dann hast du ein Riesenproblem. Ich sage Ihnen das selber, zwei meiner großen Jungs sind auf dem Gymnasium und ich habe versucht, unseren Großen so ein bisschen da hinzuschieben, weil ich einerseits sage, als verbeamteter Lehrer, so schlecht ist das Leben, glaube ich, auch nicht. Das dürfen wir auch mal offen und ehrlich hier sagen. Es gibt Leute, die haben da durchaus Jobs, die auch anspruchsvoll sind, für eine geringere Vergütung, für eine geringere Sicherheit. Ich finde auch, wir müssen das Wehklagen nicht immer nachsingen, dass es allen Lehrern hier im Land verdammt schlecht geht. Mittlerweile geht es ihnen gut und die, die wir jetzt neu verbeamten, die stehen im Bundesvergleich jedenfalls nicht schlecht da.
Aber ich will noch mal auf diesen Lehrerberuf zurück. Mein Sohn hat gesagt, du, also ich kann mir alles Mögliche in meinem Leben vorstellen, aber Lehrer? Ich sage, überleg doch noch mal, Sportlehrer, kannst du auch mit Mathe kombinieren und so weiter. Da ist der Lichtjahre von entfernt, weil er mir Beispiele aus seiner Schule nennt, warum er kein Lehrer werden will.
Deshalb müssen wir das Problem auch tiefer packen. Nur diese Kommunikation immer, wir müssen in der Schule vor allem als Erstes die Lehrer im Blick haben, greift mir ein Stück zu kurz. Wir müssen bei den Schülerinnen und Schülern anfangen. Wenn wir da schon werben bei den Abiturienten und sagen, Mensch, du kriegst einen tollen Job, du kannst zu Hause am Ende auch bei deiner Familie bleiben, weil wir die händeringend suchen, dann wären wir schon mal einen großen Schritt weiter. Und das schaffen wir nicht, indem wir alles, was sich um Lehrkräfte rankt, immer wieder problematisieren und sagen, Mensch, das läuft da schlecht, das läuft da schlecht. Nein, wir dürfen auch mal in der Runde sagen,
Zum Schluss, das ist, glaube ich, überhaupt der wichtigste Punkt: Auch die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer wollen Verlässlichkeit haben. Sie haben ja zum Teil – ich glaube, wahrscheinlich Sie persönlich auch, Frau Kollegin Oldenburg – schon erlebt, wie so ein Dienstherr auch mir dir umgehen kann, und deshalb sind die Ankündigungen nicht nur so weiße Salbe, wenn wir sagen, uns ist in dieser Koalition wichtig, dass wir keinen Schulstandort einfach mal so zurücklassen. Denn das ist natürlich ein großer Standortvorteil, wenn du irgendwann weißt, ich werde verbeamtet und kann irgendwo in diesem Rayon da auch tätig bleiben.
Und das ist ja keine leere Worthülse. Wir hatten reihenweise Schulen, das wissen wir beide, wenn wir das Schulgesetz durchadministrieren würden, müssten wir eigentlich sagen, die Schulen müssen geschlossen werden. Ich glaube, dass dieses Signal in den ländlichen Raum derzeit ein völlig falsches wäre, und da haben wir auch schon über Jahre anders hier diskutiert. Gerade, wenn Sie den Osten des Landes sehen, da ist so eine Schulstruktur vor Ort so ein bisschen das letzte Gesicht des Staates, was wir da noch haben. Wenn Sie den Leuten jetzt sagen, das nehme ich dir noch weg, dann hast du da sofort ganz andere Debatten.
Deshalb finde ich es wichtig, wenn wir über Bildung hier in diesem Landtag reden – das ist eins unserer Kernthemen, die wir als Land auch noch echt entscheiden können –, lassen Sie uns das für die Zukunft ein Stück weit positiver diskutieren, lassen Sie uns die Probleme klar benennen, Lösungsansätze dazu diskutieren, aber nicht immer so einseitig sagen, da bricht morgen die ganze Welt zusammen! Ich nehme auch in unserer Bildungslandschaft mittlerweile ein anderes Bild wahr und daran sollten wir gemeinschaftlich arbeiten. – Vielen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes, Drucksache 7/2152.
Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V – 1. DSchÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2152 –
In der 37. Sitzung des Landtages am 30. Mai 2018 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger und insbesondere Bodendenkmalpfleger!
Der Sinn unseres Gesetzentwurfes war es, eine allgemeingültige gesetzliche Regelung für Finderlohn bei archäologischen Funden zu schaffen. Einzelfallregelungen lehnen wir ab.
