Der Landesrechnungshof hat in seinem Landesfinanzbericht 2018 eine Vielzahl von Fällen aufgeführt, in denen Haushaltsrecht nicht immer durchgängig eingehalten oder Fehler im Zuwendungsverfahren gemacht wurden. Zugleich zeigt der Bericht nach Dafürhalten meiner Fraktion aber auch, dass die Landesregierung in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die Beanstandungen des Landesrechnungshofs sehr konstruktiv aufgenommen und zeitnahe Maßnahmen zur Behebung der Fehler ergriffen hat. Insofern ergibt sich für mich das Bild eines guten Zusammenwirkens zwischen dem Landesrechnungshof als Kontrollorgan auf der einen und der Landesregierung als Exekutive auf der anderen Seite.
Da die Beanstandungen des Rechnungshofes im Landesfinanzbericht größtenteils sehr praxisorientiert und nachzuvollziehen sind, konnte der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung einen großen Teil Empfehlungen des Landesrechnungshofes aufgreifen, darunter auch solche, bei denen nach Auffassung des Finanzausschusses die Beanstandungen des Rechnungshofes von dem jeweils zuständigen Ressort noch nicht ausreichend in entsprechendes Handeln umgesetzt worden sind. Insofern kann man an dieser Stelle durchaus sagen, dass das Parlament die immer mal wieder erhobene Kritik, die Empfehlungen des Landesrechnungshofes verhallten ungehört oder würden gar ignoriert, durchaus vernommen hat. Für die CDU-Fraktion darf ich sagen, dass wir uns auch für die Zukunft solche praxisnahen Berichte des Rechnungshofes erhoffen, bei denen der Landtag sich begründete Empfehlungen zu eigen machen kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Punkt im Landesfinanzbericht 2018 aufgreifen. Der Landesrechnungshof kritisiert im allgemeinen Teil des Berichtes die kontinuierlich sinkende Investitionsquote des Landes. Natürlich konnten die außergewöhnlich hohen Investitionsquoten der ersten 15 bis 20 Jahre nach der Wiedervereinigung
nicht von Dauer sein. Diese waren außergewöhnlichen Umständen geschuldet. Aber der Rechnungshof mahnt zu Recht an, dass nur mit einem angemessenen Investitionsniveau der immer noch nicht abgeschlossene wirtschaftliche Aufholprozess des Landes gelingen kann. Aus diesem Grund wird in der Beschlussempfehlung die Landesregierung aufgefordert, die Investitionsquote zu erhöhen und verstärkt in Projekte für ein innovationsgetriebenes Wachstum zu investieren. Nur mit einer weiterhin über dem Bundesdurchschnitt liegenden Investitionsquote werden wir die noch bestehende Infrastrukturlücke vollständig schließen und mit unserer Wirtschaftskraft an die westlichen Bundesländer anschließen können.
Die CDU-Fraktion wird sich deshalb dafür einsetzen, die Investitionsquote des Landes kontinuierlich zu erhöhen. Wir wollen bei der Höhe der eigenfinanzierten Investitionsquote das Niveau beispielsweise des Freistaates Bayern von mehr als acht Prozent erreichen, und das, ohne dabei den Weg einer soliden und nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik zu verlassen.
Nur mit einem Dreiklang aus solider Haushaltspolitik, Steigerung der Investitionsquote und Fokussierung auf innovationsgetriebenes Wachstum können wir den wirtschaftlichen Aufholprozess in Mecklenburg-Vorpommern beschleunigen und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichern. Daher ist für uns dieser Punkt der Beschlussempfehlung besonders wichtig, für die ich auch insgesamt um Ihre Zustimmung bitte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch namens der Linksfraktion ein herzlicher Dank an den Landesrechnungshof und unser Ausschusssekretariat. Wenn ich für das neue Jahr jetzt schon einen Wunsch äußern darf, dann wäre es der, dass der Landesrechnungshof künftig weniger gravierende Beanstandungen vornehmen muss, etwa über die Qualität von Förderrichtlinien oder die Einhaltung des Besserstellungsverbotes bei Stellen außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung. Ich könnte Weiteres aufzählen.
