und ob Sie nicht Jahre später das tun, was wir hier heute und in den Haushaltsberatungen vorschlagen. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Minister Harry Glawe: Wir haben acht Jahre Erfahrungen mit dem Haushalt. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Für die Haushaltspolitiker beginnt ab sofort die heiße Phase der Haushaltsberatungen. Man hat es auch schon ein bisschen gespürt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht mit dem vorgelegten Entwurf vor einem Rekord-Doppelhaushalt in der Geschichte unseres Landes. Erstmals reißen wir die Grenze von 9 Milliarden Euro für Einnahmen und Ausgaben. In hier eingebrachten Entwürfen für den Doppelhaushalt 2020/2021 inklusive Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2024, wie von Herrn Dr. Jess ja schon angesprochen, dem Haushaltsgesetz 2020/2021 und dem Haushaltsbegleitgesetz für denselben Zeitraum legt die SPD-geführte Landesregierung dem Parlament von Mecklenburg-Vorpommern wichtige Eckdaten für die weitere positive Entwicklung unseres Heimatlandes vor.
Meine Damen und Herren, bevor ich zu den eigentlichen Entwürfen komme, möchte ich an dieser Stelle sehr gerne einen großen Dank an alle mit der Haushaltsbefassung und -aufstellung eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen, insbesondere auch an die Beauftragten für den Haushalt, richten. Vielen Dank an alle.
Meine Damen und Herren, der SPD-Fraktion ist an einer zügigen Beratung der Haushaltsentwürfe gelegen. Unser aller Zieldatum ist der 11. Dezember 2019. In der dortigen Landtagssitzung wollen wir die Zweite Lesung und die Beschlussfassung durchführen. Dies ist wie immer ehrgeizig, aber umsetzbar. Daher haben wir uns im Finanzausschuss bereits auf einen konstruktiven Beratungszeitplan festgelegt. Dieser Beratungszeitplan beinhaltet mehrere Sitzungen. Im Verfahren der parlamentarischen Beratungen ist das sachdienlich und schon traditionell, dass die Anhörungen zu Sachthemen grundsätzlich in den Fachausschüssen stattfinden. Sollte es zu Ansatzänderungen durch Mehrbedarfe kommen, so sind diese aus dem jeweiligen Einzelplan durch Umschichtung zu decken. Gleiches gilt für die Stellenpläne. In sachgerechter Weise sollen die Deckungsvorschläge für Mehrbedarfe grundsätzlich nicht aus gesetzlichen Leistungen erfolgen.
Wir haben einen Rekordhaushalt vor uns liegen. Mit geplanten Einnahmen und Ausgaben in 2020 in Höhe von 9.391.900 Euro und in 2021 in Höhe von 9.71.808.700 Euro reißen wir eine in unserem Bundesland noch nie dagewesene Höhe. Wir halten an unserem Kurs und Ziel fest: Zukunft aus eigener Kraft. Zukunft aus eigener Kraft ist nach Auslaufen der Solidarpaktmittel ein markanter Punkt. Ab sofort müssen wir mit den zur Verfügung stehenden Mitteln noch sachgerechter umgehen. Mit Auslaufen der Solidarpaktmittel, dem Inkrafttreten des neuen Länderfinanzausgleichs und dem Eintreten der Schuldenbremse sind wir nun finanzpolitisch gesehen ein ganz normales Bundesland.
