Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Geplant ist ja für die Reform des Seiteneinstiegs, dann diesen Vorbereitungsdienst auch einzuführen insgesamt.

Vielen Dank!

Damit ist die Frage zum Themenkomplex Nummer 6 beantwortet, Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, und ich würde jetzt bitten, die Frage zum Themenkomplex Nummer 5, Ferienlernkurse, zu stellen. Bitte, Frau Oldenburg!

Danke schön!

Wie viele Ferienlernkurse wurden in den Sommerferien durch öffentliche Schulen oder aber auch durch Drittanbieter angeboten?

Wir haben ja angeboten in den Sommerferien über ein Millionenprogramm, dass Kinder freiwillig, Schülerinnen und Schüler, in den Ferien an Nachhilfekursen teilnehmen können. Dieses Angebot wird im Moment noch abgerechnet. Ich habe also noch keine abschließenden Zahlen, das Abrechnungsverfahren läuft noch.

Ich kann Ihnen aber die Zahlen bisher nennen, das ist wie gesagt noch nicht abschließend. Wir haben im Moment vorliegende Anträge 57. Da möchte ich aber betonen, das sind nicht Anträge von Kindern, sondern das sind die Anträge, also die Abrechnungen der Bildungsträger, die diese Ferienkurse durchgeführt haben. Das heißt, wir rechnen nicht jeden einzelnen Bildungskurs ab, sondern lassen die Anträge dann über die Bildungsträger stellen. Also 57 liegen vor. Wir haben davon 26 bereits bewilligt, geprüft und bewilligt. Das umfasst 1.028 Schülerinnen und Schüler, diese 26 bisher geprüften. Wie gesagt, 57 liegen vor von den Anträgen und wir warten natürlich auf die weiteren Anträge. Insgesamt erteilte Förderstunden – mit dem, was wir bisher abgerechnet haben – sind 20.580. Und genau, den Rest, den müssten wir dann abrechnen und Ihnen nachreichen, wenn Interesse besteht, wenn dann die Abrechnung erfolgt ist.

Das waren ja jetzt aber nur die von den Drittanbietern. Wie viele dann sind an den öffentlichen Schulen durchgeführt worden?

Wir hatten ja, wie Sie wissen, gebeten oder vorgeschlagen, dass, wenn Lehrkräfte das möchten, sie freiwillig in den Ferien, und zwar in der Nachbereitungswoche und in der Vorbereitungswoche dann vor dem Schuljahr, wo nötig und gewollt, auch Nachhilfe- oder Unterstützungsangebote in den Schulen machen. Das war ein freiwilliges Angebot. Wir wissen, dass viele das auch angeboten haben, und das ist auch ein großartiges Engagement der Lehrkräfte gewesen. Wir haben ganz bewusst uns entschieden, das nicht abzufragen statistisch, weil wir ja gesagt haben, wir wollen da nicht noch weitere statistische sozusagen Anforderungen in die Schulen geben. Wir wissen aber, dass das durchaus angenommen wurde von den Schülerinnen und Schülern, aber auch von den Lehrkräften angeboten in den Schulen.

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin! Vielen Dank, Frau Oldenburg!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und bitte dazu den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Fragen zum Thema Nummer 7 und dann bitte auch in der weiteren Folge zu Nummer 8 zu stellen. Nummer 7 sind die Energieanlagen und Nummer 8 ist der Breitbandausbau.

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Zunächst mal wollte ich fragen, in der Gemeinde Kemnitz gab es im August eine Bürgerinformation darüber, dass auf der Gemarkung Kemnitz/Hanshagen Windenergieanlagen geplant und im Vollzug dann gebaut werden sollen, obwohl kein Windeignungsgebiet dort ausgewiesen sein soll. Dazu hätte ich gern eine Auskunft von Ihnen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Professor Dr. Weber!

Erstens. Momentan ist in ganz Vorpommern kein Windeignungsgebiet ausgewiesen, weil wir ja keinen Plan haben.

Zweitens. In dem Planaufstellungsprozess, der momentan in der fünften Auslegung ist, gibt es in der Tat an

dieser Stelle kein seitens des Planungsverbandes vorgesehenes Gebiet.

Drittens. Das, was ich kenne, das ist aber rudimentär, weil vor Ort im Zweifel Informationen besser sind, gibt es eine Planung der Enertrag AG, die mit der Gemeinde gemeinsam, so ist das Signal an uns, einen Teststandort errichten möchte mit zwei Anlagen.