Ich möchte hier nichts wiederholen, was die Kollegen bereits angesprochen haben, aber über ein paar Punkte, die meiner Fraktion am Herzen liegen, möchte ich dennoch kurz reden.
Da wären zunächst die Investitionsausgaben des Landes. Die beschäftigen uns zu Recht immer wieder hier im Parlament. Dabei geht es uns weniger um Quoten und statistische Werte als vielmehr um die Frage, wie klug und nachhaltig setzen wir heute vorhandene Mittel für Investitionen ein, die sich dann auch morgen doppelt und dreifach auszahlen werden. Erst in der letzten Landtagssitzung haben wir uns auf Initiative eines Antrages der BMV dazu ausgetauscht.
Meine Damen und Herren, als zweiten Punkt greife ich die Kritik des Landesrechnungshofs zur Ausgleichsrücklage des Landes auf. Sie ist intransparent und in der Höhe bedenklich. Eine Ausgleichsrücklage in Höhe von einer halben Milliarde Euro halten wir durchaus für angemessen, wir sind also keineswegs gegen Rücklagen. Die soll und muss es auch geben, damit das Land bei einem konjunkturellen Einnahmeeinbruch gegensteuern kann und mögliche Einschnitte so auch abgefedert werden. Jedoch Generationengerechtigkeit bedeutet nicht nur, viel Geld auf die hohe Kante zu legen, sondern auch, zu investieren und zu gestalten, um den nächsten Generationen eine gut funktionierende Infrastruktur in allen Bereichen zu hinterlassen.
Der Landesrechnungshof selbst verweist auf das Gesetz der Landesregierung zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes M-V“. Dort heißt es, dass die Landesregierung selbst einen Regelbestand in Höhe von 500 Millionen Euro als erforderlich ansieht. Also nutzen Sie die vorhandenen Mittel klug, um den finanzpolitischen Dreiklang von Konsolidieren, Vorsorgen und Investieren tatsächlich auch auszufüllen, und das, bitte schön, so transparent wie möglich.
Was aber ist transparent, wenn Sie immer wieder neue Rücklagen kreieren und ihnen eher nichtssagende Namen geben, beispielsweise die „Resterücklage“ oder eine Rücklage mit dem Namen „allgemeine Vorsorge“.
Im Hinblick auf den neuen Doppelhaushalt und seine Eckdaten werden wir ein waches Auge auf die Entwicklung der Rücklagen haben.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss etwas Positives: In der Vergangenheit sind die Vorschläge für eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses immer etwas stiefmütterlich behandelt worden. Dieses Mal hat der Ausschuss allerdings eine umfangreiche Entschließung gefasst, in der sehr viele Anregungen des Landesrechnungshofes auch aufgenommen worden sind, und das begrüßen wir ausdrücklich. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte es nicht vor, aber ich muss trotzdem ein paar Sätze sagen, weil das ist ein bisschen schwierig gewesen gerade, Frau Rösler, für mich. Deswegen würde ich, wie gesagt, noch ein paar Worte ausführen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie jetzt zum wiederholten Male in der letzten Zeit die Rücklagen attackiert und gesagt, also es gibt das entsprechende Sondervermögen, da sind für konjunkturelle Abschwünge 500 Millionen vorgesehen, das muss doch reichen, der Rechnungshof sagt auch, es reicht. Das hat er in der Tat damals gesagt. Ich glaube, der Rechnungshof hat sogar gesagt, 500 sind vielleicht sogar ein bisschen viel. Das halte ich für eklatant falsch. Ich darf es Ihnen gerne mal kurz vorrechnen.
