Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

Keine Ahnung! Keine Ahnung!)

Sie müssen da natürlich langfristig verzichten, das ist klar. Das müssen Sie mir schon unterschreiben,

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

nicht, dass wir jetzt verzichten und Sie gehen dann wieder rein. Ja, so geht das auch wieder nicht.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Das war eine Sechs, setzen!)

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Ich fasse noch mal kurz zusammen: Wir wollen den öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht abschaffen,

(Torsten Renz, CDU: Das stimmt doch nicht!)

wir wollen ihn grundsätzlich reformieren mit neuem Bezahlmodell. Wir wollen, dass die Beiträge runterkommen, wir wollen, dass es keine 8 Milliarden Euro pro Jahr mehr kostet, und wir wollen weniger Programme, …

(Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.)

Herr Holm, Ihre Redezeit!

… übrigens auch, um privaten Anbietern die Luft zum Atmen zu lassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/73. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? –

(Unruhe bei Vincent Kokert, CDU, und Leif-Erik Holm, AfD)

Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache …

Herr Kokert, darf ich bitte erst zu Ende ausführen?!

Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/73 mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKEN, bei Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.

(Enrico Komning, AfD: Da werden sich die Bürger freuen.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Fachkräftebedarfe in der Palliativ- und Hospizversorgung ermitteln und sichern, auf Drucksache 7/80. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/106 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/108 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Fachkräftebedarfe in der Palliativ- und Hospizversorgung ermitteln und sichern – Drucksache 7/80 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/106 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/108 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert aus der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir über ein Thema, was in der Gesellschaft noch immer ein Tabu ist und auch in den Hintergrund gedrängt wird. Es ist ein Thema, mit dem sich jeder von uns zwangsläufig – spätestens, wenn wir selbst in die Situation geraten, einen geliebten Menschen bis zum Tod zu begleiten – auseinandersetzen muss. Vor Jahrzehnten war es üblich, im Kreise seiner Angehörigen zu sterben, doch durch den Wandel der Gesellschaft, in der vor allem Erfolg, Karriere, Gesundheit und vielleicht auch das ewige Jungsein an die erste Stelle rücken, ist kaum Platz für das Thema Sterbebegleitung und Tod. Aber Menschen würdevoll in den Tod zu begleiten, ihnen die Angst vor dem Sterben zu nehmen und zu helfen, das Ende des Lebens zu akzeptieren, ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und gehört zum Leben dazu.

Diese Herausforderung nehmen in Deutschland seit 1986 die Hospize wahr. In einem Hospiz werden ausschließlich

unheilbar Kranke, die eine spezielle Symptombehandlung brauchen, aufgenommen und bis zu ihrem Lebensende begleitet. Fachkundig geschultes Personal übernimmt die Pflege der Sterbenden und die Entlastung der Angehörigen. Mittels der Palliativmedizin werden die Folgen einer Erkrankung gelindert, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Es besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf eine ambulante sowie stationäre Palliativversorgung.

Es ist immer noch so, dass die meisten Menschen in einem Pflegeheim oder sogar im Krankenhaus sterben, immerhin drei von vier Personen. Das möchte doch eigentlich niemand, denn im Unterschied zum Pflegeheim wird in einem Hospiz viel mehr Zeit damit verbracht, mit den Bewohnern zu reden und Geborgenheit zu vermitteln. Der Sterbeprozess wird begleitet und Hospize sind dafür speziell ausgerichtet.

Das möchte ich an dem Beispiel des Hospizes in Bernstorf verdeutlichen. Zunächst sind die Zimmer voll möbliert, jeder Bewohner hat ein eigenes Bad mit Badewanne, Dusche, mit WLAN, mit Fernsehgerät, mit schnurlosem Telefon – das, denke ich, ist auch mehr als Standard. Nicht nur an der Ausstattung der Zimmer wird ersichtlich, dass es einen recht großen Unterschied zwischen Hospiz und Pflegeheim gibt. Was ich persönlich sehr schön finde, ist, dass hier auch Möbel und persönliche Gegenstände mitgebracht werden können oder ein geliebtes Haustier.

Der Unterschied zum Pflegeheim wird daran deutlich, dass für die Angehörigen jederzeit auch ein weiteres Bett in das Apartment gestellt werden kann. Für ganze Familien hält das Hospiz aktuell fünf Apartments bereit, die genug Platz für mehrere Personen bieten. Das Pflegepersonal besteht aus Fachkräften, die über alle notwendigen Voraussetzungen sowie auch praktische Erfahrungen verfügen. Die medizinische Versorgung in dem Bernstorfer Hospiz wird durch niedergelassene Ärzte vor Ort, den betreuenden Hausarzt, Palliativfachärzte und die Klinikpartner gewährleistet. Es wird eine optimale palliative Schmerztherapie – individuell angepasst an den jeweiligen Gast und angepasst an die veränderte Situation im Krankheitsverlauf – angeboten.

Ich verzichte mal auf die Aufzählung dessen, was dort alles gemacht wird, aber es geht darüber hinaus ja auch noch um ganz spezielle Wünsche. Dort wird täglich frisch gekocht und gebacken, die individuellen Wünsche werden berücksichtigt, auch spezielle Diäten können auf Wunsch zubereitet werden. Im Unterschied zu einem Pflegeheim werden dort die täglichen Essenswünsche erfragt. In einem Pflegeheim gibt es einen Wochenspeiseplan – in der Regel mit drei Gerichten zur Auswahl.

