Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Es ist natürlich eine große Herausforderung für alle Schulen, diese Hygienepläne mit den Abstandsregelungen, mit den Wegeführungen, mit all dem, was da auch erforderlich ist, umzusetzen: Händewaschen, Lüften, all das ist ja Teil des Hygieneplans. Insofern ist das keine triviale Sache für die Schulen, das wissen wir. Aber wir haben bisher sehr viel Rückmeldungen, dass das geordnet abläuft, auch gut vorbereitet war, und dort, wo es Hinweise gibt, dass etwas nicht den Regelungen entspricht, das ist nicht – es ist ja keine Wahl, die die Schulen haben, sondern das muss umgesetzt werden –, dort, wo es Hinweise gibt, muss das auch gemeldet werden, damit dann erst natürlich eine Möglichkeit geschaffen wird, dass der Schulträger das dann auch behebt, wenn zum Beispiel Seife nicht vorhanden ist, Handtücher, Papierhandtücher. Wenn es aber darüber hinaus Probleme gibt, dann ist das Gesundheitsamt gefragt. Aber wir haben bisher keine größeren Meldungen, dass es große Probleme vor Ort gibt.

Herr Schneider, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Bitte.

Da habe ich eine Nachfrage in der Richtung zu stellen. Es geht in die Richtung, dann wären jetzt sicherlich Konsequenzen zu ziehen für zukünftige Hygieneplanungen für den Fall speziell im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle. Die Erfahrungen, die Sie gerade geschildert haben, die werden ja sicherlich dann eingearbeitet werden.

Ja, wir haben das alle ja noch nicht erlebt. Wir arbeiten natürlich alle Erfahrungen, die wir sammeln in diesen Wochen, in die weiteren Planungen mit ein. Was den Hygieneplan angeht, das ist nichts, was das Bildungsministerium erstellt, sondern das ist etwas, was mit den Gesundheitsbehörden entwickelt wurde, denn das sind die Hygieneexpertinnen und -experten,

und nicht das Bildungsministerium. Insofern wird natürlich der Hygieneplan den Erfahrungen auch im Infektionsgeschehen und im Infektionsverlauf angepasst, wenn das dann nötig sein sollte.

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Ich bitte jetzt Herrn Schneider, die Frage zum Thema Nummer 12 zu stellen.

Ja, vielen Dank!

In welchem Umfang und mit welchem Erfolg ließ sich digitaler Unterricht an Schulen zum Ausgleich von Schulschließungen verwirklichen?

Wir hatten quasi über Nacht die Notwendigkeit in den Schulen, das digitale Lernen hochzufahren. Viele Schulen waren ja bereits auf dem Weg oder hatten schon sehr gute Voraussetzungen für die Digitalisierung insgesamt. Es gibt auch Schulen, die erst am Anfang standen. Wir wissen das ja, das ist ja auch Thema des DigitalPaktes gewesen. Deswegen gab es ja und gibt es den DigitalPakt, um eben diese Unterschiede auch auszugleichen. Insofern gibt es unterschiedliche Erfahrungen. Das ist etwas, woran wir arbeiten, weil die nächsten Jahre und auf alle Fälle die nächsten Monate ja das digitale Lernen wichtig ist, aber wir wollen natürlich auch die digitale Lehre insgesamt – ganz unabhängig von der Pandemie – weiterentwickeln, weil das ist natürlich ein Schritt in die Zukunft auch von Lernen und Unterricht.

Insofern gibt es unterschiedliche Rückmeldungen. Es gibt die Rückmeldung, dass es sehr gut läuft, dass die Lehrer mit größtem Engagement vor Ort sofort sich gekümmert haben, dass digitale Unterrichtsmaterialien auch bei den Kindern, bei den Schülerinnen und Schülern ankommen. Es gibt aber auch Berichte von GrundschullehrerInnen oder Lehrerinnen und Lehrern insgesamt, die sich morgens aufs Fahrrad gesetzt haben und mit dem Fahrrad die Unterrichtsmaterialien in Papierform gebracht haben, weil sie sonst die Kinder nicht erreicht hätten, ihre Schülerinnen und Schüler. Es ist also sehr unterschiedlich.

