Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich beginne, zum Thema zu sprechen, möchte ich zu meinen Vorrednern kurz zwei, drei Bemerkungen machen.
Herr Minister, Sie haben hier bedauert, dass der Zeitverlauf sich jetzt so ein bisschen in die Länge streckt. Aber es ist ja so, wenn das Ergebnis hinterher passt, dann ist es gut, wenn das ein bisschen mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als wenn man das zu schnell betrieben hat. Von daher denke ich, bei diesem Regelwerk ist dieser Zeitaufwand angemessen, sodass wir zusehen, dass wir flott durch die Landtagsberatung kommen, natürlich mit allen Formalitäten, die dabei einzuhalten sind.
Herr Dr. Jess, Sie sagten eben, die Einführung der Doppik kam zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt, weil sie gemeinsam mit der Kreisstrukturreform stattgefunden hat. Das fanden wir damals auch alle, aber das hatte seinen Grund. Wir hatten das Gerichtsurteil zum ersten Versuch der Kreisstrukturreform, sodass es in der Tat ein Kraftakt für die kommunale Ebene war, mit beidem gleichzeitig konfrontiert zu werden.
Was nun die Einführung der Doppik angeht, möchte ich nicht ins Detail gehen, das hat der Minister eben schon ausführlich getan. Wir werden das in den Ausschussberatungen und in der Zweiten Lesung noch mal ausführlich tun. Ich möchte aber noch mal den Rahmen ein bisschen abstecken, weil ebenfalls gesagt wurde, die kommunale Ebene hat es gewünscht, aber dann hört man gerade von dieser, ja, aber nicht so.
Wenn man noch mal zurückblickt in das Jahr 2003, da hat die Innenministerkonferenz auf Bundesebene beschlossen, die kommunale Haushaltsführung umzustellen, entweder auf Doppik oder aber auf die erweiterte Kameralistik. Das war ein anderes Modell. Die meisten Bundesländer haben sich auf ein einziges Modell verständigt. Es gibt einige ganz wenige Ausnahmen, die haben es ihrer kommunalen Ebene überlassen, ob sie zukünftig die Doppik oder die erweiterte Kameralistik anwenden. Wir haben hier die Doppik eingeführt, und wenn ich mich erinnere, war das ausdrücklich der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände an dieser Stelle.
In Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Einführung der Doppik das, damals hieß es, „Gemeinschaftsprojekt Neues Kommunales Haushaltsrecht und Rechnungswesen“ im Jahre 2005 gegründet. Die Träger des Projekts waren das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie beide kommunalen Spitzenverbände. Zunächst war betont worden, dass das Ziel der kommunalen Doppik die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens und die Darstellung des Ressourcenverbrauchs in den Gemeinden und Landkreisen ist. Warum ist das so wichtig? Auch das wurde bereits gesagt, und zwar, damit gewährleistet wird, dass die Verantwortlichen vor Ort eine realistische Bewertung der jeweiligen tatsächlichen haushaltswirtschaftlichen Lage ihrer Kommune überhaupt treffen können.
Dieses Gemeinschaftsprojekt hat mit Kern- und Unterarbeitsgruppen die Einführung der Doppik in MecklenburgVorpommerns Amtsstuben und kommunalen Vertretungen gründlich vorbereitet und so konnten, Herr Dr. Jess, 2008, am 01.01.2008, die ersten Frühstarter loslegen. Nicht 2006, wie Sie sagten.
Seit dem 1. Januar 2012 haben nun alle Kommunen und Landkreise ihre Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik aufzustellen. Vielleicht war die Vorbereitung etwas zu gründlich und umfangreich, vielleicht die gesetzlichen Regelungen zu sperrig oder ausufernd, jedenfalls ergaben sich im Laufe der Zeit aus den mittlerweile vorhandenen Praxiserfahrungen doch mehr als nur marginale Anpassungsbedarfe. Schon 2016 wurden die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und die zugehörige Verwaltungsvorschrift umfangreich geändert. Das reichte jedoch insbesondere für die ehrenamtlich tätigen kommunalen Anwenderinnen und Anwender, die Kreistags- und Gemeindevertretungsmitglieder nicht aus.
So sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun zahlreiche weitere Erleichterungen geplant für die Haushaltsplanung, den Vollzug und den Jahresabschluss für Gemeinden, Ämter, Landkreise und natürlich auch die Zweckverbände. Standards werden gesenkt und Verwaltungsabläufe vereinfacht. Die Transparenz der Doppik wird verbessert, damit die ehrenamtlichen Gemeindevertretungs- und Kreistagsmitglieder, aber auch die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner in den Gemeinden und Landkreisen sich im Kommunalhaushalt zurechtfinden und in Bezug auf den Mandatsträger ihre Steuerungsfunktionen ausüben können. Dem dient ebenso, dass der Umfang der Unterlagen zu den Jahres- und Gesamtabschlüssen deutlich reduziert wird.
Im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfs waren wieder die kommunalen Spitzenverbände und weitere Kenner der Materie einbezogen und sind dem Vernehmen nach mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Weiteren Vorschlägen, die sich im parlamentarischen Verfahren ergeben, sehen wir sehr gespannt entgegen und werden sie natürlich ausführlich prüfen und würdigen. Uns ist es besonders wichtig, dass unsere neu gewählten Gemeindevertreter/-innen und Kreistagsmitglieder in dem für sie ersten Haushaltsjahr dann unter vereinfachten Bedingungen ihren Haushalt aufstellen können. Das soll mit diesem Gesetz gewährleistet werden.
Die Beratungen finden federführend im Innenausschuss und im Finanzausschuss statt. Ich bin gespannt auf diese Beratungen und bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was verspricht das Doppik-Erleichterungsgesetz den Gemeinden und Ämtern im Land? Ja, vieles soll einfacher werden, das sagt der Name schon. Die Gemeinden sollen in ihrer Selbstverwaltung gestärkt werden, Entscheidungsspielräume sollen größer werden und Verwaltungsaufwand soll spürbar abgebaut werden. Das ist auch dringend nötig, nicht nur im Hinblick auf die Doppik.
Was sind nun die wichtigsten Punkte? Ein Gesamtabschluss soll in Zukunft nur noch für die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte des Landes verpflichtend sein. Das sind sechs Städte des Landes. Alle anderen, die bisher ebenfalls unter diese Regelung fielen – jene, die mindestens einen Eigenbetrieb oder ein städtebauliches Sondervermögen oder ein Unternehmen in Privatrechtsform führen –, sollen ein Wahlrecht bekommen. Sie können auch einen Beteiligungsbericht erstellen, der deutlich weniger aufwendig ist. Das ist zunächst ein guter Vorschlag, denn ein Gesamtabschluss ist nur mit sehr viel Aufwand zu erstellen. Das lässt sich auch an den noch nicht vorliegenden Gesamtabschlüssen ablesen.
Die Frist für die Erstellung war bereits 2015 einmal auf das Jahr 2019 verschoben worden. Wir haben gerade den Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes zur Beratung in den Ausschüssen. Zum wiederholten Male wurde im letzten Bericht darauf hingewiesen, dass die Kommunen bei den Jahresabschlüssen erheblich hinterherhinken. Jahresabschlüsse sind aber die Voraussetzung für Gesamtabschlüsse. Nun zeigt sich erneut, dass die Frist 2019 nicht zu halten sein wird: zu aufwendig, zu kompliziert. Da sind die Erleichterungen und die Verschiebung auf 2024 bei den Kommunen natürlich sehr willkommen.
Meine Damen und Herren, schauen wir mal weiter. Ich war erst in der letzten Woche zu Besuch in einem Amt im Landkreis Rostock. Auch dort habe ich nachgefragt, wie der vorliegende Gesetzentwurf vonseiten der Verwaltung eingeschätzt werde. „Gut so weit“ war die Antwort. Besonders hervorgehoben wurde, dass die Stellenpläne nicht mehr genehmigt werden müssen und dass die positiven Salden zum Ende 2011 beziehungsweise zu Beginn 2012 zukünftig als Entnahmebetrag zum Haushaltsausgleich genutzt werden können. Das habe man im Übrigen nie verstanden, dass dieser Betrag nicht zum Ausgleich des Haushaltes herangezogen werden könne. Ob das allerdings tatsächlich das Allheilmittel für Kommunen ist, bleibt abzuwarten. Die Landesregierung verspricht sich dadurch, dass zahlreiche Gemeinden, die bisher nur den Ergebnishaushalt ausgleichen konnten, nun auch den Gesamthaushalt ausgleichen können. Wir werden in den Haushaltsberatungen dieser Frage noch einmal näher nachgehen.
