Und es geht auch nicht darum – das wurde ja gestern auch schon mal diskutiert –, dass die, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk, dessen Einseitigkeit, beklagen, dass die das nur deswegen tun, weil sie keine Widersprüche oder keine anderen Meinungen... Das Problem ist doch, dass die andere Seite, in diesem Fall alles das, was nicht links ist, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und vielen anderen Medien ja überhaupt gar nicht mehr zur Sprache kommt.
Diese Debatte, die ja gestern hier auch immer wieder heraufbeschworen wurde, diese öffentliche Debatte, die Meinungsvielfalt, die lebt doch überhaupt nicht mehr. Und das ist doch auch der Kritikpunkt an der Stelle, der hier immer wieder gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Feld geführt wird.
Und wie gesagt, es geht hier letztlich vor allen Dingen um nur eines: Wenn der NDR mit Linksextremisten zusammenarbeitet und gleichzeitig dann hier im Landtag einer weiteren Erhöhung der Rundfunkgebühren das Wort geredet wird, das muss doch auch Sie irgendwie kritisch stimmen, wenigstens Sie von der CDU. Von der SPD und von der Linkspartei erwartet man ja so etwas gar nicht, aber an der Stelle..., also, ne?! – Danke!
Wir kommen zur Abstimmung des Antrages des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos, auf Drucksache 7/5255. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag des Abgeordneten Holger Arppe auf Drucksache 7/5255 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE und Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 23 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Klare Regeln für die Sicherheit an Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, auf Drucksache 7/5313.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Klare Regeln für die Sicherheit an Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern schaffen – Drucksache 7/5313 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Badespaß bringt Gemeinden in Not“, „Bürgermeister fordern klare Regeln für Badestellen“, „…dorf geht mit Badesteg auf Nummer sicher“. So
oder so ähnlich sind in den letzten Wochen und Tagen kommunale Hilferufe in der Presse überschrieben. Da es offenbar gegenwärtig an klaren handhabbaren Regelungen für die Sicherheit an kommunalen Badestellen fehlt, ist die Verunsicherung vor allem bei zahlreichen ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern erheblich. Hier kann Landespolitik nicht schweigen. Hier ist der Verweis auf eine alleinige Zuständigkeit kommunaler Selbstverwaltung letztlich deplatziert.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Innenminister, an dieser komplizierten Situation ändern auch Ihre Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht an kommunalen Badestellen leider nichts, die Sie am 3. September verschickt haben. Diese Hinweise machen auch den vorliegenden Antrag nicht überflüssig, ganz im Gegenteil. Ich befürchte, mit diesen Hinweisen und dem KSA-Merkblatt vom Mai 2017 als Anlage wird die kommunale Verunsicherung weiter vergrößert.
Meine Damen und Herren, wenn derzeit in Gemeinden ernsthaft darüber nachgedacht wird, mit staatlichen Fördermitteln errichtete Badestelleninfrastruktur rückbauen zu wollen, dann darf Landespolitik an dieser Stelle nicht schweigen.
Am 19. August meldet der NDR in diesem Zusammenhang, die SPD-Fraktion fordere gesetzliche Vorgaben darüber, wie Badestellen in Gemeinden beaufsichtigt werden müssen. Nach Ansicht der Linksfraktion, so der NDR weiter, muss verhindert werden, dass Badestellen geschlossen oder Anlagen zurückgebaut werden. Der Städte- und Gemeindetag, so der NDR abschließend, fordere klare und handhabbare Regelungen für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, und auch die CDUFraktion sehe Gesprächsbedarf.
Meine Damen und Herren, damit spätestens hat dieses kommunale Thema Landespolitik und Landtag erreicht. Lassen Sie mich versuchen, die komplizierte Problematik, so, wie ich sie verstehe, in drei Punkten zusammenzufassen:
Erstens hat ein Urteil des BGH aus dem Jahre 2017 unter dem Obertitel „Badeunfall; Beweislastumkehr“ zur Aufsichtspflicht in kommunalen Freibädern sinngemäß festgestellt, dass die Gemeinde bei grober Pflichtverletzung der Badeaufsicht nunmehr nachweisen müsse, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufsicht nicht zu verhindern gewesen wäre.
Seit dem Urteil gilt: Sobald es sich nicht bloß um einen öffentlich zugänglichen See, sondern um eine Stelle mit bädertypischem Ausbau handelt, sind die Kommunen in der Pflicht.
Zweitens, meine Damen und Herren, handelt es sich bei diesen Verkehrssicherungspflichten der Gemeinden um zivilrechtliche Angelegenheiten, bei denen der Landesregierung nach Auffassung des Innenministeriums eine Grenze gesetzt ist. Das Ministerium verweist vielmehr
auf die vom Kommunalen Schadenausgleich, dem KSA, 2017 gegebenen Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht für Badestellen. Die Landesregierung wäre bereit, diese Abhandlung als Handreichung an die Kommunen auszureichen. Das hat sie nach einem Austausch mit dem KSA inzwischen auch getan.
