Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

oder 15, sodass wir eine Fakultät hätten mit deutlich über 20 Lehrstühlen. Wir haben damals schon diskutiert, dass es aus unserer Sicht kein Problem wäre, wenn die beiden Universitäten sich vernünftig absprechen, dass selbstverständlich auch die Universität Rostock daran beteiligt sein kann, Staatsexamenskandidaten auszubilden. Man muss nur bereit sein, das gemeinsam auf den Weg zu bringen.

Jetzt lächeln Sie schon.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ich lächele nicht, ich weine.)

Es ist die Frage, ob deutsche Professorinnen und Professoren in der Lage sind, hochschulübergreifend so zusammenzuwirken. Es gibt ein Beispiel, dass das funktioniert, und das sind die beiden Theologischen Fakultäten, die beide, glaube ich, über sechs oder sieben Lehrstühle verfügen, was aus Sicht der beiden Fakultäten nicht ausreicht, um das fachliche Spektrum komplett abzubilden. Was machen diese beiden Fakultäten? Die Rostocker Professoren unterrichten bestimmte Inhalte in Greifswald, die Greifswalder Professoren in Rostock und alle können gut miteinander leben. Ich würde es nicht immer sagen, aber in diesem Fall heißt es vielleicht, von den Theologen lernen, heißt siegen lernen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ich würde diesen Vorschlag noch mal in die Debatte bringen. Es ist nicht alles immer nur eine Frage der Politik, manchmal sind auch die Betroffenen selbst gefragt, an kreativen Lösungen mitzuwirken. Ich glaube, da ist noch Potenzial. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir hier in Erster Lesung behandeln, sollen gleich zwei Probleme angegangen werden. Wir hatten es gehört, zum einen die Anpassung aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai Anwendung findet. Wir finden, damit kommt der Gesetzentwurf zeitlich auf den letzten Drücker, wenn nicht gar etwas spät.

Zum Zweiten will die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf ein anderes Problem angehen, das ich mit „Personalentwicklung in der Justiz“ überschreiben würde. Es ist richtig, dass wir die Personalentwicklung samt Juristenausbildung stärker in den Blickpunkt nehmen. Wir alle wissen es, wir stehen in Mecklenburg-Vorpommern vor großen Herausforderungen, was die Personalsituation in der Justiz angeht. Richter und Staatsanwälte wurden nach der deutschen Einheit fast vollständig durch neues Personal besetzt, welches ungefähr einer Altersgruppe angehört, die demnächst in den Ruhestand geht. Als Resultat weist der öffentliche Dienst bis heute eine sehr ungünstige Altersstruktur auf, nicht nur in MecklenburgVorpommern, sondern bundesweit. Von den 601 Richtern und Staatsanwälten, die wir 2017 haben, werden bis 2031 voraussichtlich 381, also fast zwei Drittel, in den Ruhestand gehen. Ab 2027 wird der durchschnittliche jährliche Altersabgang bei 41 Richtern und Staatsanwälten liegen. Deshalb müssen wir neben den Verbesserungen im Justizbereich auch für Nachwuchs sorgen.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Eine Juristenausbildung dauert mindestens sechs Jahre einschließlich Studium und Referendariat. Deshalb müssen wir uns schon jetzt auf den Weg machen, wollen wir in der Qualität nicht nachlassen, was aus meiner Sicht fatal wäre. Deshalb brauchen wir genug Juristinnen- und Juristennachwuchs. Um vom Land als Richter oder Staatsanwalt eingestellt zu werden, sind hohe Voraussetzungen notwendig. Man braucht als Abschluss grundsätzlich die Note „Vollbefriedigend“ oder besser in beiden Examen.

Meine Damen und Herren, seit dem Jahre 2001 haben jährlich durchschnittlich acht Absolventinnen und Absolventen des zweiten Examens diese Note erreicht. Gemessen an den 41, die ich vorhin erwähnt habe, die wir ab 2027 jährlich brauchen, werden die jetzigen Absolventinnen und Absolventen nicht reichen, zumal noch erschwerend hinzu kommt, dass wir nicht alle Absolventen in Mecklenburg-Vorpommern werden halten können, da der Wettstreit der Bundesländer um Juristen begonnen hat. Zudem gehen gute Juristen nicht zuallererst in den

öffentlichen Dienst, sondern in die freie Wirtschaft, wo sie einiges mehr an Lohn erhalten.