Die Gegenargumente in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes bezogen sich vor allem auf die Bewertung der Fundstücke sowie auf eventuelle Fehlanreize. Die Bewertungsfrage wurde mehrfach aufgerufen, insbesondere von der Frau Ministerin. Allerdings halte ich dieses Argument für nicht zutreffend, da die großen Sachversicherer keine Schwierigkeiten haben, eine Wertermittlung, zum Beispiel auch für museale Ausstellungsstücke, vorzunehmen. Bewertungsbandbreiten mag es im Einzelfall mal geben, aber in der dargestellten Absurdität – ich erinnere an den Materialwert von historischen Münzen – sind sie absolut weltfremd.
Das Argument, dass falsche Anreize gesetzt werden, um womöglich das ganze Land umzupflügen, ist nicht minder weltfremd. Wer mit Bodendenkmalpflegern spricht, hört vom Schwarzmarkt, den es schon seit Langem gibt, und aufgrund dessen viele wertvolle Fundstücke in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur der Öffentlichkeit vorenthalten werden, sondern vor allem auch der Wissenschaft, die die Fundstücke analysieren möchte und in einen Zusammenhang mit anderen Funden bringen kann. Dieser Schwarzmarkt wird auch nicht durch einen Finderlohn von zum Beispiel drei Prozent ausgetrocknet, das gebe ich gerne zu, aber dieser Finderlohn wäre eine Anerkennung für diejenigen, die sich im Rahmen der Bodendenkmalpflege und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden ehrenamtlich einsetzen und sich an alle Gesetze halten.
Konsequent haben nur die LINKEN gegen den Finderlohn argumentiert, die den Schwarzmarkt anscheinend negieren und erwarten, dass die Menschen nur aus guten Motiven handeln. Das ist sehr ehrenwert, aber leider vollkommen unrealistisch. Deshalb haben zwölf Bundesländer Regelungen zum Finderlohn – beziehungsweise zur Hadrianischen Teilung im Falle von Bayern – in ihren Denkmalschutzgesetzen, denn sie schätzen die Lage realistischer ein als die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern.
Daher beantrage ich hiermit, dass wir diesen Gesetzentwurf doch noch mal in den Ausschuss verweisen, um vielleicht erneut nach der Denkpause in den Sommerferien darüber zu reden. Ansonsten hätten Sie nämlich tatsächlich eine Chance vergeben, und dann müssten wir im Kulturausschuss zumindest mal ein Expertengespräch durchführen mit Bodendenkmalpflegern, mit Leuten vom Fach, um da noch zu einer Verbesserung zu kommen und die Verluste an Kulturgütern auf den illegalen Märkten zu verringern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rede gar nicht lange drum herum: Die SPD-Fraktion wird den Gesetzentwurf der BMV in der Zweiten Lesung aus den gleichen Gründen ablehnen wie zuvor in unserer Maisitzung. Unsere Bedenken, die auch Herr Wildt gerade aufgeführt hat, zu dem erhobenen Finderlohn und dessen Bewertung haben sich nicht geändert, und auch die weiteren Beispiele, die Sie eben angeführt haben, haben wir im Mai schon besprochen. Die haben sich aufgrund des nicht geänderten Antrages auch nicht geändert.
Was allerdings weiterhin gegen eine Zustimmung spricht, ist die sowieso geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Darauf sind auch Sie schon eingegangen. Jetzt vorab ein Gesetzgebungsverfahren für eine Einzelabstimmung durchzuführen, halten wir für nicht sinnvoll. Wir lehnen daher ab. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Probleme, die eben Frau Julitz auch hatte, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass hier offensichtlich eine Behandlung des Fußbodens stattgefunden hat, die zu einer gewissen Glätte geführt hat. Ich bitte also alle Abgeordneten, daran zu denken,
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Auch wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es zeigt sich mal wieder, dass wir mit unserer Regelung im BGB ein gesetzgeberisches Juwel vor uns haben. Nicht umsonst haben vor 150 Jahren zwei Kommissionen mit über 40 Experten 25 Jahre darüber nachgedacht, was man wie regeln sollte, und da ist der Schnellschuss, mit dem Sie jetzt von der Regelung des BGB abweichend in Paragraf 13 Denkmalschutzgesetz eine andere Fundregelung einbringen wollen, sehr verfehlt.
Schauen wir doch mal in die Regelungen, wie der Fund geregelt ist. Wenn Sie irgendwas auf der Straße finden, dann müssen Sie den Fund anzeigen, abliefern, ein halbes Jahr warten. Wenn sich jemand meldet, der das Ding verloren hat, dann bekommen Sie Finderlohn, fünf Prozent bei Fundstücken bis 500 Euro, drei Prozent darunter. Warum ist das so? Weil an diesen Gegenständen Eigentum besteht. Das steht so in den Paragrafen 965 bis 970 im BGB.
