Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

Alles gut also, sollte man meinen, schließlich wäre die Mindestversorgung vollumfänglich verdient worden. Aber, liebe Kollegin Rösler, das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Wie viele Beamte und Beamtinnen und vor allem wie viele Lehrerinnen und Lehrer gibt es denn, die bis zum 67. Lebensjahr durcharbeiten können und durcharbeiten wollen, sodass die Mindestversorgungsverordnung wirklich erdient ist? Außerdem steigt erfreulicherweise die allgemeine Lebenserwartung, was die Auszahlungsphase zusätzlich verlängert. Das darf und muss ein Gesetzgeber in der Gesamtabwägung mit im Blick behalten, und das hat er vor drei Jahren auch getan. Deshalb besteht kein Anlass, an dem derzeit bestehenden Gesetzentwurf Veränderungen vorzunehmen. – Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Minister.

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort Herr Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe sehr spärlich vorhandene Gäste! Das Höchstalter der Verbeamtung auf 45 Jahre heraufzusetzen, wäre ein Schritt in die genau falsche Richtung. Unser Bundesland und ganz Deutschland stöhnt unter den Pensionslasten, die eine schwere Hypothek für die finanzielle Zukunft aller Länder und insbesondere auch unseres Bundeslandes darstellen. Was sagt die Begründung des vorliegenden Entwurfs der Linksfraktion dazu? Den marginalen Satz: „Die Finanzierbarkeit und Funktionsfähigkeit des beamtenrechtlichen Versorgungssystems bleibt gesichert.“ Ganz toll! Immerhin kann man sagen, wenigstens etwas. Es gibt kein Chaos, wenn wir uns auf 45 Jahre einigen.

Dabei sind aber mindestens zwei inhaltliche Fehler in der Berechnung drin. Auf den einen hat Herr Minister schon hingewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass nach 19,5 Jahren Dienstzeit diese 35 Prozent Mindestpension

erreicht sind. Wenn wir also mit 45 Jahren jemanden verbeamten – und das Verrentungsalter liegt bei 67 Jahren, das Pensionsalter –, dann sind das rechnerisch 22 Jahre, rechnerisch. Die Statistik sagt aber, dass von den verbeamteten Menschen allgemein nur 66 Prozent bis zu diesem Pensionsalter überhaupt arbeiten. Bei den Lehrern ist die Quote bei 50 Prozent angelangt. Das heißt also, dass sich nur marginal die Hälfte derjenigen, die wir mit 45 verbeamten, diese Mindestpension von 35 Prozent durch entsprechende Arbeitsleistungen erdient. Die anderen bekommen ein soziales Geschenk. Das ist der erste Rechen- oder Denkfehler.

Der zweite ist noch gewichtiger, denn Sie gehen davon aus, dass diese 35 Prozent erst bei einer solchen Mindestdienstzeit vorhanden sind. Das ist aber falsch. 35 Prozent Mindestpension hat man nach dem ersten Tag der Verbeamtung. Da kommt es auf eine erreichbare Dienstzeit gar nicht an. Das heißt, wenn wir jetzt mit bis zu 45 Jahren verbeamten, dann belasten wir die Pensionskassen über Gebühr mit diesen Pensionskosten, die ab dem ersten Tag anfallen.

Und dritter Punkt: Beamte bekommen ja nicht etwa wie Arbeitnehmer ihre Rente nach Durchschnittsgehältern oder Durchschnittsentgelten bezahlt, sondern nach dem Endgehalt, das sie am Ende innehaben, bevor sie dann in den mehr oder weniger wohlverdienten Ruhestand eintreten. Auch das muss man berücksichtigen, wenn man die Gesamtkosten dieser vorgeschlagenen Maßnahme in den Blick nimmt.

