Wenn wir hier den Ehrenamtlern unter die Arme greifen wollen, ist das nur recht und billig. Es liegt sogar in unserer Pflicht, diesem wichtigen Baustein unserer Gesellschaft das nötige Rüstzeug mitzugeben. Und damit sind wir beim vorliegenden Antrag, meine Damen und Herren von SPD und CDU. Ihr Antrag sagt viel Richtiges, aber leider nichts Konkretes. Sie wollen eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften. Das haben wir, das steht im Grundgesetz Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Es ist die Aufgabe der von Ihnen getragenen Landesregierung, dieses Grundrecht auch durchzusetzen.
Weiterhin wollen Sie eine unbürokratische Kontaktaufnahme mit den Finanzämtern. Auch das haben wir, das weiß ich aus eigener Erfahrung. In den Behörden sitzen freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die natürlich daran interessiert sind, dass Steuerfälle problem- und konfliktfrei abgeschlossen werden.
Meine Damen und Herren von SPD und CDU, ich frage Sie ernsthaft, warum wir hier über Selbstverständlichkeiten debattieren. Wo bleiben die Punkte, die Sie wirklich verbessern wollen? Wollen Sie vielleicht eine Kampagne starten „Das Finanzamt – Ihr Freund und Helfer“? Wollen Sie die Sachbearbeiter von ihren Kernaufgaben abziehen? Mit Blick auf die Arbeitsbelastung frage ich lieber: Wollen Sie neue Stellen schaffen?
Und was passiert im Ernstfall? Einem Verein wird trotz der umfassenden Aufklärung die Gemeinnützigkeit aberkannt, vielleicht sogar rückwirkend. Da ist Streit vorprogrammiert. Wollen Sie dann alle Schuld von sich schieben? Tja, dann sind all Ihre wohlwollenden Worte im Antrag nichts anderes als heiße Luft.
Meine Damen und Herren, der Inhalt Ihres Antrages spricht Selbstverständliches an. Wenn Sie sich von SPD und CDU genötigt fühlen, die Landesregierung weiter zu ihren grundsätzlichen Aufgaben zu animieren, verschließen wir uns dem selbstverständlich nicht. Die AfDFraktion stimmt Ihrer Vorlage zu und freut sich auf die Auswertung Mitte des Jahres im Finanzausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mehrheit der Bundesbürger ist Mitglied in zumindest einem Verein. Der Zweck des Vereins besteht in der Verfolgung ideeller, nicht wirtschaftlicher Zwecke. Hierbei gibt es ein breites Spektrum von zum Beispiel wissenschaftlichen, politischen und sportlichen Vereinen. Der Vereinszweck des ideellen Vereins kann durch wirtschaftliche Tätigkeit unterstützt werden, und zwar zum Beispiel durch Erhebung von Beiträgen, Veranstaltungen und Spenden.
In Deutschland gibt es circa 600.000 Vereine, so zumindest meine Zahl, und nahezu 45 Prozent der Bevölkerung ist in einem Verein verankert. Vereine streben in der Regel die Anerkennung der Gemeinnützigkeit an. Die
Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit fallen nicht unter das Vereinsrecht, sondern „Gemeinnützigkeit“ ist ein Begriff des Steuerrechts. Entscheidungsgrundlage des Finanzamtes für die Steuerfreistellung ist die Abgabenordnung, in der das Einmaleins der Gemeinnützigkeit festgehalten ist. Die Bestimmungen der Abgabenordnung allerdings setzten bei den Zielen beziehungsweise Zwecken des Vereins an. Steuerbefreiung erhalten in der Regel solche Vereine, deren Zweck entweder als gemeinnützig, mildtätig oder aber auch kirchlich zu charakterisieren ist.
Vereine setzen nicht grundlos auf eine Gemeinnützigkeit. Das wurde schon mehrfach angesprochen. Wer ihnen Geld spendet, kann diese Ausgaben von der Einkommenssteuer absetzen, und zahlt damit entsprechend weniger davon. Häufig kommen zum Jahresabschluss verschiedene Fälle in die Öffentlichkeit, wie auch in diesem Fall, wonach einzelnen Vereinen der Gemeinnützigkeitsstatus vom Finanzamt aberkannt wurde oder drohte, aberkannt zu werden. Häufiger Grund waren Satzungsfehler. Steuerrechtsänderungen wurden von den Vereinen nicht berücksichtigt. Darüber hinaus wurde beklagt, dass die Finanzämter zum Status der Gemeinnützigkeit unterschiedlich entschieden.
