Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Viertens. Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung unterstützt die Arbeit der kommunalen Präventionsräte und zahlreicher örtlicher Initiativen und Projekte. Allein der Bereich der Drogenprävention, der mehrere unterschiedliche Projekte umfasst, wurde in den Jahren 2018 mit circa 16.400 Euro und 2019 mit circa 18.300 Euro gefördert.

Fünftens. Auch die Landespolizei wirkt an der Drogenprävention mit und kooperiert hierbei eng mit fachkompetenten staatlichen und nicht staatlichen Partnern, zum Beispiel der LAKOST MV.

Und sechstens wollen wir auch nicht vergessen die vielen Selbsthilfegruppen, die hervorragende Arbeit in unserem Land leisten, wofür wir ihnen ausdrücklich danken sollten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir meinen allerdings, ebenso wichtig wie die oben genannten Aktivitäten ist ein klares Bekenntnis der Politik gegen die Verharmlosung von weichen Einstiegsdrogen. Dabei denke ich an den Antrag der LINKEN auf der Drucksache 7/4020, der die Bagatellisierung des Cannabiskonsums zum Ziel hatte.

Die Auseinandersetzung mit der Drogenmafia, die Drogenhandel als Geschäftsmodell betreibt, wird über die Köpfe unserer Jugendlichen geführt. Insbesondere die Jugend muss auf die Gefahren von Drogenkonsum hingewiesen werden. Nur starke Persönlichkeiten mit klaren Wertvorstellungen bezüglich Lebensführung, Gesundheitspflege und Lebensziel, die mit beiden Beinen im Leben stehen, werden immun sein gegen die Scheinwelt der Drogen.

(Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Die Schaffung einer neuen Bürokratenstelle halten wir dabei derzeit eher nicht für hilfreich, obwohl uns schon bewusst ist, dass es unter Umständen einmal eine wertvolle Funktion sein könnte.

Sehr geehrte Frau Weißig, unsere Fraktion wird sich daher zu Ihrem Antrag enthalten. Einer Überweisung in die Ausschüsse werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Barlen.

Ehe Herr Barlen mit seiner Rede beginnt, möchte ich eine weitere Besuchergruppe begrüßen. Das sind Auszubildende von der Fachhochschule Güstrow. Ist das richtig? – Herzlich willkommen!

Bitte, Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Liebe Christel Weißig, Ihr Antrag besteht ja, wenn man ihn liest, aus einem einzigen schlanken Satz, ein 1-SatzAntrag. Die Beurteilung, inwieweit ein einziger Satz geeignet ist, ein so großes, ein so wichtiges gesellschaftliches Thema zu packen zu kriegen, das überlasse ich Ihnen selbst.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Jedenfalls verleitet ein solcher dürrer 1-Satz-Antrag natürlich dazu, ihn auch mit einem einzigen Satz zu erwidern. Und der würde lauten, wenn man das so täte: Mecklenburg-Vorpommern ist beim wichtigen Thema Suchtprävention fachlich gut und flächendeckend aufgestellt und braucht – auch bei allen immer bestehenden Verbesserungsmöglichkeiten – vor allem keine Koordinierungsstelle, die bereits laufende Koordinierungen koordiniert.

(Christel Weißig, fraktionslos: Scheint ja nicht zu funktionieren.)

Ihr Vorschlag, Frau Weißig, der kommt dürr daher, also wir brauchen einen Landesbeauftragten, eine Landesbeauftragte zum Thema Sucht, Punkt. Aber Sie stellen damit natürlich eine These in den Raum, nämlich die These, dass die Einrichtung eines oder einer Suchtbeauftragten die Versorgungslage, die Präventionslage, die Repressionslage in unserem Land positiv verändern würde. Und diese These teilen wir nicht, und deshalb möchte ich kurz fachlich darauf eingehen.

