Zweitens, wenn Sie beklagen, er ist nicht überwiesen worden, deswegen konnten wir uns in den Ausschüssen nicht damit beschäftigen – also zumindest im Innenausschuss gibt es den Tagesordnungspunkt „Allgemeine Ausschussangelegenheiten“, da kann jede Fraktion auch Dinge beantragen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, da kann man über das eine oder das andere reden. Man kann auch im Rahmen der Selbstbefassung, wenn man das beantragt, im Ausschuss aktiv werden, wenn man da Klärungsbedarf hat. Das haben Sie nicht getan, auch als Ausschussvorsitzender des Finanzausschusses nicht, insofern laufen Ihre Vorwürfe an dieser Stelle völlig ins Leere.
Herr Ritter, da muss ich schon sagen, Sie sollten uns nicht für naiv halten, denn ich sage mal, wir können natürlich jetzt im Kreis laufen und überall uns diese Einschätzung, die Sie eben wieder dargebracht haben, dass dieser Gesetzentwurf Nonsens wäre, abholen, aber dann bringen wir es lieber in die Öffentlichkeit und dann sollen die Bürger entscheiden, ob wir Nonsens-Anträge stellen oder nicht.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes auf Drucksacke 7/4207.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4207 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen des Hauses und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen, auf Drucksache 7/4208.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4208 –
In der 73. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden.
Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren so. Ich eröffne die Aussprache.
Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Gäste im Saal! In der 67. Sitzung am 19.06.2019 brachten die Fraktionen der SPD und CDU einen Antrag ein „KohlenmonoxidDetektoren retten Leben“. Herr Albrecht von der SPD betonte in der Einbringung des Antrages die Gefährlichkeit des hochtoxischen Gases Kohlenstoffmonoxid.
Und ich zitiere: „Die Installation von KohlenstoffmonoxidDetektoren an geeigneten Stellen in Häusern kann dazu beitragen, die Gefahr durch Kohlenmonoxid deutlich zu minimieren“, Zitatende. Dieser Antrag zielte darauf ab, auf der Bauministerkonferenz über eine Anpassung der Musterbauordnung in Deutschland zu diskutieren, um
Kohlenmonoxid-Detektoren bei Heizungen und Feuerstätten im Wohnbereich verpflichtend einzusetzen. Wir stellten hier im Landtag mehrheitlich fest, dass durch Warngeräte perspektivisch Menschenleben gerettet werden können.
Leider fiel das Ansinnen auf der Bauministerkonferenz nicht auf Zustimmung, aber das macht Kohlenstoffmonoxid nicht ungefährlicher, und es gibt Stätten, an denen es regelmäßig zu hohen Werten kommt, und wenn man im Internet etwas recherchiert, auch immer zu erhöhten Werten und auch zu Vergiftungen – dies regelmäßig in Shisha-Einrichtungen. Durch ein interfraktionelles AfDTreffen wurde ich Ende 2017 auf diese Problematik von Hannoveranern aufmerksam gemacht. Ich beobachtete seitdem die Fälle rund um Shisha-Einrichtungen und fand, dass die SPD-Fraktion im Hamburger Senat sich des Themas annahm und mit der Einbringung eines Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen sich der Problematik stellte. Dieses Gesetz wurde dann auch vom Hamburger Senat verabschiedet. Lobenswert!
Da die SPD hier in Mecklenburg-Vorpommern dieses gute Gesetz nicht einbrachte, übernahm diese Aufgabe dann die AfD-Fraktion. In der Ersten Lesung habe ich hierzu vorgetragen, der Antrag wurde abgelehnt. Man störte sich an der Präambel. Das hätte die SPD mit einem Änderungsantrag aber abwenden können. Der CDU-Fraktion war die Anzahl der Shisha-Einrichtungen in MecklenburgVorpommern – 2017 reden wir über 17 Stück – zu wenig, der bürokratische Aufwand dafür zu hoch.
Was ist seit der Ersten Lesung passiert? Bemüht man das Internet, tauchen fast wöchentlich, manchmal sogar täglich Meldungen aus ganz Deutschland auf über Anzeigen nach Kontrollen beziehungsweise Schließungen wegen akuter Gesundheitsgefahr. Die dpa berichtet hierzu am 7. Januar 2020: „In der Vergangenheit war es in Shisha-Bars in Deutschland mehrfach bei Gästen und Mitarbeitern zu lebensbedrohlichen Vergiftungen durch das Kohlenmonoxid gekommen,“
(Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ein Ding! Die SPD hat es immer verneint.)
„das beim Rauchen von Wasserpfeifen entsteht.“ Warten wir hier in Mecklenburg-Vorpommern also nicht ab, bis die erste Vergiftung angezeigt wird, sondern schützen wir Mitarbeiter und Gäste durch ein dementsprechendes Gesetz!
Die sichersten Shisha-Einrichtungen sollten bei uns in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Sie haben uns jetzt ja hier schön Auszüge aus dem Internet vorgelesen. Was Sie also versäumt haben, ist, den Zusammenhang mit Mecklenburg-Vorpommern herzustellen. Selbstverständlich nehmen wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern – ich glaube, da kann ich für die CDU-Fraktion genauso wie für die SPD-Fraktion, auch selbstverständlich für DIE LINKE sprechen – das Thema Gesundheitsschutz äußerst ernst,
aber wie wir schon in der letzten Aussprache zu Ihrem abgekupferten Gesetzentwurf hier festgestellt haben,
sind Sie es schuldig geblieben, die Fälle, also für Mecklenburg-Vorpommern, hier an der Stelle einmal vorzutragen,
Ich habe Ihnen schon in der letzten Sitzung an dieser Stelle die „Große Wasserpfeife“ in Kupfer für das wirklich schamloseste Plagiat und die größte Arbeitsscheu verliehen. Diese Wasserpfeife dürfen Sie behalten.
Die möchte ich Ihnen auch trotz, sagen wir mal, immer noch andauernder Arbeitsscheu jetzt nicht aberkennen, eigentlich bräuchten Sie sogar noch eine zweite,