Was ich sagen kann, ist, dass das an vielen Orten gut gelingt, dass wir aber auch wissen, dass da noch eine Entwicklung erfolgen muss. Wir erhoffen uns sehr und wir streben das an, dass wir die Erfahrungen, die wir jetzt machen, auch in die nächste Zeit mitnehmen. Wir sitzen unter Hochdruck daran, da auch weitere Möglichkeiten zu schaffen, dass die digitale Lehre noch besser laufen kann und auch für alle Kinder und Schülerinnen und Schüler möglich ist und gut möglich ist.

Herr Schneider, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Bitte.

Ja, ich hoffe auch da, dass aus diesen Erfahrungen, die Sie jetzt gesammelt haben, dahin geht nämlich meine Nachfrage, inwieweit denn die Erfahrungen jetzt auch in die Planungen einfließen, das Digitalisierungskonzept geschult zu modifizieren, um eben besser auch im Alltag und dann speziell auf die Krisenfälle vorbereitet zu sein.

Wir haben das Digitalisierungskonzept ja vorliegen. Wir werden das nicht modifizieren, sondern wir müssen das beschleunigen. Wir sitzen unter Hochdruck daran, dass wir jetzt in der nächsten Zeit mehr Möglichkeiten schaffen, digitale Lehre vor Ort anzubieten. Wir sitzen mit Hochdruck daran, dass wir auch den sozialen Aspekt dieser Erfahrungen anpacken. Das Land hat ja schon angekündigt, dass wir auch dort helfen wollen, wo Kinder womöglich keinen Zugang zu digitalen Geräten vor Ort haben. Da ist jetzt auch ein Bundesprogramm auf dem Weg. Die KMK ist jetzt gerade dabei, dieses auch umzusetzen oder dies in die Umsetzung zu bringen. Wir werden also auch die unterschiedlichen Aspekte jetzt angehen und verbessern können. Und wir werden natürlich dann auch die Erfahrungen mitnehmen, wie ich es ja schon gesagt habe, für die Vorbereitung der nächsten Monate, aber auch Jahre.

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 13 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Drese, Frau Sozialministerin!

Frau Drese, das Bildungs- und Teilhabepaket wurde ja 2011 nach einem Verfassungsgerichtsurteil eingeführt, welches damals festgestellt hatte, dass die Hartz-IVRegelsätze nicht ausreichen, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft zu gewährleisten. Und mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollten gerade Familien entlastet werden bei der Versorgung in Kitas oder durch die Versorgung in Kitas und Schulen. Jetzt haben wir natürlich eine Krisenzeit erlebt, wo es notwendig war, Kitas und Schulen zu schließen, und natürlich dadurch die Versorgung der Kinder und Jugendlichen zu Hause übernommen werden musste. Das führte natürlich zu Mehrbelastungen bei den Familien und nicht gleich konnte sozusagen auch das Essen ausgeliefert werden.

Deshalb ist jetzt meine Frage: Ist es möglich, dass die Gelder des Bildungs- und Teilhabepaketes direkt an die Familien ausgezahlt werden, so, wie es in dem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. April 2020 dargestellt wird, dass eben Geld- und Sachleistungen möglich sind?

Ja, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Guten Morgen, Frau Bernhardt! Ich habe mich am 2. April mit einem Schreiben an Bundesminister Heil gewandt und auf diese Problematik hingewiesen. Das Bundes- und Teilhabegesetz sieht eigentlich nur die gemeinschaftliche Verpflegung in Einrichtungen vor. Das gilt für die Kita, aber auch für die Schule. Am 20. April gab es dann eine Reaktion aus dem Bundesministerium, dass die Essensversorgung auch dezentral erfolgen kann. Jetzt aktuell berät – gestern war es im Sozialausschuss des Bundestages –, jetzt berät der Bundestag gerade darüber, dass zusätzliche Kosten, die durch die Auslieferung des Essens entstehen (also Verpackungs- material, das Ganze zu den Eltern zu bringen), dass die ebenfalls über das Bildungs- und Teilhabepaket mit abgerechnet werden können, und morgen soll das Ganze im Bundesrat beraten werden.

Die Gutscheinlösung – da hat es offensichtlich Verwirrung durch zwei unterschiedliche Schreiben des Bundesministeriums gegeben –, die Gutscheinlösung ist nicht Bestandteil dieser Gesetzesänderung, sondern die Lösung darüber, dass der Caterer dann eben, wenn das Kind nicht in der Einrichtung ist, das Essen zu den Kindern bringt.