Der wesentliche Anstieg bei den Gesamteinnahmen und -ausgaben resultiert aus mehreren Faktoren, einerseits aus höheren Einnahmen aus Steuern und Bundesergänzungszuweisungen, dann Neuordnung der BundLänder-Beziehungen, den Entnahmen aus Sondervermögen, unter anderem dem Sondervermögen „Breitband“ und dem Verzicht auf einen Sicherheitsabschlag, und andererseits bei den Ausgaben aus Schwerpunkten der Koalition. Zu nennen sind hier die Investitionsausgaben in den Breitbandausbau in unserem Land – überall sieht man dazu Bauschilder, viele Baumaßnahmen und auch die fleißigen Bauleute, die nicht unbedingt alle nur aus unserem Bundesland kommen, sondern zum Beispiel auch aus Polen kommen, vielleicht sollten Sie das auch mal honorieren, meine Damen und Herren –, weiterhin in die Beitragsfreiheit für alle Eltern in den Kitas, bekannterweise heute Morgen beschlossen, und Ausgaben im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches, der sich in der Ressortanhörung befindet. Also alles Maßnahmen zur weiteren guten, positiven Entwicklung unseres Landes. Was wir bei allem schon leicht vernachlässigen und in Reden nicht genug hervorheben, ist die Tatsache, meine Damen und Herren, dies alles passiert ohne die Aufnahme neuer Schulden, und dies bereits seit 2006 mit unterschiedlichen Regierungskoalitionen. Vielen Dank an alle, die daran beteiligt waren und natürlich noch dabei sind.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf einige Schwerpunkte des vorliegenden Haushaltsentwurfes eingehen, nämlich zuerst den Schwerpunkt „Elternbeitragsfreiheit“. Heute Vormittag haben wir dieses Thema ja bereits sehr ausführlich besprochen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass das Land hierfür Geld in die Hand nimmt und Eltern netto zurückgibt. Die Zahlen kennen Sie ja bereits, ansonsten hier noch einmal für den Bereich Nordwestmecklenburg anhand ausgewählter Bereiche in und um Wismar: Ganztagsplätze Krippe, monatliche Kosten von 351 bis 381 Euro, macht eine Ersparung von 4.215 bis 4.577 Euro netto pro Jahr, und dann Ganztagsplätze in der Kita, monatlich 174 Euro bis 176 Euro, machen 2.088 bis 2.112 Euro pro Kind im Jahr aus. Das ist schon eine gewaltige Entlastung. Dies sind beeindruckende Zahlen, die die Eltern nun nicht mehr zahlen
müssen, sondern netto, wie gesagt, mehr zur Verfügung haben. Damit haben wir ein ganz zentrales Thema umgesetzt, egal, wie lange es auch gedauert hat. Darauf bin ich besonders stolz, weil ich mich Jahre lang dafür eingesetzt habe. Auch eine Gehaltserhöhung der tollen Erzieherinnen oder Erzieher ist ausdrücklich erwünscht, nach Möglichkeit eingebettet in einen guten Tarifvertrag.
Schwerpunkt „FAG“: Zum FAG haben wir ja schon einiges gehört. Es gibt eine Ressortanhörung. Hier wollten wir über 350 Millionen Euro mehr reinstecken in dieses System. Und ich glaube, das ist schon ein großer Batzen Geld, der auch dahin gehört, wo er angedacht ist.
Schwerpunkt „IT und Digitalisierung“: Der Haushaltsentwurf beinhaltet eine Verdopplung der Ausgaben für den Bereich „IT und Digitalisierung“ im Vergleich zu 2016, dazugerechnet noch die Mittel für den Breitbandausbau.
Schwerpunkt „öffentliche Sicherheit und Ordnung“: In diesem Bereich sind Ausgaben von über 500 Millionen Euro geplant, und dies verstetigt für die kommenden Jahre. Wir brauchen gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten, eine gut ausgestattete Justiz in allen Bereichen und hervorragende IT-Spezialisten zur Abwehr von Cyberkriminalität. Vielleicht muss man dabei auch noch mal überlegen, ob man die wirklich in eine Besoldungstabelle einfügen kann oder außerhalb einer Besoldungstabelle bezahlen möchte. Ansonsten, glaube ich, ist das schwierig, solche Spezialisten auch zu bekommen.
Schwerpunkt „Theater, Kunst und Kultur“: Wir haben und wir werden diesen Bereich weiter stärken. Gegenüber 2016 steigen die Ausgaben um circa 40 Prozent. Ab dem Doppelhaushalt soll eine zweieinhalbprozentige Dynamisierung der Mittel erfolgen.
So stärken wir diesen Bereich wesentlich und erhalten eine hervorragende Kunst- und Kulturszene in unserem Land.
