Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut, Frau Ministerin!)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Herr Professor Weber, möchten Sie eine Nachfrage stellen oder Ihre …

Nachfrage.

Nachfrage, bitte schön.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Nachfrage: Also von der Ersten und Zweiten Bundesliga liegen Zahlen vor. Etwa 230 Personen sind bei sogenannten Geisterspielen im Stadion notwendigerweise anwesend, um Fernsehübertragungen und alles, was so damit zusammenhängt, zu ermöglichen. Haben Sie entsprechende Zahlen auch für die Dritte Liga, wie viele Personen da denn notwendigerweise dann an

wesend sein müssten, um Geisterspiele wirklich durchführen zu können?

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich soll zur Ersten und Zweiten Bundesliga nicht antworten, aber es bleibt mir gar nichts anderes übrig, als hier auf den Unterschied noch mal hinzuweisen: Die Erste und Zweite Bundesliga, bei den Berufsfußballern dort rechnet sich das auch ohne Zuschauer schon durch Fernsehverträge. Das ist in der Dritten Bundesliga nicht der Fall. Und auch deswegen muss die Dritte Liga entscheiden, unter welchen Bedingungen sie den Spielbetrieb wiederaufnehmen will. Das ist keine Frage, wie viele einzelne Zuschauer ich zulassen würde,...

Das war auch nicht meine Frage.

... sondern das ist eine Frage, die der DFB für sich zu klären hat.

Einen Moment bitte, Frau Ministerin! Ich habe die Frage von Herrn Professor Weber auch etwas anders verstanden, nämlich wie viele Menschen im Stadion sein müssten bei einem Geisterspiel in der Dritten Liga.

(Torsten Renz, CDU: Mich interessiert, warum er das wissen will. – Zuruf von Christian Brade, SPD)

Ob Sie vielleicht darauf noch mal kurz eingehen könnten?

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

In dem Konzept, das vorzulegen wäre, ist natürlich zu klären, wie infektiologisch eine Besetzung sein kann. Und nichtsdestotrotz noch mal, das, was ich eben geantwortet habe, spielt auch eine Rolle. Es muss dann die Dritte Liga auch sagen, ob sie unter diesen Bedingungen einen Spielbetrieb wiederaufnehmen will. Das ist keine Entscheidung des Gesundheitsamtes und auch keine Entscheidung der Sportministerin.

Warum können Sie nicht einfach antworten, wenn Sie keine Zahlen haben,...

Einen Moment bitte, Herr Professor Weber!

... nehme ich das ja auch entgegen.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Einen Moment, bitte! Die Ministerin hat jetzt noch mal auf Nachfrage geantwortet und keine Zahl genannt. Insofern bitte ich Sie, das dann entsprechend auch zu interpretieren, wenn die Zahl nicht genannt wird.

Ich würde Sie nun bitten, die Frage zum Thema Nummer 15 zu stellen.

Sechs für die unzureichende Antwort.

Und ich stelle jetzt die nächste Frage. Jetzt geht es um das Sozialministerium: Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen – schwieriges Thema, denn einerseits haben wir da Hochrisikogruppen, die zu schützen sind, andererseits sind vielleicht die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Verbot von Besuchen und so einen Entzug von Familie mindestens so gravierend wie die Gefahren, die bei einem Besuch eintreten könnten. Ich wollte einfach mal wissen, wie stellen Sie sich da eine Lösung vor. Besuchsräume, Treffen im Garten der Alten- und Pflegehäuser oder wie denkt das Sozialministerium hier diesen Spagat bewerkstelligen zu können?

Auch hier ist schrittweise vorzugehen. Wir haben ja am 16. März zunächst keinerlei Besuch zugelassen, sondern nur sehr restriktive Ausnahmen für beispielsweise Sterbebegleitung oder Arztbesuche zugelassen, ab 20. März auch den Besuch von Tagespflegeeinrichtungen nur noch auf eine sogenannte Notfallbetreuung beschränkt. Seit dem 11. Mai gibt es wieder erste Lockerungen, was das Beanspruchen von medizinischen und therapeutischen Behandlungen oder die Aufgaben der Rechtspflege und der Gefahrenabwehr angeht.

Die nächste Stufe wird morgen, am 15. Mai, in Kraft treten. Dort treten weitere Lockerungen für Besuche auf, und hier ist jede Einrichtung selbst unter Anleitung des Sachverständigengremiums, das ein Papier erarbeitet hat im Ministerium, darauf angewiesen, folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Es muss ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept

geben, das kann ein Besuchsraum sein, das kann aber auch die Möglichkeit sein, das im Garten, so denn vorhanden, zu regeln,

es muss Regelungen zu den Besuchszeiten geben,

die sind durch die Einrichtungsleitung zu kontrollieren, maximal aber eine Stunde am Tag,

eine einmalige Registrierung jeder Besuchsperson

vor dem ersten Besuch ist notwendig,

das Festhalten jedes Besuchs mit dem Besuchsda

tum,

die Unterweisung jeder Besuchsperson in Schutz-

und Hygienemaßnahmen,

die Bestätigung einer Symptomfreiheit durch die Be

suchsperson,

das Führen eines Symptomtagebuchs in der Bewoh

nerschaft durch das Personal

und kein aktives Corona-Virus-Infektionsgeschehen in

der Einrichtung.

Ab dem 18. Mai unter diesen Voraussetzungen kann auch in Tagespflegeeinrichtungen wieder der Besuch gestattet werden, und die weiteren Schritte zur Aufhebung der Einschränkungen sollen mit solchem Augenmaß wie eben beschrieben erfolgen. Und dazu gibt es Handlungsempfehlungen, die ein Sachverständigengremium auf dieser Grundlage erarbeitet hat und weiter

begleitet. Unter anderem ist für die Hygiene und Umweltmedizin Professor Hübner der Universitätsmedizin Greifswald dort auch beratend dabei.

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Herr Professor Weber, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Bitte.