Protokoll der Sitzung vom 19.06.2019

Herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns als Landtag die Neuausfertigung des SOG vorgelegt, 279 Seiten, und das ist schon mal ein ordentlicher Brocken. Aber das zeigt auch die immense Wichtigkeit dieses Gesetzes und vor allen Dingen dieses Gesetzes für die Polizisten im Land. Dies ist ihr Handwerkszeug, damit gehen die Beamten Tag für Tag um und wenden es an.

279 Seiten Neuausfertigung, das beeindruckt erst mal und macht natürlich auch skeptisch hinsichtlich neuer Formulierungen. Insoweit gibt es bereits ein paar kritische Rückmeldungen, die im vorgelegten Gesetzentwurf fast schon den Untergang des Abendlandes befürchten. Ich kann dem schon mal vorwegnehmen, dass ich das ganz und gar nicht so sehe, aber dazu später mehr, erst einmal zum Grund der erneuten Überarbeitung des SOG.

Die Datenschutz-Grundverordnung hat uns in den letzten Monaten mehrfach beschäftigt und auch hier im Bereich der Polizei spielt sie natürlich eine außerordentlich große Rolle, denn Polizisten gehen mit Menschen um und dann gehen sie natürlich auch mit Daten um. Sie gehen auch vielfach in höchstpersönliche Rechtsbereiche, sei es für Ermittlungen oder weil sie zur Hilfe gerufen werden zur Gefahrenabwehr. Es ist deshalb sehr wichtig, gerade in diesem Gesetz ganz genau aufzuführen, was Polizisten genau dürfen, wo sie vorher eine Zustimmung eines Richters benötigen oder wen sie wann über Ermittlungen zu informieren haben. Wir alle wollen eine starke Polizei, eine Polizei, die uns schützt. Dazu müssen die Beamten ganz genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Genau um dieses klarzustellen, brauchen wir ein gutes SOG.

Das Gesetz, so, wie es bereits vor Ihnen liegt, räumt den Polizisten keine unverhältnismäßigen Eingriffsrechte ein. Die Bevölkerung möchte durch die Polizei geschützt werden und sie möchte, dass die Polizisten die rechtlichen Möglichkeiten erhalten, um sie auch in Zukunft wirkungsvoll schützen zu können. Deshalb müssen wir auch unser Polizeigesetz an die Terrorismusgefahr anpassen und der Polizei in diesem Bereich entsprechende Handlungsmöglichkeiten geben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Die Sicherheitslage in Europa hat sich in den letzten Jahren dramatisch gewandelt, das mussten auch wir in Deutschland schon schmerzlich feststellen, auch wenn unsere Polizei- und Verfassungsschutzbehörden in den letzten Jahren in dem Bereich wirklich hervorragende Arbeit geleistet haben. Aber auch durch den religiösen Terrorismus ist jeder einzelne Bürger in unserem Land leider bedroht. Es geht ihnen dabei darum, möglichst viel Schrecken zu verbreiten und Angst zu schüren. Die Be

völkerung baut in dem Fall auf die Polizei, und das tut sie zu Recht. Deshalb ist es auch ein wesentlicher Punkt der Änderung im SOG. So werden die Normen an die bundesweiten Regelungen angepasst, damit auch in Mecklenburg-Vorpommern diese Normen angewendet werden können und die Menschen genauso geschützt werden können wie in Pritzwalk oder Neu-Isenburg.

Und dann gibt es den technischen Fortschritt, auch dort müssen wir mithalten können: Smartphones, Tablets, Kryptowährungen, Ransomware-Angriffe über die RemoteDesktop-Protocol-Schnittstelle oder – auch schön – das sogenannte Krypto-Mining, der neue Hype im Bereich der Cyberkriminalität. Um Kryptowährungen zu generieren, bedarf es Rechnerleistungen. Dieses kann aufgrund der Strom- und Anschaffungskosten von Geräten schnell unwirtschaftlich werden, also bedient sich der Kriminelle fremder Geräte, und damit meine ich nicht nur Rechner. Heutzutage sind im Internet alle Geräte mit Internetzugang potenzielle Angriffsziele fürs Krypto-Mining. Drucker, Router, Fernseher, sogar Kühlschränke mit Internetanschluss können gekapert werden und laufen quasi im Hintergrund für den Kriminellen und generieren für diesen Cyberwährung, während der Normalbürger die Stromkosten zahlen darf. Das klingt jetzt total nach Sciencefiction und total abgefahren, ist aber Realität. Aber auch auf so etwas muss die Polizei reagieren können. Genau deshalb müssen wir auch in den Bereichen Internetkriminalität, Onlinedurchsuchungen und so weiter immer mit den Entwicklungen mitgehen.

