Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Frau Präsidentin! Liebe Bürger und Abgeordnete! Erschreckende Beispiele für die rasante Ausbreitung von sogenannten Neozoen sind Marderhund, Waschbär und Mink, deren Bestände trotz intensiver Bejagung kaum noch zu regulieren sind. Eine meist noch unbekannte Art ist der Nandu, dessen Bestand sich entgegen den Erwartungen rasant entwickelt. Die Hoffnung, strenge Winter könnten die Art wieder aussterben lassen, hat sich nicht erfüllt und natürliche Gegner gibt es nicht. Von daher sollte einer Integration des Nandus in das Jagdrecht nichts Grundsätzliches im Wege stehen, sodass die Population reguliert werden kann oder in Gänze entnommen wird.

Obwohl die Kormoranbestände im Binnenland bedeutend niedriger sind als an der Küste, so hat er doch die Aalbestände auf ein nicht vertretbares Niveau reduziert. Auch starke Besatzmaßnahmen mit vorgestreckten Aalen, die inzwischen immer teurer werden, haben die Entwicklung nicht aufhalten können. Durch diese starke Reduzierung gibt es nur noch wenige Laichaale, die in die Sargassosee abwandern. Das Resultat ist: zu wenige Glasaale als Rückkehrer. Der Einkaufspreis für Glasaale hat sich in den letzten 20 Jahren versechsfacht, mit steigender Tendenz.

Falsch verstandener Naturschutz hat bereits zu erheblichen Schäden in der Umwelt geführt, die wir nicht weiterhin dulden wollen. Wer eine Art über die Verhältnisse schützt, eine andere an die Grenze der Ausrottung bringt, der ist kein Umweltschützer, sondern ein Umweltvernichter.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Wolfgang Waldmüller, CDU: Ui!)

Die Belange der Landwirtschaft und der Fischerei sollten nicht länger so gering geschätzt werden, wie dies zurzeit der Fall ist.

Die Universität Rostock hat eine Untersuchung durchgeführt, wie viele Kormoranbrutpaare unser Land verträgt. Sie kamen auf eine Obergrenze von 5.000 Tieren. Der

Anglerverband fordert diese Obergrenze ebenfalls, welcher wir uns als AfD anschließen.

Herr Minister, diese Anträge sind nicht der AfD entsprungen, sondern von den Fischern und Bauern, deren Minister Sie sind, an uns herangetragen worden. Bei Ihren Ausführungen verstecken Sie sich immer wieder hinter den Gesetzen. Sie müssen uns nicht erklären, was nicht geht, sondern Sie müssen Lösungen aufzeigen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Das müssen Sie als Opposition auch.)

Das ist Ihre Aufgabe.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Das ist auch Ihre Aufgabe.)

Der Agrarminister ist für seine Fischer und Bauern zuständig. Er muss sich vor seine Klientel stellen und nicht dahinter.

(Tilo Gundlack, SPD: Das macht er auch sehr gut.)

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Er stellt sich davor, Sie müssen bloß richtig hingucken.)

Danke, Herr Abgeordneter.

Ich bitte um Entschuldigung. Bei der Rednerliste habe ich Herrn Saemann übersehen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh!)

Sie erhalten natürlich jetzt für die Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als letzter Redner ist es natürlich für mich jetzt besonders schwer. Das letzte Grämmchen an Schießpulver hat mir der gute Dr. Weiß gerade aus der Flinte genommen, leider. Es wurde sehr, sehr viel gesagt. Die umfängliche Rede unseres Agrarministers wurde unterstrichen von der lieben Frau Schlupp, ergänzt worden ist es dann durch den Herrn Dr. Weiß. Ich bin derjenige, der jetzt das i-Tüpfelchen setzen soll.

Es wurde darauf hingewiesen, dass es für den Schutz und den Erhalt des Nandus und des Kormorans gesetzliche Grundlagen gibt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es Einschränkungsmöglichkeiten gibt im Rahmen der Prävention, das heißt, wenn wirklich akut die Gefahr besteht, dass ein erheblicher Eingriff in der Fischerei oder in gewissen anderen Gegebenheiten erfolgt durch den Kormoran und den Nandu, dass dort eine Maßnahme ergriffen werden kann. Es wurde auf alles hingewiesen.

Ich möchte nur unterstreichen, dass es zurzeit umstritten ist, mit konfliktträchtigen Arten eine gewisse Besorgnis in Verbindung zu setzen. Dieses verlangt im Rahmen der ständigen Fortentwicklung gegebenenfalls eine erhöhte

Aufmerksamkeit beim Überprüfen der anzuwendenden Handlungsweisen. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine erhöhte Zusammenarbeit der Länder und des Bundes vonnöten. Es sind hier unbedingt abgestimmte Vorgehensweisen geboten. Das Jagdrecht mit in Anspruch zu nehmen, sehe ich in dieser Form nicht als geeignetes Instrument.

