Herr Meinhold, die Möglichkeit der Kooperation von Schulformen gibt es bereits heute. Frau Seeler hat darauf hingewiesen, dass wir das sehr oft in
Niedersachsen haben. Warum muss man eine neue Gesetzesvorlage schaffen, die eine völlig neue Schulform kreiert, wenn es Kooperationen, die Sie ja angepriesen haben und die in vielen Bereichen auch richtig sind, bereits gibt?
Ich will Ihnen sagen, warum. Wir haben die Überzeugung gewonnen, dass uns Kooperation nach vorne bringt. Das nicht deutlich im Gesetz klarzumachen, hieße, dies in einem Schwebezustand zu belassen, nämlich zu sagen: könnte sein, könnte auch nicht sein. Hier wird ein sehr deutliches, klares Angebot artikuliert. Frau Seeler hat darauf hingewiesen, dass sich auch in der Leitungsstruktur einiges ändern wird.
Lassen Sie mich aber noch deutlicher werden. Es ist so wie in vielen Bereichen des Lebens. In Unternehmen werden Vorgaben zur Effizienzsteigerung und zur Absatzsteigerung gemacht. Herr Klare, auch die Politik hat Vorgaben zu machen, um bestimmte Entwicklungen voranzutreiben. Aber sie werden nicht so vorangetrieben, wie Sie es ständig artikulieren.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Auseinandersetzung über dieses Thema, die ich mit Ihnen demnächst bei vielen Veranstaltungen führen werde. Herr Klare, Sie wissen, dass dies bis jetzt immer sehr viel Spaß gemacht hat. Ich gehe davon aus, dass am Ende auch diesmal wieder die Mehrheit eher auf meiner Seite sein wird als auf Ihrer, um das auch einmal klar zu sagen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Sache sagen. Wenn bekannt ist, Herr Klare, dass eine Gesetzesnovelle bevorsteht, die für das Schulsystem insgesamt Konsequenzen haben wird, dann gehört es zur klugen politischen Führung, dieses bei der Besetzung von Stellen zu bedenken. Aus meiner Sicht hat die Landesregierung hier eine richtige Haltung eingenommen.
Erstens. Sie geht bei der Bestellung von Funktionsträgerinnen und -trägern sehr sorgfältig damit um, dass keine falschen Hoffnungen geweckt werden.
Zweitens. Man geht auch sehr sorgfältig mit den finanziellen Ressourcen des Landes um, die in diesem Land nicht so reichlich sind, dass man sa
gen könnte: Es ist nicht schlimm, wenn man eine Stelle besetzt und man hinterher feststellt, dass dies nicht richtig war.
Drittens. Sie suggerieren mit Ihrem Antrag, als ob die Landesregierung überhaupt keine Stellen in dem Bereich von Haupt- und Realschulen besetzt hätte. Soweit ich weiß, hat es eine sehr sorgfältige Einzelfallprüfung gegeben. Von daher ist das, was Sie in Ihrem Antrag in der Sache schreiben, nicht zu belegen.
