Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule Technik aus Rostock. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag in Schwerin!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch namens meiner Fraktion danke ich dem Landesrechnungshof und unserem Ausschusssekretariat für den Bericht und die Vorbereitung der Beratungen.
Ein Wunsch hat sich leider nicht erfüllt, auch in diesem Jahr hat der Landesrechnungshof teils gravierende Mängel aufgedeckt. Die Kollegen haben schon eine Reihe von Problemen benannt, mit denen wir uns beschäftigt haben. Ich möchte daher nur auf einen einzigen Punkt, der aber sehr wichtig ist, eingehen. Er betrifft nicht nur den Landesfinanzbericht, sondern wird uns möglicherweise auch noch in den Haushaltsberatungen beschäftigten, es geht um die Sportförderung.
Zu wenig Förderung, zu alte Richtlinien, viel zu geringe Trainerentlohnung – selten habe ich so deutliche Worte vom Landesrechnungshof gelesen. Erst vor zwei Wochen fanden die Weltmeisterschaften in der Leichtathletik in Doha in Katar statt. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass bei solchen internationalen Großveranstaltungen auch eine Reihe von Athletinnen und Athleten aus Mecklenburg-Vorpommern dabei waren, egal, ob Stabhochsprung, Kugelstoßen, Diskuswerfen und so weiter. Aber diese Zeiten sind seit London 2017 offenbar vorbei. Da trat nämlich erstmals seit 1990 kein Athlet aus Mecklenburg-Vorpommern mehr an und es ist nicht wirklich besser geworden.
Angesichts des Verlustes von Strukturen müssen wir uns aber auch darüber nicht wundern, dabei sind die Sportlerinnen und Sportler aus dem Spitzenbereich immer ein ganz starkes Aushängeschild für eine Region, Werbung für unser Land in der gesamten Welt. Egal, ob Leichtathletik, Boxen oder Rudern, Spitzensportler wird es nur geben, wenn der Spitzensport entsprechend gefördert wird und die Trainer attraktive Bedingungen vorfinden. Dazu gehört es, eine gute Entlohnung anzubieten, und dies wäre, glaube ich, sehr gut angelegtes Geld.
Hauptberufliche hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Spitzensport sind schwer zu finden, und wir halten sie nicht, wenn die Entlohnung so gering bleibt. Hier muss dringend nachgesteuert werden.
Sind die Bedingungen für die Beschäftigten im Spitzensport schon nicht rosig, so sieht es im Breitensport ganz übel aus. Seit 2005 hat sich der Landeszuschuss für Vereinssportlehrer, Vereinsberater und Geschäftsführer sowie Vereinsberater der Sportjugend mit 1.170.000 Euro pro Jahr nicht verändert – trotz gestiegener Kosten. Mit gerade mal 2.482 Euro brutto wird ein Vereinssportlehrer in Mecklenburg-Vorpommern am Monatsende nach Hause geschickt, ein Landestrainer mit 2.733 Euro brutto, ein Nachwuchstrainer mit 2.347 Euro. Drei von vier Stellen werden 2019 unter dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 2017 bezahlt. Die Verdienste liegen weit unter den Vereinbarungen in der Sportförderrichtlinie, die mindestens eine Einstufung nach TV-L Ost E9 vorsieht. Was dies letzten Endes für die Beschäftigten am Ende ihres Erwerbslebens bedeutet, das kann sich jeder, der ein wenig rechnen kann, vorstellen, nämlich nur eine kleine Rente im Alter.
Was das für Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls bedeutet – Abwanderung von Trainern und Übungsleitern, oft auch durch Abwerbung aus anderen Bundesländern, von der Gewinnung neuer, qualifizierter Trainer ganz zu schweigen. Um es ganz klar zu sagen: Dem Sport in unserem Land fehlen 1,2 Millionen Euro im Jahr, um Trainer und Übungsleiter anständig zu bezahlen. Die
Meine Damen und Herren, hier muss das Land seiner Verantwortung nachkommen, die schon durch den Landesrechnungshof angemahnt wurde. Meine Fraktion würde sich freuen, wenn wir hier interfraktionell tätig würden. Auch wenn unser Antrag mit der entsprechenden Forderung abgelehnt wurde, haben wir doch noch die Chance, in den Haushaltsberatungen gemeinsam tätig zu werden.
Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/4162 mehrheitlich zugestimmt.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Antrag des Finanzministers zuzustimmen und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/4162 mehrheitlich zugestimmt.