Deshalb haben wir diesen Antrag unterstützt und dringen darauf, dass die geltenden Rechtsvorschriften einheitlich von allen Finanzämtern im Land angewendet werden. Das ist, so glaube ich, recht einfach dadurch zu erreichen, dass eine entsprechende Handreichung durch das Finanzministerium an alle Finanzämter ergeht.
Als zweiten Ansatz möchten wir, dass die Finanzämter weiterhin verstärkt beratend tätig werden. Wir möchten, dass der Dienstleistungsgedanke der Steuerbehörden weiter verinnerlicht wird. Das Finanzministerium hat im Steuerportal ein aktualisiertes Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht eingestellt. Hier können sich die Vorstände aller Vereine immer mit dem aktuellen Vereinsrecht vertraut machen. Mit dem Antrag möchten wir keine allgemeine Kritik an der Arbeit der Steuerbehörden äußern, wir wollen einfach nur noch einmal ganz deutlich machen und darauf hinweisen, dass es offenbar immer wieder diese Einzelfälle gibt.
Die Entscheidung des Finanzamtes soll natürlich mit Augenmaß getroffen werden. Bei Missbrauchsfällen und groben Verstößen gegen die geltenden Vorschriften, zum Beispiel bei persönlicher Bereicherung, muss auch die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus konsequent verfolgt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Mecklenburg-Vorpommerns viele Seminare zu Rechtsfragen, Satzungsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht anbietet. 2016 wurden beispielsweise Seminare zu Zivil- und Steuerrecht bei gemeinnützigen Organisationen oder Vereinsfinanzen, Steuern und Haushaltsplanungen durchgeführt. Vielleicht muss dieses auch noch deutlicher kommuniziert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die gesellschaftliche Teilhabe sind Begegnungen und Austausch mit anderen Menschen eine wichtige Voraussetzung. Die Koalition setzt sich für eine ausreichende Anzahl von erreichbaren Begegnungsangeboten ein, die mit anderen
sozialen Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten. Die Koalitionspartner werden die regionalen Ehrenamtsnetzwerke, die alljährlichen Ehrenamtsmessen sowie die Mitmachzentralen evaluieren. Insbesondere in den ländlichen Gestaltungsräumen können auch Multifunktionshäuser wichtige Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge sein und sollen entsprechend gefördert werden. Hier spielen Vereine eine sehr große Rolle.
Das Ehrenamt ist für unsere Gesellschaft einfach unverzichtbar. Eine besondere Unterstützung brauchen die Bereiche des Ehrenamtes, die über keine eigene hauptamtliche Organisation verfügen. Dafür wird die Koalition auch weiterhin auf die Ehrenamtsstiftung setzen, die für sie notwendigen Mittel bereitstellen und so auch die Vereinsvielfalt unterstützen und weiterentwickeln. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und darf um Zustimmung zu unserem Antrag bitten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion und ich waren schon etwas überrascht, als wir den Antrag der CDU und SPD in der Hand hielten.
Sind Sie etwa aufgewacht? Wer hätte das gedacht?! Sie wollen ein Zeichen setzen, heißt es in Ihren Ankündigungen. Etwas spät, sagen wir, denn die ersten Schäden sind bereits eingetreten.
Wie Anfang Dezember aus der Presse zu entnehmen war, haben erste Vereine den Kampf mit dem Finanzamt um ihren Gemeinnützigkeitsstatus aufgeben.
Ich erinnere mich noch gut daran, als meine Fraktion bereits vor einem Jahr das Thema ins Parlament holte. Etliche Vereine machten schon damals ihrem Unmut Luft. Wir stellten eine Kleine Anfrage dazu, setzten die Problematik auf die Tagesordnung des Finanzausschusses und diskutierten über die Sorgen der betroffenen Vereine dann im Ausschuss.
