieder der Zungenschlag rein, es war von vornherein sowieso alles klar, und darum finde ich es demokratischer, wenn man erst mal den zweiten Entwurf abwartet.

Zu Ziffer IV, die Tilgung ist natürlich richtig, bei den Punkten I bis III werden wir dann nach der Haushaltseinbringung im September darüber beraten. Daher lehnen wir auch Ihren Änderungsantrag ab.

Und jetzt, meine Damen und Herren von der Bündnisgrünen-Fraktion, ziehen Sie den Antrag zurück oder wir lehnen ihn einfach ab. – Vielen Dank.

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ein typisch grüner Antrag von jemandem mit dem Namen Saalfeld, der wohl noch ein bisschen grün hinter den Ohren ist,

(Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jochen Schulte, SPD: Na, besser grün hinter den Ohren als braun im Kopf.)

denn wenn man auf die Qualität schaut, Herr Saalfeld, dann muss man ganz ehrlich sagen, dann scheitert Ihr Antrag schon daran, dass Sie sich insofern disqualifizieren, indem Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie seien in der Lage, hochkomplexe Gutachten, gute Gutachten von schlechten zu unterscheiden. Und dann kommt die Frau Finanzministerin und belehrt Sie richtigerweise, was eine Ausgleichsrücklage im Sinne unseres Haushaltes darstellt. Das ist schon mal sehr, sehr blamabel.

Ich möchte jedoch feststellen, Frau Finanzministerin, dass Ihre Einlassung – und das war ja auch so ein bisschen ins Lächerliche gezogen –, dass wir ungefähr 100 Jahre brauchen, um, wenn wir in gleicher Weise tilgen, dann schuldenfrei zu sein, einmal mehr Ihr Totalversagen, nicht nur dieser Regierung, auch der Regierung davor dokumentiert, und zwar nachhaltig und sehr einleuchtend. Wir haben in diesem Land eine sehr hohe Pro-Kopf-Verschuldung, die dann in 100 Jahren oder in 50 Jahren eben nicht getragen wird von den Damen und Herren, die das zu verantworten haben, die hier auf der Regierungsbank sitzen, sondern das wird mit Zins und Zinseszins zurückzuzahlen sein von den Leuten, die jetzt noch gar nicht geboren sind, oder von denjenigen, die in den nächsten Jahren steuerpflichtig werden.

Wir haben in der Finanzstruktur unseres Landes 10 Milliarden Landesverschuldung. Wir haben im Moment das Glück einer sehr, sehr niedrigen Zinsphase, die bestimmt in 100 Jahren eine andere sein könnte, und da ist dieser Haushalt und da ist dieser Verschuldungsgrad mit unglaublich hohen Risiken verbunden. Wir haben eine nicht geklärte Zukunft des Länderfinanzausgleichs, Tendenz

zu immer mehr Widerstand vom Süden Deutschlands, Geld nach Norden zu schaufeln, und wir haben die beschlossene Schuldenbremse, wenn sie denn nicht wieder Makulatur wird, indem man ganz einfach über Gesetze hinweggeht. Und wir haben, das muss man auch ganz deutlich sagen, in Mecklenburg-Vorpommern eine Deindustrialisierung, sodass die Steuereinnahmen in den nächsten fünf oder zehn Jahren wahrscheinlich nicht in dem Maße fließen werden, wie das die Noch-Regierenden sich erhoffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nichtsdestotrotz, muss man sagen, ist die Entscheidung aus der Sicht der Nationaldemokratischen Partei, dass man hier erst mal 100 Millionen in die Tilgung steckt – das ist ein Tropfen auf den heißen Stein – dennoch richtig. Wir halten es für absolut falsch, kurzfristige Nachtragshaushalte aufgrund von aktueller Kassenlage zu beschließen. Das einzige Mittel, wo die Kommunen langfristig – und das sind die Entscheider vor Ort – gestärkt werden können, ist, wenn man das neue Finanzausgleichsgesetz in so einem Rahmen beschließt, den wir bei den letzten Verhandlungen zu diesem Gesetz auch vorgeschlagen haben, die Kommunen so ausstattet vom Land aus, dass sie auskömmlich mittelfristig und langfristig planen können, denn wir haben eben von Herrn Gundlack gehört – und das ist eine wichtige Feststellung –, dass die Kommunen kurzfristig mit Geldern, die man ihnen in den nächsten drei oder fünf Monaten zur Verfügung stellt, überhaupt gar nicht langfristig zielgerichtet arbeiten.

Insofern sind der Worte genug gewechselt. Der Antrag ist ein Schaufensterantrag. Hier spielt sich mal wieder ein grüner Möchtegernpolitiker auf …

Herr Pastörs,...

... als Finanzfachmann.

Herr Pastörs, …

Gnädige Frau, …

… einen kleinen Moment.

Ich bitte jetzt, doch von persönlichen Anwürfen, an wen auch immer, abzusehen.

(Der Abgeordnete Udo Pastörs wendet sich an das Präsidium.)

Sie haben das hier nicht zu kommentieren. Bitte versuchen Sie, es zu formulieren, wie Sie meinen, es ausdrücken zu wollen, ohne hier jemanden persönlich zu beleidigen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Hier produziert sich ein grüner Politiker als Finanzexperte, wobei wir doch hier nicht Experten brauchen, sondern wir brauchen Fachleute, Finanzfachleute.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und der Finanzfachverstand scheint mir hier in der Administration dieses Landes angesiedelt zu sein und nicht unbedingt bei der politischen Klasse. Insofern lehnen wir

Ihren Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, in beiden Punkten ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Frau Polzin ja schon gesagt hat, regt dieser Antrag an, vielleicht doch mal grundsätzlich zur Finanzpolitik zu sprechen, aber das ist ja nicht Inhalt dieses Antrages. Der Antrag sagt, dass die GRÜNEN gern einen Nachtragshaushalt hätten für dieses Jahr, und DIE LINKE möchte mit ihrem Änderungsantrag entsprechend untersetzen, wie sie das Geld ausgeben möchte.