Leider ist es trotz der Bemühungen im Ausschuss und bei weiteren Gesprächen meiner Kollegin Frau Leuschner mit Ihnen, Herr Hagenah, nicht gelungen, Ihren Antrag zu verändern und einen gemeinsamen Antrag zum Thema Personalentwicklung vorzulegen. Daher werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesverwaltung arbeitet heute spürbar wirtschaftlicher. Sie ist weitaus bürger- und kundenorientierter, und es ist ihr gelungen, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu stärken.
Abgeschlossen ist dieser Reformprozess natürlich noch nicht; denn auch künftig werden wir Politikerinnen und Politiker und auch die Verwaltung auf neue Herausforderungen reagieren müssen. Deshalb ist das Thema Personalentwicklung für meine Fraktion sehr wichtig, gilt es doch, auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu erhalten und weiter zu fördern.
Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, einen eigenen Antrag zu dem Thema vorzulegen. Herr Sehrt, Sie sagen, dieser Antrag beinhaltet nur Selbstverständlichkeiten. Also könnten Sie ihm doch auch ohne Weiteres Ihre Zustimmung erteilen!
Meine sehr geehrte Damen und Herren, eine wesentliche Rolle bei der Staatsmodernisierung muss heute neben dem Abbau von Aufgaben, der Straffung von Abläufen und der Verschlankung der Aufbauorganisation als Schwerpunkt die Personalund Organisationsentwicklung spielen. Unstrittig ist doch, dass die Landesverwaltung in der Qualität ihrer Tätigkeit, in der Bereitschaft zu Veränderungen und Reformen entscheidend von der Sachkunde, der Initiative und der Kreativität aller Beschäftigten abhängig ist.
Wir sind der Auffassung, dass der Bereich Personalentwicklung, gerade weil sich die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in Zeiten knapper Ressourcen laufend ändern, dazu beitragen kann, die Beschäftigten zu befähigen, diesen unaufhaltsamen wie kontinuierlichen Veränderungsprozess aktiv mitzugestalten. Deshalb möchten wir, dass die Landesregierung auch künftig den Maßnahmen der Personalentwicklung eine herausgehobene Bedeutung beimisst.
So sollte sichergestellt sein, dass Personalentwicklung bei künftig sinkenden Budgetresten gewährleistet werden kann. Die Mittel der Reformdividende sollten zukünftig vorrangig für Personalentwicklungs-, Gesundheitsförderungs- und Gleichstellungsmaßnahmen für Beschäftigte eingesetzt werden. Vor allem aber, Herr Hagenah, sollen die entsprechenden Maßnahmen unter Beteiligung der Beschäftigten entwickelt werden.
systematisch und bedarfsgerecht ausbauen und dieses durch messbare Zielerreichungen verdeutlichen. Dazu wird von uns eine angemessene und bedarfsorientierte finanzielle Unterstützung der Behörden für die weitere Aufbauphase sowie für die Anschubfinanzierung von Modellprojekten für erforderlich gehalten.
Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zu folgen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen und den Antrag der Fraktion der SPD unverändert anzunehmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion - da hat Herr Sehrt völlig Recht - ist so inhaltsarm, dass ich mir gar nicht die Zeit genommen habe, in meiner Rede darauf einzugehen. Er ist inhaltsarm, aber er sagt nichts Falsches,
weil er schlichtweg das feststellt, was Realität ist. Aber ich glaube nicht, dass die Aufgabe von Anträgen ist, das, was Realität ist, ständig wieder zu beschließen.
Wir können uns dem allerdings nicht widersetzen, weil man die Realität schlecht ablehnen kann. Deswegen verstehe ich die Reaktion der CDUFraktion nicht ganz, dass sie versucht, das noch zu wenden, und dass sie sagt, sie lehnt das ab.