Insofern ist es natürlich dringend erforderlich, dass wir tätig werden, und deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf. Handlungsbedarf sehen wir hier in allen Bereichen – vom Studium, über das Referendariat, über die Proberichter bis letztendlich zu den Lebenszeitrichtern. Der Fokus dieses Gesetzentwurfes liegt genau auf dem zweiten Punkt, der Juristenausbildung. Deshalb würden wir eine Anhörung zu diesem Themenkomplex im Rechtsausschuss beantragen wollen. Das kollidiert jedoch zeitlich mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25. Mai wirksam wird und wo deutsches Recht in Kraft treten muss. Deshalb bleibt die Kritik: Warum wurde uns der Gesetzentwurf erst jetzt vorlegt? Sowohl die Probleme im Vorbereitungsdienst als auch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind seit Längerem bekannt.

Wir sind zwar in der Ersten Lesung, lassen Sie mich aber trotzdem noch einige Anmerkungen zu den angedachten Änderungen machen. Zunächst wird die Möglichkeit geschaffen, den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten. Das, worauf ich aus eigener Erfahrung viel Wert lege, ist das Wort „Möglichkeit“. Für Referendare, die am Ende wirklich in den Staatsdienst gehen, ist dieses Beamtenverhältnis natürlich ein Vorteil. Für diejenigen, die Rechtsanwalt werden oder in die freie Wirtschaft gehen, eher nicht. Mit dem Beamtenverhältnis erlöschen einige Ansprüche oder entstehen gar nicht erst. Das fängt bei den Rentenansprüchen an und hört bei gewissen Fördermitteln auf. Da ist es gut, dass es eine Wahlmöglichkeit gibt. Es muss aber auch über die Konsequenzen der jeweiligen Laufbahnen informiert werden, damit Referendare sich für das entscheiden können, was für sie am günstigsten ist. Wenn das alles so funktioniert, halte ich das Beamtenverhältnis auf Widerruf für eine gute Idee, um das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver zu machen.

Ein zweiter Punkt in dem Gesetzentwurf ist die Einführung eines optionalen Verbesserungsversuches im ersten Examen. Bisher bestand diese Möglichkeit nur, wenn man den sogenannten Freiversuch in der Regelstudienzeit schrieb. Die Idee des Gesetzentwurfes ist an sich gut. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass man dann auch die Studienordnung dahin gehend anpassen sollte. Das war beim bisherigen Verbesserungsversuch ein großes Problem. Mit bestandenem Freiversuch galten die Absolventen formal nicht mehr als Studenten. Das Studium war mit abgeschlossenem und bestandenem Examen beendet. Das heißt, bis zum Verbesserungsversuch gab es kein BAföG mehr, keinen Studentenausweis, kein Semesterticket, all die Vergünstigungen für Studenten fielen weg. Viele haben sich dann alibihalber in andere Studiengänge eingeschrieben, um weiterhin als Student zu gelten. Das kann aber nicht die Lösung sein. Wer keine finanzstarken Eltern hinter sich hat, muss sich seinen Lebensunterhalt bis zum Verbesserungsversuch selbst verdienen. Das halten wir für sozial ungerecht, deshalb wollen auch wir darüber noch mal reden.

Ähnlich sieht es beim dritten Punkt aus. Der Verbesserungsversuch beim Ersten Staatsexamen soll kostenpflichtig sein. Wir reden in diesem Bereich über Studenten, also junge Menschen, die nur über wenige finanzielle Mittel verfügen. Wieso sollte nicht auch ein Verbesse

rungsversuch kostenfrei sein, dient er doch der Verbesserung der Examensnoten. Wir wissen doch alle, wie wichtig die Examensnoten im späteren beruflichen Leben sind. Deshalb und als weiteres Attraktivitätsmerkmal in Mecklenburg-Vorpommern sollte der Verbesserungsversuch kostenfrei bleiben.

Werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesen Ausführungen würde ich es erst mal belassen. Wir würden der Überweisung zustimmen. Ich freue mich auf eine interessante Diskussion dann im Rechtsausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Normalerweise ist bei einer Ersten Lesung eine Aussprache nicht unbedingt üblich. Wir haben uns schon gefragt, warum die AfD trotzdem darauf bestanden hat. Jetzt haben wir es mitbekommen, es war noch mal ein historischer Exkurs in die Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Rostock.

Ich musste über den Kollegen Reinhardt ein bisschen schmunzeln, weil damals standen wir auch auf der anderen Seite und haben hier vor dem ehrwürdigen Landtag für die Hochschulautonomie demonstriert, als Rot-Rot noch regiert hat. Ich finde aber trotzdem, es ist wichtig, jetzt nicht nur zurückzuschauen, sondern zu gucken, was wird aktuell gemacht. Man kann sich natürlich Gedanken machen, wieso, weshalb, warum Entscheidungen so getroffen worden sind. Nun gab es damals eine etwas andere demografische Entwicklung und eine etwas andere Sicherheitslage generell, was möglicherweise auch Grund war für solche Entscheidungen.

