Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Mecklenburg-Vorpommern leben im bundesweiten Vergleich im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten pflegebedürftigen Menschen. Es sind aktuell circa 92.000 Pflegebedürftige, demnach jeder 18. Einwohner beziehungsweise Einwohnerin, Tendenz steigend. Drei Viertel von ihnen werden von derzeit circa 58.000 Angehörigen zu Hause betreut. Bundesweit sind es 3,4 Millionen Pflegebedürftige. Von ihnen werden 2,4 Millionen Personen zu Hause betreut.

Die Pflege im privaten Bereich durch Angehörige oder nahestehende Personen ist eine der tragenden Säulen im Pflegesystem. Doch wer trägt die Pflegenden? Auf welche Strukturen können sie bauen? Wie werden sie unterstützt und entlastet, sowohl praktisch, fachlich als auch finanziell?

Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder Pflegegeld, wenn Sie durch einen Angehörigen versorgt werden. Das ist durch die Pflegeversicherung geregelt. Im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung kann die Pflege durch Angehörige mit der Pflege durch professionelle Kräfte kombiniert werden, sodass Versicherte anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Sollte nach Abzug von Eigenanteilen, Investitionskosten und notwendigen Dienstleistungen etwas vom Pflegegeld übrigbleiben und dieser Betrag durch die pflegebedürftigen Personen an den pflegenden Angehörigen weitergereicht werden, bleibt es unterm Strich eine Aufwandsentschädigung für den oder die pflegende Angehörige.

Einige von uns haben die Erfahrung bereits persönlich gemacht und sich der Pflege eines Familienangehörigen angenommen. Für alle anderen setze ich voraus, dass sie die Intensität dieser Fürsorgearbeit zumindest grundsätzlich nachvollziehen können. Pflege ist eine außerordentlich anspruchsvolle Aufgabe, die nicht selten eine Rundumaufgabe von 24 Stunden an sieben Tagen die Woche bedeutet. Die Belastungen sind enorm – körperlich und mental. Wer diese Aufgabe übernimmt, ist ausgelastet, nicht selten auch überlastet. Das zeigen die Zahlen der Krankenkassen. Rund 70 Prozent der Pflegenden weisen Erkrankungen durch die körperlichen Anstrengungen auf, die mit der Pflege verbunden sind. Mehr als 20 Prozent haben psychische Erkrankungen aufgrund der Belastungen, viele sind erschöpft.

Deshalb ist eine umfassende Unterstützung so wichtig. Zu den Sorgen um das pflegebedürftige Familienmitglied und die Anstrengungen der Pflege dürfen nicht auch noch Sorgen um die eigene Existenz kommen. Pflege ist eine Leistung, die viel abverlangt und angemessen vergütet werden muss, auch wenn sie von Angehörigen in der Häuslichkeit durchgeführt wird.

Wir fordern mit dem vorliegenden Antrag eine Pflegezeit von bis zu 36 Monaten, während der Lohnersatzleistungen gezahlt werden. Diese sollen sich am Gehalt der letzten Monate orientieren, ähnlich wie bei der Elternzeit. Das ist so die Grundidee, die wir von dort übernommen haben. Denkbar für Erwerbstätige wären 12 Monate vollständige berufliche Freistellung mit möglichst 80 Prozent – mindestens aber 67 Prozent wie bei der Elternzeit – des Gehalts der letzten Monate und anschließende Teilzeitvarianten von bis zu 36 Monaten. Sollten sich mehrere Familienmitglieder die Pflegezeit teilen, sind die Vollzeitmonate auszuweiten. Selbstverständlich soll damit auch

die Sozialversicherung inklusive Rentenversicherung und Unfallversicherung abgedeckt bleiben.