Das Bernstorfer Hospiz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gäste und deren Angehörige in dieser Phase lebensbejahend, ganzheitlich, schützend und in Anerkennung ihrer Autonomie und Biografie pflegend bis zum Lebensende zu begleiten, um ihnen auch in dieser Zeit ein menschenwürdiges Dasein und ein Höchstmaß an Lebensqualität zu geben. So weit mein Beispiel.

Und eins, meine Damen und Herren, können Sie mir glauben: Es ist für alle Beteiligten eine sehr schwere Zeit, wenn sich das Leben eines Menschen dem Ende neigt. Ich habe große Hochachtung vor allen, die sich hospizialer und palliativer Tätigkeit widmen. Ich könnte das dauerhaft nicht.

Meine Damen und Herren, auf Bundesebene wurde bereits vor einem Jahr das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen, was vielfältige Maßnahmen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung enthält. Die CDU-Fraktion begrüßt dieses ausdrücklich. Es enthält wichtige Regelungen, zum Beispiel, dass die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung der GKV wird. Die Palliativversorgung wird im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, insbesondere in ländlichen Regionen wird der weitere Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, kurz SAPV, durch die Einführung eines Schiedsverfahrens für entsprechende Versorgungsverträge beschleunigt, und die finanzielle Ausstattung der stationären Hospize wird verbessert.

Auf Initiative der CDU-Fraktion beschäftigen wir uns nun auch in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Thema und streben an, die Palliativ- und Hospizversorgung weiter zu verbessern, denn auch Schwerstkranke und Sterbende sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben Wünsche und Bedürfnisse, die wir ernst nehmen. Es kann nicht sein, dass Menschen aus ihren altbekannten Lebensräumen weite Wege zurücklegen müssen, um adäquate Angebote der Palliativmedizin und Hospizversorgung nutzen zu können. Unser Ziel ist es, dass es in unserem gesamten Land mehr Angebote für Palliativpatienten gibt.

Besonders wichtig ist daher die tiefere Analyse, wie die Hospizversorgung in unserem Land aufgestellt ist. Bekannt ist, dass in vielen Hospizen die Wartelisten sehr lang sind. Viele Antragsteller, die auf der Warteliste sind, erleben den Einzug in das gewünschte Hospiz oftmals gar nicht mehr. Und das bedeutet gegebenenfalls eine unbefriedigende Situation für den Patienten und, soweit vorhanden, auch für die Angehörigen.

Meine Damen und Herren, ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt, im Kino oder im Theater ist für gesunde Menschen wie uns alle selbstverständlich, aber nicht für einen Schwerkranken im Hospiz. Es ist gegebenenfalls eine logistische und personelle Höchstleistung der Einrichtung, den Besuch einer Veranstaltung für einen Patienten zu ermöglichen, vielleicht als letzten Wunsch. Gerade deshalb müssen wir die Hospizarbeit noch mehr würdigen und auch durch ehrenamtliche Helfer weiter stärken und stützen. Die ehrenamtliche Hilfe ist in der Sterbebegleitung unerlässlich. Wir sehen hier die Ehrenamtsstiftung in der Pflicht, aktiv zu werden, auch im ländlichen Raum eine Betreuung mit ehrenamtlichen Helfern zu würdigen.

Dazu gehört natürlich auch, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Es fehlen die speziellen und qualifizierten Fachkräfte an allen Ecken und Enden. Natürlich müssen Anreize geschaffen werden und es muss dafür Sorge getragen werden, dass ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Da werden wir gewiss auch auf die Empfehlung des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft, der Strategiegruppe V, zurückkommen. Es wäre ein wichtiger Schritt, eine schnelle Prüfung ausländischer Fachabschlüsse vorzunehmen.

Und als einen wichtigen Punkt sehe ich auch noch die psychische Belastung der Betreuenden im Hospizbereich, die ist nämlich sehr hoch. Auch eine Zusatzausbildung, die den Namen „Palliative Care“ trägt, ist unerlässlich. Palliative-Care-Weiterbildung, das sind 160 Unter

richtseinheiten, die Durchführung dauert in der Regel etwa ein Jahr. Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss als Krankenpfleger beziehungsweise Altenpfleger.

Meine Damen und Herren, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen beziehungsweise stationären Hospizen zu ermöglichen.

(Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.)

Ich bin gleich so weit.

Herr Ehlers wird dann in der Debatte für uns noch einmal dazu Stellung nehmen, aber ich denke, die gestellten Änderungsanträge lassen auf eine lebhafte Debatte schließen, und ich werbe daher noch einmal für unseren Antrag im Sinne der schwerstkranken und sterbenden Bürger unseres Landes. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD)

Danke, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat ums Wort gebeten der Minister für Wirtschaft und Gesundheit Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Der Antrag ist wichtig. Palliativversorgung und Hospizangebote sind in Mecklenburg-Vorpommern durchaus vorhanden und sie entsprechen eigentlich auch dem Standard, den der Gesetzgeber vorsieht. Das vorrangige Ziel ist eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung mit Hospizangeboten und der Palliativmedizin im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern.

In der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland heißt es: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.“ Dieses Recht beinhaltet auch, darauf vertrauen zu können, am Lebensende mit den eigenen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert zu werden. Es bedeutet weiterhin, in den letzten Monaten nicht nur als Patientin und als Patient, sondern auch als Mensch wahrgenommen zu werden, dem schwerstkranken Menschen also ein Leben in höchstmöglicher Qualität, bester medizinischer und pflegerischer Versorgung und höchstmöglicher Selbstbestimmung bis zum Tod zu ermöglichen.