Meine Damen und Herren, in der Zielstellung sind wir uns beim Thema „Prävention und Suchtbekämpfung“ einig. Das haben wir auch schon sehr ausführlich in vorangegangenen Landtagssitzungen auch in dieser Legislatur hier in diesem Saal miteinander besprochen, das haben wir ausgetauscht und klargemacht: Für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und insbesondere zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in MecklenburgVorpommern müssen wir auch in Zukunft einen Rahmen bieten, damit durch eine erfolgreiche Prävention, durch eine erfolgreiche Therapie, durch Hilfe zum Ausstieg und

natürlich durch die Bekämpfung von Drogenkriminalität möglichst viele – unser Ziel ist, alle Menschen – im wahrsten Sinne des Wortes unabhängig und frei von Süchten leben können. Das ist unser Ziel, unabhängig davon, um welche Art von Sucht es sich handelt.

Da kann man ja viele aufzählen: Hilfe, also im Sinne einer ganzheitlichen Prävention und Therapie möglichst frühzeitig, möglichst dicht an den jungen Menschen und an ihrem sozialen Umfeld, also den Eltern, den Familien und den Freunden, und unterstützend für persönliche und soziale Kompetenzen, die gestärkt werden müssen, so, dass von selbst, aus den Menschen heraus, auch aus den Jugendlichen heraus, ein Nein zu Abhängigkeit und zu schädlichem Konsum, egal, welcher Art, kommt, und diese Überlegung, eingebunden in ein Konzept, in das Konzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Gesundheitsförderung und Prävention.

Und genau deshalb, meine Damen und Herren, liebe Frau Weißig, ist es der richtige Weg, den wir gemeinsam gehen – der Minister ist darauf bereits auch eingegangen –, die Suchtprävention weiterhin als Gesamtstrategie zur Gesundheitsförderung und Prävention überall dort anzubieten, wo der Umgang mit Sucht und der Missbrauch von Suchtmitteln ein Thema sind, also in den Familien, in den Kindertagesstätten, in den Schulen, Berufsschulen, in den Vereinen, im Sport, aber auch auf der Arbeit, in den Betrieben. Und deshalb, meine Damen und Herren, können wir uns glücklich schätzen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern kompetente Träger, Akteure und Partner für diese Aufgabe gibt, die schon heute in zahlreichen Angeboten, Projekten und Fortbildungen, beispielsweise im Rahmen der Landeskoordinierung und auf kommunaler Ebene, eine wirklich gute, herausragende Arbeit leisten und die die allerhöchste Anerkennung auch unserer Fraktion genießen.

Hier schließt sich der Kreis. Eine Koordinierung im Sinne eines oder einer Suchtbeauftragten einzuführen, der oder die sich um die Koordinierung des bereits Vorhandenen kümmert, ist unserer Auffassung nach entbehrlich und würde dieses bestehende System sogar chaotisieren. Deshalb lehnen wir Ihren 1-Satz-Antrag ab. Das zur Verfügung stehende Geld wird ganz direkt bei der Prävention, bei der Therapie, bei der Repression gebraucht, und dieses zur Verfügung stehende Geld für die Suchtbekämpfung und die Prävention, das wird nicht im Stab eines oder einer Landesbeauftragten benötigt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Barlen.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den gerade gehörten Redebeitrag eingehend, wir werden uns das mal ganz genau anschauen, ob das Geld, von dem Frau Weißig vorhin sprach, denn genau dahin kommt, in den Bereich der Prävention. Also diesen Geldfluss werden wir uns noch mal ganz genau anschauen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE steht für ein selbstbestimmtes Leben in Würde. Und zur politischen Gestaltung, zu der wir hier auch berufen sind für die Zeit einer Legislatur, gehört auch und

vor allen Dingen, Realitäten anzuerkennen. Und insofern, Herr Dr. Jess hat es ja bemerkt – DIE LINKE hat es nur nicht so zum Ausdruck gebracht –, DIE LINKE steht für eine moderne Sucht- und Drogenpolitik. Wir wollen die Prävention gestärkt sehen, wir wollen eine Entkriminalisierung von Konsumenten,

(Torsten Renz, CDU: Ja, genau, kann sowieso jeder machen, was er will!)

wir wollen, das ist angesprochen worden, die Legalisierung von Cannabis und wir wollen auch eine oder einen Sucht- und Drogenbeauftragten.

(Torsten Renz, CDU: Der ist dann für die Verteilung zuständig! Es gibt dann einen Verteilservice!)