Eine bezahlte Pflegezeit soll ebenso für Selbstständige und freiberuflich Tätige sowie durch nicht anrechenbare Mindestsätze auch für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen ermöglicht werden. Für Rentnerinnen und Rentner, die den Großteil der Pflegenden ausmachen, soll das Pflegezeitgeld steuerfrei zugesichert werden. Nur so kann es gelingen, Angehörige in der häuslichen Pflege nachhaltig zu unterstützen, finanzielle Nachteile abzufedern und ihnen die notwendige Wertschätzung entgegenzubringen.

Unsere Forderung kommt nicht erst jetzt aufs Tableau. Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, der im Jahr 2015 von der Bundesfamilienministerin eingesetzt wurde, hat in seinem Bericht im Juni 2019 Empfehlungen an die Bundesregierung gerichtet. Darin fordern die Expertinnen und Experten nach der Auswertung bestehender Gesetze zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eine bis zu drei Jahre andauernde Pflegezeit unter Zahlung von Lohnersatzleistungen. Beiräte, Organisationen der Selbsthilfe, pflegende Angehörige fordern eine solche Unterstützung seit Langem. Wir befinden uns sozusagen im Geleitzug derjenigen, die diese Idee auf den Weg gebracht haben beziehungsweise diese Idee unterstützen.

Mit dem vorliegenden Antrag sollen die bestehenden Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickelt werden. Die Zahlen zur Inanspruchnahme bisheriger Möglichkeiten führen allzu deutlich vor Augen, dass die Regelungen – darunter die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz von 6 Monaten in Vollzeit und dem Familienpflegezeitgesetz von bis zu 24 Monaten in Teilzeit – zwar zunächst gut klingen, jedoch lediglich wirken wie ein stumpfes Schwert.

Schauen wir uns die Zahlen einmal an: 9.000 bis 13.000 Menschen nehmen pro Jahr das Pflegeunterstützungsgeld für zehn Tage nach Eintreten eines akuten Pflegefalls in der Familie in Anspruch. Das sind etwa die Hälfte aller Personen, die von dem grundsätzlichen Rechtsanspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung Gebrauch machen. Im Jahr 2017 haben nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes 82.000 Personen bundesweit Pflegezeit oder Familienpflegezeit von mehreren Monaten in Anspruch genommen. Das ist ein Bruchteil der pflegenden Angehörigen von 3,4 Prozent.

Der Teufel liegt, wie so oft, im Detail, denn bis auf individuelle Regelungen zu Arbeitszeitkonten mit dem Arbeitgeber oder Darlehen vom Bundesamt für Familie gibt es keine finanziellen Lösungen für die mehrmonatige Auszeit im Bereich der privaten Pflege. So wundert es auch nicht, dass nur ein Bruchteil der Pflegenden ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen will. Bis 2018 wurden lediglich 1.093 Anträge gestellt, und dies bei 2,4 Millionen pflegenden Angehörigen bundesweit. Von den Anträgen wurden zudem lediglich 867 bewilligt.

Die geringe Inanspruchnahme zeigt zum einen, dass nicht alle pflegenden Angehörigen ein zinsloses Darlehen bekommen können, und zum anderen, dass so gut wie niemand es als Unterstützung betrachtet. Das ist nicht verwunderlich, denn es befördert die Schuldenanhäufung. Dies alles schafft Abhängigkeiten, Druck und finanzielle Schräglage. Eine Pflegezeit zu nehmen, ist immer auch

die Frage, ob man oder frau sich das überhaupt leisten kann. Ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen, bedeutet, dafür auf Erwerbseinkommen in Größenordnungen zu verzichten und auch die daraus resultierenden Folgen in Kauf zu nehmen. Die wenigsten Familien haben Ersparnisse, um die Ausfälle zu kompensieren.

In Deutschland leisten 65 Prozent der Frauen den größten Teil der unbezahlten Familienarbeit. Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern liegt bundesweit noch immer bei 21 Prozent. Eine bezahlte Pflegezeit wird mit dazu beitragen, diese Lücke zu schließen. Sie kann mit dazu beitragen, dass sich Männer stärker der Familienarbeit widmen, dass soziale, pflegerische und familiäre Aufgaben ausgewogen auf mehreren Schultern verteilt werden und dass das System solidarischer funktioniert.