Eine weitere Neuerung soll die Aufhebung der Verpflichtung des Ausgleichs des Ergebnishaushaltes und des Überschuldungsverbots für Ämter sein. Bei nur kurzzeitigen Haushaltsproblemen soll die Pflicht nicht mehr bestehen, dass die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept erstellt. Das ist auch gut so.
Meine Damen und Herren, zwei Dinge möchte ich im Ausblick auf die nun kommenden Beratungen in den Ausschüssen gern noch anmerken. Das Gesetz verspricht viele Erleichterungen für die Kämmerer. Die haben unter der Einführung der Doppik am meisten zu leiden gehabt. Ihnen ist es zu verdanken, dass die Haushalte in den Kommunen weiter in einer ordentlichen Qualität aufgestellt wurden und werden. Für viele ehrenamtliche Gemeindevertreter ist allerdings der doppische Haushalt auch heute noch ein Buch mit sieben Siegeln. Das Gesetz darf nun aber nicht dazu dienen, bei den Kämmerern eventuell Einsparpotenzial in Sachen Personal zu begründen. Das wäre genau das falsche Signal.
Stattdessen brauchen wir mehr gut qualifiziertes Personal für eine starke Verwaltung. Ich hoffe natürlich, dass das Aufstellen der noch schuldigen Haushaltsabschlüsse der Kommunen nun vielleicht auch etwas zügiger vorangeht.
Eines hat uns die Kämmerin des Amtes noch auf den Weg gegeben, die wir in der letzten Woche besucht haben. Sie hat dabei sicherlich auch für alle anderen Kämmerer gesprochen. Sie sagte, es wäre wichtig, dass verlässliche Zahlen und Regelungen, so schnell es geht, an die Ämter gehen. Im Sommer beginnen viele, die Haushalte der Gemeinden vorzubereiten, und bis dahin muss klar sein, was nun gelten soll. Ansonsten ist zu befürchten, dass Arbeit doppelt gemacht werden muss, und das gilt es auf jeden Fall zu vermeiden. Wir werden auch dies in den Beratungen im Ausschuss im Auge behalten.
Meine Damen und Herren, ob Vertreter der Kommunalverwaltung, der Kommunalparlamente oder sachkundige und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, über das doppische Gemeindehaushaltsrecht wurde und wird viel geschimpft. Ich kenne die stets wiederkehrenden Debatten und ich will dies hier an dieser Stelle auch gar nicht bewerten. Aber nun arbeiten wir mit der Doppik und ein Zurück macht keinen Sinn. Dass der Ressourceneinsatz für die kommunalen Aufgaben realistisch dargestellt werden kann und dass aufgezeigt wird, ob eine Kommune den Substanzerhalt ihres Vermögens tatsächlich gewährleisten kann, das sind schon Vorzüge gegenüber der Kameralistik, an die wir uns mittlerweile schon gewöhnt haben und die wir zu schätzen wissen. Was die Vereinfachung bei der Doppik betrifft, werden sicher nicht alle Wünsche erfüllt. Es wird sich zeigen, ob künftig der Haushalt einer kleinen Gemeinde immer noch dicker ist als der des Sozialministers, so, wie es Herr Thomas Deiters vom Städte- und Gemeindetag einmal feststellte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Danke erst mal dem Innenminister für die umfangreiche Einbringung. Er ist da, glaube ich, auf alles eingegangen. Das Thema Doppik spielt in vielen, vielen Gesprächen, die wir mit der kommunalen Ebene führen, immer wieder eine große Rolle. Wir sind deshalb sehr froh, dass dieses Gesetz jetzt kommt und dass es auch einige Erleichterungen verspricht. Wir sind ebenso offen dafür, wenn die kommunale Ebene mit konstruktiven Vorschlägen auf uns zukommt für weitere Erleichterungen. Wir werden uns dem nicht verschließen als CDU-Fraktion.
