Rot-Rot in Brandenburg hat sich bekanntermaßen ebenfalls eine Kreisgebietsreform auf die Fahnen geschrieben.
Und das Hesse-Gutachten will nicht ausschließen, dass unsere Reform Modellcharakter für andere Flächenländer haben könnte.
Meine Damen und Herren, wenn ich den Stand der Umsetzung der Landkreisneuordnung auf den Punkt bringen sollte, würde ich zweierlei sagen:
Und zweitens ist es der Strukturreform entgegen mancher Hoffnung gut gelungen, ihr Einsparpotenzial bisher weitgehend versteckt zu halten.
Der Innenminister wird sagen, dass wir ein wichtiges Stück vorangekommen sind, und dies ist in der Tat so, wenn ich beispielsweise an den Prozess der Vermögensauseinandersetzung denke. An der Stelle sage ich ganz klar: Hier gebührt der Kommunalabteilung für ihre moderierende Rolle Dank.
Auch das Problem der Altfehlbetragsumlage ist mit Ausnahme von Vorpommern-Greifswald mehr oder weniger gut geklärt. Ich wollte eigentlich heute nichts dazu sagen, aber ich kann es mir doch nicht verkneifen. Die Möchtegernrebellen von CDU und großen Teilen der SPD im Kreistag Vorpommern-Greifswald haben durch ihren Widerstand, welcher sich auf die eigene kommunale Wohnstube beschränkte, Folgendes erreicht:
erstens die rechtsaufsichtliche Anordnung durch das Innenministerium zum Erlass einer Altfehlbetragsumlage und zweitens nach wie vor keine Lösung zum Umgang mit verbleibenden Schulden.
Ich kann Ihnen schon heute versprechen, im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, Teilen der SPD, werden wir an dem Thema Entschuldung dranbleiben. Völlig klar: Aus eigener Kraft ist das Problem der Verschuldung nicht zu lösen.
Meine Damen und Herren, neben der Landesregierung haben wir die Kommunen des Landes. Die kommunalen Landesverbände sagen: Ja, wir sind gut vorangekommen, aber das ging zu unseren Lasten. Eine Reformdividende ist ausgeblieben, angeblich sinkende Kreisumlagen haben sich in ihr Gegenteil verkehrt. Der Landkreistag meint sogar, nicht wegen, sondern trotz der Reform leisten die Landkreise gute Arbeit.
Das Kabinett hat sich am 13. Januar mit dem vorliegenden Bericht befasst. In einer gemeinsamen Presseerklärung der Hansestädte Wismar und Greifswald sowie der Stadt Neubrandenburg vom 15. Januar heißt es, ich zitiere: „Das von der Landesregierung im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform gezogene positive Fazit wird von den Kreisstädten nicht geteilt.“ Diese Reform sei ihrer Auffassung nach „nicht das geeignete Mittel“ gewesen, „um eine nachhaltige Entwicklung des Landes und seiner Regionen voran zu bringen“.
Meine Damen und Herren, das ist wohl nicht nur Nachtreten gegen die ungeliebte Einkreisung. Hier ist von einer ausgebliebenen Funktionalreform, von einem Bürokratiezuwachs die Rede und hier sind wir bei dem
Grundproblem unserer Kreisgebietsreform. Sie wurde in der 5. Wahlperiode nämlich maßgeblich legitimiert als Bestandteil, als zielführender Teilschritt eines Gesamtrahmens für eine umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Gesamtrahmen, Sie werden sich erinnern, umfasste elf im Zusammenhang stehende Elemente.
Meine Damen und Herren, von Polizeistrukturreform war hier nicht die Rede und auch eine Gerichtsstrukturreform kannte dieses Konzept nicht. Dafür waren eine Funktionalreform und der Abbau von Doppelstrukturen angekündigt. Die Zentren sollten nachhaltig gestärkt, Deregulierung fortgeführt und Gemeinde- und Ämterstrukturen weiterentwickelt werden. Alles Schall und Rauch. Dem hier vorliegenden Leitbild „Gemeinde der Zukunft“, Stand 20. November 2014, dem Entwurf eines Leitbildgesetzes, Stand 2. Dezember 2014, einschließlich Begründung, ist nicht ein einziger Hinweis auf die Landkreisneuordnung zu entnehmen. Paragraf 6 spricht von den Fusionskoordinatoren bei den unteren Rechtsaufsichtsbehörden. Das war es auch. Man kann den Eindruck gewinnen, die Landkreisneuordnung ist der Landesregierung letztlich peinlich, man möchte sie ein wenig verstecken.
