Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Borchert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Als Vorsitzender des Energieausschusses freue ich mich, dass wir heute einen parlamentarischen Vorgang zum Abschluss bringen können, der dem Ausschuss viel Zeit und viel Arbeit abverlangt hat. Und ich bin im Nachhinein sehr dankbar, dass die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 10. April 2014 in der 66. Landtagssitzung einen Antrag eingebracht haben „Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen“, der letztendlich zu dieser heutigen Beschlussempfehlung geführt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe gern zu, dass die Netzentgeltthematik – und darum geht es heute – nicht ganz einfach ist. Aber, meine Damen und Herren, sie hat letztlich weitreichende Auswirkungen auf die Netzinfrastruktur, auf die Energiewirtschaft, auf die Strompreise und damit natürlich grundsätzlich auf das Gelingen der Energiewende nicht nur in MecklenburgVorpommern, sondern in ganz Deutschland und darüber hinaus. Insofern war es gut und richtig, dass sich der Ausschuss im Rahmen seiner Beratungen auch für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung entschieden hat. Und diese hat so manchem von uns die Augen für die Komplexität des Energiemarktes und alle der damit verbundenen Problemstellungen weiter geöffnet.

Zum Verfahren und zur inhaltlichen Ausrichtung der öffentlichen Anhörung während seiner 66. Sitzung am 5. November 2014 hatte sich der Ausschuss im Vorfeld einstimmig darauf verständigt – das war eine ganz wichtige Weichenstellung –, die vom Antrag beschriebene Problematik auf alle Netzebenen sowie deren Ausbaumodernisierung auszuweiten, weil dies nach Auffassung des Ausschusses zentrale Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland ist. Und vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss 66, ja, ich wiederhole, 66 konkrete Fragestellungen zu den Bereichen bundeseinheitliches Stromnetzentgelt, Entwicklungsbedarfe, Netzausbau, Anpassung Netzinfrastruktur, Kosteninvestitionsbedarf, Gründung Landesnetzagentur, rechtliche und politische Rahmenbedingungen sowie Akzeptanz des Netzausbaus in einem Fragenkatalog zusammengestellt und entwickelt.

Insgesamt hatte der Ausschuss dann elf Sachverständige und Institutionen benannt, deren Vertreter an der Anhörung teilgenommen hatten, zum einen die Bundesnetzagentur, den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW, den Bundesverband Erneuerbare Energien BEE, das Leipziger Institut für Energie sowie die Stiftung Umwelt und Energierecht, 50Hertz Transmis

sion GmbH, die WEMAG, die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern sowie den Verband kommunaler Unternehmen VKU Nord. Die Universität Rostock hatte sich mit einer schriftlichen Stellungnahme beteiligt.

Im Rahmen der Auswertung der öffentlichen Anhörung sowie der schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung ist deutlich geworden, dass sich die Sachverständigen in zentralen Punkten weitgehend einig waren. Diese drei zentralen Punkte, wo ein großer Konsens bestand, möchte ich kurz noch mal nennen:

Erstens. Die Sachverständigen stimmten alle darin überein, dass die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland vom Ausbau sowie der Modernisierung der Netzinfrastruktur abhängig ist,

(Udo Pastörs, NPD: Wer hätte das gedacht?!)

und grundsätzlich seien die rechtlichen sowie politischen Rahmenbedingungen für den Ausbau gegeben. Bundesweit besteht ein weitgehender gesellschaftlicher Konsens zur Umsetzung der Energiewende und damit auch zur Notwendigkeit des Ausbaus der Netzinfrastruktur.

Zweitens. Ein weiteres zentrales Thema der Anhörung war die Finanzierung des Netzausbaus. Die Kosten für eine umfassende Anpassung der Netze an die zukünftigen Anforderungen einer weitgehenden dezentralen und regenerativen Energieversorgung sind sehr hoch. Prognosen zum Investitionsrahmen bewegen sich bis zum Jahre 2030 etwa zwischen 20 und 50 Milliarden Euro. Das heißt also, das ist ein großer Korridor, weil natürlich viele Detailfragen auch noch offen sind.

Und drittens. Vor dem Hintergrund einer breiten Akzeptanz der zukünftigen monetären Belastung sprach sich die Mehrzahl der Sachverständigen für eine bundesweit einheitliche Wälzung der Netzentgelte, für eine weitere, für eine stärkere Kostenkontrolle sowie eine hundertprozentige Kostentransparenz im Sinne der Verbraucher aus. Insgesamt benötigt man eine regional einheitliche Finanzierung der Netzausbau- und Unterhaltungskosten.