Wir hatten in der Konjunkturkrise 2009 fortfolgende einen Steuereinnahmeausfall von über 2 Milliarden Euro. Die Konjunkturkrise ist ja nicht in einem Jahr und wieder weg, sondern rutscht rein und wächst wieder raus. 2 bis 2,5 Milliarden Euro Steuerausfall! 2002/2003 waren es 4 Milliarden Euro. Ich weiß nicht, wie viele Argumente ich bemühen muss, um darzulegen, dass 500 Millionen weder ausreichen, einen Verlust von 2 Milliarden auszugleichen, noch einen Verlust von 4 Milliarden. Das passt nicht zusammen. Deswegen, wenn man in diesem Land keine neoklassische Austeritätspolitik machen will, das heißt also, in der Konjunkturkrise der Krise auch noch hinterherzusparen als Staat und die Arbeitslosigkeit zu erhöhen, dann braucht man höhere Rücklagen, jedenfalls ab dem Jahr 2020, denn im Jahr 2020 gilt die Schuldenbremse und dann können wir nicht mehr einfach Schulden aufnehmen, wie es uns beliebt. Das ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
Also noch mal kurz zusammengerechnet: Wenn sich eine Krise wie 2009 fortfolgende Anfang des nächsten Jahrzehnts ereignen sollte, bräuchten wir mindestens 2,5 Milliarden, um ohne massive Kürzungsprogramme in diesem Land durch die Landschaft zu kommen.
Dann hätte man 500 Millionen in der Konjunkturvorsorge. Nach den Berechnungen, die mir vorliegen, ergibt der Rechtsrahmen der Schuldenbremse maximal ein Potenzial für Verschuldungen von 500 Millionen innerhalb von fünf Jahren, das wars, dann ist man bei 1 Milliarde und dann hat man 1,5 Milliarden offene Rechnungen.
Und, Frau Rösler, das sollte man eben auch so sagen, wenn Sie die Rücklage räumen wollen, die im Moment genau diesen Bereich abdecken würde in der Krise. Das kann man machen, dann feiert man heute eine große Investitions- oder Preissteigerungsparty in der Bauwirtschaft oder sonst wo, aber das heißt dann im Fall der Fälle, in einer Brutalität Haushalt zu konsolidieren, wie es dieses Land noch nicht gesehen hat. Und viele von uns waren 2002 fortfolgende dabei, Herr Koplin, das war schon nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber damals haben wir pro Jahr 1 Milliarde Schulden aufgenommen. Damals gab es noch keine Schuldenbremse.
Deswegen glaube ich, dass der Kurs, den wir haben, richtig ist, und ich bitte darüber nachzudenken, ob diese Argumente nicht dazu führen könnten, seine Meinung zu ändern. Dass in einer Konjunkturkrise im Kapitalismus für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern 500 Millionen ausreichend sind, um das Problem zu überstehen, da glaube ich nie im Leben dran, und das ist ganz einfache Mathematik, dass das nicht aufgeht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich mache es nicht ganz so kurz wie Herr Gundlack, aber auch nicht so lang wie manch anderer.
Ich möchte aus der Beschlussempfehlung noch ein paar Punkte aufgreifen, die unserer Fraktion und mir persönlich sehr am Herzen liegen. Wir hatten selber auch Beschlussempfehlungen vorgeschlagen. Die sind zwar nicht angenommen worden im Finanzausschuss, es war aber in dem Fall mal nicht so schlimm,
weil sie nämlich in dieser gemeinsamen Beschlussempfehlung, die wir dann auch am Ende gemeinsam angenommen haben, schon enthalten waren.
Der wichtigste Punkt – und da komme ich noch mal ein bisschen in die Richtung der Investitionen, genau, was Frau Rösler eben angesprochen hat, aber auch Herr Brodkorb indirekt –, besonders wichtig ist uns, dass die Investitionsquote erhöht wird. Dabei geht es nicht darum, ein Feuerwerk abzufackeln und mit einmal unsere Rücklagen rauszuhauen und die Quote künstlich sozusagen als Strohfeuer nach oben zu treiben, sondern uns geht es darum, eine Stetigkeit zu haben und so verlässlich zu investieren, dass auch die Handwerker, dass auch die Baufirmen zum Beispiel wissen, es gibt immer einen öffentlichen Auftraggeber hier im Land, und der führt seine Investitionen stetig und stabil durch, egal, wie gerade die Großwetterlage ist.