Wir werden diesen Antrag der AfD ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Während der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/130 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag nicht gefolgt worden, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der LINKEN.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Sache: Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/130. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/130 mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKEN, bei Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ (Be- richtsjahr 2015), auf Drucksache 7/46.

Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ (Berichtsjahr 2015) – Drucksache 7/46 –

Diese Beratung findet auf Antrag der Fraktion DIE LINKE statt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat um das Wort gebeten die Bildungsministerin Frau Hesse. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit dem Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ auch im Vergleich zu anderen Ländern frühzeitig für einen strukturierten und ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Demokratiestärkung entschieden. Alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus haben dieses Konzept trotz unterschiedlicher Auffassung und Haltung im Detail aus Überzeugung mitgetragen. Die Landesregierung hat das Pro

gramm mit einer ausdifferenzierten Umsetzungsstrategie untersetzt, die seit dem Jahr 2006 immer wieder angepasst wurde. Der vorliegende Bericht zur Umsetzung des Landesprogramms im Jahr 2015 zeigt uns erneut, wie wichtig diese gebündelten Anstrengungen des Landes nach wie vor sind und wie richtig diese Entscheidung vor mittlerweile mehr als zehn Jahren war.

Ich danke zunächst allen Ressorts für die Zuarbeiten, vor allem aber für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl in der interministeriellen Arbeitsgruppe als auch auf Arbeitsebene. Sie zeigt, dass der ganzheitliche Ansatz des Landesprogramms institutionell verinnerlicht ist und jedes Ministerium seinen Teil zur Umsetzung des Programms und damit zur Stärkung der Demokratie in unserem Land beiträgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landesprogramm hat über die Jahre hinweg ganz eindeutig Wirkung erzielt. So gibt es mittlerweile eine hohe Sensibilisierung in der Bevölkerung für die Gefährdung der Demokratie durch den Rechtsextremismus. Dies macht sich in vielen Bereichen sowohl bei Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden als auch bei den Akteuren der Zivilgesellschaft, wie den Feuerwehren, Sportvereinen, Kirchgemeinden, oder bei den Bürgerinnen und Bürgern bemerkbar.

Dies war, so denke ich, vor einigen Jahren noch nicht selbstverständlich. Mecklenburg-Vorpommern verfügt durch das Landesprogramm über eine bundesweit einmalige Struktur zur Unterstützung der Demokratieentwicklung. Hierzu gehören fünf Regionalzentren für demokratische Kultur und die Förderung weiterer landesweit beziehungsweise regional wirkender Projekte.

Bundesweit einmalig sind auch die Koordination, Verzahnung und Vernetzung aller Projekte und Strukturen von Bund und Land, die von der Landeszentrale für politische Bildung wahrgenommen werden. Mecklenburg-Vorpommern – das kann man ohne Übertreibung sagen – hat aus Sicht der anderen Länder diesbezüglich Vorbildcharakter.

Von großer Bedeutung ist auch das landesweite Beratungsnetz, in dem sich staatliche Institutionen und nicht staatliche Akteure regelmäßig und trotz aller Unterschiedlichkeit konstruktiv und zielführend mit den Herausforderungen durch den Rechtsextremismus befassen. Dieses vertrauensvolle Klima ist ein hohes Gut und meines Erachtens ebenso beispielhaft für andere Länder.

Dem vorliegenden Bericht ist zu entnehmen, dass auch die Arbeit der Beratungsprojekte im Jahr 2015 stark durch das Thema „Flucht und Asyl“ geprägt war. Bei der Bewältigung der mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbundenen Herausforderungen hat sich die bestehende Beratungsstruktur im Land als überaus hilfreich erwiesen, denn neben der Frage nach Unterbringung und Versorgung der Schutz suchenden Menschen war es vor allem erforderlich, die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der Kommunen zu gestalten und zu moderieren. In einigen Orten gab es zunächst durchaus Sorge, soziale Spannungen und zum Teil eine starke Polarisierung aufgrund fremdenfeindlicher Vorfälle. Umso wichtiger war es, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sehr schnell auf ganz praktische Unterstützung durch die vorhandenen Beratungsstrukturen zurückgreifen konnten.

Die Regionalzentren haben im Jahr 2015 vor allem in diesem Zusammenhang über 1.000 Anfragen bearbeitet und rund 150 Fortbildungen durchgeführt. Insbesondere ehrenamtliche Bürgerinitiativen und Kommunen nahmen diese Unterstützung bei der Organisation der Flüchtlingsbetreuung sowie in der Auseinandersetzung mit fremdenfeindlichen Aktionen in Anspruch. Neben der engen persönlichen Begleitung durch die Regionalzentren entwickelt das landesweite Beratungsnetzwerk zudem ein Starterpaket für Kommunen, Schule und Bürgerinitiativen. Das darin enthaltene Material, Kontaktlisten aller wichtigen Institutionen sowie standardisierte Checklisten, unter anderem für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Einwohnerversammlungen oder für den Einsatz in der Flüchtlingsbetreuung, erwiesen sich in der Praxis als große Hilfe, da es den ehrenamtlich Engagierten viel Zeit ersparte und zudem auch Handlungssicherheit brachte.

Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Unterstützung entscheidend dazu beigetragen hat, dass sich in den Kommunen insgesamt ein Klima der Angst oder der Fremdenfeindlichkeit nicht ausbreiten konnte. Im Gegenteil, die Bürgerinnen und Bürger in MecklenburgVorpommern haben sich als weltoffene und hilfsbereite Menschen präsentiert. Die Herausforderungen durch die Aufnahme von Geflüchteten haben in der Tat ein unglaublich großes zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und Toleranz vor Ort in MecklenburgVorpommern hervorgerufen. Zahlreiche Bürgerinitiativen im ganzen Land haben sich gegründet und viele Bürgerinnen und Bürger haben sich, in welcher Form auch immer, engagiert und geholfen. Für diesen Einsatz für Demokratie und ein tolerantes Miteinander möchte ich den Menschen unseres Landes an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich und ganz herzlich danken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vor diesem Hintergrund möchte ich außerdem betonen, dass die praktische Unterstützung durch die Beratungsstrukturen auch symbolisch von hohem Wert war. Sie zeigt die Wertschätzung für die von den Bürgerinnen und Bürgern geleistete Arbeit. Es ist davon auszugehen, dass einige zivilgesellschaftliche Initiativen und Bündnisse auch längerfristig aktiv sein werden. Ich denke, dies ist eine gute Botschaft im Hinblick auf die Stärkung der Demokratie vor Ort. Die langjährigen und kontinuierlichen Bemühungen des Landes und auch der Kommunen tragen unzweifelhaft Früchte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch mal kurz auf die Debatte von gestern zurückkommen. Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen entschieden, die rechtsextremistische NPD nicht zu verbieten. Obwohl sich die Landesregierung ein anderes Urteil gewünscht hätte, beinhaltet die Entscheidung des Gerichts aus meiner Sicht auch positive Aspekte. Schon das gesamte Verfahren hat dazu beigetragen, die menschen- und demokratieverachtende Grundhaltung der NPD einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich danke in diesem Zusammenhang ganz besonders unserem Innenminister Lorenz Caffier für seinen großen und auch persönlichen Einsatz im Zuge des Verbotsverfahrens.

Meines Erachtens ist zudem die Urteilsbegründung noch wichtiger als das Urteil selbst, denn erstmals gibt es nun eine höchstrichterliche Feststellung, die keinen Zweifel

an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD aufkommen lässt. Die langjährige klare und konsequente Abgrenzung zur NPD innerhalb und außerhalb des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern wurde damit bestätigt. Der sogenannte Schweriner Weg des parlamentarischen Umgangs mit der NPD hat damit eine Bestätigung durch das höchste deutsche Gericht erfahren. Die Forderung nach einem normalen Umgang mit der NPD war zwar schon immer falsch, sie ist damit aber ab sofort auch ohne rechtliches Fundament. Dies ist auch ein klares Zeichen für den weiteren Umgang mit der Partei in unseren Kommunalparlamenten. Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit den Rechtsextremisten kann daher nicht toleriert werden. In diesem Urteil sehe ich insofern auch eine Bestätigung für das gesamte Landesprogramm.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landesprogramm – dies ist mir nochmals wichtig zu betonen – ist nicht in erster Linie ein Maßnahmenkatalog zur Abwehr von Rechtsextremisten, es stellt vielmehr ganz bewusst und selbstbewusst die Weiterentwicklung und Stärkung unserer Demokratie in den Mittelpunkt. Dieser positive Gestaltungsanspruch kommt in dem ganzheitlichen Ansatz zur Umsetzung des Landesprogramms aus Prävention, Integration, politischer Bildung und rechtsstaatlicher Repression zum Ausdruck. Er bleibt weiterhin richtig und wichtig.

Dennoch verliert die konkrete Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in unserem Land – ob mit oder ohne NPD-Verbot – nicht an Bedeutung. Die Kameradschaften sind nach wie vor in einigen Regionen gut verankert. Die NPD dürfte nach dem nicht erfolgten Verbot vermutlich ebenfalls wieder aktiver werden. Die Zunahme an rechtsextremistischen Gewalttaten oder die scheinbar schwindende Fähigkeit zu einer zivilen demokratischen Streitkultur zeigen, dass das fortwährende Eintreten für Demokratie alternativlos ist.