Insgesamt kann ich Ihnen nur mitteilen - das ist auch die Position der Fraktion -: Wir haben immer dafür gesorgt, dass die Funktionsfähigkeit auch der Hauptschulen und der Realschulen gewährleistet ist. Darauf wurde immer großer Wert gelegt. An bestimmten Stellen, wo es möglicherweise nicht gewährleistet sein könnte, hat die Landesregierung entsprechend gehandelt. Von daher ist in Ihrem Antrag neben dem schulpolitischen Teil auch der Sachteil schlicht und einfach überflüssig. Deshalb kann ich nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Dies wird auch so geschehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion unterstützte und unterstützt das Anliegen der CDU-Fraktion, die frei gewordenen Schulleitungsstellen an Haupt- und Realschulen wiederzubesetzen. Natürlich hat der Kollege Meinhold Recht, dass man mit der Besetzung von Funktionsstellen dann, wenn eine Schulgesetznovelle bevorsteht, vorsichtig sein sollte. Allerdings war doch schon vor zwei Jahren klar, wie diese Novelle aussehen würde, und es war klar, dass sich die Sozialdemokraten wieder nicht entscheiden würden. Es wird doch in Zukunft alles geben. Es wird das eigenständige dreigliedrige Schulwesen geben. Es wird vielleicht mehr KGSn geben. Wenn das kommt, was ich mir wünsche, wird es auch mehr integrierende, integrative Systeme geben alles nebeneinander. Neulich hat ein Referent einmal dazu gesagt - ich finde, dass das fein beobachtet ist -: Das ist so, als wenn die Briten beschließen würden, das Rechtsfahren einzuführen, aber einigen weiterhin erlauben würden, links zu
Das Problem ist, dass diese Schulleitungsstellen an manchen Haupt- und Realschulen seit über einem Jahr nicht besetzt sind, dass in dieser Zeit die innere Schulentwicklung, die hätte stattfinden müssen, nur sehr schwer hat stattfinden können; denn überall, an jeder einzelnen Schulform, ist sie bitter und dringend nötig. Die ist viel, viel wichtiger als alles das, was außen an den Schulen gedreht und geschraubt wird. Ich bleibe bei meiner Überzeugung, dass ein Teig, dem die Hefe fehlt, nicht aufgehen wird, nur weil man ihn in eine andere Form packt. Für diese Schulentwicklung hätte es Leitungsgremien geben müssen, die diese Entwicklung in Gang setzen und in Gang halten. An den Schulen, an denen diese Leitungsstellen nicht besetzt worden sind, haben diese Prozesse, soweit sie überhaupt eingeleitet worden waren, stagniert, was sich ziemlich eindeutig beobachten lässt.
Kollege Meinhold, es hat auf unsere Fragen im Ausschuss niemand nachweisen können, dass genau hingeschaut worden ist, wo wiederbesetzt worden ist und wo nicht. Auch im Lande ist uns immer gesagt worden, dass generell nicht wiederbesetzt worden ist. Deshalb unterstützen wir dieses Anliegen der CDU-Fraktion und werden den Antrag nicht ablehnen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Darum schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses in der Drucksache 3165 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2659 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Zwei Stimmenthaltungen. Meine Damen und Herren, damit ist der Antrag der Fraktion der CDU abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 21: Zweite Beratung: Stärkung des nichtstaatlichen niedersächsischen Verbraucherschutzes - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2844 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/3182
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der 89. Sitzung am 15. November 2001 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Hansen, und dazu erteile ich ihr das Wort. Bitte schön, Frau Hansen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3182 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag in der Drucksache 2844 abzulehnen.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte zu Beginn der Ausschussberatung des federführenden Ausschusses zunächst die Zielsetzung des Entschließungsantrages seiner Fraktion. Danach sei durch eine langfristige und angemessene institutionelle Förderung sicherzustellen, dass es künftig ein flächendeckendes Verbraucherberatungsnetz in Niedersachsen gebe. Darüber hinaus werde die Landesregierung aufgefordert, den nichtstaatlichen niedersächsischen Verbraucherschutzorganisationen - dazu zählten insbesondere die ländlichen Verbraucherzentralen und der Hausfrauenbund - ausreichend finanzielle Mittel für Programme zur Verfügung zu stellen, die insbesondere auch zu einer weiteren Verbesserung der Lebensmittelqualität führten und den Verbrauchern die Vorteile einer qualitätsorientierten Kaufentscheidung vermittelten.
Der Sprecher der Fraktion der SPD betonte, dass die Landesregierung den nichtstaatlichen Verbraucherschutz stärken werde. Eine Aufstockung der finanziellen Mittel, worauf der Entschließungsan
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Wesentlichen abziele, sei im Haushalt 2002/2003 für diesen Bereich bereits vorgesehen. Damit sei seines Erachtens der Antrag als erledigt zu betrachten.
Die Vertreterin der Fraktion der CDU hingegen begrüßte ausdrücklich den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch sie halte eine verstärkte Aufklärung über Ernährungsfragen - das sei ein weiteres Ziel des Antrages - für erforderlich, erklärte sie. Der Antrag könne deshalb nicht ausschließlich mit dem Hinweis auf Verbesserungen bei der Bereitstellung von Fördermitteln für erledigt erklärt werden.