Eine Nachfrage? Bitte.

Also setzen Sie sich dann auf Bundesebene noch dafür ein, dass eben auch die Gutscheinlösung möglich wird?

Da wir am 25.05. hoffentlich alle Kinder wieder in den Einrichtungen haben und sie auch dort versorgen können und mir signalisiert wurde, dass ein rückwirkendes Ändern des Gesetzes nicht in Aussicht gestellt ist, kann ich es gern versuchen, glaube aber, dass die Lösung, die Eltern und die Kinder mit dem Essen in ihrem Wohnort zu versorgen, die ist, die auch von den Sozialämtern am ehesten umsetzbar ist im Land.

Danke schön!

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Ich bitte nun den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Fragen zum Thema Nummer 14 und dann im Anschluss zum Thema Nummer 15 stellen.

Frau Bernhardt, könnten Sie den Weg bitte frei machen, damit einmal desinfiziert werden kann? Danke schön!

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Guten Morgen, Frau Ministerin! Meine erste Frage geht an Sie als Sportministerin. Es geht um die Öffnung von Sportgroßveranstaltungen. Mit einem gewissen Erstaunen habe ich ja zur Kenntnis genommen, dass Geisterspiele für die Millionärsspieler in der Ersten und Zweiten Bundesliga wieder eröffnet werden sollen,

(Torsten Renz, CDU: Warum Erstaunen? Hätten Sie mich mal gefragt!)

während auf den Bolzplätzen der Straßenfußball und die Amateurvereine sich so nicht treffen dürfen.

Meine Frage geht jetzt aber mit Blick auf Hansa Rostock: Hansa Rostock, Dritte Liga, hat ja deutlich bekundet, dass sie den Spielbetrieb wiederaufnehmen und die Liga zu Ende spielen wollen. Das geht im Moment aber mit den Zahlen, in Größenordnungen, die Sie für Großveranstaltungen freigegeben haben, nicht konform. Wie könnte da oder wie sieht das Sportministerium da eine Lösung?

(Torsten Renz, CDU: Wieso nicht? Das sind doch Geisterspiele!)

Die Sportgroßveranstaltungen sind in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes mit Zuschauern, also mit Teilnehmern, bis zum 31. August 2020 nicht möglich.

(Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Seitens des Sportministeriums gibt es für eine vorzeitige Öffnung von Sportveranstaltungen auch aktuell noch keine Überlegungen, sondern das ist wie im gesamten Corona-Geschehen abhängig von der Entwicklung der Fallzahlen in diesem Bereich.

Sie haben mich angesprochen auf die Erste und Zweite Fußballbundesliga.

Die stellt einen Sonderfall dar.

Ich verstehe gerade, dass ich zur Ersten und Zweiten Bundesliga nicht nachgefragt war.

Das war ein Vorwort.

Dann erspare ich mir, dann erspare ich mir die Ausführungen dazu auch dann in der Tat. Leider haben wir ja Hansa Rostock in der Dritten Liga und nicht in der Ersten und Zweiten Fußballbundesliga.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU – Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!)

Bei der Dritten Liga ist es so, dass der Deutsche Fußballbund beschlossen hat, die Saison am 26. Mai fortzusetzen, sofern die Politik grünes Licht gibt. Dagegen regt sich in Teilen der Dritten Liga Widerstand. Um den Spielbetrieb auch für Hansa Rostock zu ermöglichen, ist in die MV-Verordnung, die Corona-Verordnung, vom 8. Mai vor dem geplanten Restart der Dritten Liga tatsächlich anzupassen.

Der FC Hansa Rostock hat sich bisher nicht an das Sportministerium gewandt. Aber wenn dieser Wunsch besteht, dann würde ein Formulierungsvorschlag meinerseits lauten: „Die Fortsetzung des Spielbetriebs als Veranstaltung ohne Publikum im Bereich des professionellen Sports kann durch die zuständige Behörde erlaubt werden, sofern ein geprüftes, tragfähiges Konzept des jeweiligen Spitzenfachverbandes zur bundeseinheitlichen Anwendung vorliegt.“ Das ist also Aufgabe des Deutschen Fußballbundes und der Dritten Liga, das vorzubereiten.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut, Frau Ministerin!)