Drittens. Schließlich, meine Damen und Herren, hilft diese Handreichung des KSA nach meiner Lesart nicht wirklich weiter. Ich zitiere: „Unser Deckungsschutz greift auch dann, wenn eine Kommune ihre Verkehrssicherungspflicht nicht oder nur unzureichend erfüllt hat. Dies ist nach unseren“ allgemeinen Verrechnungsgrundsätzen für Haftpflichtschäden „lediglich dann anders, wenn wir die Kommune unter ausdrücklichem Hinweis auf einen drohenden Verlust des Versicherungsschutzes zur Beseitigung eines besonders gefahrdrohenden Umstandes aufgefordert haben. … Ein derartiges Beseitigungsverlangen mit Konsequenzen für den Deckungsschutz ist allerdings die Ausnahme.“
Meine Damen und Herren, damit wären ja letztlich alle Badestellenprobleme im Nirwana verschwunden. Der KSA-Deckungsschutz greift demnach auch, wenn eine Kommune ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Und diese Zusage hat das Innenministerium als Handreichung herumgeschickt. Das, glaube ich, schafft weitere Verunsicherung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend eine Kollegin aus Brandenburg zitieren. Zitat: „Angesichts der aktuellen Rechtsprechung ist es für die Kommunen ein Drahtseilakt Badestellen zu betreiben. Das Land Schleswig-Holstein ist hier mit einem Badesicherheitsgesetz vorangegangen und hat den Kommunen einen klaren rechtlichen Rahmen vorgegeben. Daher fordern wir … von der Landesregierung mit den Kommunen … über ein solches …gesetz zu sprechen und es schnellstmöglich zu verabschieden. … Zum anderen brauche es eine landesweite Strategie zur Gewinnung von Bademeistern und Rettungsschwimmern.“ Zitatende. Meine Damen und Herren, so weit die Forderungen der Landesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Brandenburg an ihren CDU-Innenminister.
Meine Damen und Herren, deshalb fordert unser Antrag die Landesregierung auf, gemeinsam mit dem KSA und den kommunalen Landesverbänden unverzüglich für eine Klarstellung und für praktikable Lösungen zu sorgen. Ob dies ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen à la Schleswig-Holstein sein wird oder ob untergesetzliche Regelungen Abhilfe schaffen, sollte zweitrangig sein. Aber zügiges Handeln ist gefragt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Liebe Kollegin Rösler, zunächst vorweg: Ein solches Gesetz wie in Schleswig-Holstein, ein solches Placebogesetz,
weil es halt keine Rechtssicherheit schafft, sondern nur Verunsicherung! Und Sie können nicht immer den Leuten was versprechen, was darüber überhaupt nicht reguliert wird!
Und da Sie ja immer Bürgermeister zitieren, erlaube ich mir jetzt mal mit Genehmigung der Präsidentin, einen kleinen Bürgermeister – ich weiß gar nicht, ob der klein ist, Entschuldigung –, einen Bürgermeister einer kleineren Gemeinde zu zitieren:
„Erich Weidemann findet deutliche Worte für das BGHUrteil: ,Mit gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun‘“ –
könnte ich mich sehr anschließen –, „sagt der Bürgermeister von Dragun, in dessen Bereich der Vietlübber See mit zwei Badestellen gehört. Um sich in Sicherheit zu wissen, müsse er eigentlich die Stege abbauen, das gesamte Ufergelände über- und zuwuchern lassen. Das wäre eine Katastrophe für Gadebusch, ist er sicher, denn Tausende Menschen aus dem Gebiet können sich an dem beliebten See erholen. Das Innenministerium sieht Weidemann nicht in der Pflicht, etwas zu unternehmen. Vielmehr sei hier der Bundesgesetzgeber gefordert, müssten die Kommunen, die Bundestagsabgeordneten ihres Vertrauens um Hilfe in Berlin bitten.“ Das hat nicht Caffier aufgeschrieben, das ist O-Ton eines Bürgermeisters.
Und gleicher Bürgermeister sagt: „Denn selbst, wenn man eine Regelung wie im Nachbarland schaffen würde, wäre der Bürgermeister nicht auf der sicheren Seite. Bundesgesetz bricht Landesgesetz, weiß er.“ Und so weiter und so weiter.
So viel zunächst zu Aussagen auch anderer Bürgermeister, die nicht nur erklären, sie müssen was regeln, was nicht in unserer Regelungskompetenz liegt.
Die Fraktion hat ein Thema aber auf die Tagesordnung gesetzt, das zweifelsohne viele Kommunalvertreter und die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen ohne Wenn und Aber umtreibt, auch jetzt am Ende der Tourismussaison. Und im Tourismusland Nummer 1 mit der Ostsee und den 2.000 Seen ist die Problematik der Verkehrssicherheitspflicht bei Badestellen natürlich Chefsache.
Leider ist das Thema vertrackt und beileibe nicht so einfach, wie es der vorliegende Antrag hier suggeriert. Worum geht es denn? Das Landeswassergesetz erlaubt es jedermann, in den meisten oberirdischen Gewässern zu baden. Der Eigentümer eines Gewässers, das dem
Gemeingebrauch unterliegt, kann daher ein Badeverbot nicht aussprechen. Er muss das Baden dulden. Im Gegenzug ist er aber auch nicht für die Sicherheit der Badenden verantwortlich.