Ich bitte um Zustimmung für den Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Widerspruch kann ich nicht erkennen, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Bitte schön, Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Corona-Krise zeigt besonders deutlich, von welch enormer Bedeutung und Tragweite das Thema Pflege ist. Es berührt viele Bürgerinnen und Bürger, sei es wegen einer eigenen Pflegebedürftigkeit, sei es als Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen oder als professionell Pflegende. Es ist mir vor diesem Hintergrund ein besonders großes Bedürfnis, allen Pflegenden – gleich, ob sie in familiären Strukturen pflegen oder die Pflege von Menschen zu ihrem Beruf gemacht haben – meine allergrößte Anerkennung und Hochachtung auszusprechen. Ich bedanke mich von ganzem Herzen bei der Vielzahl von engagierten Menschen, die mit so viel Herzblut, Engagement und unermüdlichem Einsatz gerade in so außergewöhnlichen Zeiten die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen und diese so sensible Aufgabe ganz hervorragend meistern. Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Ich möchte zugleich noch etwas ausdrücklich betonen: Die Pflege von Menschen, gleich ob durch beruflich Pflegende oder pflegende Angehörige, ist systemrelevant. Ich hoffe, die vielen, die das jetzt feststellen, vergessen das nach dem Ende der Corona-Krise nicht wieder. Die Pflege gehört zu den wichtigsten und humansten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Hier muss es uns allen im sozialen Bereich gelingen, maßgebliche Verbesserungen herbeizuführen, nicht nur, aber vor allem auch im Bereich der Bezahlung. Pflegekräfte verdienen im wahrsten Sinne des Wortes mehr.

Einen weiteren Bereich stellt eine gute Vereinbarkeit der Übernahme von Pflegeverantwortung im Familien- und

Freundeskreis und der eigenen Erwerbstätigkeit dar. In Mecklenburg-Vorpommern werden etwa vier von fünf pflegebedürftigen Menschen teilweise oder vollständig allein von ihren Angehörigen oder Freunden unterstützt und versorgt. Viele von ihnen gehen gleichwohl noch ihrem regulären Beruf nach und erbringen infolgedessen zwei äußerst bedeutsame Beiträge für das gesamtgesellschaftliche Miteinander. Das macht eines ganz deutlich: Pflege geht uns alle an und Pflege ist, das betone ich immer wieder, damit auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Übernahme der Pflegeverantwortung durch pflegende Angehörige stellt also sowohl in familiärer als auch in gesellschaftlicher Hinsicht eine ganz besondere Leistung dar. Unter Zurückstellung eigener immaterieller und sehr häufig auch finanzieller Interessen wird das eigene Leben von der Fürsorge um einen anderen Menschen maßgeblich geprägt. Viele pflegende Angehörige können ihre eigene Erwerbstätigkeit angesichts einer oft mehrjährigen Pflege tatsächlich nur durch Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufrechterhalten. Dabei sind vor allem Frauen von den mit der Reduzierung der Wochenarbeitszeit oder gar der Aufgabe der Erwerbstätigkeit verbundenen negativen Auswirkungen in besonderem Maße bedroht, denn noch immer ist Pflegearbeit vor allem Frauenarbeit.

