Was machen die Grünen? - Die Grünen gehen gar nicht auf Inhalte ein. In Ihrem Antrag, Frau Litfin, den Sie inhaltlich mit Leben zu füllen versucht haben, steht definitiv drin, dass Sie Ihre Reform darin sehen, tatsächlich nur äußerliche Reformen vorzunehmen und eine sechsjährige Grundschule einzurichten. Für mich ist wieder einmal bezeichnend, wenn Sie sagen: Ich will hier mit der Brechstange durch und die sechsjährige Grundschule durchsetzen. - Das vor dem Hintergrund von PISA! Wir können nur sagen: Schauen Sie sich einmal in Berlin um, schauen Sie sich in Brandenburg um! Im Vergleich dazu würden wir, genauso wie bei dem inhaltslosen Konzept der SPD, in unverantwortliche Lernrückstände zurückfallen. Dann, wenn wir das umsetzten, würden wir bei PISA nicht mehr auf Platz 11 bzw. 14 landen, sondern leider auf Platz 16 von 16.
In Ihrem Antrag, Frau Litfin, geht es nicht um Inhalte, sondern es geht um die Ganztagsschule. Dazu sagt ja auch die SPD so wunderschön - auch heute Morgen wieder -, dass hier Ganztagsbetreuung gemeint ist und nicht Schule.
Sie können das nicht finanzieren, Sie machen Augenwischereipolitik. Das werden wir immer wieder anprangern. Genauso werden wir Ihre ideologische Politik anprangern,
Sie, Herr Kollege Wulf, erheben Vorwürfe, weil Sie sich wieder einmal nicht vor Ort erkundigt haben, was in Syke läuft. Dort gibt es super selbstständig arbeitende, eigenständige Hauptschulen und super arbeitende selbständige, eigenständige Realschulen.
weil Schulen im Moment nicht mehr in ihrer Existenz gesichert sind, und müssen, weil sie sich keinen anderen Weg mehr erlauben können und weil sie keinen anderen Weg mehr gehen können, solche Anträge stellen, die aber inhaltlich von ihnen nicht gewollt sind.
Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Litfin hat auch zusätzliche Redezeit erbeten. Frau Litfin, ich erteile Ihnen bis zu zwei Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Vockert, Sie wissen doch ganz genau, dass meine Fraktion diejenige ist, die die allermeisten Anträge zur inhaltlichen Veränderung von Schule vorgelegt hat,
die am allermeisten zur Veränderung von Unterricht vorgetragen hat. Das ist tatsächlich der Drehund Angelpunkt. An der Stelle haben Sie mit den Vorwürfen gegen mich oder meine Fraktion nicht Recht. Aber Sie haben Recht mit den Vorwürfen gegen die Landesregierung.
(Mühe [SPD]: Wenn das so einfach wäre! - Weiterer Zuruf von der SPD: Es geht nichts über ein klares Urteils- vermögen!)
kursen stattgefunden hat, in denen z. B. angeboten wird, das binnendifferenzierende Lehren zu erlernen; denn die allermeisten unserer Lehrkräfte können so nicht unterrichten. Das werden sie aber müssen, wenn die Förderstufe à la SPD tatsächlich durchgesetzt werden sollte, was wir alle ja nicht hoffen. Aber in meinem Konzept würden sie auch binnendifferenzierend unterrichten müssen.
Von daher wäre ich ganz glücklich, wenn die Regierung das jetzt schon organisiert hätte, sodass Lehrkräfte darauf vorbereitet würden.
Frau Ministerin, ich meine schon, dass Sie den Unterschied zwischen unserem Konzept und Ihrem Konzept begriffen haben. Ich möchte das nur noch einmal deutlich machen, damit hier im Saal keine Irritationen entstehen.
Was wir wollen, ist etwas ganz anderes als das, was die SPD-Fraktion will bzw. bereits in ihr Schulgesetz gegossen hat. Die SPD will die Förderstufen an die weiterführenden Schulen anbinden. Dazu sagt das DIPF-Gutachten, dass diejenigen Orientierungsstufen, die mit einer Hauptschule oder mit einer Haupt- und Realschule verbunden sind, 25 % bis 33 % weniger Gymnasialempfehlungen aussprechen als die selbständigen Orientierungsstufen. Genau das werden Sie mit den Förderstufen an den Haupt- und Realschulen erreichen. Der so genannte Halte- oder Klebeeffekt wird eintreten. Diese Schulen werden zusehen, ihr System zu erhalten, und werden deshalb versuchen müssen, möglichst viele Jugendliche in den Hauptschulen zu halten, und gerade auch versuchen müssen, eine Leistungsspitze zu haben. Das wollen wir aber nicht.
Wir wollen alle Förderstufen mit Grundschulen zu einem gemeinsamen System verbinden, weil Grundschulen am förderfähigsten sind und weil dann tatsächlich nach sechs Jahren die Entscheidung fachlich fundierter fallen kann, da keine weiterführende Schule beteiligt ist.