Wir haben jetzt die Situation, dass bis 2030 jeder zweite Richter und Staatsanwalt in Pension geht. Ich glaube, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir ein gutes Instrument. Es ist natürlich nur ein Teil, es ist ein Baustein. Viele Komponenten gibt es dazu, um hier ein Stück weit dieses Problems Herr zu werden: die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und die Einführung eines optionalen Notenverbesserungsversuches.

Sonst werden wir ja immer belächelt, dass hier alles ein bisschen später kommt, dass wir Dinge nicht mitmachen und nicht so innovativ sind. An der Stelle sind wir jetzt mal innovativ, sind als Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, das diesen Beamtenstatus auf Widerruf einführt. Ich glaube, das ist auch vernünftig. Das sonst so gelobte Thüringen, das gerne zitiert wird, hat das 2016, da haben wir noch mal nachgeschaut, als letztes Bundesland abgeschafft. Wir haben nach der Landtagswahl im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen werden. Deswegen ist es gut, dass der Gesetzentwurf heute vorliegt.

Auf die Kosten, die entstehen, ist die Ministerin eingegangen, auch darauf, was künftig die Referendare mehr im Portemonnaie haben. Ich glaube, dieses Geld in die Hand zu nehmen, ist es allemal wert, um an der Stelle dafür zu sorgen, dass wir auch künftig gut qualifizierten und gut ausgebildeten Juristennachwuchs im Land ha

ben und dass die alle hierbleiben. Die Erfahrung zeigt, wenn man erst mal ein Referendariat hier im Land macht, ist die Chance natürlich größer. Da entstehen eventuell schon familiäre Bindungen, persönliche Bindungen, sodass die Leute dann auch im Land bleiben.

Deswegen kann ich nur darum bitten, dass wir den Gesetzentwurf überweisen in den Rechtsausschuss und dass wir die Fragen, die aufgeworfen sind, dort gemeinsam klären, aber dass wir an der Grundintention auf jeden Fall festhalten. Diese beiden Punkte, glaube ich, sind ganz wichtig und ein wichtiger Beitrag zur Gewinnung von Nachwuchs im Justizbereich. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Bisschen verzögert.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die BMVFraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Rechtsausschuss zustimmen. Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, hoch qualifizierte Mitarbeiter für die Justiz zu gewinnen. Damit wird der Rechtsstaat gestärkt und das gehört zu einem unserer Hauptziele als BMVFraktion.

Die Ausgangslage ist bekannt. Die Pensionierungswelle rollt auch in der Justiz oder gerade in der Justiz. Die Zahlen wurden schon genannt. 601 Richter und Staatsanwälte haben wir aktuell in Mecklenburg-Vorpommern und, wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von uns mitteilte, bis 2030 werden über die Hälfte, 321 Richter und Staatsanwälte, pensioniert oder, noch drastischer ausgedrückt, 25 pro Jahr durchschnittlich, sage ich mal. Dem stehen viel zu wenig Absolventen gegenüber.

Wer Richter oder Staatsanwalt werden will, der muss das Erste und das Zweite juristische Staatsexamen absolvieren. In der Vergangenheit war für eine Einstellung in den höheren Justizdienst, also in den Staatsdienst, ein Prädikatsexamen notwendig, das heißt, die Note „Vollbefriedigend“. Frau Bernhardt muss ich da ein bisschen korrigieren, aber ich komme gleich noch mal darauf zurück, wie der Stand heute in diesem Zusammenhang ist. Allerdings ist es so, dass nur etwa zehn Prozent der Absolventen diese Note erreichen. Das waren im Jahre 2016 ganze sechs Referendare in Mecklenburg-Vorpommern. Damit sieht man die Diskrepanz zwischen dem Bedarf und dem Angebot. Selbst wenn alle sechs Assessoren sich entschieden hätten, für das Land zu arbeiten, wären es immer noch viel zu wenig.

Der Bedarf erhöht sich durch die Pensionierungen, aber auch – ich weiß nicht, ob es bisher schon gesagt wurde, vielleicht habe ich es auch überhört – durch den erheblichen zusätzlichen Stellenbedarf. Ich möchte besonders hervorheben den dringenden Personalmehrbedarf bei den Staatsanwaltschaften. Hier ist die Mehrbelastung derzeit so hoch, dass wir schon jetzt 20 Prozent mehr Staatsanwälte benötigen. Das bedeutet, wir haben 146 Staatsanwälte und wir bräuchten jetzt eigentlich schon 29 Staatsanwälte mehr. Wir hatten die Diskussion auch in den Haushaltsberatungen. Ich bin gespannt und hoffe sehr, dass die auf Bundesebene in den Koalitionsverhandlun

gen angekündigten neuen Stellen in der Justiz dann hier im Lande auch tatsächlich ankommen.