Darüber hinaus haben wir viele weitere wertvolle Details erfahren können, wie Sie sich vorstellen können bei einem Fragenkatalog mit 66 Fragen. Wir haben Erkenntnisse gewonnen, die Sie dann aber im Detail dem Bericht entnehmen können sowie auch den weiterhin öffentlich zugänglichen Dokumenten der Anhörung auf der Website des Energieausschusses.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ergebnis der Beratungen hat der Energieausschuss einstimmig eine Entschließung verabschiedet, in der der Landtag – und die liegt Ihnen ja auch vor – feststellt, dass der Ausbau und die Modernisierung der Netzinfrastruktur eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende in Deutschland sind und die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen grundsätzlich als gut bewertet werden. Die Kosten werden als hoch, aber auch als notwendige Investitionen für das Gelingen eingestuft. Und es wird eine möglichst gerechte und transparente Finanzierung des Ausbaus der Netzinfrastruktur als wesentlicher Baustein für die Akzeptanz der Energiewende gefordert.

Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Streichung der sogenannten vermiedenen Netzentgelte sowie für eine regional bessere Verteilung der Netzkosten durch die Einführung eines bundeseinheitlichen Netzentgeltes für alle Netzebenen einzusetzen, die Organleihe bei der Bundesnetzagentur zu beenden und eine landeseigene Regulierungsbehörde aufzubauen, sich auf Bundesebene aktiv in den Diskussionen zum Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ und zum entsprechenden Weißbuch des Bundeswirtschaftsministeriums einzubringen, den Bürgern und Kommunen Möglichkeiten zu eröffnen, um sich über weitere netzthematische Entwicklungen noch besser informieren und beteiligen zu können.

Im Hinblick auf diese Entschließung empfiehlt der Ausschuss einstimmig, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2837 mit der Zustim- mung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für erle- digt zu erklären. Weitere Ausführungen zu den Einzel- beratungen im Ausschuss können Sie wie gesagt der Drucksache entnehmen. Vor diesem Hintergrund bin ich schon jetzt gespannt auf die Aussprache, auf die Darlegungen meiner Kolleginnen und Kollegen in der nun folgenden Aussprache.

Bevor ich aber zum Abschluss komme, sei mir gestattet, hier auch eine persönliche Bemerkung als Ausschussvorsitzender zu machen. Ich möchte mich als Erstes ausdrücklich bedanken bei allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben, dass wir heute diese Beschlussempfehlung so im Landtag zur Debatte und natürlich auch zur Beschlussfassung vorliegen haben. Beim Ursprungsantragsteller habe ich mich schon bedankt. Aber ich möchte mich auch bedanken bei den Sachverständigen. Auch wenn sie logischerweise heute nicht persönlich anwesend sein können, möchte ich doch die Gelegenheit nutzen, mich bei den Sachverständigen zu bedanken, die in der Anhörung uns viele, viele wichtige Informationen und Hinweise gegeben haben und einen wichtigen Beitrag geleistet haben zur hohen Qualität der vorliegenden Beschlussempfehlung.

Ich möchte mich auch bedanken beim Fachministerium, beim Fachressort im Energieministerium. Insofern bedaure ich es natürlich etwas, dass der Herr Minister Christian Pegel heute aus anderen Termingründen gerade bei diesem Tagesordnungspunkt nicht dabei sein kann. Ich bin aber schon gespannt auf die Ausführungen der Regierung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Und, meine Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich natürlich bedanken bei Ihnen, vor allem bei den Kolleginnen und Kollegen meines Ausschusses, für eine außerordentlich professionelle und konstruktive Arbeitsweise und vor allen Dingen auch für die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten im Ausschuss. Das war die Grundlage für die Ihnen jetzt heute vorliegende Beschlussempfehlung. Und ich würde Sie bitten, heute hier im Landtag dieser Beschussempfehlung Ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Justizministerin. Bitte schön, Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In ihrem Antrag vom 26.03.2014 forderten die GRÜNEN die Einführung eines bundesweit einheitlichen Netzentgeltes auf allen Spannungsebenen. Der Energieausschuss hat daraufhin am 05.11.2014 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. In diesem Zusammenhang hat der Energieausschuss die Fragestellungen noch um die Themen „Landesregulierungsbehörde“ und „Akzeptanz der Energiewende“ erweitert. Insofern ist der nunmehr vorliegende Beschluss des Energieausschusses noch weiter gefasst als der ursprüngliche Antrag der GRÜNEN. Damit wird die Landesregierung zu folgenden Punkten auf- gefordert, zu denen ich gern kurz Stellung nehmen möchte.