Im Ergebnis treten zu den hohen physischen und psychischen Belastungen durch die Übernahme der Pflegeverantwortung also auch Zukunftsängste sowie teils erhebliche gesellschaftliche und finanzielle Einbußen hinzu. Nach alledem dürfte ein breiter Konsens im Hinblick auf zwingend erforderliche und zeitnahe Verbesserungen im Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bestehen. Die Notwendigkeit wird darüber hinaus aber auch durch die derzeit ohnehin angespannte Personalsituation verstärkt. Jede Abgabe der Pflegeverantwortung durch Angehörige oder Pflegepersonen bedeutet zugleich auch eine Mehrbelastung der professionellen Pflegenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber hat zweifelsohne erkannt, dass die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eine herausgehobene Bedeutung einnimmt. Er hat aus diesem Grund bereits wichtige Rahmenbedingungen geschaffen. Hierzu zählen insbesondere das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz sowie das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. An diese bestehenden Rahmenbedingungen könnte und sollte angeknüpft werden.

Ein wichtiger Baustein dabei ist allen voran die Linderung der sich aus der Übernahme der Pflegeverantwortung nahezu zwangsläufig ergebenden finanziellen Belastungen der pflegenden Angehörigen. Aus diesem Grund habe ich eine von allen Ländern unterstützte Initiative Richtung Bundesregierung auf den Weg gebracht. Alle Länder sind sich einig, dass noch im Laufe der 19. Legislaturperiode des Bundes weitere maßgebliche Verbesserungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erreicht werden sollen. Die Länder begrüßen dabei jede synchronisierte Zusammenarbeit auf Bund-LänderEbene ausdrücklich.

Die Initiative beinhaltet auch einen Antrag MecklenburgVorpommerns als Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2019. Im Wege dieses Beschlusses verdeutlichen die Länder die Notwendigkeit der Verbesserung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Pflege

und Beruf. Dabei sind die zentralen Punkte und Handlungsempfehlungen des Ersten Berichts des unabhängigen Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf im Juni 2019 zu berücksichtigen.

Die Länder haben im Weiteren den dringenden Handlungsbedarf aufgrund der nahezu regelhaften Wechselwirkung zwischen der Übernahme der Pflegeverantwortung und den damit häufig verbundenen monetären Einbußen im Rahmen des eigenen Erwerbslebens dargelegt. Insbesondere wurde die Bundesregierung um Prüfung möglicher Lösungsansätze, zu denen etwa auch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung gehören könnte, gebeten.

Darüber hinaus ist es das Ansinnen der Initiative meines Ministeriums, einen dauerhaften und beständigen Austausch zwischen Bund und Ländern einzurichten, um so die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gemeinsam zu stärken und voranzubringen. Dieser geforderte Austausch auf Bund-Länder-Ebene wurde seitens des Bundesfamilienministeriums bereits eingerichtet. Dieses Gremium wird seine Arbeit zeitnah aufnehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, Mecklenburg-Vorpommern und das zuständige Ministerium haben ihre Hausaufgaben gemacht. Insoweit freue ich mich, dass mich auch die Opposition in dieser Sache im Wege des Antrages vollumfänglich unterstützt. Ich werde auch in Zukunft eine fruchtbare und ergebnisorientierte Arbeit zwischen den Ländern und dem Bund vorantreiben und entsprechende Ideen und Vorschläge einbringen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nachhaltig zusammenzubringen und voranzubringen.

Ich freue mich, dass aber auch in Corona-Zeiten die Bundesregierung das Pflegeunterstützungsgeld ausweiten will. Der Anspruch soll auf 20 Tage – bisher sind es 10 – ausgedehnt werden. So steht es nun im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung, das den Bundestag heute passiert hat. Angehörige erhalten die Möglichkeit, auf Versorgungsprobleme in der häuslichen Pflege zu reagieren. Versorgungsprobleme sind in dieser Notsituation nicht in 10 Tagen zu lösen. 20 Tage sind ein echter Fortschritt für die Menschen. Klar ist aber auch, dass in vielen Fällen selbst die 20 Tage nicht ausreichen werden.