In Ziffer III empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/4162 einvernehmlich zugestimmt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016, Drucksache 7/2822, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/4163.
Unterrichtung durch die Landesregierung Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 – Drucksache 7/2822 –
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Der Beteiligungsbericht des Landes ist mittlerweile in den Ausschüssen beraten worden und es war das erste Mal, dass die Landesregierung über die Organisation der Beteiligungsverwaltung, über die Struktur des Beteiligungsportfolios und über die aktuellen Themen in der Beteiligungsverwaltung in dieser Form berichtet hat. Insofern sind wir auch dankbar für die Hinweise der Abgeordneten zur Verbesserung zukünftiger Berichte, und ich sage Ihnen daher gerne zu, dass wir in künftigen Beteiligungsberichten den Lohnanteil der Beschäftigten und des Managements darstellen werden, aber auch über die Anzahl der Auszubildenden informieren und die Aussagen zur Tarifgebundenheit der Gesellschaften treffen werden.
Warum, meine Damen und Herren, haben wir überhaupt Beteiligungen? Als 1991 darüber befunden wurde, wie man damit umgehen sollte, hieß es, dass man sehr restriktiv damit umgehen sollte, und das spiegelt sich auch in der Landeshaushaltsordnung wider. Mittlerweile haben wir allerdings, meine Damen und Herren, das Portfolio der Landesbeteiligungen – insgesamt 74 – vor allen Dingen in den Bereichen maritime Wirtschaft und Verkehr, Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung, Bildung, Wissenschaft und Kunst, um nur einige große Bereiche zu nennen.
Warum tun wir das, meine Damen und Herren? Weil diese Landesbeteiligungen einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaftsstruktur und Standortpolitik unseres Landes leisten, aber auch – das bitte ich dann auch zu verstehen – für die öffentliche Daseinsvorsorge. Und natürlich geht mit den Landesbeteiligungen auch eine ganz besondere Verantwortung einher, das erleben wir auch gerade in Anbetracht der regen öffentlichen Debatte zur Zukunft der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft oder zum Beispiel bei den beiden Universitätsmedizinen im Land, in Rostock und in Greifswald.
Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir dem Thema Landesbeteiligung zukünftig eine höhere Priorität in der Landespolitik einräumen müssen. Dazu haben wir zuletzt durch das Gutachten des Sonderbeauftragten Dr. Tilmann Schweißfurth zur IAG hilfreiche Hinweise bekommen, wie Verfahren besser organisiert und Kompetenzen konzentriert werden können. Etwas allgemeiner betrachtet war das Gutachten auch ein Fingerzeig, dass wir im Bereich der Beteiligungsverwaltung Verbesserungsbedarf sehen, und es ist bekannt, dass es beim Beteiligungsmanagement eine doppelte Verantwortlichkeit gibt. Neben dem Finanzministerium, das für die Querschnittsaufgaben Verantwortung trägt, erfolgt die fachpolitische Steuerung in jeweiliger Ressortverantwortung.
Und hier, meine Damen und Herren, brauchen wir in Zukunft mehr Abstimmungen und wir brauchen auch mitunter klarere Zielvorgaben. Ich wünsche mir daher, dass wir von einer eher passiven Beteiligungsverwaltung in der Vergangenheit zu einem echten, einem
Kooperativen Beteiligungsmanagement kommen. Die Aufsichtsgremien sollten gestärkt, die Landesinteressen besser verwirklicht und die Unternehmensprozesse transparenter gestaltet werden. Mit anderen Worten, wir brauchen ein besseres Controlling und wir brauchen mehr Steuerung bei unseren Landesbeteiligungen. Andere Länder, das muss man zugeben, sind da weiter als Mecklenburg-Vorpommern.
Um der Frage nachzugehen, wie diese Ziele umgesetzt werden können, haben wir im Finanzministerium seit Kurzem einen Aufbaustab eingerichtet. Beteiligungsmanagement ist eine Daueraufgabe, die entsprechende Strukturen und ein hohes Maß an Professionalität erfordert. Dafür ist ein regelmäßig veröffentlichter Beteiligungsbericht ein wichtiger Mosaikstein, aber, meine Damen und Herren, allein ein Bericht reicht nicht für eine wirksame Steuerung der Landesbeteiligungen aus. Wir werden Ihnen daher bald Vorschläge machen, wie Mecklenburg-Vorpommern sich besser aufstellen kann, mit klaren Strukturen bei seinen Beteiligungen. Und über die weiteren Schritte werden wir Sie selbstverständlich im zuständigen Ausschuss entsprechend informieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Mit dem Beteiligungsbericht legte die Landesregierung Ende letzten Jahres eine Übersicht aller privat- und öffentlich-rechtlichen Gesellschaften mit unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung vor. Dieser Bericht ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienten Beteiligungssteuerung und -kontrolle. Daher begrüßen wir diese Initiative ausdrücklich.