Erstens. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Streichung der vermiedenen Netzentgelte im Rahmen der Novellierung des EnWG einzusetzen. Hier hat Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Brandenburg einen Antrag zur Streichung der Vorschriften für die vermiedenen Netzentgelte für volatile Einspeisungen in das Bundesratsverfahren zum neuen EEG eingebracht. Auf die Aussage des Bundes, dieses Thema im Rahmen der Novelle des EnWG aufzugreifen, wurde das Anliegen länderseitig zunächst nicht weiterverfolgt. Das BMWi signalisierte allerdings, dass es unverändert für die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte eintrete und dies bei der nächsten Gelegenheit wieder vorschlagen werde.

Der neu gewählte Vorsitzende des Arbeitskreises Energie aus Sachsen unterstützt die Abschaffung der ver- miedenen Netzentgelte gleichfalls. Auch die aktuelle Analyse der Agora Energiewende „Netzentgelte in Deutschland“ kommt zu dem Ergebnis, dass Netzentgeltsysteme dienlich sein müssen und die Integration der erneuerbaren Energien ermöglichen. Regelungen, die Inflexibilität bei Erzeugung und Verbrauch oder Eigenverbrauch anreizen, müssen entsprechend angepasst werden. Das betrifft pauschal gewährte vermiedene Netzentgelte genauso wie undifferenzierte Netzentgeltbefreiungen für Großverbraucher. Die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte wird daher vom Energieministerium mit weiteren Bundesländern als erster Schritt verfolgt. Aus diesem Grund hat das Energieministerium in der Stellungnahme zum Strommarktdesign im Grünbuch auf die Streichung hingewiesen.

Unter dem Punkt II wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine regional gerechte Verteilung der Netzkosten durch die Einführung eines bundeseinheitlichen Netzentgeltes für alle Netzebenen, insbesondere für die Verteilnetze sowie für eine volle Kostenkontrolle und Transparenz der Kostenverteilung für den Endverbraucher, einzusetzen. Dazu möchte ich anmerken, dass das Energieministerium die Einführung eines bundeseinheitlichen Netzentgeltes als Abarbeitung des Punktes 75 der Koalitionsvereinbarung MecklenburgVorpommern ansieht. Die Koalition wird sich nach Nummer 75 weiterhin auf Bundesebene für eine bundesweite Umwälzung der Netzintegrationskosten einsetzen, die durch die erneuerbaren Energien bedingt sind. Damit leistet sie auch einen Beitrag zum Erhalt bezahlbarer Strompreise und im Land.

Eine Studie der TU Dresden, Lehrstuhl für Energiewirtschaft, und der Energieforen Leipzig GmbH im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei aus dem letzten Jahr, auf die sich auch die Agora Energiewende in ihrer Analyse zu den Netzentgelten beruft, kommt zu folgendem Ergebnis: „In der Gesamtbetrachtung wird eine Entgeltsteigerung in den nächsten zehn Jahren von durchschnittlich jährlich 2,0 % pro Jahr für Haushalts- und Gewerbekunden sowie von 4,9 % für Industriekunden prognostiziert.“ Von einem bundesweiten Wälzen der Nutzungsentgelte würden die ostdeutschen Flächenländer sowie die Küstenländer Schleswig-Holstein, Teile Niedersachsens und Teile Bayerns profitieren. „Bereits bei heutigen Netznutzungsentgelten würde ein 3-Personen-Haushalt in Mecklenburg-Vorpom- mern ca. 64 EUR bzw. in Sachsen 69 EUR bei einem bundesweiten Wälzen des Netznutzungsentgeltes weniger zahlen müssen, während die Mehrbelastung auf der Seite der westlichen Flächenländer bei maximal 20 EUR liegen würde.“

Auch nach der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie „Moderne Verteilnetze in Deutschland“ vom Septem- ber 2014 wird ein deutlicher Ausbau in allen Spannungsebenen bis 2032 erforderlich. Der kumulierte Investitionsbedarf liegt in diesem Zeitraum je nach Szenario zwischen 23 und bis zu 49 Milliarden Euro. Zwei Drittel der Ausbaukosten in der Hochspannungsebene betreffen laut Studie die Verkabelung mit dieser Ebene, was etwa 30 Prozent des Ausbauinvestitionsvolumens entspricht. Knapp 70 Prozent des Netzausbau- und Investitionsbedarfes fällt demzufolge in den nächsten zehn Jahren an.