Eine abschließende Bemerkung zu Auswirkungen der Landkreisneuordnung auf die kommunale Selbstverwaltung. Der zweite Hesse-Bericht schätzt auf Seite 106 ein, dass die Strukturreform „die Selbstverwaltung zwar verändern“, „aber nicht … nachhaltiger … beeinträchtigen“ wird. Demnach verbinden sich für viele von uns mit der Kreisneuordnung Begriffe wie „Schulden“, „Personalabbau“, „Konsolidierungsvereinbarung“, „Spardiktat“. Ich will das jetzt an dieser Stelle gar nicht kommentieren, ich will aber darauf hinweisen – und das tut Hesse in seinem Bericht nicht –, dass auch Konsolidierungsverträge, soweit sie den Bereich freiwilliger Aufgaben nachhaltig beschneiden, letztlich zu einer faktischen Bedrohung kommunaler Selbstverwaltung werden können. Das sollten wir gemeinsam bei der weiteren Umsetzung im Auge behalten. – Vielen Dank.
Frau Rösler, vielen Dank für das Lob an das Innenministerium, was Sie hier ausgesprochen haben. Ich gebe das gerne an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommunalverwaltung weiter. Wir haben es sehr gerne entgegengenommen. Ich habe es auch sehr gerne entgegengenommen, wie von Ihren Kollegen in den letzten Tagen ausgeführt, dass im „Hamburger Abendblatt“ sehr positiv erwähnt worden ist, dass Mecklenburg-Vorpom- mern Schritte gegangen ist trotz des Widerstandes, die andere Länder noch gehen müssen. Ein Blick über die Ländergrenze hinaus, wie darin stand, zeigt, wie man es machen kann.
Wieso hätten wir was zu verstecken? Ich wüsste gar nichts. Wir haben als Land nichts zu verstecken. Und es ist uns als Land auch nicht peinlich, um darauf noch mal einzugehen.
Die Kreisgebietsreform war und ist zweifelsohne ein Politikvorhaben für das gesamte Land gewesen. Deswe
gen freue ich mich natürlich immer wieder über das Interesse, das solche Berichte auslösen, und freue mich auch immer, dass wir in regelmäßigen Abständen hier im Parlament ausführen können – ja, wie Sie zu Recht erwähnten – über die erfolgreiche Umsetzung der Landkreisneuordnung. Gerne würde ich dazu einige Ausführungen aus Sicht der Landesregierung tätigen.
Im Januar wurde wie erwähnt dem Landtag der Zweite Bericht der Landesregierung zum Fortgang der Umsetzung der Landkreisneuordnung in Mecklenburg-Vorpom- mern übergeben. Der Bericht stellt die organisatorischen Veränderungen in den Landkreisen und die Entwicklung der Finanzausstattung der Länder von 2011 bis 2015 dar. Er gibt einen Überblick über seine bisherigen und künftigen zusätzlichen finanziellen Leistungen für die Landkreise und damit auch für die Gemeinden im Land Mecklenburg-Vorpommern. Der überwiegende Teil des Berichts befasst sich daher mit der Haushaltswirtschaft der Landkreise im vergangenen Jahr und der Darstellung der finanziellen Vorbelastung. Abgerundet wird dieser Teil mit der Darstellung der aktuellen Finanzsituation im Haushaltsjahr 2014 sowie einem Überblick über die künftigen Jahre. Darüber hinaus informiert der Bericht über die Vereinbarungen zwischen den Landkreisen und den ehemaligen kreisfreien Städten zur Übertragung von Vermögenswerten. Diese Übertragungen resultieren aus der Landkreisneuordnung und dem damit, wie Sie auch zu Recht erwähnten, verbundenen Trägerwechsel.
Alles in allem zeigt der Bericht Folgendes: Die Kreisgebietsreform war und ist für alle eine große Herausforderung. Das haben wir nie infrage gestellt und das stellen wir auch in Zukunft nicht infrage. Aber es geht gemeinsam voran, Schritt für Schritt auf allen Ebenen. Die ersten positiven Effekte sind sichtbar und wir sind, wie ich finde, auf einem guten Weg. Es ist ein Erfolg der Landesregierung und des Parlaments, vor allem aber ist es ein Erfolg der Menschen vor Ort, die sich engagieren, die sich einbringen und damit zum Gelingen der Reform beitragen, denn gerade Ihre Fraktion war es, die immer wieder darauf hingewiesen hat, dass diese Reform dazu führen wird, dass sich im Ehrenamt keiner mehr betätigt. Aber Sie kennen ja die neuen Berichte, dass es sich eben anders darstellt, als im Vorfeld philosophiert. Dafür gilt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort,
Meine Damen und Herren, die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes sind bei allen Problemen gut vorangekommen. Die Neuorganisation ist weitestgehend abgeschlossen. Alle Landkreise haben ihre Kreissitze eingerichtet. Wie Sie kürzlich der Presse entnehmen konnten, ist aber das Interesse an Kreistagsmandaten bei allen Beschwerden, die damit verbunden sind, auch bezüglich der Größe der Landkreise – das haben wir nie infrage gestellt –, nach wie vor ungebrochen.