Bei dem, was Sie ansprechen, bei dem sogenannten Schatzfund, ist es genau anders. Da gibt es keinen Eigentümer, jedenfalls keinen feststellbaren Eigentümer,
der das verloren hat. Und was sagt das BGB dann dazu? Paragraf 984: Derjenige, der ein solches herrenloses Schatzstück findet, wird zur Hälfte Eigentümer, die andere Hälfte des Eigentums fällt dem zu, in dessen Grund und Boden oder Behältnis die Sache (Haus oder so) gefunden wurde. Das BGB geht also von einem Eigentumserwerb aus. Deswegen ist es völliger Unsinn, wenn der Neuregelung, die Sie vorschlagen, vorgeworfen wird, man würde damit Vorschub leisten, dass die Böden umgegraben werden. Im Gegenteil, man enteignet den Finder, der bisher zur Hälfte Eigentümer wurde und jetzt nur noch fünf beziehungsweise drei Prozent Finderlohn kriegen soll.
Das ist eine Regelung, die eigentlich den Mühen und Aufwendungen der Finder überhaupt nicht gerecht wird. Nicht umsonst haben wir ja jetzt auch erlebt, dass ein Finder oder eine Gruppe von Findern den ihnen angetragenen Preis zurückgewiesen hat, nicht entgegengenommen hat, nicht zuletzt deswegen, weil die Regelung, mit der man hier den Schatzfund abspeisen will, Hohn für die Finder ist. Das ist die eine Regelung. Das ist ein Grund, warum wir dagegenstimmen. Die Mühen, die Aufwendungen der Finder werden nicht korrekt honoriert, wenn sie denn archäologisch-historisch wichtige Fundstücke finden.
Richtig an dem Gedanken ist, dass das natürlich nicht unbedingt in Privateigentum gehen soll, sondern dass der Staat, das Land ein Interesse daran hat, solche historisch wichtigen Stücke selbst sammeln zu können, aber nicht für den Spottpreis von drei Prozent Finderlohn, sondern dann für vielleicht die Hälfte des Marktwertes oder eine ähnliche Regelung. Das, was Sie hier vorschlagen, widerspricht diesem Gedanken. Das war der Punkt zwei.
Und zum Dritten möchte ich noch sagen, es ist auch handwerklich ganz schlecht gemacht, denn Sie sehen ja eine Aufwendungsersatzregelung vor. Wenn ich mir jetzt vorstelle – im BGB steht drin, derjenige, der Eigentum erwirbt, der kann das zurückweisen, wenn der Aufwendungsersatz zu hoch ist –, wenn ich mir also vorstelle, da fährt jemand mit dem Schiff zwei oder drei Jahre in der Ostsee rum, um irgendein Wrack zu suchen, hat 3 Millionen Euro Aufwendungen, jetzt findet er irgendwas in dem Wrack, dann muss nach Ihrem Entwurf, weil das Land ja Eigentümer wird, Aufwendungsersatz gezahlt werden. Ein Zurückweisungsrecht findet sich nicht. Handwerklich ganz schlecht gemacht. Für ein paar Silbermünzen aus dem Wrack mit einem Schätzwert von 3.000 Euro müssen Sie also 3 Millionen Euro Aufwendungsersatz zahlen. Da fehlt eine Begrenzung. Also insoweit auch juristisch schlecht gemacht.
Insgesamt ein Entwurf, der völlig danebenliegt und den man guten Gewissens noch nicht mal in die Ausschüsse überweisen kann, wie das in der Ersten Lesung ja auch abgelehnt wurde, sondern den man nur in Bausch und Bogen ablehnen kann.
möchte das an dieser Stelle auch kurzhalten, weil ich glaube, dass wir uns in der Ersten Lesung ausführlich mit dem Antrag beschäftigt haben. Jetzt behandelt die Zweite Lesung eine unveränderte Fassung, deswegen kann ich auch hier wieder für meine Fraktion sagen, wir lehnen dies ab.
Wir sind aber von der Koalitionsfraktion ja schon mit Ihnen in der Diskussion gewesen und haben Ihnen auch bekannt gegeben, dass wir genau dieses Denkmalschutzgesetz noch behandeln werden, und dann sind wir auch bereit, darüber eingehend natürlich zu diskutieren, dann im Ausschuss. Darüber freue ich mich auch, dass wir das machen wollen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Geschichte ist unser gemeinsames Erbe. Sie gehört ebenso wie alle ihre Zeugnisse der Öffentlichkeit. Das Schatzregal erhebt den Anspruch, dass Funde der Nachwelt gehören und für diese auch erhalten bleiben sollen. Natürlich gibt es auch immer wieder Raubgräber/-innen, die Gefundenes verschleppen und behalten, die Funde verheimlichen. Diese sogenannte Fundunterschlagung, vor allem im Bereich der Sondengänger/-innen, ist also tatsächlich ein Problem. Wer glaubt, sein eigenes Stück Heimatgeschichte gefunden zu haben, ausgegraben zu haben und dann auch noch behalten zu dürfen, irrt gewaltig, denn archäologische Funde sind Zeugnisse der Vergangenheit aller Menschen. Sie gehören der Allgemeinheit.