Frau Ministerin, beinhalten die von Ihnen geplanten Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Schiene und Straße auch die Beseitigung höhengleicher Verkehrskreuzungswege und die Schaffung von Schallschutz?
Beim Ausbau der Verkehrsanbindungen - ich nehme an, Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Schiene - werden natürlich alle rechtlich vorgesehenen und vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen. Ich hatte eben gesagt, dass wir uns im Augenblick in Verhandlungen insbesondere mit der Deutschen Bahn AG über die Schienenanbindung befinden. In diesem Zusammenhang werden alle diese Fragen angesprochen und geklärt werden.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Kann die Errichtung eines leistungsfähigen Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven nicht auch dazu führen, dass in der Umweltbilanz sehr positive Wirkungen erreicht werden, weil u. a. die Konkurrenzfähigkeit des internationalen Schiffsverkehrs zum Luftverkehr im internationalen Warenaustausch verbessert werden kann und umweltpolitisch außerordentlich problematische Maßnahmen wie weitere Elbvertiefungen vermieden werden können?
Grundsätzlich ist natürlich jede Verlagerung von Verkehr, insbesondere im Container-Güterbereich, von der Straße auf das Wasser auch umweltpolitisch vernünftig und sinnvoll. Insofern kann ich die Frage eigentlich nur mit Ja beantworten. Ich halte auch das für einen Beitrag zur Verbesserung der Umweltbilanz.
Herr Wenzel zur zweiten Frage! Dann Herr Klein zur zweiten Frage. Sie können auch bei den Mikrofonen stehen bleiben.
Frau Ministerin, war die Standortentscheidung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass man eigentlich alles daran setzen müsste, in Norddeutschland in dieser Frage mit einer Stimme zu sprechen, nicht vielleicht doch etwas voreilig?
Herr Wenzel, ich hatte eben schon darauf hingewiesen, dass sich an der Bewertung, die in der Eckpunkte-Erklärung der drei Ministerpräsidenten vom letzten Jahr zum Ausdruck kommt, aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung nichts geändert hat. Es besteht die Notwendigkeit für einen Tiefwasserhafen in der Deutschen Bucht, und dafür ist nach Lage der Dinge - das ist, glaube ich, eben schon erwähnt worden - Wilhelmshaven der geeignetste Standort.
Frau Ministerin, es gab erhebliche Kritik der Umweltverbände und von der Butjadinger Seite am begrenzten Untersuchungsrahmen. Ich frage Sie vor diesem Hintergrund: Welches Ergebnis hatte denn der Scoping-Termin am 16. April bezüglich des inhaltlichen und des räumlichen Untersuchungsumfangs?
Ich hatte eben schon gesagt, dass der ScopingTermin, auf dem die Themen, die für das Planfeststellungsverfahren relevant sein müssen, vorgeklärt worden sind, im April stattgefunden hat. Auf diesem Scoping-Termin haben Naturschutzfragen oder Vogelschutzfragen - ich will nicht sagen eine geringe Rolle gespielt, aber sie haben nicht die maßgebliche Rolle gespielt. Auch die beteiligten Verbände haben nichts vorgetragen, was unsere Bewertung in diesen Fragen in irgendeiner Weise verändert hätte.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Was ist eigentlich, wenn sich auch aus Ihrer Sicht nicht genug private Investoren finden, die zwar angeblich Schlange stehen, die aber möglicherweise nicht investieren? Wäre damit das Projekt beendet, oder sind Sie bereit, das, was dann fehlt, mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren?
teilnehmer, die in dieser Branche klar erkennbar, weil überschaubar sind, habe ich nicht den geringsten Zweifel daran, dass wir die notwendigen privaten Investoren für Wilhelmshaven finden werden.
Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit beenden wir die Dringlichen Anfragen und kommen zu
Die Fragen 9 und 15 wurden von den Antragstellern bzw. von der Antragstellerin zurückgezogen. Es ist jetzt 10.56 Uhr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion macht in ihrem umstrittenen „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens“ bildungspolitische Versprechen, die weder im Landeshaushalt 2002/2003 noch in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes konsequent finanziert sind. So wird zusätzlicher Sprachförderunterricht in Kindergärten und Grundschulen angekündigt, für den jedoch keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt worden sind. Die SPD selbst geht von einem - nach allgemeiner Einschätzung zu gering bemessenen - Mittelbedarf von mindestens 13,6 Millionen Euro aus. Im Hinblick auf die umstrittene „Förderstufe“ wird auch hier im Rückgriff auf die Begrifflichkeit der „Verlässlichen Grundschule“ eine „Verlässlichkeit von 8.00 bis 13.00 Uhr“ einschließlich einer notwendigen Vertretungsreserve versprochen. Hier tritt die Problematik hinzu, dass die bei der „Verlässlichen Grundschule“ üblichen, für das Land kostengünstigen „325-Euro-Jobs“ tarifvertraglich nicht mehr
vorgehalten werden können, sondern durch reguläre BAT-Arbeitsverhältnisse ersetzt werden müssen. Für den angekündigten „Grünen Plan“ im Hinblick auf zusätzliche gymnasiale Angebote insbesondere im ländlichen Raum gibt die SPD-Landtagsfraktion einen Gesamtinvestitionsbedarf von 175 Millionen Euro an. Eine Landesförderung dafür ist jedoch weder im Landeshaushalt 2002/2003 noch in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
1. Warum sind die erforderlichen zusätzlichen Mittel für Sprachförderung in Kindergärten und Grundschulen weder im Landeshaushalt 2002/2003 noch in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes eingesetzt worden?
2. Warum sind die erforderlichen zusätzlichen Mittel für die angekündigte Verlässlichkeit der Förderstufen von 8.00 bis 13.00 Uhr einschließlich einer notwendigen Vertretungsreserve unter Berücksichtigung der Problematik nunmehr einzurichtender BAT-Arbeitsverhältnisse weder im Landeshaushalt 2002/2003 noch in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes berücksichtigt?
3. Warum sind weder im Landeshaushalt 2002/2003 noch in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes zusätzliche Mittel für den von der Landesregierung angekündigten „Grünen Plan“ für zusätzliche gymnasiale Angebote vorgesehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der SPD im Niedersächsischen Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens, auf dessen bildungspolitische Versprechen sich der Fragesteller bezieht, am 6. März 2002 eingebracht. Die geltende Mittelfristige Planung 2001 bis 2005 wurde am 19. Juni 2001 von der Landesregierung beschlossen und am 20. August 2001 dem Landtag zugeleitet. Den Entwurf des Haushaltsplans 2002/2003 hat die Landesregierung am 17. Juli 2001 im Landtag eingebracht. Der Landtag hat den Haushaltsplan 2002/2003 am 14. Dezember 2001 abschließend beraten. - So weit die Datenlage.
Der Landesregierung war es bei bestem Willen nicht möglich, den erst im März 2002 eingebrachten Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens bereits bei ihrer Beschlussfassung zur Mipla 2001 bis 2005 und zum Haushaltsplanentwurf 2002/2003 zu berücksichtigen; dasselbe gilt für den Zeitraum bis zum Abschluss der Beratung über den Haushalt 2002/2003 im Landtag.
Die Landesregierung wird das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens, das ja im kommenden Monat hier im Plenum verabschiedet werden soll, selbstverständlich bei der anstehenden Fortschreibung der Mipla und der künftigen Haushaltsplanung berücksichtigen.
Wie dies im Einzelnen geschieht, wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. Der Fragesteller kann in jedem Fall davon ausgehen, dass die Landesregierung - in diesem Fall in enger Abstimmung mit der Regierungsfraktion - sehr wohl und in geordneten Bahnen ihre bildungspolitischen Absichten auch in den jeweils anstehenden Haushaltsentscheidungen abbildet. Das hat sie mit früheren Entscheidungen zugunsten der Bildung bewiesen, und das wird sich auch bei der Einbringung der Mipla, des Nachtrags und des nächsten Haushaltsentwurfs wieder beweisen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage Sie: Gibt es eine Verfügung des Finanzministeriums, nach der in der Mipla nur noch das abgesichert werden soll, was derzeit Rechtsgrundlage ist mit der Folge, dass eine Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen nicht mehr möglich sein wird?