Einen besonderen Dank, einen ganz besonderen Dank möchte ich an dieser Stelle an den Landeskulturrat unseres Landes richten.
Schwerpunkt „Sport“ – Sport hat noch keiner erwähnt, dann werde ich das noch tun: Mit dem Sportpakt 2021 haben wir im Bereich des Breitensports eine gute Grundlage gelegt. Ab 2020 wollen wir uns mit dem Landessportbund und den Kreis- und Stadtsportbünden zusammensetzen und über eine Fortsetzung des Sportpaktes reden, um so die Planungssicherheit zu gewährleisten und weiter in diesen großen, ehrenamtlichen Bereich zu investieren. Breitensport ist allerdings nichts ohne den Leistungssport, und der Leistungssport kommt nicht ohne eine gute Basis aus. Hier wollen wir konstruktiv und zielgerichtet zusammenarbeiten. Im Bereich des Leistungssports werden wir die Bund-Länder-Vereinbarung umsetzen. Deren Umsetzung wird noch Eingang in das parlamentarische Verfahren finden.
Schwerpunkt „Bildung, Wissenschaft und Forschung“: Mit einem Anstieg der Ausgaben von über 2 Milliarden Euro ist die Richtung klar: mehr Investitionen in diesem Bereich für eine gute Ausbildung. Ein gutes und aus meiner
Sicht überfälliges Signal ist hierbei die Hebung der Gehälter von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern von E12/A12 auf E13/A13. Weiterhin wollen wir unsere Hochschulen im Lande stärken, sei es durch Veränderung im Landeshochschulgesetz oder durch investive Maßnahmen an den einzelnen Standorten.
Schwerpunkt „Investitionen“: Das Land MecklenburgVorpommern will und wird investieren. So soll die eigenfinanzierte Investitionsquote auf bis zu neun Prozent steigen. Wir investieren in die Polizei, in die Feuerwehren, die ländlichen Räume, den Hochschulbau, in die Schulsanierung/den -neubau, in den Flughafen RostockLaage, in Krankenhäuser und so weiter. Wir setzen ein deutliches Signal für eine gute Zukunft ab 2020 aus eigener Kraft für unsere Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin haben wir das Personal im Blick. Mit dem Aussetzen des Personalkonzepts reagieren wir auf aktuelle Herausforderungen. Mit der Neuschaffung von je 14 Stellen in den Ressorts soll es gelingen, das Wissen ausscheidender wesentlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an geeignete Nachfolger weiterzugeben.
Durch bessere Bezahlung zum Beispiel für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sowie Anpassung an Tarifergebnisse für Beamtinnen und Beamte im Besoldungsanpassungsgesetz, das ja auch noch auf der Tagesordnung ist, wollen und müssen wir für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber bleiben und den künftigen Nachwuchskräften gute Entwicklungschancen in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns bieten. Solide Finanzpolitik bedeutet aber auch, finanzielle Möglichkeiten und Sicherheiten für konjunkturelle Dellen zu schaffen. Hier wollen wir weiter den Bestand der Ausgleichsrücklage hochhalten und das Sondervermögen „Konjunkturausgleichsrücklage Mecklenburg-Vorpommern“ stärken und fit für die Zukunft machen. Wir stocken im Jahr 2020 diese Rücklage auf den gesetzlich verankerten Regelbetrag von 500 Millionen Euro auf.
Meine Damen und Herren, nun möchte ich noch einige Anmerkungen zum Haushaltsbegleitgesetz, welches wir in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz beraten, machen. Das Haushaltsbegleitgesetz als Artikelgesetz beinhaltet sechs Landesgesetze, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 stehen. Ich möchte an dieser Stelle einige wesentliche Regelungen benennen.
