Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

Bitte.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die Frage 4 zu stellen. Nein, Moment, das war jetzt verkehrt, jetzt bin ich hier schon durcheinandergekommen wegen der anderen Frage.

(Minister Harry Glawe: Doch, doch.)

Doch, das ist richtig, ne?

Ja, aber jetzt kommen wir zunächst zur Frage …, jetzt kommen wir erst mal zu der Frage 3 von Herrn Dr. Jess, das war jetzt durch diese Verwechslung. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt und der Minister für Finanzen wird stellvertretend die Fragen beantworten.

Bitte schön, Herr Dr. Jess.

Danke schön.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Sie haben wahrscheinlich vorhin schon mitgehört, jetzt noch einmal der Text:

3. Die Messehalle von Mecklenburg-Vorpommern auf der diesjährigen Messe „Grüne Woche“ präsentierte sich attraktiv. In der Halle befand sich unter anderem ein großer Ausstellungsstand, auf dem mehrere Urlaubsregionen unter dem Motto „Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern“ für sich warben. Die Urlaubsregion des Stettiner Haffs war auf diesem Stand nicht vertreten, sie warb separat als Tourismusverein „Mönkebude am Stettiner Haff“ e. V. innerhalb eines Ausstellungsstandes, der mit Produkten aus der Haffregion auftrat.

Ich frage die Landesregierung:

Sind die Tourismusverantwortlichen der Haffregion bezüglich einer Beteiligung am Stand „Urlaubsregion Mecklenburg-Vorpommern“ angesprochen worden und wie haben sie reagiert?

Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Die Akquise für die Länderhalle MecklenburgVorpommern erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Es werden neben Unternehmen auch die Landkreise und Verbände sowie der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben. Sowohl der Tourismusverband als auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald betreiben ihrerseits Akquise in der Region, um Partner zu finden, die für die Präsentation am Stand geeignet sind.

Es liegt in der Entscheidung der Tourismusregion Stettiner Haff, sich für eine Präsentation entweder mit einem eigenen Landkreis oder mit dem Tourismusverband zu entscheiden. In den vergangenen Jahren ist die Tourismusregion Stettiner Haff stets am Stand des Landkreises präsent gewesen und hat sich zufrieden über die Präsentation gezeigt. Die Hintergründe dafür, warum es sich in diesem Jahr anders verhalten hat, sind mir nicht bekannt, es hätte vor Ort allerdings die Möglichkeit gegeben, das Verfahren der letzten Jahre fortzusetzen.

Ich danke sehr.

Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Lerche bitten, Fraktion der AfD, die Frage 4 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

4. Die Landeshauptstadt Schwerin hat den Zuschlag zu ihrer Bewerbung für die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2025 erhalten. Die Machbarkeitsstudie liegt der Landesregierung vor. Laut Stadtvertretungsbeschluss sollen die Bewohner der Landeshauptstadt Schwerin am 24. September 2017 in einem geplanten Bürgerentscheid über die Durchführung der BUGA 2025 entscheiden. Nur durch eine klare Stellungnahme der Landesregierung im Hinblick auf eine mögliche Finanzierungsbeteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann eine sachliche Wahlentscheidung der Bürger getroffen werden.

Bis zu welchem Termin ist von der Landesregierung geplant, die Landeshauptstadt Schwerin über die Höhe einer Finanzierungsbeteiligung des Landes zu unterrichten?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Eine Entscheidung kann – eine abschließende Entscheidung – die Landesregierung dann treffen, wenn alle erforderlichen Unterlagen hierfür vorliegen. Dies setzt nicht nur eine Machbarkeitsstudie, sondern ein entsprechendes Stadtentwicklungskonzept voraus, das seriös die Fragen beantwortet, in welchem Umfang finanzielle Mittel erforderlich sind und welcher Partner in diesem Zusammenhang welche finanziellen Mittel beisteuern soll oder kann. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass bisher nicht einmal die Eigenanteile der Stadt Schwerin gesichert sind und es kein Konzept darüber gibt, wie diese Eigenanteile der Stadt Schwerin erbracht werden sollen. Und solange derartige Arbeiten seitens der Stadt nicht erledigt sind, sieht sich auch die Landesregierung außerstande, hierzu Stellung zu nehmen, denn eine entsprechende Einschätzung der Landesregierung muss auch basieren auf der Eigenarbeit des Antragstellers, was seinen Finanzierungsanteil angeht.

Die Landesregierung möchte dabei ausdrücklich betonen, dass die letzte BUGA für die Stadt Schwerin einen enormen Entwicklungsschub in städtebaulicher Hinsicht gebracht, allerdings auch 30 Millionen Euro gekostet hat, jedenfalls seitens des Landes. Eine BUGA im nächsten Jahrzehnt bedürfte eines Kofinanzierungsanteils, der weit über diesen 30 Millionen liegt. Dies macht die Machbarkeitsstudie auch deutlich. Im Moment gibt es keine konkrete Perspektive der Landesregierung, wie derartige Mittel aufzubringen wären. Die Stadt Schwerin ist außerdem hoch verschuldet, sodass sich die Frage stellt, ob sie sich ein solches Projekt überhaupt leisten kann.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig.)

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass man im landesweiten Kontext der Frage nachgehen muss, ob dies verhältnismäßig ist, denn es gibt in diesem Land ja viele Städte und viele Regionen, die öffentliche Investitionen noch nötig haben an vielen Stellen, und es wäre schon eine außergewöhnliche Situation, wenn sich die Landesregierung oder das Land dazu entscheiden würde, in so relativ kurzer Zeit am selben Standort zwei BUGAs hintereinander mit erheblichen Beträgen mitzufinanzieren, während an anderer Stelle vielleicht Geld für die Wiederherrichtung von Schulen, Kindertagesstätten oder Straßen fehlt, und zwar in verschiedenen Regionen des Landes.

Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle deutlich darauf hinweisen, dass im Moment kein Grund zu besonders großer Euphorie und Hoffnung besteht, dass das Land sich noch einmal entschließen würde, jedenfalls diesem Ansinnen der Stadt Schwerin nachzukommen, und ich vermute auch, dass eine Mehrheit der Abgeordneten dieses Hauses diese Skepsis und Vorsicht, die ich hier zum Ausdruck gebracht habe, aufgrund der Gründe, die ich dargelegt habe, teilt.

Vielen Dank.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Umweltverschmutzung durch Windkraftanlagenüberreste“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Umweltverschmutzung durch Windkraftanlagenüberreste

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Borschke von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor circa anderthalb Jahren ging ein Windpark bei Küstrow – das ist in der Nähe von Barth – vom Netz. Seitdem liegen diese Anlagen auf dem Acker und rotten vor sich hin.

(Thomas Krüger, SPD: Rotten? Rotten?)

Sie rotten vor sich hin, ja. Sie verrotten.

Die Trafostationen liegen offen und offensichtlich tritt hier auch Trafoöl aus. Eine von mir genommene Bodenprobe hat nach Prüfung durch ein unabhängiges Institut ergeben, dass eine Kontamination des Bodens vorliegt.

Über 27.000 Windkraftanlagen stehen mittlerweile in Deutschland, Tendenz steigend, und dank der politisch Verantwortlichen – auch in diesem Land – wird der Ausbau rücksichtslos vorangetrieben. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was kommt eigentlich danach? Die durchschnittliche Lebensdauer eines Windrades soll 20 Jahre betragen. Häufig erfolgt ein sogenanntes Repowering aber schon früher. Die Entsorgung der alten Anlagen obliegt nun der Pflicht des Betreibers. Dieser muss allerdings erst seit einigen Jahren eine entsprechende Bürgschaft beim Bau der Anlagen hinterlegen, um zu vermeiden, dass am Ende der Steuerzahler für seinen Müll aufkommt – übrigens jene Bürger, die sowieso schon für dieses grüne Ideologieprojekt Milliarden zahlen dürfen.

Da ein vollumfängliches Recycling der Anlagen, insbesondere der Flügel, nicht möglich ist, umgeht man dieses Problem anscheinend durch den Verkauf ausgedienter Anlagen, wo möglich, auch ins Ausland. Sollen die neuen Eigentümer sich doch um den Sondermüll kümmern! Die bundesdeutsche Windkraftindustrie ist in diesem Fall das Imageproblem zumindest los. Wie eine Entsorgung in den Städten Russlands aussieht, werden wir uns denken können.

Auch im Fall von Kenz war offenbar der Verkauf der Anlagen vorgesehen. Fakt ist, eine ordentliche Entsorgung ist nach jetzigem Stand und in naher Zukunft nicht möglich, wie uns Ihr Ministerium, Herr Pegel, erst kürzlich selbst bestätigte. Sie werden wahrscheinlich jetzt argumentieren, lieber 30.000 Tonnen Kohlefasersondermüll deponieren anstatt Atommüll. Dass es noch andere Möglichkeiten der Stromerzeugung gibt, vergessen Sie dabei offenbar hin und wieder.

(Thomas Krüger, SPD: Kohlekraftwerke!)

Zum Beispiel! Mensch, Herr Krüger, das war gut. Wunderbar!

(Thomas Krüger, SPD: Weil es Klimawandel ja nicht gibt. Deswegen können wir ja Kohlekraftwerke betreiben.)

Herr Krüger!

Und was passiert, wenn nun ein Betreiber seiner Entsorgungspflicht nicht nachkommt?

(Martina Tegtmeier, SPD: Wie bei Atom üblich. – Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)

Sie, Herr Minister Pegel, sind zuständig für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien in dieser Sache. Also kommen Sie Ihrer Pflicht nach und sorgen Sie dafür, dass sich solch eine Sauerei wie im Falle der vor sich hin gammelnden Windkraftanlagen in Küstrow nicht wiederholt! Und dies scheint nicht der einzige Fall zu sein, da ich schon weitere Meldungen besorgter Bürger von ähnlichen Vorfällen erhalten habe. Also das Thema wird uns wahrscheinlich noch weiter beschäftigen.

(Torsten Renz, CDU: Wie viele Meldungen sind das in etwa?)

Auf den Paragrafen 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes muss ich Sie wohl kaum hinweisen. Die Krönung der Umweltsünde von Küstrow ist die Tatsache, dass der Betreiber der Anlage gleichzeitig der Landesvorsitzende des Bundesverbandes WindEnergie ist. An dieser Stelle fordern wir den sofortigen Rücktritt von Herrn Andreas Jesse.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Herr Jesse,

(Jochen Schulte, SPD: Haben Sie ihm das auch schon gesagt?)

Herr Jesse ist seiner Pflicht, den Rückbau der Anlagen den zuständigen Behörden zeitnah zu melden, nicht nachgekommen. Stattdessen wurden die Anlagen auf dem Acker liegen gelassen. Auch hier erfolgten von Herrn Jesse anscheinend keinerlei Maßnahmen zur weiteren Entsorgung oder zur Zwischenlagerung, die übrigens ebenfalls einer Genehmigung bedarf.