Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015

Meine Damen und Herren, ich denke, ein rasches und dennoch gründliches Vorgehen ist gerechtfertigt. Frau Lück, Sie haben selbst die Gründe genannt, was im Landtag mit der Haushaltsberatung und so weiter vor uns liegt.

(Regine Lück, DIE LINKE: Erst in zwei Monaten.)

Uns als Arbeitskreis Wirtschaft der CDU-Fraktion wurde in Gesprächen vonseiten der Architektenkammer, der Handwerkskammer, der Ingenieurkammer, des Landesbauverbandes und Bauunternehmen ebenfalls der

Wunsch nach einem raschen Gesetzgebungsverfahren vorgetragen. Und diesem Wunsch kommen wir mit unserem Vorgehen ganz gewiss auch nach.

(Egbert Liskow, CDU: Richtig.)

Anzuhörende und Fragestellungen wurden am 17. April von allen Fraktionen benannt. Die Anhörung findet am 21. Mai statt. Den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses wurde am 16. April durch das Sekretariat des Wirtschaftsausschusses eine Synopse der Landesbauordnung alt und neu zur Verfügung gestellt. Auf die Änderungen ist mein Kollege Herr Albrecht schon eingegangen, oder er hat sie benannt, der Minister hat sie selbstverständlich auch benannt: die Verfahrensfragen zur Aufstellung von Windrädern, die besonderen Wohnformen, die Schwellenwerte von sechs und acht, Barrierefreiheit, die Regelungen dazu, und natürlich die Bauvorlageberechtigung, die hier jeder Redner erwähnt hatte.

Meine Damen und Herren, wir sind bereits seit Längerem im Gespräch mit der Architektenkammer, den Handwerkskammern, der Ingenieurkammer und dem Landesbauverband, und erst gestern gab es hierzu wieder Gespräche. Auch wir sind der Ansicht, dass die Sorgen um die in Rede stehende kleine Bauvorlageberechtigung natürlich ernst genommen werden müssen, und sind deswegen sehr gespannt, was wir in der Anhörung dazu zur Kenntnis kriegen. Nach unserem Kenntnisstand sind die genannten Kammern und Verbände als Anzuhörende benannt. Sie können im parlamentarischen Verfahren die Bewertung des Entwurfes vortragen und da werden wir sehr genau zuhören. Es gibt ja diesen alten Grundsatz, dass ein Gesetz niemals so, wie es in das Gesetzgebungsverfahren reingeht, auch wieder rauskommt.

Aber, meine Damen und Herren, der genannte Fahrplan ist bis zur Anhörung – fraktionsübergreifend in dem Fall – fraktionsübergreifend auf Konsens gestoßen. Strittig sind also jetzt aktuell der Zeitpunkt der Auswertung der Anhörung sowie alle die sich daran anschließenden Verfahrensschritte. Und darüber werden wir im Ausschuss nach der Anhörung noch einmal reden.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Aber nicht nach einer Woche, Herr Waldmüller.)

Dann werden wir in der Anhörung vorgetragene inhaltliche Aspekte im Ausschuss bewerten und in der Zweiten Lesung hier im Plenum vortragen. Bis dahin bitte ich um die Benennung des Wirtschaftsausschusses als federführend. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit und wir werden selbstverständlich gründlich beraten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Beschlussfassung, bevor das Wortprotokoll da ist. Das kennen wir doch alles.)

Herr Ritter, sind Sie fertig

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

oder kann ich die Abstimmung jetzt vornehmen?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja, ich bin fertig.)

Vielen Dank.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Kollege hatte eine Nachfrage.)

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3830 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss, an den Energieausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, laut Tagesordnung ist jetzt eine Mittagspause vorgesehen. Mit Blick auf die Uhr mache ich Ihnen den Vorschlag, den Tagesordnungspunkt 4 vor die Mittagspause zu ziehen, zumal dazu keine Aussprache vorgesehen ist. Gibt es Widerspruch zu diesem Vorschlag? – Das sehe und höre ich nicht, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 6/3886.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Erste Lesung) – Drucksache 6/3886 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Polzin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Schuldenbremse haben wir uns hier im Landtag ja schon hitzige Debatten geliefert. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt, wenn es um die Regelungen zur Umsetzung geht, eher sachlich diskutieren. Heute wird das ohnehin nicht stattfinden. Zunächst mal sind die Ausschüsse gefragt und wir werden dann, denke ich, in der Zweiten Lesung uns alle äußern.