Jetzt haben sich in Mecklenburg-Vorpommern schon Bündnisse gegen den Gesetzentwurf gegründet. Wir haben eben schon ausführlich darüber gehört.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Musiker warnen vor dem SOG, beschwören massive Ausweitungen der Befugnisse herauf. Diese Stimmen nehme ich natürlich ernst und ich habe mir die Forderungen auch ganz genau angeschaut. Auch wir haben in unserer Fraktion am Sonntag zum Tag des offenen Landtages intensiv mit Anhängern der Bewegung gesprochen. Ich habe das bisherige SOG mit dem neuen SOG und den Forderungen verglichen und ich habe da eine Menge an Missverständnissen für mich wahrgenommen.

Ein Beispiel ist für mich die Forderung, und jetzt zitiere ich aus dem Flyer des Bündnisses: „Keine Gleichstellung von Kontaktpersonen und Zielpersonen“. In diesem Zusammenhang wird die Angst geäußert, dass das persönliche Umfeld einer Zielperson überwacht werden würde und Unschuldige wie Arbeitskollegen ins Visier der Polizei geraten könnten. Der jetzige Gesetzentwurf macht in dem Bezug aber genaue Vorgaben. Es dürfen keine flüchtigen, zufälligen Kontakte sein und es muss natürlich Anhaltspunkte geben, die bei der Zielperson auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung oder auf eine terroristische Straftat hinweisen, und es bedarf konkreter Anhaltspunkte, dass der Kontakt einen Bezug zum Ermittlungsziel hat. Das steht jetzt so konkret bei uns im Gesetz. Und wer hat uns das vorgeschrieben? Das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahre 2016.

Es gibt hier keine Ausweitungen. Im Gegenteil, durch das Gerichtsurteil erfährt diese Norm zum bisherigen Gesetz sogar eine nicht unerhebliche Beschränkung. Bisher war die Regelung viel offener formuliert, und zwar bedurfte es nur einer „Verbindung zur Zielperson“. Wie diese ausge

sehen hatte, das war komplett offen. Dies wird jetzt geregelt und ganz genau definiert und beschränkt. Nicht „Ausweitung“, „Beschränkung“ ist hier das Wort, das greift. Erfüllten wir also die Forderungen des Bündnisses und beließen wir es bei der alten Regelung, würden wir erstens die Regelung wieder komplett offen gestalten und mit dem entsprechenden Auslegungsradius für die Polizei und zweitens gegen das Urteil unseres Bundesverfassungsgerichtes verstoßen.

So ist es auch mit den weiteren Forderungen. Es gibt keine anlasslose Videoüberwachung, die hat es nie gegeben und die gibt es auch nicht mit dem Gesetzentwurf. Natürlich brauchen die Polizisten Anhaltspunkte für mögliche Straftaten und gerade bei der Videoüberwachung, natürlich. Da muss der Datenschützer eingeschaltet werden und der guckt dann drüber, und der gilt ja nun nicht als komplett unkritisch gegenüber der Polizei, wie wir wissen.

Jegliches Handeln der Polizei unterliegt der Überprüfung der Justiz. Die Forderung des Bündnisses nach einer unabhängigen und effektiven Kontrollinstanz der Polizei ist doch bereits durch unsere Gewaltenteilung erfüllt. Auch dort haben wir noch mal den Datenschützer, der bei jeglicher Datenerhebung im persönlichen Bereich eingeschaltet werden muss. Auch dieser hat von Amts wegen ein Auge auf die Polizei und kann deshalb die Angst vor der Beschränkung von Freiheitsrechten nicht, vielleicht aber auch noch nicht nachvollziehen.

Ich freue mich deshalb schon auf die Diskussion im Ausschuss, auf die Anhörung und die dort ausgetauschten Argumente selbstverständlich. Lassen Sie uns im Ausschuss über den Gesetzentwurf beraten! Meine Fraktion stimmt der Überweisung in den Ausschuss zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion Freie Wähler/BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen: „Die Sicherheit der Bevölkerung“ ist ein „Verfassungswert“, der „mit anderen hochwertigen Verfassungsgütern im gleichen Rang“ steht. Der Staat ist „verpflichtet“, „das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu schützen“. Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

So schreibt es das Bundesverfassungsgericht am 20. April 2016.