Als Pflegeunterstützungsgeld werden 90 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts von der Pflegekasse bezahlt. Pflegende Angehörige können die Leistung beantragen, wenn sie die Folge der Corona-Krise ist, dass sie dort die Versorgung übernehmen. Sie sehen, also auch zeitgleich zu unserem Antrag heute ist im Bundestag über dieses wichtige Thema beraten worden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Zunächst möchte ich einmal Danke sagen, Danke an die vielen fleißigen Pflegekräfte draußen im Land, die gerade jetzt in der Corona-Krise in Pflegeheimen ihren Dienst tun, Danke auch an die vielen, die im ambulanten Pflegedienst arbeiten und dort ihren Dienst tun, obwohl sie aus den Krankenhäusern die abgesagten OP-Patienten und Betreuungspatienten eben

falls noch obendrauf bekommen haben, und Danke an die vielen fleißigen Menschen, die in häuslicher Krankenpflege zusätzlich zu den geschlossenen Kitas und Schulen ebenfalls noch ihre Kinder betreuen, die das alles aushalten und leisten.

Und auch vielen Dank, Frau Drese, für Ihre warmen Worte, für mehr allerdings dann aber auch nicht.

Dann kommen wir zu dem Antrag der LINKEN. Und wenn ich den Maßstab, Ihren eigenen Maßstab, jetzt mal an Sie ansetzen darf oder anlegen darf, wie Sie vorhin den Herrn Kröger behandelt haben, und ich sehe dann diesen Antrag hier zu diesem wichtigen Thema, der sage und schreibe einen einzigen Satz beinhaltet, sehr wenige Fakten in der Begründung, und da steht auch nicht genau drin, was Sie wie wollen. Und Sie wollen, ich lese einfach mal vor: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, mit allen verfügbaren Mitteln auf Bundesebene auf die Einführung einer bezahlten Pflegezeit von bis zu 36 Monaten hinzuwirken und die finanzielle Absicherung von pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege durch Lohnersatzleistungen sicherzustellen.“ Und da finde ich, da sollten auch alle da draußen wissen und vielleicht auch Sie, wenn Sie es noch nicht wissen, dass Ihre Partei im Bundestag ebenfalls gerade einen Antrag zum Thema Pflege eingebracht hat – ich weiß nicht, ob Sie den kennen –,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Beteiligte unter anderem Frau Kipping et cetera, mit einem ganzen Maßnahmenplan zum Thema Pflege, aber eben überhaupt nicht das, was Sie hier wollen. Wenn Sie doch hier die Landesregierung auffordern wollen, aktiv zu werden auf Bundesebene, dann machen Sie es doch zuerst bei Ihrer eigenen Partei! Da sitzt die nämlich, und das hättet ihr schön in diesen Antrag mit reinschreiben können.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir schreiben aber nicht voneinander ab. Wir machen das nicht wie Sie!)

Das ist dann eben nur halbherzig und nicht ernst gemeint von Ihnen. Und so sieht nämlich auch dieser dünne Antrag, den Sie hier abgeliefert haben, aus.

Wir haben damals ein Landespflegefördergeld beantragt. Das war ein Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben. Da haben wir uns Arbeit gemacht. Den hätten Sie unterstützen können, da hätten übrigens auch die Leute in der häuslichen Krankenpflege etwas von gehabt. Und da haben Sie gesagt zu unseren bis zu 300 Euro monatlicher Unterstützung – das waren Sie, Herr Koplin –, davon profitieren weder die Pflegenden, noch nützt das den Patienten sozusagen, den zu Pflegenden. Das waren Ihre Worte, Herr Koplin.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie haben einen ganz anderen Ansatz!)

Dann haben Sie das Ganze noch als Herdprämie diffamiert.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie haben einen ganz anderen Ansatz. Ja, das ist doch in Ordnung.)

Ich finde das sehr traurig. Wie gesagt, das hätte den Leuten tatsächlich geholfen. Da hätten Sie im Land eine gute Möglichkeit gehabt, dieses Anliegen, was ja eigentlich auch Ihr Anliegen ist, zu unterstützen,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir hatten einen ganz anderen Ansatz.)