Während also die ganze Republik darum bemüht ist, Verbeamtungen zurückzufahren und fragt, ob beispielsweise Lehrer oder bestimmte Verwaltungsmitarbeiter heute noch verbeamtet werden müssen, soll sich gerade unser Land, das sich wirklich in Reichtum wühlt, darum bemühen, noch mehr Verbeamtungen zuzulassen, Lehrer, und das bis zum 45. Lebensjahr?! Ich kann nur sagen, das ist, wie am Anfang schon gesagt, Fortschritt in die genau falsche Richtung, und deswegen werden wir das auch ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Gundlack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt seitens der Fraktion DIE LINKE ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vor. Die Höchstaltersgrenze soll für den Eintritt ins Beamtenverhältnis in Paragraf 18a geändert werden mit der Begründung, Zitat aus der Begründung: „Die Voraussetzungen für die Verbeamtungen in Norddeutschland werden vereinheitlicht.“ Zitatende.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf von SPD und CDU vom 09.09.2015, Landtagsdrucksache 6/4471, wurde die Regelhöchstaltersgrenze für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Probe von 40 Jahren festgelegt. Unsere Position hat sich in den gut zweieinhalb Jahren nicht geändert. Die nun geforderte Altershöchstgrenze von 45 Jahren wurde bereits damals von den LINKEN gefordert. In unserem Gesetzentwurf gab es eine sehr dezidierte Begründung zur Ausgewogenheit des Verhältnisses von aktiver Dienstzeit und der Zeit der Versorgungsbezüge. Die Rückkehr zum 45. Lebensjahr ist

beamtenrechtlich zwar möglich, ist aber aus guten Gründen von uns nicht gewollt.

(Torsten Renz, CDU: Nenn mal die Gründe bitte, Tilo!)

Mecklenburg-Vorpommern hat damit eine sehr vernünftige und weitsichtige Entscheidung getroffen, weil Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt zukünftig ab den Jahrgängen ab 2005 aus dem Versorgungsfonds zu bezahlen sind, sprich, von den Steuerzahlern aufzubringen sind. Je höher die Altersgrenzen festgesetzt werden, desto höher wird die Zahl der Verbeamtungen für Quereinsteiger sein und somit steigen auch die Kosten. Im Antrag der LINKEN wird nur geschrieben, wahrscheinlich wird der Haushalt belastet. Was wahrscheinlich ist, ist sehr nebulös.

Die Frage, die ich den LINKEN stellen möchte, ist: Warum glauben Sie, dass die bisher als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angestellten Leute unbedingt verbeamtet werden wollen? Jedes Mal, wenn wir eine deckungsgleiche Anpassung von Tarifbeschlüssen für Beamte und Versorgungsempfänger vornehmen, kommt ein großer Aufschrei von den LINKEN. Immer wird von Ihnen behauptet, dass nur eine zeit- und inhaltsgleiche Anpassung gerecht wäre und unsere wirkungsgleiche Anpassung zur negativen Abkopplung der Beamtinnen und Beamten führt.

Warum sage ich das, meine Damen und Herren? Beide Vorgänge müssen im Zusammenhang gedacht werden. Ich finde Ihre Forderung extrem widersprüchlich. Wenn Sie behaupten, dass wir die Beamtinnen und Beamten gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst benachteiligen, dann könnte man meinen, dass Sie das vorliegende Gesetz gar nicht ernsthaft wollen. Wozu also der Aufwand? Für die Gewerkschaft der Lehrer, der GEW? Unsere Haltung ist jedenfalls konsequent: Höchstalter für Verbeamtungen im Regelfall 40 Jahre und jeweils wirkungsgleiche Anpassungen von Bezügen und Versorgungsansprüchen.

Im Beamtengesetz ist geregelt, dass das Ruhegehalt – das wurde auch schon angesprochen – mindestens 35 Prozent und höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Bezüge beträgt. Dies entspricht den Regelungen im Bund und in anderen Ländern. In diesem Zusammenhang muss man nicht nur die Nordländer betrachten, sondern auch die südlichen, an unserer Südgrenze. Die haben nämlich andere Regelungen.

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Bessere.)

Bessere glaube ich eher nicht. Ich habe mir das auch mal angeguckt.

(Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE)

Ein Beamter hat folglich nach 40 Dienstjahren den Höchstversorgungssatz erreicht. Bei einer Anhebung der Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen sind diese Dienstjahre für Quereinsteiger nicht mehr zu schaffen. Auch muss die gesundheitliche Eignung nach wie vor eine Rolle dabei spielen. Man darf bei allem Verständnis für die Forderung das Verhältnis von Beamten und Arbeitnehmern in Bezug auf die Rente und Versorgung nicht aus den Augen verlieren. Denn zum Beispiel müssen Arbeitnehmer mindestens 45 Jahre arbeiten, um ihre

volle Rente zu erhalten. Nach dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist die Einstellungshöchstaltersgrenze für das Beamtenverhältnis auf Probe mit höherrangigen Rechten vereinbart, so der OVGBeschluss vom 14.08.2017, 2 L 90/15.