Das in Aufstellung befindliche Programm, also nicht das abgeschlossene, in Vorpommern beabsichtigt, genauso im Übrigen, wie das viele andere Programme oder mehrere andere Programme im Lande haben, eine sogenannte Teststandortklausel einzuführen – ich formuliere das mal etwas salopp –, die lautet: Wenn etwas Wertschöpfung im Land verursacht und tatsächlich zu einer neueren wirtschaftsfördernden Maßnahme führen kann, dann sind wir bereit, außerhalb der von uns festgelegten Eignungsgebietskulisse, die für die kommerziellen Windparks gedacht ist, Einzelstandorte zuzulassen. Dafür muss ich dann aber sozusagen diese Teststandortqualität nachweisen, also dass ich eine Neuerung habe, die eben nicht im kommerziellen Bereich bereits so fertig zu kaufen ist.

Und genau darauf scheint abgestellt zu werden, indem man zwar konventionelle Anlagen, aber erheblich mit Wasserstoff kombinieren will. Ein Teil davon soll offenbar ins Erdgasnetz, ein Teil davon soll in eine eigene, Wasserstoff transportierende Gasversorgung für einen Ortsteil offenbar gelangen, indem man dann wiederum relativ neue, reinen Wasserstoff verbrennende Wärme- und Warmwasserbereitungsthermen einbauen möchte. Das scheint zumindest die Idee dahinter zu sein.

Die zuständige Leitung des Amtes für Raumordnung vor Ort hat auf die Hinweise, dass man so etwas beabsichtige, darauf hingewiesen, dass es die Klausel im Aufstellungsprozess gibt, dass dafür aber erstens erforderlich sei, die Unterlagen für die echte Neuerung vorzulegen, und zweitens, dass das nur mit Zustimmung der Gemeinde ginge und man daher mit der Gemeinde in Kontakt treten möge. Darauf mag der Termin basieren, den Sie gerade genannt haben.

Eine Nachfrage: Findet dann auch eine Auslegung der Pläne statt und gegebenenfalls die Möglichkeit der betroffenen Anwohner, Einspruch gegen dieses Planungsvorhaben einzulegen?

Eine Auslegung im bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren gibt es nicht, und Sie haben da in der Tat recht, es gibt dadurch eine Lücke in der öffentlichen Beteiligung. Genau das ist der Grund, weshalb wir das Vehikel der kommunalen Beteiligung verlangen. Wenn du eine kommunale Beteiligung in der Gemeindevertretung hast, hast du damit auch eine hergestellte Öffentlichkeit, die erstens Transparenz herstellt und zum Zweiten ermöglicht, dass entsprechende Hinweise der Bürgerinnen und Bürger über die Gemeindevertretung Eingang finden können.

Zum Zweiten nötigen wir, und zwar ausdrücklich in Anführungszeichen, nicht im strafrechtlichen Sinne, regelmäßig deshalb die Unternehmen, genau solche öffentlichen Veranstaltungen zu machen, weil wir eben nicht wollen, dass auf einmal über Nacht, zumindest gefühlt über Nacht, eine Genehmigung da ist, die vorher keiner erahnt hat. Es gibt deshalb diesen parallelen Transpa

renzprozess, weil das eben im bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren nicht der Fall ist.

Herr Professor Weber, Sie können gleich fortfahren mit Ihrer zweiten Frage. Bitte!

Meine zweite Frage betrifft den Breitbandausbau. Da ist in Vorpommern ja jetzt Gott sei Dank ein bisschen was eingeleitet. Jetzt habe ich aus meinem Wahlkreis gehört, in der Gemeinde oder einem Ortsteil, Pritzier, der Gemeinde Wolgast haben einige Anwohner einen Bescheid bekommen, dass sie ein sogenannter nicht förderungsfähiger Haushalt sind. Von der Firma AEP Plückhahn kam dann aber die Mitteilung, ihr könnt aber angeschlossen werden, wenn ihr einen fünfstelligen Betrag privat zuzahlt. Und das Gleiche ist in meiner Gemeinde, Kemnitzerhagen – im Bereich der hinteren alten Dorfstraße, heißt jetzt Kemnitzerhagen ab Hausnummer 30 – geschehen, nur war es da nicht die AEP Plückhahn, sondern die Telekom, die entsprechende Angebote unterbreitet hat.

