Mit der Unterzeichnung haben wir die Länder, mit denen wir über den Umgang mit Wirtschaftsflüchtlingen reden, bereits am Tisch. Von diesem Tisch sollten wir ganz und gar nicht aufstehen,
und zwar mit dem Ziel schnellerer Rückführungen, vereinfachterer Verfahren und der Schaffung von Zukunftsperspektiven in den Herkunftsländern. Deutschland hat eine Verantwortung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freie Wähler/BMV-Fraktion spricht sich dafür aus, den Migrationspakt derzeit nicht zu unterzeichnen und nachzuverhandeln.
Neben den USA und anderen haben bereits mehrere Staaten der Europäischen Union angekündigt, diesen Pakt nicht zu unterzeichnen. Die Europäische Union kann nicht ambitioniert in der Welt in Sachen Migration auftreten, wenn sie selbst in einer so wichtigen Frage zerstritten ist. Der von 192 Staaten beschlossene Entwurfstext will die gegensätzlichsten Interessen in eine Übereinkunft packen. Die Folge beschreibt Professor Timm in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, Zitat: „So bleibt ein bunter Strauß an hehren Zielen und konkreten Maßnahmen, aus denen sich jeder herauspflücken kann, was ihm gerade gefällt.“ Zitatende.
Viel Interpretationsspielraum also. Eine sachliche Diskussion ist leider schwer vor dem Hintergrund einer unglaublichen Demagogie, die derzeit in Deutschland betrieben wird.
Rechtsextreme sehen etwa in dem Entwurf einen, Zitat, „finalen Todesstoß für die europäischen Völker“, Zitatende.
sachlichen Argumenten versuchen. Verteidiger des Entwurfs heben etwa hervor, dass mit ihm die Migration gesteuert sowie internationale Schlepperbanden bekämpft werden sollen und beides nur international ginge. Das ist richtig. Es gibt durchaus Positives in dem Entwurf. Dazu gehört auch, dass ausdrücklich klargestellt wird, dass jeder Staat selbstständig für seine Migrationspolitik verantwortlich bleibt. Ich zitiere den Entwurf: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen...“ Richtig ist, dass der Pakt unverbindlich sein soll, aber solche vieldeutigen Absichtserklärungen, wie wir sie in dem Pakt finden, können in der politischen Diskussion missbraucht werden. Auch unterhalb der Schwelle der Gerichtsbarkeit kann der Pakt faktisch zur Geltung kommen.
Der Pakt hat einige Konstruktionsfehler. Ganz grundsätzlich fehlt die Unterscheidung zwischen Flucht und Arbeitsmigration. Der Pakt vermengt also hier völlig unterschiedliche Sachverhalte und will sie egalisieren. Das widerspricht dem geltenden Recht. Es fehlt auch eine differenzierte Betrachtung der Migration. Der Pakt unterscheidet nicht klar zwischen legaler und illegaler Migration, er egalisiert auch hier ungleiche Sachverhalte. Ich möchte mich hier auch berufen auf die Stellungnahme Israels, das gesagt hat, dass es eben den Pakt nicht unterzeichnen will, weil es weiter auch rigoros gegen illegale Einwanderung vorgehen will. Der Pakt darf auch nicht von „Pflichten“ reden, wenn er keine Pflichten meint. Wenn die Staaten sich nicht verpflichten wollen, müssen sie zum Beispiel von bloßen Zielen sprechen, auch das würde internationaler Praxis entsprechen.
Wir fordern daher Nachverhandlungen und dass derzeit nicht unterschrieben wird – zumindest müssen die ge
nannten grundsätzlichen Kritikpunkte klagestellt werden –, und nicht zuletzt fordern wir eine Beteiligung der Bürger und des Parlaments bei einer derart zentralen Frage wie der Zuwanderung. – Vielen Dank.
Wertes Präsidium! Damen und Herren Abgeordnete! Immer mehr europäische Länder – und auch weltweit, wir haben das heute schon gehört – werden den UN-Migrationspakt nicht unterschreiben, weil er nicht in deren nationalen Interessen liegt. Mir fällt es an der Stelle schwer zu glauben, dass sich die nationalen Interessen von, sagen wir mal, Österreich, der Schweiz, Israel, Polen oder Dänemark so grundsätzlich unterscheiden von den nationalen Interessen Deutschlands. Trotzdem beharren die Bundesregierung und ihre Hintersassen auf Landesebene darauf, dass dieser Pakt im nationalen Interesse der Bundesrepublik wäre.
Mit Blick auf die Geschichte will ich auch daran erinnern, dass, wann immer Deutschland einen Sonderweg in Europa eingeschlagen hat, dies für die Deutschen und für die Europäer insgesamt eine verheerende Auswirkung hatte. Deswegen könnte man glauben, dass Deutschland heutzutage davon Abstand nehmen würde, wieder außenpolitische Sonderwege einzuschlagen. Das tut es aber nicht. Der Atomausstieg, der nicht mit den europäischen Partnern abgesprochen wurde, war ein solcher Sonderweg. Die Grenzöffnung bei Nacht und Nebel 2015 per Ukas der Kanzlerin,
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Wo es keine Grenzen gibt, kann man auch keine Grenzen aufmachen.)
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Also wo der politische Geisterfahrer ist, darüber ließe sich noch mal diskutieren.)
das kommt auch in dieser Debatte zum Ausdruck –, der mit seiner Politik die Spaltung Europas weiter forciert.
Hier wurde von der Ministerin gesagt, wir dürften keine nationalen Alleingänge unternehmen. Im europäischen Kontext, wenn wir uns anschauen, wer hier in Europa überhaupt noch diesem Pakt zustimmen wird, ist die Unterzeichnung des UN-Migrationspakts durch Deutschland ein nationaler Alleingang, der zur weiteren Spaltung Europas beitragen wird und der weiterhin Unfrieden unter die Völker dieses Kontinents bringen wird. Wer also Europa wieder zusammenführen will, der sollte – also wer ein Europäer ist, viele haben sich ja hier als rechtgläubige, fromme Europäer geoutet –, der sollte diesem Pakt eben gerade nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal bleibt aus den Reaktionen zu den Reden anzumerken, dass trotz wiederholter sachlicher Gegendarstellung die AfD in ihrer Verblendung verharrt,
was die nationale Souveränität angeht, und auch, was die völkerrechtliche Bindung an dieses Regelwerk angeht.
Trotz Beleg dafür, dass sie sich da auf einem Holzweg befindet, zeigt sie keinerlei Einsicht. Deswegen...