Um den Bedarf an Richtern und Staatsanwälten zu decken, kann man zwei Wege gehen: Entweder man senkt die Einstiegsanforderungen in den Beruf oder man steigert die Attraktivität der Ausbildung und des Berufes. Die Landesregierung probiert hier beides.

Zunächst zum Einstieg in den höheren Justizdienst: Das ist das, was ich vorhin sagte, Frau Bernhardt, da ist es jetzt schon nicht mehr so, dass ein Prädikatsexamen unbedingt erforderlich ist. Da ist schon die Notenhürde abgesenkt worden. Auch Kandidaten mit einer schlechteren, trotzdem immer noch sehr guten Note, aber mit einer schlechteren Note als ein Prädikat, können sich bewerben für den Justizdienst. Dazu kommt jetzt die Möglichkeit, eine schlechte Examensnote im Ersten Staatsexamen durch eine Wiederholungsmöglichkeit aufzubessern. Hier bietet sich an, in den Ausschussberatungen Erkundigungen einzuholen. Es wurde schon gesagt, dass die einzige Juristische Fakultät in Mecklenburg-Vorpommern, die Universität Greifswald, dazu angehört wurde. Das weiß ich jetzt nicht. Dazu könnte man noch mal Fragen stellen oder auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern einholen, in denen dieser Wiederholungsversuch bereits existiert.

Bei der Frage des Verbesserungsversuches ist immer abzuwägen zwischen einer Entwertung des ersten Examens und einer Gleichwertigkeit der Examen bundesweit. Das erste Examen darf auf der einen Seite nicht zu einem Examen zweiter Klasse werden. Ich glaube, Frau Justizministerin meinte das mit diesem Examen-lightWerden. Aber auf der anderen Seite darf es unseren Absolventen auch nicht unnötig schwerer gemacht werden als den Absolventen anderer Bundesländer.

Der zweite Weg, den Bedarf zu decken, besteht in der Steigerung der Attraktivität der Ausbildung. Hier schlägt die Landesregierung vor, die angehenden Juristen für die Zeit des Referendariats zu verbeamten, ein zu meiner Zeit – Ende der 90er-Jahre – ganz normales Verfahren. Jedenfalls war das in Nordrhein-Westfalen so. Möglicherweise bekommt der Referendar dann etwas mehr Geld. Das wollte ich noch mal kurz hervorheben. Man muss beachten, im Gesetzentwurf ist von circa 323 Euro Mehrverdienst die Rede. Aber davon wird auf jeden Fall noch was abgehen, weil er sich ja selbst krankenversichern muss. Je nachdem, wie er sich versichert, wird noch ein erheblicher Betrag davon abgehen. Das ist mir wichtig, noch mal hervorzuheben, damit dieser Aspekt des Mehrverdienstes nicht überbewertet wird.

In jedem Fall begrüßen wir grundsätzlich diesen Vorschlag, weil wir einfach alles probieren müssen, um die Ausbildungszahlen zu erhöhen. Ich bin ich gespannt, wie die anderen Bundesländer auf diese Änderung reagieren werden, weil Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland wäre, das diese vorübergehende Verbeamtung der Referendare wieder einführt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1800 zur federführenden

Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/1801.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg- Vorpommern (KiStÄG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/1801 –

Das Wort zur Einbringung hat der Finanzminister Herr Brodkorb. Bitte schön.

Werte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will vorweg Entwarnung geben. Das vorliegende Gesetz ist zwar ein Steueränderungsgesetz, eine Steuererhöhung ist in den Änderungen allerdings nicht vorgesehen. Vielmehr sind wir als Finanzverwaltung gehalten, unsere Landesregelung an die Bundesgesetzgebung anzupassen. Darüber hinaus haben wir nur kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Konkret geht es um die Mitteilungspflichten der Standesämter. Bislang hatten die Standesämter aufgrund der Landesgesetzgebung informiert. Bundesgesetzlich ist jedoch inzwischen geregelt, dass die Standesämter ohnehin das Bundeszentralamt für Steuern über die Kirchenzugehörigkeit informieren müssen. Hier bauen wir also ein Stück weit Bürokratie ab, indem wir auf diese Doppelmeldung künftig verzichten – ein Vorteil, den vor allem unsere Kommunen zu schätzen wissen dürften.