Kollege Liskow war nach meiner Erinnerung auch dabei, allerdings eher kleinlaut und nicht so fordernd wie heute.
Die beschwichtigende Reaktion damals von Koalition und Landesregierung habe ich nicht vergessen. Um Ihr Gedächtnis etwas aufzufrischen, lassen Sie mich kurz zurückblicken: Bereits am 4. Januar 2016 hatte mein Kolle
ge Peter Ritter eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. In der Antwort hieß es damals, Zitat: „Der Landesregierung sind vereinzelte Presseberichte bekannt, in denen die Finanzämter die Gemeinnützigkeit bei Vereinen … ,aberkannt‘ haben oder dies zumindest prüfen.“
„Dennoch kann derzeit nicht von einer generell vermehrten Aktivität der Finanzämter in diese Richtung ausgegangen werden.“ Zitatende. Negative Auswirkungen auf die Vereinslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt habe man nicht gesehen und auch nicht befürchtet. Mit dieser Antwort wurden wir abgespeist.
Nun also doch der Sinneswandel. Was ist seitdem passiert? Ich schiebe es mal in die Rubrik „Links wirkt!“.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Wolfgang Waldmüller, CDU – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)
Völlig klar, nachdem wir bereits vor einem Jahr zu dem Thema aktiv geworden sind, werden wir den jetzt vorliegenden Antrag gern unterstützen, auch wenn er etwas unkonkret daherkommt.
Lassen Sie mich noch einmal an die besagte Finanzausschusssitzung vom 14. Januar 2016 erinnern. Damals hieß es auch auf dieser Sitzung seitens der Landesregierung, es gäbe kein Problem. Frau Polzin sprach damals von absoluten Einzelfällen, in denen berechtigte Prüfungen angestellt worden sind, weil Vereine bestimmte Voraussetzungen für den Gemeinnützigkeitsstatus nicht erfüllt hätten. In Einzelfällen habe dies auch zu entsprechenden Folgen geführt. Nix Großes also. Das Finanzministerium berichtete weiter, es sei allerhöchstens zu gefühlter ungerechter Behandlung einzelner Vereine gekommen.
Die Finanzämter hätten ihr Prüfverhalten auch nicht geändert und das erforderliche Augenmaß sei bei allen Finanzämtern des Landes gewahrt. Kein Problem also.
Der jetzige Parlamentarische Staatssekretär Patrick Dahlemann hielt die Diskussion zwar für sinnvoll, aber nur, weil sie einer konstruktiven Ausräumung von im Raum stehenden Vorwürfen dienlich war.
Und nun dieser Antrag. Sie sagen es selbst: Es gibt durchaus Probleme und berechtigte Verärgerungen, nicht überall, aber offenbar in bestimmten Regionen. Gut, dass Sie das erkannt haben, meine Damen und Herren!
Nun habe ich noch eine Nachfrage zum Antrag. Wie stellen Sie sich die Umsetzung vor? Die Landesregierung soll „eine landesweit einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften … bei der Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus … sichern“. Dafür soll sie geeignete Maßnahmen ergreifen. Haben Sie eine vage Vorstellung von
den erforderlichen Maßnahmen? Ich frage dies vor dem Hintergrund der Antwort auf die schon angesprochene Kleine Anfrage, denn vor einem Jahr hat die Landesregierung noch die Auffassung vertreten, dass die Prüfung des Gemeinnützigkeitsstatus nicht im Ermessen der Finanzämter liegt und auch für die Landesregierung kein Handlungsspielraum bestehe.
Das klingt heute ganz anders. Paragraf 52 Absatz 2 der Abgabenordnung enthält die Auflistung der Zwecke, die steuerbegünstigt sind. Davon könne beziehungsweise dürfe niemand abweichen, so hieß es bislang. Die Landesregierung sah bis heute keinen gesetzlichen Änderungsbedarf. Ja, was denn nun? Ist die Abgabenordnung nun Auslegungssache oder nicht? Liegt da der Knackpunkt? Irrte die Landesregierung mit ihrer Aussage von vor einem Jahr oder hat sie gar wahrheitswidrig geantwortet?
(Beate Schlupp, CDU: Man kann das auch durch Zu- wendungsrichtlinien vereinheitlichen, Frau Rösler!)