Außerdem wird die EE-Zubaurate laut Studie in den nächsten drei Dekaden drei- bis vierfach so hoch ausfallen. Der Bedarf verteilt sich je nach Region unterschiedlich. So findet der Netzausbau in der Niederspannungsebene durch Fotovoltaikanlagen maßgeblich in Süddeutschland statt, während in Nord- und Ostdeutschland vor allem Windanlagen in die Hochspannungsnetze einspeisen. In der Mittelspannungsebene verteilt sich der Netzausbau hingegen gleichmäßig auf Nord, Süd, Ost und West.

Die jährlichen Netzkosten werden in den nächsten Jahren je nach Szenario zwischen 10 bis über 20 Prozent steigen. Die Studie spricht davon, dass mit zunehmender Integration der Erneuerbaren sich zukünftig die Netzentgelte erhöhen und regional stärker differieren würden. So sollen die Entgelte für Kunden um 4 Prozent im Westen und im Osten bis zu 15 Prozent zunehmen. Schon aus diesen Gründen bedarf es eines Reformansatzes der geltenden Rechtslage. Da die Kosten des Ausbaus der Verteilnetze insbesondere zur Versorgung der Verbraucher in urbanen und industrialisierten Gebieten dienen, scheint eine Kostenwälzung nach dem bestehenden Top-down-Ansatz nicht mit dem in Paragraf 3 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung verankerten Verursacherprinzip vereinbar.

So schlägt auch die Studie der Sächsischen Staatskanzlei vor, die heute vorliegenden regionalen Preisunterschiede, unabhängig von deren Ursachen, durch eine Mittelung der Netzentgelte auszugleichen. Davon unabhängig sollen die bestehenden Regelungen der Anreizregulierung für die Netzbetreiber unangetastet bleiben.

Das Energieministerium wird sich aus diesen Gründen auch weiterhin für bundeseinheitliche Netzentgelte über alle Spannungsebenen einsetzen. Erschwerend könnte sein, dass mit Ablehnung des Bundestagsantrages der

LINKEN vom Januar 2015 „Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom“ das Thema auf Bundesebene vorerst verbrannt ist. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass sich die Bundestagsfraktion der BÜNDNIS 90/GRÜNEN in allen behandelnden Ausschüssen der Stimme enthalten hat.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Stellungnahme zum Strommarktdesign hat das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern die Vereinheitlichung der Netzentgelte im Rahmen der weiteren Diskussion dennoch gegenüber dem BMWi eingefordert.

Die Landesregierung wird in einem weiteren Punkt aufgefordert, dass die Organleihe bei der Bundesnetzagentur beendet und aufgrund der spezifischen Anforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine landeseigene Regulierungsbehörde aufgebaut werden sollte.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig.)

Das Energieministerium sieht die Vorteile einer regionalen Betreuung der hiesigen Verteilnetzbetreiber durchaus und teilt insofern einige diesbezügliche Bewertungen der Sachverständigen. Auch könnten sich bei einer Zusammenfassung in einer Organisationseinheit Synergien mit anderen energiewirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben, wie der technischen Energieaufsicht sowie der Energiekrisenvorsorge, ergeben, welche die jährlichen Kosten für das Land senken würden.

Zur Entscheidungsvorbereitung wird derzeit eine Befragung anderer Landesregulierungsbehörden zu ihren Erfahrungen ausgewertet. Sollte sich eine eigene Regulierungsstelle finanziell selbst tragen, müssten die zu regulierenden Unternehmen bereit sein, höhere Gebühren zu akzeptieren. Ob das in dieser Größenordnung Akzeptanz findet, muss mit dem VKU und dem BDEW diskutiert werden. Denkbar und in der Diskussion ist auch die Idee einer Kooperation mit anderen angrenzenden Bundesländern. So wurden in 2012 wiederholt Gespräche mit Sachsen-Anhalt und Niedersachsen geführt. Erschwert wurden die Bemühungen durch den Umstand, dass Niedersachsen die Organleihe zum 31.12.2013 beendet hat und die Aufgabe nach eigener Aussage nunmehr vorerst allein wahrnimmt. Schleswig-Holstein tendiert derzeit dazu, die in Niedersachsen zu sammelnden Erfahrungen abzuwarten.