Wir werden dem zustimmen, obwohl auf der Richter-Skala von 1 bis 10, auf der unser Antrag die 10 darstellt, Ihr Antrag etwa auf dem Niveau 0,2 liegt, Frau Leuschner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns wiederholt hier im Plenum und vor allem in den Ausschussberatungen mit dem Thema Personalentwicklung beschäftigt. Dies zeigt, dass allen Fraktionen die Bedeutung der Ressource Personal für eine moderne, auf Dienstleistung ausgerichtete Landesverwaltung klar ist.
In diesem Jahr hat die Landesregierung im Bereich der Personalentwicklung besondere Akzente gesetzt. Im März wurde auf der Basis einer umfassenden Evaluierung der bisherigen Maßnahmen der Rahmen für die weitere Entwicklung festgelegt. Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht ausführlich dargestellt worden. Ich kann mich daher sehr kurz fassen und mich auf Stichworte beschränken.
Meine Damen und Herren, wir brauchen ein modernes Personalmanagement, das sich, verkürzt gesagt, an den derzeitigen Aufgaben und den künftigen Absichten und Erfordernissen orientiert. Personalentwicklung hat also eine dienende Funktion gegenüber den Fachaufgaben und den gesellschaftlichen Erfordernissen, die an eine Landesverwaltung gestellt werden. Sie muss deshalb folgende Funktionen erfüllen: Sie muss qualifizieren, fachlich wie auch methodisch, sie muss für eine leistungsfördernde Kooperation der Beschäftigten untereinander sorgen, sie muss den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten nach einem verantwortungsvollen und Spielräume gewährenden Arbeitsplatz entsprechen, sie muss schließlich auch bei einer Arbeitsverdichtung, die nicht zu bestreiten ist, ein gesundheitsförderliches Arbeiten ermöglichen.
Hierzu hat die Landesregierung am Dienstag eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften zum Gesundheitsmanagement in den Behörden gebilligt. Danach wird in den nächsten Jahren mit Unterstützung des Innenministeriums die Gesundheitsförderung in der Landesverwaltung vorangetrieben werden. Ich habe die Vereinbarung inzwischen unterzeichnet. Sie trat gestern in Kraft.
Auch für die weiteren notwendigen Veränderungen in der Verwaltung, meine Damen und Herren, hat das Kabinett in dieser Woche Maßstäbe gesetzt. Die Weichen wurden für eine weitere Modernisierung und Entbürokratisierung der Landesverwaltung gestellt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Landesbehörden schneller, einfacher und wirt
schaftlicher arbeiten und Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern bessere und bedarfsgerechtere Dienstleistungen geboten werden können. Konkret heißt das: Künftig sollen Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt und vereinfacht werden. Nach der bereits erreichten Halbierung aller Verwaltungsvorschriften sollen die verbleibenden Vorschriften systematisch auf den Prüfstand kommen. Darüber hinaus werden mit einem zentralen und leistungsfähigen Management für Informationstechnik und Kommunikationsnetze die Voraussetzungen geschaffen, um die Kommunikation innerhalb der Landesverwaltung wie auch mit anderen Ländern, dem Bund, den Kommunen, der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern zu optimieren.
Schließlich ist mit einem Programm für mehr Bürger- und Kundenorientierung die Fortsetzung der Staatsmodernisierung und Verwaltungsreform von 2003 bis 2005 beschlossen worden. Dabei geht es um eine noch stärkere Fokussierung auf mehr und besseren Service, um die Straffung der Geschäftsabläufe, vor allem bei den so genannten Massengeschäften der Verwaltung und nicht zuletzt beim Aufgabenabbau. In diesem Zusammenhang müssen auch die Entscheidungen des Kabinetts vom August dieses Jahres gesehen werden. Danach wird die Umsetzung der neuen Steuerungsinstrumente der Landesverwaltung mit dem Ziel der Budgetierung in den Verwaltungsbereichen beschleunigt.