In der sich anschließenden Beratung im Unterausschuss für Verbraucherschutz teilte der Vertreter der Landesregierung die mit dem Haushalt 2002/2003 beschlossenen Haushaltsansätze mit: Danach werde die institutionelle Förderung für die Verbraucherzentrale Niedersachsen für die Jahre 2002 und 2003 um 51 000 Euro aufgestockt. Die Mittel für den Bereich der Ernährungsberatung seien um 41 000 Euro auf 426 000 Euro erhöht worden.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgte sodann der Empfehlung des Unterausschusses für Verbraucherschutz, den Antrag abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse für Sozial- und Gesundheitswesen sowie für Wirtschaft und Verkehr haben sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses ohne weitergehende Diskussionen angeschlossen.
Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie namens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3182 zu folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gutachten „Zukunft der Landwirtschaft - Verbraucherorientierung“ finden wir auf Seite 87 unter der Überschrift „Landesebene“ folgende Empfehlungen: Die Ziffer 410 empfiehlt die finanzielle För
derung von Campagnen im Bereich der Lebensmittelqualität, speziell von Marktprüfungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In der Ziffer 412 findet sich die Auslobung eines Qualitätspreises. Diese Empfehlungen wurden bei der kürzlich erfolgten Anhörung zum Antrag der SPD-Fraktion auch von der Vertreterin der Verbraucherzentrale noch einmal besonders betont. Auch die SPD hebt ja immer wieder die Qualität der Vorschläge der Kommission hervor.
Wir haben diesen Aspekt der Stärkung des nichtstaatlichen Verbraucherschutzes aus dem Gutachten herausgenommen und zur Umsetzung beantragt. Vorher haben wir immer wieder deutlich gemacht, dass das ein Anliegen ist, das uns besonders wichtig ist. Unser Pech war offensichtlich, dass wir ein bisschen zu schnell waren; zu schnell jedenfalls für die SPD, die zu dieser Zeit das Gutachten noch nicht gelesen hatte oder - die Empfehlungen stehen ja ziemlich weit hinten - noch nicht vollständig gelesen hatte. Die SPD hat sich daraufhin sofort in Richtung Ablehnung verrannt, indem sie unseren Antrag einfach auf den Haushaltsaspekt verkürzt hat.
Meine Damen und Herren von der SPD, vielleicht haben Sie es aber auch als Unverschämtheit empfunden, dass wir uns erdreistet haben, Vorschläge aus Ihrem, dem Regierungsgutachten, per Antrag zur Realisierung vorzuschlagen. Auch das verdient dann wohl in Ihren Augen die parlamentarische Höchststrafe „Ablehnung ohne inhaltliche Prüfung“.
Meine Damen und Herren, diese inhaltliche Diskussion wurde doch in beiden Ausschusssitzungen hartnäckig verweigert. Wir wissen nicht, ob die SPD-Fraktion eine intensive Ernährungsaufklärung durch die Verbraucherzentrale wünscht. Wir wissen nicht, ob sie eine höhere Wertschätzung für Qualitätslebensmittel für wichtig hält.
(Frau Leuschner [SPD]: Aber natür- lich! - Groth [SPD]: Sie haben gesagt, Sie erledigen das selbst!)
Wir wissen nicht, Herr Groth, ob sie eine Ausweitung der Marktkontrollen durch die Verbraucherzentralen unterstützt. Wir wissen auch nicht, was die SPD-Fraktion von der Verleihung eines Qualitätspreises durch die Verbraucherzentralen hält.
Meine Damen und Herren, wir wissen nur, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnt. Diese Nichtargumentation nach dem Prinzip „basta“ scheint in der SPD inzwischen Schule zu machen. Aber dem Verbraucherschutz haben Sie damit keinen Gefallen getan.
Ich hoffe, Herr Groth, dass es nicht so lange dauert, bis die SPD auch diesen Teil des Gutachtens entdeckt und unser Anliegen dann aufnimmt wahrscheinlich als die eigene Idee. - Danke schön.