In elf Sitzungen hat sich der Finanzausschuss eingehend inhaltlich mit dem Bericht beschäftigt. Die detaillierte Darstellung findet sich im vorliegenden Ausschussbericht, sodass ich an dieser Stelle einige allgemeine Aspekte nennen kann, die unserer Fraktion besonders wichtig sind.
Zunächst zum Berichtsaufbau selbst: Zu den Beteiligungen wird in einer kurzen Sachdarstellung der Unternehmensgegenstand sowie eine Rück- und Vorschau dargestellt. Weiterhin werden die Anteile aller beteiligten Gesellschafter sowie die Mitglieder der Aufsichtsräte benannt.
Der Punkt Geschäftsführung ist wohl der größte Kritikpunkt, denn diese Angaben sind regelmäßig lückenhaft. Nun will ich keine Neiddebatte aufwerfen, wie es die eher linken Kräfte in unserem Land gerne tun. Dass eine Geschäftsleitung eine angemessene Vergütung erhält, ist richtig und wichtig, schließlich ist sie verantwortlich für zahlreiche Mitarbeiter und deren Familien. Darüber hinaus haften Geschäftsführer in ernsthaften Schieflagen auch persönlich und in Unternehmen in öffentlicher Hand stehen sie zudem unter besonderer Beobachtung.
Gleichzeitig gehört zu den Unternehmungen des Landes im Gegensatz zu Privatunternehmen ein erhöhtes Inte
resse an Transparenz. Und das gilt auch für die Vergütung der Geschäftsleitung. Wir haben im Rahmen des Finanzausschusses – und der Minister hat es gerade auch erwähnt – daher angeregt, in künftigen Berichten Kennzahlen aufzunehmen, die den Lohnanteil der Beschäftigten und die Vergütung der Leitungsebene darstellen. Mittels solcher Kennzahlen und den bereits dargestellten Bilanzzahlen lassen sich Rückschlüsse auf eine angemessene Geschäftsführerbezahlung ziehen, wie es beispielsweise das Steuerrecht einfordert. Die Mitglieder des Finanzausschusses schlossen sich einhellig unserem Vorschlag an und wir freuen uns über dieses Bekenntnis zu mehr Transparenz.
Im Detail werden Unternehmensbeteiligungen offenkundig, die zumindest diskutabel sind. Die Landeshaushaltsordnung schreibt vor, dass das Land nur privatwirtschaftlich tätig werden darf, wenn ein besonderes Interesse des Landes vorliegt. Was dieses besondere Interesse ist, ist schwierig abzugrenzen. Daher sehen wir auch einige Beteiligungen kritisch.
Beispielhaft wäre hier die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Zum Unternehmensgegenstand wird ausgeführt, Zitat, „zentraler Zweck der nicht gewinnorientiert arbeitenden Gesellschaft“ ist, „den Klimaschutz zu fördern sowie die Umsetzung der Energiewende und der energiepolitischen Konzeption im Land und des Aktionsplans Klimaschutz mitzugestalten“. Nicht nur, dass es zahlreiche gemeinnützige Verbände und Vereine gibt, die sich dieses Themas annehmen, auch im Bereich der Klima- und Energieberatung gibt es auf dem freien Markt ein breites Feld von Anbietern, die genau das oder sogar noch mehr leisten können. Etwas zugespitzt könnte man formulieren, ob diese Einrichtung nicht lediglich ein Propagandawerkzeug der Landesregierung ist, die verkorkste Energiewende doch noch schönzureden.
Ungeachtet dessen ist der vorliegende Bericht ein erster Schritt in die Richtung Transparenz und Beteiligungskontrolle. Im Finanzausschuss wurden mehrere Vorschläge und Wünsche geäußert, wie der nächste Bericht dann noch besser wird. Wir freuen uns schon heute auf diese Lektüre. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.