Also erst heißt es, an jedem Bauernhof 5G oder an jeder Milchkanne, dann kommt ein Bescheid, man ist ein nicht förderungsfähiger Haushalt, und dann heißt es, aber wenn ihr bezahlt, 10.000 Euro oder 12.000 Euro, dann werdet ihr doch angeschlossen. Da würde ich auch gern um Auskunft bitten, wie sich so was verhält.

Ich kann es Ihnen nur abstrakt berichten, weil ich an der Stelle die einzelnen Projekte nicht bis ins Detail vor Augen habe: Erstens, weil Sie 5G erwähnen, das war jetzt umgangssprachlich, um 5G geht es dabei nicht, sondern 5G ist ein reiner Mobilfunkstandard. Wir reden jetzt übers …

Das war der Hausanschluss.

Wir reden jetzt übers Festnetz und die Frage, ob ich Glasfaser genau an der Hauswand habe. Zum einen.

Zum anderen, wir haben immer gesagt, die förderfähigen Haushalte haben wir hier im Lande komplett erfasst. Der Haken ist, dass nicht alle förderfähig sind. Sie haben zwei Voraussetzungen, die Sie überspringen müssen nach den aktuellen Bundesregelungen. Erstens, Sie müssen unter einer sogenannten Basisversorgungaufgreifschwelle von 30 Megabit pro Sekunde liegen. Das heißt, wenn ich darunterliege, bin ich förderfähig, ab 30 nicht. Ich persönlich habe das wiederholt auch in Reden hier kritisiert. Das hilft uns aber alles nichts, das sind momentan die Bedingungen, mit denen ich umgehen muss, wenn ich das Geld haben will.

Die Bundesregierung bemüht sich zurzeit bei der EUKommission – dort gab es ein Notifizierungsverfahren vor vielen Jahren, wo diese Ziffer mal festgelegt wurde –, eine deutliche Erhöhung hinzubekommen. Die Signale sind auch, dass es erhöht werden wird. Dann mögen neue Fördergebiete entstehen, aber zurzeit nicht, und wenn ich drüberliegen sollte oder drauf bin, bin ich raus.

Kleiner Haken: Das ist nicht mal so, dass jemand einzeln bei mir messen kommt – dazu wären wir im Übrigen 2016, als wir am Ende 1,3 Milliarden Euro hergeholt haben mit unglaublich vielen Haushalten, nicht in der Lage gewesen –, sondern es gibt einen bundesweit standardisierten sogenannten Breitbandatlas, den das

Bundesverkehrsministerium vorhält, wo die Unternehmen, die solche Infrastrukturen haben, selbst reinmelden und sagen, die Hausnummern haben alle 30 Mbit. Und auf der Grundlage nimmt der Bund die Förderung vor. Und es kann also durchaus sein, wir haben Fälle, wo uns ein konkreter Haushalt sagt, ich habe das aber nicht, ihr könnt messen kommen, und wir dann trotzdem sagen, tut uns leid, da hat der Bund leider sehr standardisiert. Dann versuchen wir über Einzelmessungen nachzukommen, aber dafür brauchen wir die Detailhinweise.

Zweite Variante, wie ich rausfalle, ist, dass ein sogenanntes Markterkundungsverfahren durchgeführt werden muss. Ich sage mal ein bisschen salopp, Sie müssen sechs Wochen lang über entsprechende europäische Plattformen sagen, lieber Markt, wir haben vor, hier Fördermittel zu beantragen und einzusetzen, gibt es jemanden von euch, der typischerweise privatwirtschaftlich ausbaut, der in den nächsten drei Jahren vorhat, diesen Bereich oder irgendeinen Punkt dieses Bereiches ohne staatliche Unterstützung zu machen. Man will vermeiden, dass mit staatlichem Geld oder mit staatlich subventioniertem Ausbau rein Privatwirtschaftlichen Konkurrenz gemacht wird, was ich im ersten Zugriff für nicht dumm halte. Wenn ich in einem dieser Bereiche bin und jemand einen Finger gehoben hat, dürfen wir gleichermaßen nicht rein.