Das heute zu beratende Sicherheits- und Ordnungsgesetz regelt genau hierfür die Zuständigkeiten im Bereich der Gefahrenabwehr. Gefährdung zu reduzieren oder bestenfalls gänzlich zu vermeiden, ist von großer Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung. Deshalb ist es auch richtig, sich mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuerungen hier gründlich auseinanderzusetzen.

Angesichts des digitalen Zeitalters sollen Polizei und Ordnungsbehörden zeitgemäße Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten. Die Neuregelungen sehen etwa die

sogenannte Onlinedurchsuchung vor. Ich zitiere aus dem Entwurf: „Die Polizei darf durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in von der betroffenen Person genutzte informationstechnische Systeme eingreifen“. Zitatende. Sie erhält damit Zugriff auf Daten, die nicht Gegenstand einer Kommunikation sind. Alle gespeicherten Inhalte sowie das gesamte Nutzungsverhalten können überwacht werden. Es kann also etwa eine Festplatte kopiert werden oder es kann auch ein sogenannter Keylogger eingesetzt werden, der Tastatureingaben erfasst. Diese Überwachung darf aber nur bei Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben oder Freiheit angeordnet werden und sie muss richterlich vorher angeordnet werden.

Wir halten dies für eine folgerichtige Entscheidung. Sie stellt eine Anpassung an die stetig fortschreitende Digitalisierung dar. Man kann ja nicht ernsthaft sagen, früher wurden Daten auf Papier irgendwo hinterlegt und dann wurden die Papierordner beschlagnahmt und heute, bei der digitalen Hinterlegung, soll das nicht mehr möglich sein.

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf die sogenannte Quellentelekommunikationsüberwachung vor. Damit wird also die klassische Telekommunikationsüberwachung erweitert, denn die normale Telekommunikationsüberwachung ist eben nicht in der Lage, verschlüsselte Daten auszuwerten. Für die Abwehr von Gefahren ist es aber nötig, Kommunikationsinhalte auch vor der Verschlüsselung auswerten zu können. Die Daten, die mit der Quellen-TKÜ eingesehen werden können, unterscheiden sich eben nicht von jenen Daten, die durch eine konventionelle Telekommunikationsüberwachung erlangt werden. Somit stellt die im neuen Gesetzentwurf aufgenommene Quellentelekommunikationsüberwachung nur eine logische Erweiterung der bisherigen polizeilichen Befugnisse dar und sie unterstützt die Behörden bei der effektiven Gefahrenabwehr. Es ist ja eigentlich nicht nachvollziehbar, dass man bisher Telefonate hier abhören kann, wenn natürlich hinreichender Anlass dafür besteht, aber heutige Formen der Kommunikation wie WhatsAppProtokolle oder so was nicht mehr einsehen können soll.

Die Norm der Datenerhebung zur Erkennung von KfzKennzeichen wird im Gesetzentwurf erweitert. Hier soll laut Gesetzentwurf die Polizei technische Mittel einsetzen können, um Kfz-Kennzeichen zu erfassen. Das soll zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität dienen. Wir halten das prinzipiell für sinnvoll, da es natürlich dazu beitragen kann, die grenzüberschreitende Kriminalität zu reduzieren.

Umstritten ist und kritisiert wurde hier die Durchführung dieser Maßnahme, um den nicht erlaubten Aufenthalt in einem Raum zwischen der Bundesgrenze und der Bundesautobahn A 20 festzustellen. Hier wird die Frage zu klären sein, bis zu welchem räumlichen Ausmaß diese Maßnahme infrage kommt. Hier ist der Gesetzentwurf nach unserer Meinung noch unklar und lässt noch zu viel Spielraum zur freien Interpretation zu. Hier unter anderem sehen wir im Ausschuss noch Klärungsbedarf.