Unter dem nächsten Punkt wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene aktiv in die Diskussionen zum Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ sowie dem entsprechenden Weißbuch des BMWi zum Strommarktdesign einzubringen. Mecklenburg-Vorpom- mern hat sich im Rahmen der Grünbuch-Konsultation klar zu einem Strommarkt 2.0 positioniert. Dieser soll durch eine Kapazitätsreserve abgesichert werden. Außerdem wurde der Bund aufgefordert, die Rolle der Kraft-WärmeKopplung zu stärken und zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Marktbedingungen für den Einsatz von Stromspeichern durch Anpassung des geltenden energierechtlichen Rahmens verbessert werden könnten. Wie oben bereits geschildert, wurde auch nochmals auf die notwendige Anpassung der Regelungen der Netznutzungsentgelte hingewiesen.

In Vorbereitung auf das Weißbuch hat das BMWi Ende März erste Eckpunkte als Vorschläge für eine inhaltliche

Ausrichtung des Weißbuches zur Diskussion gestellt. Dazu hat sich Energieminister Pegel in einem Gespräch mit Bundesminister Gabriel verständigt. Die Eckpunkte befinden sich weiterhin in der Diskussion. Dazu finden im Mai weitere Gespräche im BMWi statt, an denen sich das Energieministerium beteiligen wird. Zudem beabsichtigt Energieminister Pegel, im Ergebnis des Gespräches mit Bundesminister Gabriel ein Schreiben an diesen zu richten, in dem einzelne, für Mecklenburg-Vorpommern relevante Aspekte nochmals aufgegriffen werden.

Der letzte Punkt, der sich im Rahmen der Anhörung im Energieausschuss ergab, ist die Forderung, Bürgern und Kommunen mehr Möglichkeiten zu eröffnen, um sich zu netzthematischen Entwicklungen und Vorhaben zu informieren und sich an ihnen beteiligen zu können. Um dies zu erreichen, hat das Energieministerium bereits 2014 mit 50Hertz und der WEMAG Transparenzvereinbarungen geschlossen. Die Vereinbarungen dienen dem Ziel der Akzeptanz, um einen Dialog auf Augenhöhe zu schaffen. Die Energiewende steht im Lichte der wirtschaftlichen Teilhabe und der förmlichen Teilhabe durch Beteiligung im Verfahren. Mit den Transparenzvereinbarungen verpflichteten sich 50Hertz und die WEMAG, Transparenz und Akzeptanz durch eine verbesserte Informationspolitik gegenüber den Bürgern zu fördern. Damit wird auch dem Anliegen der Koalitionsvereinbarung nach mehr Bürgerbeteiligung Rechnung getragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Minis- terin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Seidel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wir jetzt schon erfahren haben, ist ja die hier vorgelegte Entschließung Ergebnis einer recht umfangreichen Anhörung. Ich glaube auch, dass es keine großartig unterschiedlichen Auffassungen dazu geben wird. Insofern wird ja auch die Zustimmung dann – davon gehe ich mal aus – von allen Fraktionen erfolgen. Aber ich möchte noch ein paar Bemerkungen machen zu diesem Thema.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Energiewende nicht zu Unrecht immer wieder auf der Tagesordnung des Landtages steht, weil deutlich wird, dass dieses Thema sich eben nicht erschöpft, wenn man die Medien sich anschaut, im Aufstellen von Windrädern oder was weiß ich, Solarplatten und so weiter und so fort, sondern es ist ein sehr komplexes und sehr weit verzweigtes Thema, was natürlich in seiner Wirkung erhebliche Konsequenzen nicht nur für den Bürger schlechthin, sondern für die Wirtschaft eines Landes, wenn man so will, für die Weltwirtschaft insgesamt hat.

(Rudolf Borchert, SPD: Vollkommen richtig.)

Vielleicht spielt auch dabei eine Rolle, dass man Strom nicht sehen kann, aber wenn er fehlt, ist es was ganz Furchtbares. Und wenn er sich an falscher Stelle äußert, kann es auch katastrophal werden.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)