Meine Damen und Herren, dieses Veränderungspaket stellt hohe Anforderungen an die Beschäftigten in der Verwaltung. Sachkunde, Kreativität und Leistungsbereitschaft aller sind dabei gefordert. Mit Hilfe einer zielgerichteten Personalentwicklung wird es uns aber gelingen, diese Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu nutzen. Die Landesregierung ist sich aber ebenso bewusst, dass weitere Rationalisierungsmöglichkeiten aufgespürt und auch realisiert werden müssen. Sie ist sich jedoch auch ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten bewusst. Deshalb wird sie in ihren Anstrengungen für ein modernes Personalmanagement nicht nachlassen. Daher ist der Entschließungsantrag der SPDFraktion sehr hilfreich.
Herr Kollege Sehrt hat eben angedroht, dass er seine letzte Rede halten würde. Ich würde es sehr bedauern, wenn diese munteren Auseinandersetzungen ein Ende fänden, Herr Sehrt. Aber viel
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegt mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Wir kommen zu den notwendigen Abstimmungen.
Ich rufe zunächst die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 22 auf. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht in der Drucksache 3834 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3868 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das Erste war die große Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 23. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltung und öffentliches Dienstrecht in der Drucksache 3835 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Beschlussempfehlung ist gefolgt. Ich bedanke mich, meine Damen und Herren.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Um 14.30 Uhr beginnen wir unsere Beratungen wieder mit Tagesordnungspunkt 26. - Guten Appetit!
Meine Damen und Herren! Ich freue mich, Sie zur Fortsetzung unserer heutigen Tagesordnung begrüßen zu können.
Tagesordnungspunkt 18: Einzige (abschließende) Beratung: Durch Begrenzung der Zuwanderungsgruppe Spätaussiedler Möglichkeiten der Integration verstärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3106 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung Drs. 14/3826
Dieser Antrag war ohne erste Beratung in der 98. Sitzung am 14. Februar 2002 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich in die Beratung eintreten können. Das Wort hat der Kollege Collmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag will die SPD-Fraktion erstens erreichen, dass der Landtag die Initiative der Landesregierung unterstützt, durch die es zu einer deutlichen Begrenzung der Zuwanderung von Spätaussiedlern aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion kommen soll. Die SPD-Fraktion will zweitens, dass durch diese Begrenzung die Chancen der bereits hier lebenden und der künftig noch zu uns kommenden Aussiedler in Bezug auf ihre Integration erhöht werden. Die SPD-Fraktion will drittens durch einen Beschluss dieses Hauses Bundestag und Bundesrat dazu veranlassen, eine entsprechende Änderung des Bundesvertriebenengesetzes zu beschließen.
Die Gegner entsprechender Bemühungen des Innenministers Heiner Bartling konterten interessanterweise mit zwei Behauptungen. Erstens hieß es, die vom Minister vorgetragene Zahl von 100 000 Aussiedlern pro Jahr sei falsch, nämlich deutlich zu hoch. Damit erledige sich das Ansinnen von selbst. Zweitens wurde dem Minister unterstellt, ihm gehe es um Stimmungsmache gegen Aussiedler.
Die Ausschussberatungen ergaben, dass die vom Minister vorgetragenen Zahlen sehr wohl stimmen. Danach wurden in der Bundesrepublik im Jahre 2000 96 000 Aussiedler, im Folgejahr 98 000 Aussiedler und im ersten Halbjahr des laufenden Jahres 48 000 Aussiedler registriert. Rund 350 000 Anträge befinden sich derzeit zusätzlich noch im Verfahren. Das belegt: Die Zahl der Spätaussiedler
Dieser Vorwurf muss sich über die genannten Zahlen hinaus an den gegebenen Tatsachen, Herr Kollege Schünemann, messen lassen. Diese Tatsachen stellen sich nun wie folgt dar:
Erstens. Das Bundesvertriebenengesetz will gezielt deutschstämmige Spätaussiedler bevorzugen, nicht dagegen nichtdeutsche Angehörige.