Wir freuen uns auf die Gespräche in den Ausschüssen und stimmen natürlich für die Überweisung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ob ich es jetzt ganz so kurz und knackig hinkriege wie Herr Liskow, weiß ich nicht, aber auch unsere Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. Wir freuen uns auf die Beratungen in den beiden Ausschüssen, um dann ins Detail zu gehen. Auf die Details möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich ziehe nur zwei Punkte vor die Klammer.
Sie wissen, nach HGB – und das ist ein Gesetzeswerk, was schon weit über 100 Jahre alt ist – Paragraf 264 müssen die Kapitalgesellschaften Jahresabschlüsse aufstellen, eine Bilanz aufstellen mit Aktiva und Passiva, und zwar, die großen und mittleren bis zum 31. März des Folgejahres, wenn der 31.12. der Bilanzstichtag ist. Bei den kleinen Kapitalgesellschaften besteht ein Zeitraum bis zum 13.06. Das heißt, innerhalb von drei Monaten oder innerhalb von sechs Monaten hat der Jahresabschluss vorzuliegen. Und nach der Maßgeblichkeit ist das auch die Grundlage für die Steuerbilanz, für die Steuererklärungen. Wir alle wissen das, wenn Termine nicht eingehalten werden, dann schlägt der Staat, der Fiskus ebenfalls unerbittlich zu und verlangt, dass das vorgelegt wird.
Ich denke, wir dürfen nicht länger mit zweierlei Maß messen. Herr Dr. Jess hat ausführlich darauf hingewiesen und ebenso einige andere, auch Herr Caffier selbst, viele Jahresabschlüsse liegen nicht pünktlich vor. Die kreisangehörigen Städte zum Beispiel haben zum 30. Juni 2018, das war der Stichtag, der im Bericht des Landesrechnungshofes Grundlage war, da können wir leider sehen, dass im Landkreis Vorpommern-Rügen nur 8 Prozent der Gemeinden es geschafft haben, den Abschluss von 2016 überhaupt aufzustellen, 16 Prozent 2015, 34 Prozent vom Jahr 2014. Also man geht vier Jahre zurück. Nur ein Drittel der Gemeinden hat es geschafft, den Haushalt aufzustellen. Das sind unhaltbare Zustände.
Und, Frau Tegtmeier, da muss ich tatsächlich sagen, wenn Sie so ein bisschen den Eindruck erwecken, gut Ding will Weile haben und es ist besser, es dauert ein bisschen länger, dafür wird es dann auch gut, kann ich dem nicht ganz zustimmen,
sondern das ist aus meiner Sicht wirklich schon entschieden zu lange. Wir können, wie gesagt, nicht von den privaten Unternehmern erwarten, dass sie alle Hebel in Bewegung setzen, um ihre Abschlüsse aufzustellen, und die Kommunen, die öffentliche Hand, hängt dann einen so langen Zeitraum hinterher.
Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass wir jetzt dieses DoppikErleichterungsgesetz vorliegen haben. Wir werden dadurch schneller werden in den Kommunen, das ist ganz sicher so, und deswegen begrüßen wir das vom Grundsatz her. Ich kann nur sagen, dieses Gesetz ist überfällig und sollte dann in der Tat, Frau Rösler, doch dazu führen, dass wir auch Bürokratie abbauen. Das heißt nicht, dass wir Personal freisetzen können, aber Bürokratie abbauen, ist eigentlich das Gebot der Stunde. Das werden wir in den nächsten 10/15 Jahren immer wieder zu hören bekommen, denn wir haben die Ressourcen einfach nicht mehr, um eine unnötige Bürokratie am Leben zu erhalten. – Danke.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3222 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird fortgesetzt um 12.15 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/3235, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Wahlrecht neu regeln – Benachteiligung von Behinderten beenden, auf Drucksache 7/3248, und auch in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Demokratie barrierefreier machen, auf Drucksache 7/3244.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/3235 –
Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Wahlrecht neu regeln – Benachteiligung von Behinderten beenden – Drucksache 7/3248 –