Insgesamt enthält die Gesetzesnovelle zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sinnvolle und folgerichtige Anpassungen für eine moderne und zeitgemäße Gefahrenabwehr in unserem Land. Es besteht allerdings einiger Beratungsbedarf. Das müssen wir in den Ausschüssen machen, dass sich dann mit den kritischen Stimmen zum Gesetzentwurf auseinanderge

setzt wird. Wir werden einer Überweisung in den Ausschuss natürlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Für die Fraktion der CDU hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verfolge jetzt nicht als Fachpolitiker diese Diskussion,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie wollten sich zu Wort melden.)

aber zumindest als hoch interessierter politisch denkender Mensch, der in der DDR aufgewachsen ist. Was mich besonders in den letzten Wochen sozusagen mehr als gestört hat, ist die Tatsache, dass diese SOG-Diskussion in unmittelbaren Zusammenhang gestellt wird mit der Stasi-Realität in der DDR. Und deshalb bin ich Lorenz Caffier auch äußerst dankbar, dass er einen größeren Raum seiner Rede dieser Thematik nicht nur zugebilligt hat, sondern wirklich auch emotional und realitätsnah beschrieben hat, dass es dort einen wesentlichen Unterschied gibt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich habe auch am Rande des Tages des offenen Landtages mit Demonstranten, die dann auch den Landtag besucht haben, gesprochen und auch insbesondere diese Thematik aufgemacht und angesprochen, ob sie tatsächlich der Auffassung sind, dass hier eine Gleichsetzung in der Thematik erlaubt ist, wie sie überhaupt dazu kommen, insbesondere wenn es vielleicht auch jüngere Menschen sind oder ein Marteria, der, glaube ich, sieben Jahre alt war beim Zusammenbruch der DDR, inwieweit sie diesen Aspekt sehen.

Das wäre jetzt auch meine Frage gewesen und deswegen will ich das hier noch mal öffentlich machen, an Herrn Ritter, der ja gesagt hat oder der in seinem ersten Punkt unmittelbar auch darauf eingegangen ist, auf den Minister, auf die Thematik dieses Protestbündnisses. Herr Ritter, zum Schluss haben Sie auch gesagt, DIE LINKE steht diesem Bündnis sehr nahe. Sie haben kurze Zeit vorher gesagt, es ist ein „aufziehender Überwachungsstaat“. Deswegen möchte ich Sie bitten, hier noch mal die Gelegenheit wahrzunehmen am Rednerpult. Sie sind dazu natürlich nicht verpflichtet, aber ich würde es politisch äußerst begrüßen, wenn Sie in diesen Bereich der Debatte noch mal einsteigen vor dem Hintergrund, dass in der Diskussion eine Gleichsetzung zumindest suggeriert wird.

Wenn ich die Plakate sehe auf dieser Demonstration, wo dann drei große rote Buchstaben stehen, „SOG“, und diese drei großen Buchstaben der Demonstranten dieses Protestbündnisses, was sich dahinter vereint, dann das „S“ für „Stasi“, das „O“ für „Ohne“ und das „G“ für „Grenzen“ nimmt, wenn das bei diesen Demonstrationen dann sozusagen auch noch inhaltlich dokumentiert wird, dann interessiert mich ganz einfach aufgrund Ihrer Lebenserfahrung Ihre persönliche Einschätzung, ob Sie diese Auffassung in diesem Zusammenhang inhaltlich teilen. Wenn Sie für die Fraktion sprechen, wäre ich Ihnen auch sehr dankbar.

Ich will aber auch gleichzeitig noch mal die Gelegenheit nutzen und der Öffentlichkeit, vielleicht ist das dem einen oder anderen nicht so bekannt, der Öffentlichkeit dann auch hier noch mal sagen, wenn Leute wie Marteria oder aber auch die Gruppe „Feine Sahne Fischfilet“ an der Spitze dieser Bewegung stehen,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

wenn es um die Diskussion des SOG geht, dann will ich ganz einfach mal zitieren, was „Feine Sahne Fischfilet“ von unseren Polizisten hält, wenn die Texte machen, ich zitiere:

„Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen Und schicken den Mob dann auf euch rauf!

Die Bullenhelme, sie sollen fliegen.“

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist doch schon alt!)

„Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein! Und danach schicken wir euch nach Bayern Denn die Ostsee soll frei von Bullen sein.“

Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das das Gedankengut dieser Gruppe ist,

(Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

die dann sozusagen an der Spitze der Protestbewegung steht, um hier Zusammenhänge darzustellen, die ich nicht nachvollziehen kann, dann finde ich das einfach nur schrecklich, dann ist das mit äußerster Schärfe zurückzuweisen.