Dafür brauchen die Aufgabenträger dringend mehr Unterstützung vom Land. Wir unterstützen die Bundesratsinitiative des Landes für mehr Geld für Bus und Bahn. Der Bundesrat hat dem ja glücklicherweise auch mehrheitlich zugestimmt. Solange jedoch das Land die bisherigen Mittel hortet und zu wenig eigene Mittel ausgibt, ist diese Politik wenig glaubwürdig. Bund, Land und Kommunen können das gemeinsam packen. Das Geld ist kein Problem, wie Herr Rehberg immer sagt. Letztlich sieht man das auch am Autopakt. Der politische Wille muss vorhanden sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere Luftnummer in Sachen sozialer Gerechtigkeit ist die marginale Senkung der Stromkosten. Mit der Realität hat auch das nichts zu tun. Weitere Preissteigerungen sind schon angekündigt, und das ist auch normal, wenn das System bleibt, wie es ist. Das Setzen auf E-Mobilität, energieintensive Wasserstofftechnologie und synthetische Treibstoffe bedeutet auch, dass deutlich mehr erneuerbare Energie erzeugt werden muss und die Netze, vor allem die Verteilnetze, weiter auszubauen sind.
Steuern und Abgaben müssen runter und die Schlupflöcher für große und energieintensive Unternehmen müssen mindestens deutlich verkleinert werden. Unseren Antrag zu einer sozialen Energiewende haben Sie abgelehnt, eigene Vorschläge von Ihnen höre ich dazu überhaupt nicht.
Übrigens, in der Windbranche sind in den letzten zwei Jahren mehr Arbeitsplätze abgebaut worden, als derzeit in der Braunkohleindustrie überhaupt vorhanden sind. Von Enercon und der Bedrohung seiner Arbeitsplätze haben Sie sicherlich schon gehört.
Für den Sektor Landwirtschaft kann ich es ganz kurz machen. Die einzig wirklich relevante Maßnahme im Agrarsektor soll ein verschärftes Düngerecht sein. Die Bauern sind davon nicht begeistert, sie brauchen Hilfe. Aber nehmen Sie sich ein Beispiel an Greifswald! Wir haben Beschlüsse gefasst, die nicht nur dem Klima dienen, sondern auch der Artenvielfalt nützen, dem Wasser und dem Boden. Das könnte und müsste das Land auch.
Unser Fazit: Bundes- und Landespolitik haben hier deutlich mehr zu leisten, als sie bisher tun. Ich gehöre nicht zu denen, die das Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ für richtig halten. Jeder Einzelne von uns kann seine Lebensweise überprüfen und auch in kleinen Schritten verändern. Aber eine auf Wegwerfpro
duktion und Ressourcenverschleiß ausgerichtete Wirtschaft macht klimafreundliches Verhalten nicht leicht, aber schuld an der Klimakrise sind nicht in erster Linie die kleinen Leute. Da hätte ich mehr soziales Engagement von Ihnen erwartet. – Danke schön.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land MecklenburgVorpommern und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, gemeinsamen kommunalen Unternehmen, Planungsverbänden nach Paragraf 205 des Baugesetzbuchs und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Drucksache 7/3990, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/4324.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die grenzüber- schreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, gemeinsamen kommu- nalen Unternehmen, Planungsverbänden nach § 205 des Baugesetzbuchs und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3990 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/4324 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, gemeinsamen kommunalen Unternehmen, Planungsverbänden nach Paragraf 205 des Baugesetzbuchs und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf Drucksache 7/3990. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4324, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/3990 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3990 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Drittes Glücksspielän- derungsstaatsvertragsgesetz), Drucksache 7/4201, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/4323.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staats- vertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Drittes Glücksspieländerungsstaatsver- tragsgesetz – Drittes GlüÄndStVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4201 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/4323 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzunehmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Drittes Glücksspiel- änderungsstaatsvertragsgesetz) auf Drucksache 7/4201. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4323, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/4201 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –
Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4201 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4000, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/4291.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungs- bezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4000 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Ich berichte hier als Vorsitzender des Finanzausschusses. Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/4291 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Besoldungsanpassung. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.
Erstmals wurde der Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung federführend durch die Staatskanzlei erarbeitet. Hierfür war in der Vergangenheit das Finanzministerium zuständig. Der Finanzausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf auf Anregung der Obleute eine schriftliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei allen Anzuhörenden für ihre schriftlichen Stellungnahmen herzlich bedanken.
Alle Anzuhörenden haben den Gesetzentwurf insgesamt ausdrücklich begrüßt. Allerdings haben auch zwei Anzuhörende kritisiert, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf erst im September zur Ersten Lesung in den Landtag eingebracht hatte. Insofern wurde darauf hingewiesen, dass bereits seit 2017 eine Verständigung zwischen dem damaligen Finanzminister und den Gewerkschaften besteht, wonach das Tarifergebnis 2019 zeit- und wirkungsgleich übernommen werden sollte. Insofern hätte der Gesetzentwurf auch deutlich früher in den Landtag eingebracht werden können.
Zudem haben verschiedene Anzuhörende darauf hingewiesen, dass der Vorwegabzug von 0,2 Prozent der Besoldungserhöhung zum Aufbau der Versorgungsrücklage bei künftigen Besoldungsanpassungen entfallen sollte, da dieser in der Folge eine dauerhafte Absenkung der Besoldung und Versorgung darstelle.
Des Weiteren wurde seitens der Anzuhörenden angeregt, die Besoldungsgruppen A2 und A3 in der Besoldungsordnung zu streichen. Im Ergebnis der Beratungen haben die Koalitionsfraktionen die aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen beantragt. Mit der Änderung in Artikel 6 des Gesetzentwurfes sollen die Besoldungsgruppen A2 und A3 aufgehoben werden. Ferner sollen die Beamtinnen und Beamten, die am 31.12.2019 in der Besoldungsgruppe A2 und A3 eingruppiert sind, kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A4 übergeleitet werden. Diesen Änderungsantrag hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD einvernehmlich angenommen.
Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, dem Landtag die Annahme einer Entschließung zu empfehlen. Danach sollte der Landtag zunächst feststellen, dass wir uns auch zukünftig mit anderen Bundesländern in einem stärkeren Wettbewerb um Fachkräfte befinden werden. Um die Attraktivität der Landesverwaltung MecklenburgVorpommern als Arbeitgeber zu erhöhen, sollten ferner bei künftigen Besoldungsanpassungen auch alle Stellen- und Erschwerniszulagen mit angepasst werden. Zudem sollte der noch bestehende 0,2-prozentige Abzug für die Versorgung künftig entfallen. Diesen Entschließungsantrag hat der Finanzausschuss bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und Enthaltung seitens der Fraktion der AfD mehrheitlich abgelehnt.
Zudem hat der Finanzausschuss der Beschlussempfehlung insgesamt mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD einvernehmlich zugestimmt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie nunmehr abschließend um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4000. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4291, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 10 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Artikel 1 bis 10 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses einstimmig angenommen.