Der Antrag, der hier vorgelegt wird, ist uns in dieser Hinsicht recht sympathisch.

(Dietmar Eifler, CDU: Der Drogen- beauftragte gibt einen aus!)

Er ist, das hat Herr Barlen aber gesagt, hier sehr schmallippig gefasst. Und eine solche Stelle einzurichten, sehen wir nicht als bürokratisch überbordend oder als eine Parallelwelt zu der Landeskoordinierungsstelle an, sondern, es ist ja beschrieben worden, es geht auch um Fragen der Analyse, es geht auch um Fragen der Politikberatung auf verschiedenen Ebenen. Und wie sehr sich gerade die Landeskoordinierungsstelle selbst unterstützt sieht durch das Land, ist kritisch angemerkt worden in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses vor einigen Monaten oder es ist über ein Jahr vielleicht schon her. Aber das war doch sehr aufschlussreich, was wir dort zu hören bekamen hinsichtlich der Engpässe, der personellen. Also das ist die eine Frage.

Aber woran es hier an diesem Antrag mangelt, ist die Klarstellung, die notwendig ist: Wo soll diese Stelle angesiedelt sein, soll sie aus den Reihen des Parlaments kommen, soll sie außerhalb des Parlaments angesiedelt sein, in einem Ministerium, soll sie gegebenenfalls durch eine Expertin oder einen Experten aus dem Bereich der Gesellschaft wahrgenommen werden? Diese Aufgaben, die damit verbunden sind, sind lediglich in der Erläuterung zu diesem Antrag. Es ist schon notwendig, dass wir mit einem entsprechenden Beschluss, also Handlungsauftrag an die Regierung, deutlich machen, was ist damit konkret gemeint, und deswegen muss das schon auch Beschlusscharakter tragen. Welche Kompetenzen soll eine solche Person haben oder solche Stelle? Mit welchen Ressourcen soll sie ausgestattet werden? All das steht hier noch nicht. Und auch die inhaltliche Abgrenzung ist notwendig, was kann eine solche Stelle leisten und was eben nicht.

Und deswegen schlagen wir vor, diesen Antrag vertiefend zu behandeln im Wirtschaftsausschuss, der sich ja auch mit Fragen der Gesundheitspolitik beschäftigt, und im Sozialausschuss, der sich mit den Fragen der Beratungslandschaft beschäftigt, und drittens natürlich auch im Finanzausschuss, der sich mit den finanziellen Ressourcen dann befassen muss. Insofern sind wir für die Überweisung des Antrags. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der ist gerade nicht da. Der nächste Redner bitte! – Dr. Ralph Weber, AfD: Wird zurückgezogen.)

Vielen Dank.

Dann hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU Frau Berg.

(Der Abgeordnete Horst Förster betritt den Plenarsaal. – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie sind zurückgezogen, Herr Förster, Sie können wieder raus, hat sich erledigt!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 12. August, das ist jetzt so circa ein Vierteljahr her, ist der Haushalt veröffentlicht worden und in der Septembersitzung ist er durch die Landesregierung eingebracht worden. Der Haushaltgesetzgeber ist am Zug, die Ausschüsse haben die Einzelpläne beraten.

Was dort im federführenden Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss nicht beraten wurde, ist ein Antrag über die Einsetzung eines Sucht- und Drogenbeauftragten. Das sage ich jetzt weniger in die Richtung von Frau Weißig, denn die ist als fraktionslose Abgeordnete bekanntermaßen mitberatend in den Ausschüssen. Ich sage das in Richtung der Fraktion, die dem Drogenbeauftragten bereits in der Dezembersitzung 2017 oder diesem Einsatz eines Drogenbeauftragten 2017 sehr gewogen war und jetzt aber im Doppelhaushalt nicht beantragt hat. Das heißt, damals haben wir gesagt, da hatte Frau Tegtmeier gesprochen, wir lehnen ab, es ist zu spät.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann machen wir eine Zweite Lesung hier.)

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ist versprochen, dass Sie dem zustimmen? Stimmen Sie dem zu?)

Darüber sprechen wir noch.