Ich will zu einer sachlichen Debatte gerne meinen Teil beitragen und Ihnen erläutern, wie wir die konkrete Ausgestaltung uns vorstellen. Sie alle wissen, dass die Bundesländer ab 2020 dazu verpflichtet sind, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Neuverschuldung aufzustellen. Dieses Ziel ist 2009 in Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes eingeführt worden. Mecklenburg-Vorpommern hat die Schuldenbremse als eigene Regelung in seine Lan

desverfassung aufgenommen. Das war damals ein deutliches Bekenntnis. Und wer damals schon im Landtag war, erinnert sich auch, dass das für unseren Ministerpräsidenten Sellering Chefsache war, das sehr früh im Kontext mit anderen Bundesländern auch zu tun.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das mit der Chefsache habe ich schon mehrfach gehört. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Mit dem vorliegenden Entwurf zeigen wir auf, wie wir uns die Umsetzung künftig vorstellen. Dabei geht es aber keinesfalls darum, eine Schuldenbremse nach politischer Wetterlage zu installieren, wie einige Kritiker bereits verkündeten. Im Gegenteil, wir haben ein ureigenes Interesse, die Grenzen für die Schuldenaufnahme so eng wie möglich zu ziehen. Unsere Finanzpolitik in der Praxis zeigt, denke ich, diese Intention. Und ich wünsche mir, dass diese Politik ein Grundpfeiler des Regierungshandelns auch künftiger Landesregierungen sein wird. Wir wollen keine neuen Schulden, nicht jetzt und auch nicht in Zukunft.

(Beifall Rainer Albrecht, SPD: Richtig.)

Es gibt aber Situationen, in denen wird die Aufnahme von Schulden vermutlich unausweichlich sein, und für diese Ausnahmesituationen müssen wir vorbereitet sein. Und damit eben nicht die politische Wetterlage ausschlaggebend für künftige Kreditaufnahmen ist, brauchen wir jetzt die konkrete Ausgestaltung der Schuldenbremse, um die Bedingungen ganz genau zu definieren. Das beginnt schon bei der Definition, wann wir es mit einer sogenannten konjunkturellen Normallage zu tun haben.

Wir haben uns für das sogenannte Referenzwertmodell entschieden. Bei diesem Modell spricht man von einer Abweichung von der konjunkturellen Normallage, wenn der Durchschnitt der Einnahmen der letzten fünf Jahre um mehr als drei Prozent über- oder unterschritten wird. Berücksichtigt werden zudem die Inflation und mögliche Steuerrechtsänderungen. Das war es schon. Das sind alle Variablen, die wir zur Bestimmung der konjunkturellen Normallage heranziehen. Das sind alles objektive Zahlen, die sich nicht manipulieren lassen. Die Steuereinnahmen finden sich in der Kassen- und Haushaltsstatistik, die Inflationsrate wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und auch die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen finden sich in der Regel in der Gesetzesbegründung.

Sie sehen also, es gibt so gut wie keine Möglichkeit, Daten zu schönen, um nach politischer Wetterlage Kredite aufzunehmen. Und wir gehen hier auch noch einen Schritt weiter, denn jeder Kredit, der in Krisenzeiten aufgenommen werden muss, muss umgehend getilgt werden, sobald die Konjunktur wieder entsprechend Fahrt aufgenommen hat. Wir haben das „symmetrische Konjunkturkomponente“ genannt und im Gesetz festgeschrieben. Niemand wird sich also zukünftig aus der Verantwortung stehlen können.

Wie Sie alle wissen, haben wir auch schon ohne gesetzlichen Zwang unsere Haushalte seit 2006, also seit nunmehr fast zehn Jahren ohne Aufnahme neuer Kredite ausgleichen können. Das hat aber auch was mit einer guten Steuerentwicklung in dieser Zeit zu tun, denn Ihnen ist genauso klar, dass die Ausgangsbedingungen

mit dem drastischen Rückgang der Solidarpaktmillionen immer schwieriger werden. Ich darf in Erinnerung rufen, jährlich gehen die Solidarpaktmittel um 80 Millionen zurück. Seit 2005 läuft das so. Jetzt, im Jahre 2015, nach zehn Jahren stehen unserem Haushalt schon 800 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Das ist kein Pappenstiel, wie Sie wissen, bei einem 7-Milliarden-Budget.

Wie hart eine globale Wirtschafts- und Finanzkrise den Landeshaushalt treffen kann, mussten wir ja gerade 2008 erfahren. Damals gelang es uns nur, auf die Aufnahme neuer Kredite zu verzichten, weil wir auf unsere Ausgleichsrücklage zurückgreifen konnten, die genau für diesen Zweck aufgebaut wurde. In Form eines Sondervermögens wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dieser Ausgleichsrücklage nicht nur eine gesetzliche Grundlage geben, wir wollen vor allem eine ganz konkrete Zweckbestimmung. Damit ist dann klar, dass die Mittel aus diesem Sondervermögen auch nur für die begrenzten Spielräume der Schuldenbremse verwendet werden dürfen. Und das Beste ist, für dieses Sondervermögen müssen wir keinen zusätzlichen Kredit aufnehmen, da wir mit unseren Rücklagen bereits in der Vergangenheit entsprechend Vorsorge getroffen haben.

An diesem Punkt ist wieder einmal bewiesen, dass sich vorausschauendes Denken früher oder später auch auszahlt. Ich bitte Sie daher um Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich höre und sehe dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3886 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungs- vorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten jetzt in die halbstündige Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.15 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 12.44 Uhr

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Wiederbeginn: 13.15 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen, Drucksache 6/2837, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, Drucksache 6/3882.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen – Drucksache 6/2837 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (8. Ausschuss) – Drucksache 6/3882 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Borchert.