Alle Landkreise haben mit ihren Stellenplänen für das Jahr 2014 nunmehr ihren dritten Stellenplan in der neuen Kreisstruktur aufgestellt. Im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform gab es keine betriebsbedingten Kündigungen, dennoch sind die Personalausgaben bereits zurückgegangen. Mittel- und langfristig werden sie weiter sinken. Die Synergien werden weiterhin sichtbar. Das genau war das Ziel, was wir erreichen wollten. Wir sind hier auf einem guten Weg und darüber freue ich mich.
Die Entwicklung zeigt aber auch, die kommunale Selbstverwaltung funktioniert und sie ist erfolgreich, denn ob und in welchem Umfang Einsparungen durch die neue Struktur erzielt werden, liegt allein in den Händen der Landkreise. Natürlich sehen wir auch die finanziellen Probleme in einigen Landkreisen. Zur Wahrheit gehört aber in jedem Fall: Diese Probleme sind größtenteils nicht auf die Kreisgebietsreform zurückzuführen. Viele Probleme bestanden bereits in der alten Struktur und neue Herausforderungen wären auch auf die alten Landkreise zugekommen.
Die Jugend- und Sozialhilfekosten steigen unabhängig von der Landkreisstruktur. Der demografische Wandel führt vielerorts zu sinkenden Finanzzuweisungen. Der demografische Wandel interessiert sich aber herzlich wenig für Kreisgrenzen. Die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wären auch mit den alten Landkreisen nicht anders ausgefallen. Nicht wenige der alten Landkreise haben in der Vergangenheit schon nach Haushaltssicherungskonzepten arbeiten müssen. Mehrfach mussten Rücklagen in Anspruch genommen werden, um den Haushaltsausgleich 2011 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist es unredlich zu behaupten, dass die Kreisgebietsreform zu den finanziellen Problemen der Landkreise geführt hat.
Meine Damen und Herren, die Kreisgebietsreform ist von Anfang an als langfristiger Prozess angelegt worden und auch immer so in diesem Hohen Haus hier diskutiert worden. Allein mit Inkrafttreten der Landkreisneuordnung ist es nicht getan. Strukturveränderungen brauchen in jedem Fall Zeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Wenn die Landkreise aber ihre Verwaltung weiter konsequent optimieren und an ihrer Aufgabenwahrnehmung arbeiten, wird sich die Haushaltslage sicherlich perspektivisch deutlich verbessern.
Und natürlich lassen wir die Kommunen auf diesem Weg nicht allein. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen stehen weiter fest an der Seite der Gemeinden, der Städte und der Landkreise. Die erfolgreiche Zukunft der Kommunen ist mit hohem finanziellem Engagement verbunden und das ist auch richtig und wichtig.
Die Liste der finanziellen Hilfen, liebe Frau Rösler, das wissen Sie, ist lang. Die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement führt in einigen Landkreisen Organisationsuntersuchungen durch. Diese Untersuchungen werden selbstverständlich vom Innenministerium finanziell unterstützt. Für die Umsetzung der Kreisstrukturreform wurden insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 36 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommen 100 Millionen Euro Sonderhilfe aus dem ersten Kommunalgipfel 2013, 160 Millionen Euro, verteilt über vier Jahre, aus dem zweiten Kommunalgipfel 2014 sowie 100 Millionen Euro aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds.
Doch nicht nur das Land muss seinen Beitrag leisten, auch der Bund ist in der Pflicht. Ich finde es ermutigend,
dass der Bund offensichtlich in etlichen Fragen dieser Pflicht nachkommt. Gerade die Landkreise profitieren davon. Zu nennen sind hier vor allem die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung durch den Bund und die Entlastung bei den Kosten der Eingliederungshilfe. Die Bundesregierung hat bereits ein weiteres 5-Milliarden-Euro-Finanz- paket für die Kommunen angekündigt. Die Modalitäten für die Verteilung sind dazu gerade verhandelt worden, wie die Finanzministerin in der Fragestunde dargestellt hat.