In Artikel 2 geht es um unsere Feuerwehren im Land. Mit dem neu geschaffenen Fonds „Zukunftsfähige Feuerwehr Mecklenburg-Vorpommern“ stellt das Land im Doppelhaushalt insgesamt 40 Millionen Euro für investive Zwecke der Feuerwehren wie Ausrüstung und Fahrzeuge zusätzlich zur Verfügung, um die Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe Brandschutz zu unterstützen. Gerade am letzten Wochenende stellten in meinem Heimatlandkreis Nordwestmecklenburg beim Kreisfeuerwehrmarsch die Kameradinnen und Kameraden ihre Einsatzbereitschaft und auch ihren Einsatzwillen unter Beweis. Um die Einsatzbereitschaft zu stärken, wollen wir in eine zukunftsfähige Feuerwehr investieren, und dies in Größenordnungen, sei es nun in der Stadt oder auf dem Lande. Unsere Feuerwehren müssen technisch und in Mannschaftsstärke breit und gut ausgerüstet sein.
In Artikel 3 wollen wir die Pflegeberufe stärken. Wer Angehörige oder Freunde und Bekannte hat, die in Pfle
geberufen arbeiten, weiß um die große Herausforderung, die hinter diesem Beruf steckt. Hier ist eine wesentliche Stärkung elementar für unsere Zukunft. Dann werden wir mit Sicherheit alle daran partizipieren. Im Haushaltsentwurf ist der Wirtschaftsplan noch nicht enthalten, da die Zeit zu knapp war. Wir erwarten, dass uns bis zur Beschlussfassung im Dezember 2019 der Wirtschaftsplan vorliegt. Davon gehe ich auch mal aus.
In Artikel 5 bei der Errichtung eines Sondervermögens „Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern“ wollen wir neue Wege beschreiten, um die unterschiedliche Wohnraumgestaltung auf den Prüfstand zu stellen und gegenzusteuern. Ein Schwerpunkt soll hier in der Bekämpfung von Segregationstendenzen liegen.
Einige unserer Städte im Land haben hier ein erhebliches Problem und hier gilt es, geeignete und auch gegebenenfalls neue, kreative Maßnahmen zu ergreifen. Dafür stehen fast 10,4 Millionen Euro im Doppelhaushalt zur Verfügung.
In Artikel 6 geht es um eine Änderung der Festlegung der Alterskohorte der Kinder- und Jugendarbeit von derzeit festgesetzt auf 10- bis 26-Jährige auf nunmehr 6- bis 21-Jährige. Das wurde ja schon angesprochen. Diese angestrebte Änderung basiert auf der fachlichen Begründung, dass die 6- bis 21-Jährigen hauptsächlich von der Kinder- und Jugendarbeit profitieren.
Meine Damen und Herren, ich bin an dieser Stelle am Ende meiner Ausführungen und bitte Sie um eine konstruktive Beratung in den Fachausschüssen. Davon gehe ich mal aus, das weiß ich auch, dass Sie das machen. Mir als Finanzpolitiker liegt natürlich die zügige Beratung am Herzen. Ich bitte Sie im Namen der SPD-Fraktion, der Überweisung der vorliegenden Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in die Fachausschüsse zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche uns eine tolle Beratung miteinander.
Herr Abgeordneter, bitte bleiben Sie noch einen Moment stehen. Es hat eine Kurzintervention angemeldet gemäß Paragraf 81 unserer Geschäftsordnung der Abgeordnete Torsten Koplin.
Herr Gundlack, „tolle Beratung“ war das Stichwort. Die wünschen wir uns natürlich auch, und vielleicht können Sie mit einer Irritation aufräumen. Der Landesrechnungshof hat im Landesfinanzbericht 2019 etwas gemacht, was er sonst nicht macht. Er hat – sonst immer auf strikte Ausgabendisziplin achtend – diesmal gesagt im Zusammenhang mit den Trainergehältern, ihr bezahlt in Mecklenburg-Vorpommern die Trainer in den Vereinen und Sportgemeinschaften so grottenschlecht, dass ihr da nachbessern müsst. Im Sozialausschuss wurde sich der Diskussion verweigert, im Haushalt findet sich nichts. Hier haben Sie gerade erklärt, dass Sie ein Herz für den Sport haben. Dürfen wir davon ausgehen, dass wir da gemeinsam eine Lösung finden?
(Dr. Ralph Weber, AfD: Das war auch eine Frage, Herr Ritter. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, er hat es kritisch ausgearbeitet, mein Kollege.)