Die Antragstellerin will sich mit dem Antrag doch nur bei der Beamtengewerkschaft, insbesondere bei der GEW beliebt machen. Das ist einseitig und extrem kurzsichtig.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee, bestimmt nicht!)

Letztlich ist dies nur wildes Getöse, denn, wenn ich mir Paragraf 18a Absatz 8 Ziffern 1 und 2 LBG anschaue, dann gibt es bereits Wege, vertreten durch den Landesbeamtenausschuss, um geeignete Bewerberinnen und Bewerber an unser Land zu binden. Wenn Sie da reingucken würden?! Ob aber eine Anhebung der Höchstaltersgrenze die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes grundsätzlich erhöht, stelle ich einmal infrage. Hier sollte das ganze Paket betrachtet werden, gerade auch die Höhe der ruhegehaltsfähigen Bezüge.

Meine Damen und Herren, eine wichtige Frage ist doch eher: Wie verhält es sich mit dem Pensionsalter und den ruhegehaltsfähigen Bezügen in Zukunft? Wir hatten hier mal eine Debatte, die ist noch gar nicht so lange her, da ging es um die Angleichung der Bezüge – Beamtenanpassungsgesetz hieß das, glaube ich, beim letzten Mal –, und da gab es auch schon die Diskussion: Bleibt es bei den 71,75 oder müssen wir in Zukunft eventuell runtergehen, weil wir es nicht mehr bezahlen können? Wir wollen nicht die Diskussion aufmachen. Ich weiß nicht, ob Sie von den LINKEN die Diskussion aufmachen wollen, wenn wir das alles nicht mehr bezahlen können?!

Zumindest haben andere Länder diesen Versorgungsfonds nicht und die müssen sich irgendwann dieser Situation stellen und die Diskussion führen. Wir wollen sie nicht führen. Deshalb bleibt es auch dabei. Und, meine Damen und Herren, was Sie ebenfalls schon gesagt haben – Sie haben ja den Versorgungsfonds gelobt in Ihrem Antrag, das erkennen Sie sogar an und das ist ja auch in Ordnung so –, eine Überhitzung brauchen wir dabei nicht, denn es muss alles aus Steuergeldern finanziert werden.

Meine Damen und Herren, ich bin mir ziemlich sicher, dass Bewerberinnen und Bewerber alles betrachten, wenn sie in den öffentlichen Dienst wechseln wollen. Besonders spannend finde ich eher die Frage: Wie ist es mit den Bewerberinnen und Bewerbern, egal welchen Alters, im kommunalen Bereich? Hier grätscht zum Beispiel die Bezahlung dermaßen auseinander, dass man Angst haben muss, dass die kommunale Ebene keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mehr findet. Da ist nach meiner Einschätzung der Handlungsbedarf eher bei den Kommunen zu sehen und wir müssen sie unterstützen. Die Vorteile für Beamte dürfen nicht zulasten der Arbeitnehmer und Steuerzahler gehen.

Im nächsten Schritt will DIE LINKE wieder die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung von Beamtenbezügen an Tarifsteigerungen fordern. Bei einer Anpassung muss man ja auch immer die Unterschiedlichkeit der Systeme betrachten. Wir sagen es Ihnen gerne immer wieder und noch einmal:

Erstens. Wir wollen eine gerechte, aber das heißt wirkungsgleiche Anpassung von Tarifabschlüssen im Besoldungsgesetz.

Zweitens. Wir wollen ein ausgewogenes Verhältnis von aktiver Dienstzeit und der Zeit der Versorgungsbezüge in Mecklenburg-Vorpommern. Dies ist mit der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren optimal.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen und ihn nachher ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. Ich bin ein bisschen verwundert über den einen oder anderen Vorredner. Es geht heute nicht darum, ob wir einer Erhöhung der Altersgrenze zustimmen oder nicht, sondern es geht ausschließlich um die Frage, ob dieser Entwurf in die Ausschüsse überwiesen wird. Da bin ich auch ein bisschen verwundert, dass hier schon gerechnet wurde. Ich meine, es ist ja alles sehr beeindruckend, aber wir führen bei der Ersten Lesung – ich erinnere einfach mal an die Geschäftsordnung – nur eine Grundsatzdebatte durch und keine detaillierten Berechnungen, wie viel etwas kostet und ob es am Ende bezahlbar ist.

(Tilo Gundlack, SPD: Das war doch eine Grundsatzdebatte.)

