Frau Präsidentin! Herr Minister! Zahlreiche Zulieferbetriebe der MV WERFTEN warten derzeit auf die Bezahlung offener Rechnungen, Sie wissen das. Die Landesregierung hat zugesagt, über eine Soforthilfe in Höhe von 50 Millionen Euro einzuspringen. Bislang war vorgesehen, die Hilfe in Form von zusätzlichen Krediten an die Zulieferbetriebe auszureichen, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen. Im ersten Jahr sollen die Kredite zinsfrei sein, danach mit 3,5 Prozent verzinst. Wie weit geht die Landesregierung bei dieser bisher geplanten Form der Unterstützung?
Ja, guten Morgen, Herr Dr. Jess! Guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin! Sie haben recht, die Schwierigkeiten durch die Corona-Krise haben auch die Werften erreicht und damit auch die Zulieferer. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich entschieden, den Zulieferern des Landes MecklenburgVorpommern zu helfen und ihre offenen Forderungen dann auch durch einen 50-Millionen-MV-Schutzfonds zu begleiten.
Und das heißt in der Sprache derjenigen, jeder Zulieferer hat die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen bei der GSA, also bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Dort werden die Anträge entgegengenommen, dann bestätigt die Werft, dass die Forderungen berechtigt sind, und dann geht das Land in Vorleistung und zahlt aus, und zwar im ersten Jahr zinsfrei an Darlehen zwischen 200.000 und 800.000 Euro, also im Normalfall 200.000, das geht relativ schnell und ohne große Prüfungen, und bis 800.000 und Einzelfallentscheidungen werden natürlich genau geprüft.
Entscheidend ist, dass wir damit die Liquidität der Zulieferer stärken wollen, aber gleichzeitig dann auch, wenn wir, hoffe ich, mit dem Bund und mit Genting eine Lösung haben, die Werften weiter fortführen und den Schiffbau sichern, dann werden die Werften dann auch wieder in der Lage sein, die Gelder an uns zurückzuzahlen.
Die Zulieferfirmen der MV WERFTEN können in zusätzlichen Krediten keine wirkliche Hilfe erkennen, zumal sie unverschuldet in diese Situation gekommen sind. Die Ausfallrisiken bleiben voll bei den jeweiligen Firmen. Welche Hilfsoptionen kann das Land in Aussicht stellen, wenn die Forderungen der Firmen auch langfristig nicht voll erfüllt werden sollten durch die MV WERFTEN?
Also ich hoffe, dass die Forderungen erfüllt werden können. Wenn sie nicht erfüllt werden können, gibt es verschiedene Szenarien. Einerseits kann man auch im zweiten Jahr eine Stornierung beantragen, sodass also dann auch keine Zinsen et cetera fällig sind, aber das muss im Einzelfall dann durch das jeweilige Unternehmen gemacht werden. Und dann geht es ja im Prinzip darum, dass wir insgesamt davon ausgehen, dass wir die Zulieferer am Netz halten und damit dafür sorgen, dass dann der Schiffbau wieder anspringt und damit auch die Zulieferer bei der Stange bleiben, denn wichtig ist, dass sie nicht abziehen und dass sie nicht Vorkasse verlangen, weil dann würde das ganze Wirtschaftssystem bei den Werften gestört.
Das Land hätte über die bereits in Aussicht gestellten zusätzlichen Kredite bereits beziehungsweise sonstige Hilfen für die MV WERFTEN die Option, die aufgelaufenen Forderungen gegenüber den MV WERFTEN im Grunde abzurechnen, und könnte so langwierigen juristischen Auseinandersetzungen der einzelnen Zulieferfirmen gegenwirken. Warum schließt die Landesregierung eine Übernahme der Forderungen der Zulieferfirmen nach Freigaberecht für die MV WERFTEN aus?
Warum wir es ausschließen? Also wir sind nicht Werfteigentümer, wir sind nicht Auftraggeber, sondern wir sind dafür zuständig, dass wir die Werftindustrie, die unverschuldet durch die Corona-Krise in die Krise gerutscht ist, am Markt halten wollen, und das ist die Motivation der Landesregierung.
Also uns … Sie könnten ja in die Forderungen der Zulieferbetriebe sozusagen einsteigen und dann die Zulieferbetriebe dauerhaft auf diese Weise entlasten. Warum macht das Land das nicht?
Indem abgetreten wird, das findet ja zurzeit statt. Das Land streckt das Geld jetzt vor, geht auch in das Risiko, dass eventuell einer oder zwei oder mehrere Ausfallsachen anfallen könnten. Dann muss darüber geredet werden, wie in Zukunft damit umgegangen wird. Wir glauben nicht, dass wir die Zulieferbetriebe dann massiv belasten werden.
Ich bitte nun den Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.
Ja, erste Frage: Wie entwickelte sich die Reproduktionszahl des SARS-Corona-Virus 2 seit Beginn der Corona-Krise in Mecklenburg-Vorpommern?
Also Corona-Tests sind insgesamt 39.200 mit Stand vom 12.05. abgenommen worden, und wir haben insgesamt festgestellt, dass über 700 positiv getestete Personen – genau 735 – am 12.05. registriert waren. Aber man muss sagen, die meisten sind wieder genesen, das heißt, wir haben eine sehr geringe Inzidenz. Deswegen können wir uns ja auch darauf stützen, dass wir die richtigen Maßnahmen eingeleitet haben. Die richtigen Maßnahmen waren, relativ schnell dafür zu sorgen, dass ein Einreisestopp oder dass im Land Mecklenburg-Vorpommern keine Übernachtungen angeboten werden, dass Ferienangebote gestrichen werden, Hotels geschlossen werden et cetera. Diese Maßnahmen haben sich aus meiner Sicht als glückliche Maßnahmen im Interesse der Gesundheit der Menschen und der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns herausgestellt.
Insgesamt kann man sagen, dass wir eigentlich 104 Patienten auf den Stationen behandelt haben, die Ärzte und die Krankenschwestern et cetera. Davon waren 17 auf einer ITS-Station und die wenigsten mussten beatmet werden. Das ist ein sehr positives Fazit im Vergleich zu anderen Bundesländern, im Vergleich zu vielen Ländern auf dieser Welt. Wir sind eigentlich so wenig mit Covid-19-Krankheitsfällen bei uns im Land ausgestattet, dass wir sagen können, alle Maßnahmen, die die Regie