Meine Damen und Herren, die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweit einmalig. Wir haben den Mut bewiesen, in einem strukturschwachen Land mit schrumpfender und alternder Bevölkerung die notwendigen Strukturanpassungen vorzunehmen. Dieser Weg fordert ein Umdenken, dieser Weg ist anstrengend und dieser Weg wird nicht in jedem Fall fehlerfrei funktionieren. Hier muss im Zweifelsfall nachgesteuert werden, gegebenenfalls auch umgesteuert werden. Aber die bisherigen Ergebnisse zeigen, es war die richtige Entscheidung. Zu der Entscheidung gibt es keine Alternative. Wir sind als Bundesland in der Frage allein auf uns angewiesen und, wie ich immer zu sagen pflege, alle Probleme, die in diesen Zusammenhängen in Deutschland auftreten werden, werden zuerst in MecklenburgVorpommern auftreten, weil wir ein großes Flächenland sind mit wenigen Einwohnern. Trotzdem haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Schule, auf Versorgung, auf Arzt, auf Infrastruktur, auf Polizei, auf das gesamte Aufgabenspektrum. Es wird uns kein anderes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland bei der Lösung dieser Aufgaben helfen oder zusätzliche Finanzmasse zur Verfügung stellen. Diese Aufgaben müssen wir gemeinsam lösen.
Deswegen, Frau Rösler, gab es auch für mein Haus kein Vertun. Ich habe die Aufgabe, nach Recht und Gesetz zu handeln, und das heißt natürlich, wenn die Altfehlbetragsumlage, die im Gesetz steht, nicht umgesetzt werden muss, dann müssen wir sie leider, weil das wirklich ein Eingriff ist, das weiß ich sehr wohl, so umsetzen, wie es im Gesetz steht. Deswegen ist auch die Anordnung so erfolgt, wie sie erfolgt ist. Und darüber, wie man am Ende mit den Restschulden umgehen wird, werden wir gemeinsam diskutieren müssen. Aber ich finde schon, dass es richtig und wichtig ist, einerseits diese Verordnung umzusetzen, andererseits haben wir mit dem Abschluss einer Haushaltskonsolidierung eine erhebliche Finanzmittelsumme für den Landkreis in Aussicht gestellt zur Verminderung der Schulden. Ich denke, auch das ist ein Weg, der im Endeffekt der richtige Weg ist. Deswegen glaube ich, dass diese Entscheidungen richtig sind.
Die Befürchtungen, was die Kreisgebietsreform in vielen Teilen im Vorfeld betraf, haben sich nicht bewahrheitet und die angestrebten Erfolge stellen sich schrittweise ein. Dafür möchte ich mich als Kommunalminister bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken und darum bitten, auch in Zukunft diesen Weg gemeinsam zu gehen, um hier im Interesse des Landes, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, im Interesse der Kommunen eine kommunale Verwaltungsstruktur zu entwickeln, die langfristig Bestand hat im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Titel unseres Tagesordnungspunktes korreliert mit dem Titel der Unterrichtung durch die Landesregierung. Frau Rösler hat in ihrer einführenden Rede deutlich gemacht, dass dieses das wesentliche Dokument ist, das unserer heutigen Aussprache zugrunde liegt. Unterrichtung, ich betone, Unterrichtung, und dann wird es als Bericht bezeichnet. Ich habe vorgestern gelernt, dass es wichtig ist, auf die Bezeichnungen von Dokumenten zu achten. Wenn man etwas gelesen hat, was der Bericht des Innenausschusses ist, und das dann als Protokoll bezeichnet, ist das natürlich falsch. Diesen Fehler habe ich gemacht und habe damit Herrn Saalfeld zu einem Erfolgserlebnis verholfen. Es tut mir leid, das war ein Fehler und soll nicht wieder vorkommen. Und deswegen: Diese Unterrichtung ist also Basis der heutigen Aussprache.
Aber – und Frau Rösler, Sie haben es auch schon getan – ich denke, wir werden ein paar andere Dokumente hier mit berücksichtigen, zum einen den Bericht von Herrn Professor Hesse zum Ehrenamt, den Sie schon erwähnt haben. Ich glaube aber auch, dass etwa der Bericht des Landesrechnungshofes zu den Kommunalfinanzen hier eines der Papiere ist, das wir zu berücksichtigen haben. Aber lassen Sie mich zunächst auf das Papier von Professor Hesse zu sprechen kommen.