Hier geht es um die grundsätzliche Frage, ob man diesen Vorschlag für beratungswürdig hält, und das tun wir.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was Grundsatz ist, ist Interpretationsfrage.)

Das Ziel des Gesetzentwurfes ist genau richtig, nämlich, dass wir Mitarbeiter für unser Land auch im Bereich der verbeamteten Mitarbeiter gewinnen. Ob am Ende der Beratungen dem Gesetzentwurf ganz oder vielleicht nur teilweise zuzustimmen ist, werden die Beratungen zeigen. Hierbei sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Herr Innenminister hat ja richtigerweise darauf hingewiesen, das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat einen Gestaltungsspielraum gewährt. Was ist der Hintergrund? Wenn Sie Altershöchstgrenzen bei den Einstellungen festlegen, greifen Sie damit in Grundrechte ein, in Artikel 12 des Grundgesetzes, die Berufsfreiheit, und Sie begehen einen Eingriff nach Artikel 33 des Grundgesetzes. Hiernach hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Von einer altersmäßigen Beschränkung ist hier zunächst nicht die Rede. Wenn also ältere Bewerber ohne Rücksicht auf ihre Eignung ausgeschlossen sind, führt dies zu einer, Zitat: „eignungswidrigen Ungleichbehandlung von einiger Intensität“. Zitatende. Das Gericht weist hierbei darauf hin, dass etwas anderes in den Dienstverhältnissen gilt, bei denen das Alter selbst aufgrund bestimmter körperlicher Anwendungen Eignungs

merkmal ist, wie zum Beispiel bei der Polizei oder Feuerwehr. Aber wir reden ja hier über die Regelaltersgrenze.

Diesen Grundrechtseingriffen steht auf der anderen Seite eine mögliche berechtigte Beschränkung in der Grundrechtsausübung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat dargelegt, dass Einstellungshöchstaltersgrenzen gerechtfertigt sein können. Entscheidend ist das auch von einigen Vorrednern schon angesprochene richtige, ausgewogene zeitliche Verhältnis zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit und damit zwischen aktiver Beschäftigungszeit und Versorgungsansprüchen. Aber das ignoriert der Gesetzentwurf ja auch gar nicht. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass Einstellungshöchstaltersgrenzen im Zusammenspiel mit den Ruhestandsgrenzen, insbesondere im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung und die wachsenden Versorgungslasten der öffentlichen Haushalte, eine wesentliche Grundlage für die Finanzierbarkeit und Funktionsfähigkeit des beamtenrechtlichen Versorgungssystems darstellen.

Ich fasse zusammen: Die Zielstellung des Gesetzentwurfes, Fachkräfte in Konkurrenz mit anderen Bundesländern zu gewinnen, unterstützen wir. Für die rechtlichen, aber vor allem fiskalischen Implikationen sehen wir allerdings noch erheblichen Klärungsbedarf. Der Entwurf selbst weist ja darauf hin, indem er bei den finanziellen Auswirkungen mehrere Schwierigkeiten erwähnt. Aber genau das kann und muss dann in den Ausschussberatungen näher verfolgt werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV – Peter Ritter, DIE LINKE: Es wird nur keine Ausschussberatungen geben.)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein geschätzter Kollege Gundlack hat es bereits erwähnt: Vor zweieinhalb Jahren haben wir uns im Zuge der Lehrerverbeamtung dafür entschieden, die Altersgrenze mit 40 für Verbeamtungen einzuführen. Sie lag ja davor schon mal bei 45 bei uns im Land.

Wer in alten Plenarprotokollen nachliest, wird feststellen, mein geschätzter damaliger Kollege Herr Silkeit hat sich dafür ausgesprochen, dass die CDU-Fraktion sich durchaus hätte vorstellen können, das Alter von 45 Jahren zu nehmen. Wir haben uns nach intensiven Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner und Abwägung der unterschiedlichen Argumente, so, wie es der Innenminister schon dargestellt hat, auf einen Kompromiss verständigt, der 40 Jahre betragen hat. Zu dem Kompromiss stehen wir auch heute noch.

Deshalb, Herr Manthei, weil wir es vor zweieinhalb Jahren sehr intensiv im Ausschuss debattiert haben, sehen auch wir von der CDU-Fraktion keinen Grund, diesen Antrag zu überweisen und die Diskussion, die ja nun erst zweieinhalb Jahre alt ist, erneut zu führen.