Für uns ist ein Ärgernis, dass diese Markterkundung, für die meisten Bereiche zumindest, 2015 stattgefunden hat, sodass wir seit 2018 ein ganz gutes Gefühl haben, dass vor allen Dingen ein Unternehmen nicht alle Versprechungen – das ist jetzt eine sehr freundliche Umschreibung – umgesetzt hat. Wir haben deshalb mit dem Bund in den letzten anderthalb Jahren intensiv diskutiert, dass wir gerne nachfördern würden, damit wir nicht lauter neue Projektgebiete machen und wieder zwei Jahre Anträge stellen und wieder zwei Jahre ausschreiben, sondern in die vorhandenen Förderprojekte reinkommen. Der Bund hat sich in den letzten Wochen bereiterklärt, das mit uns umzusetzen. Von daher gibt es momentan die Bemühungen, umfangreich zu erkunden, wo war aufgrund von Markterkundungen zunächst kein Ausbau förderfähig und könnte es jetzt sein, und wir hoffen, dass wir da nachsteuern. Ich kann für beide Bereiche allerdings noch nicht sagen, das muss ich mal vorsichtig sagen, ob die darunterfallen. Ich versuche, das abstrakte Problem zu beschreiben, und darunter müssen beide Bereiche fallen.

Danke schön!

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich sehe keine Nachfrage mehr jetzt von Herrn Professor Weber, dann bedanke ich mich und rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Und Herr Professor Weber hat sich schon geoutet und richtig hingestellt, dass er auch dort die Fragen zum Thema Nummer 9 stellen wird.

Hallo, Frau Minister! Meine Frage geht um die Pflegehilfsmittel. Ich hatte das schon in den Corona-Diskussionen angebracht und daraufhin wurden die Pflegehilfsmittelersatzleistungen für die einzelnen Haushalte von 40 auf 60 Euro coronabedingt erhöht, weil eben mehr Hilfsmittel benötigt werden. Jetzt hören wir ja immer wieder, Corona wird uns noch sehr lange begleiten. Deswegen meine Frage: Gibt es schon Verhandlungen mit den Pflegekassen, dass diese Erhöhung von 40 auf 60 Euro pro Monat dauerhaft erhalten bleibt?

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Herr Abgeordneter, es ist so, wie Sie das eben schon beschrieben haben, nach Paragraf 40 SGB XI richtet sich das Ganze. Es ist zunächst bis zum 30.09. rückwirkend vom 1. April von 40 auf 60 Euro, nicht nur, weil man mehr Materialien braucht, sondern die auch für höhere Preise zu erwerben hat, und es laufen bundeseinheitliche Gespräche jetzt mit den Pflegekassen, das auch über den 30.09. hinaus zu verlängern.

Nachfrage:

Können Sie sagen, ob sich da schon – der 30.09. ist ja nicht mehr arg lang hin und bei bundesweiten Verhandlungen ist der Zeitrahmen eng gestrickt –, ob sich da schon irgendwelche Ergebnisse abzeichnen?

Also in Corona-Zeiten zeigt sich, dass so ein Monat doch eine lange Verhandlungszeit ist. Die Gespräche werden eben zwischen dem Bundesminister und den Kassen sehr intensiv geführt. Sobald es dort ein Ergebnis geben würde, würde ich das dann auch im Sozialausschuss zur Kenntnis geben.

Ich darf nun die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.

Guten Tag, Frau Ministerin! Der Staatssekretär hat letzte Woche im Sozialausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Maßnahmen der Regierung zu Corona“ berichtet oder informiert, dass nächste Woche – also gestern – im Kabinett über die Corona-Testung in Kitas und den Stand der Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung gesprochen werden sollte. Und wir wollten oder ich wollte nachfragen, wie das Ergebnis war.

Ja, es ist so, dass wir mit der Kassenärztlichen Vereinigung sowohl für den Bereich der Lehrerinnen und Lehrer als auch für den der Erzieherinnen und Erzieher eine Vereinbarung geschlossen haben, was die symptomlose Testung angeht. Und wir haben jetzt erste Zahlen, die allerdings noch nicht endgültig und noch nicht endgültig belastbar sind, weil wir mit der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart haben, dass sie immer nach einem Monat mit uns dann abrechnen.

Es zeigt sich aber, dass nicht so, wie wir zunächst gedacht haben, dieses Angebot angenommen wurde, Lehrer und Erzieher, gemeinsam ungefähr 1.100, sich in den ersten drei Wochen dieser Möglichkeit haben testen lassen, wobei es von Lehrern mehr als von Erzieherinnen und Erziehern angenommen wird. Aus der Praxis höre ich die Rückmeldung, dass viele Erzieherinnen und Erzieher ja schon längere Zeit auch in den Ferien im Dienst waren und es deswegen als eine andere Möglichkeit empfunden wird als bei den Lehrern, die frisch aus den Ferien in die Klassen zurückgekehrt sind.