Das tue ich. - Wie Ihre Förderverbünde mit zehn beteiligten Schulen und mit Förderverbundkonferenzen funktionieren sollen, die allenfalls Abstimmungs-, aber weder Gestaltungs- noch Entscheidungsgremium sind, das möchte ich einmal sehen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Wulf (Oldenburg) [SPD]: Immer das Gleiche, nichts anderes! - Weitere Zurufe von der SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Darum schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung, und zwar zunächst des Gesetzentwurfs unter Tagesordnungspunkt 14. Es wird empfohlen, den Kultusausschuss mit der Federführung und Berichterstattung zu beauftragen und die Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht, für Haushalt und Finanzen und für innere Verwaltung mitberaten zu lassen. Wenn Sie dem Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.
Damit kommen wir zur Ausschussüberweisung des Antrages unter Tagesordnungspunkt 15. Hier soll ebenfalls der Kultusausschuss federführend sein, und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen soll mitberatend tätig werden. Wenn Sie dem ebenfalls Ihre Zustimmung geben möchten, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen! - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine.
Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3990
Zur Einbringung hat sich Frau Ministerin Trauernicht gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Behinderung ist kein Thema einer gesellschaftlichen Randgruppe. In Niedersachsen leben über 1 Million behinderter Menschen, behinderter Bürgerinnen und Bürger. Sie alle - da sind wir uns wohl einig - haben einen Anspruch darauf, ihr Leben gleichberechtigt in unserer Gesellschaft gestalten zu können, ihre Rechte auf Mitsprache und Mitentscheidung nutzen zu können und nicht auf Fürsorge angewiesen zu sein. Dies jedoch trifft auf zu viele Barrieren. Deshalb hat die Niedersächsische Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt zur Beseitigung von Diskriminierung behinderter Menschen unternommen.
Kernstück dieses Gesetzentwurfs ist die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit. Dabei geht es auch, aber nicht nur um die Beseitigung von Barrieren für gehbehinderte Menschen in Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es geht auch um die Verbesserung von Kommunikation und Information für blinde, seh- oder hörbehinderte Menschen.
Meine Damen und Herren, wenn dieser Gesetzentwurf die Zustimmung des Niedersächsischen Landtags findet, werden folgende Ziele und Maßnahmen umgesetzt werden:
Erstens. Das Land, die Kommunen und die anderen Träger öffentlicher Verwaltung in Niedersachsen müssen in Zukunft ihre Neubauten und ihre Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei gestalten. Der gleiche Grundsatz gilt für den öffentlichen Nahverkehr und für Straßenbaumaßnahmen.
Zweitens. Im Umgang mit Behörden werden behinderte Menschen gleichgestellt, d. h. dass Bescheide, Vordrucke sowie Internetseiten für behinderte Menschen verständlich und nutzbar sein müssen. Behörden sind zukünftig z. B. verpflichtet, bei Bedarf Gebärdendolmetscher zur Verfügung zu stellen.
Drittens. Die Mitsprache- und Entscheidungsrechte behinderter Menschen werden erheblich gestärkt. Ich möchte, dass Verbände behinderter Menschen und Träger öffentlicher Verwaltung die Verhältnis
se vor Ort eigenverantwortlich gestalten können und Zielvereinbarungen treffen, damit bestehende Barrieren beseitigt werden.
Dieses Instrument der Zielvereinbarung ist bundesweit einzigartig und nach meiner Überzeugung beispielgebend. Wir geben damit behinderten Menschen ein Instrument in die Hand, ihre Interessen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können. Die öffentliche Hand wird gleichwohl nicht überfordert. Den Trägern öffentlicher Verwaltung werden keine zentralen Vorgaben gemacht, sondern sie können mit den Behindertenverbänden gemeinsam Gestaltungswünsche im Rahmen ihrer jeweiligen Handlungsmöglichkeiten und Freiheiten umsetzen. Nicht selten verhindern starre gesetzliche Regelungen flexible und effiziente Lösungen vor Ort. Man kommt nicht voran, obgleich man, wenn man die Möglichkeit dazu hätte, selbst schon Schritte in Angriff nehmen könnte. Ich finde, dass die in diesem Instrument einer vertraglichen Regelung enthaltene Flexibilität zum Interessenausgleich dazu beiträgt, dass man je nach örtlicher Situation Schritt für Schritt weiterkommt.
Viertens. Interessenverbände behinderter Menschen haben in bedeutsamen Fällen das Recht zur Klage, wenn Verpflichtungen zur Barrierefreiheit nicht eingehalten werden. Sie wissen, es ist in diesen Zeiten nicht einfach, das Instrument der Verbandsklage einzuführen. Ich fand, das ist ein entscheidendes Instrumentarium. Es geht uns darum, dass behinderte Menschen von Trägern öffentlicher Verwaltung nicht benachteiligt werden und dass sie auch ein wichtiges Instrument in die Hand bekommen, um ihre Interessen zu vertreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unverzüglich nach Bekanntgabe des Entwurfs eines Gleichstellungsgesetzes des Bundes haben wir hier in Niedersachsen die Arbeit an einem Landesgleichstellungsgesetz aufgenommen. Wir haben, auch wenn das nicht alle so sehen, zügig gearbeitet. Da gibt es ein ganz einfaches Benchmarking.
Man braucht sich nur den bundesweiten Vergleich anzuschauen. Dabei ist Niedersachsen eines der ersten Bundesländer, das den Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes und damit ein bedeutendes behindertenpolitisches Instrument vorlegt. - Sehr geehrte Frau Schliepack, schauen