Bei der Investitionsaussprache oder bei der Aussprache zu diesem Thema vor vier Wochen hieß es hier im Saal noch, na ja, das ist eigentlich alles gar kein Problem und wir brauchen darüber gar nicht zu reden. Insofern ist es schon, glaube ich, sinnvoll und wichtig, dass das heute etwas klargestellt wurde. Alle Fraktionen hier im Landtag sehen die Bedeutung der Investitionen für die Zukunft unseres Landes, denn nur, wenn wir investieren, sind wir auch in der Lage, in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben für unsere Wirtschaft, damit gute Arbeitsplätze zu haben, gute Einkommen zu generieren. Wenn wir jetzt bei den Investitionen sparen würden, dann sägen wir tatsächlich den Ast ab, auf dem wir alle sitzen. Das ist also aus meiner Sicht der allerwichtigste Punkt und glücklicherweise ist der in der Beschlussempfehlung drin.
Ein zweiter, ebenfalls sehr wichtiger Punkt, den der Landesrechnungshof auch angesprochen hatte, war das Thema des Finanzausgleiches. Es wurde gefordert, dass das weitverzweigte System der Transferleistungen an die Kommunen in das FAG-System einbezogen wird. Diese Forderung wurde übernommen in der Beschlussempfehlung, aus meiner Sicht auch sehr wichtig. Der Finanzausgleich ist das große Thema, was wir in den nächsten sechs Monaten beschließen müssen, worüber wir sprechen werden. Es ist ein schwieriges Thema, sehr kompliziert, verschiedene Richtungen sind dabei zu berücksichtigen. Wir haben arme Kommunen, wir haben aber auch reiche Kommunen. Da einen Ausgleich hinzubekommen, ist sehr schwer. Da müssen wir sicherlich alle sehr viel Kreativität und Intelligenz reinstecken.
Das dritte Thema, was mir auch sehr wichtig ist, was wir übernommen haben, ist das Thema der Einnahme- und Ausgabereste. Die sind in der Tat sehr hoch, etwa ein Achtel des Haushaltes. Da muss man zumindest, und so ist es auch in unserer Beschlussempfehlung drin, versuchen, diese Investitionsreste zu verringern, das heißt, das Investitionsgeschehen – da schließt sich so ein bisschen der Kreis – zu verstetigen, zügig abzuwickeln.
So, und dann möchte ich noch von den vielen, vielen Punkten, die wir drin haben, einen Punkt herausgreifen, der mir auch ganz besonders am Herzen liegt und über den wir gleich noch mal sprechen werden, nämlich über das Lückenschlussprogramm des Radwegebaus.
Das ist tatsächlich ein großes Thema, also jedenfalls für mich. Ich wohne auf der Insel Rügen, wir haben viele Fahrradwege und immer noch viele Lücken. In den Sommermonaten ist es teilweise wirklich sehr gefährlich, dort Fahrrad zu fahren. Man sieht dann immer die Familien mit den kleinen Kindern, mit den kleinen Minifahrrädern, und mit einem Mal ist der Fahrradweg zu Ende und sie landen auf einer ganz stark befahrenen Hauptverkehrsstraße. Das kann man eigentlich mittlerweile niemandem mehr erklären – den Einheimischen nicht, auch den Urlaubern nicht –, warum nach so vielen Jahren immer noch diese Lücken existieren. Deswegen meine ganz dringende Bitte an die Landesregierung, das Lückenschlussprogramm weiterzuführen, zu intensivieren und dafür zu sorgen, dass wir kurzfristig, wenigstens an den wichtigsten Stellen, diese Lücken schließen.
Auch ich schließe mich dem Dank an den Landesrechnungshof und an das Sekretariat des Finanzausschusses an. – Vielen Dank.
Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2895, einer Entschließung zuzustimmen sowie die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2958 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2958 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2958 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung aller Fraktionen des Hauses einstimmig angenommen.