Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den Entschließungsantrag des Landtages. Zentrale Steuerungsnotwendigkeiten im Arzneimittelbereich sind mit diesem Entschließungsantrag abgedeckt und werden von der Landesregierung im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren auch in dieser Weise unterstützt werden.

Herr Kollege Schwarz hat es bereits gesagt: Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind von 1998 bis 2001 um ca. 4 Milliarden Euro gestiegen. Das ist eine Zunahme um 25 % in drei Jahren. Wir alle wissen, dass es eine Vereinbarung zwischen Frau Bundesministerin Schmidt und der Ärzteschaft gegeben hat, um diese Ausgaben zu begrenzen, dass diese Vereinbarung nicht eingehalten worden ist und dass dies deshalb andere Aktivitäten und politische Maßnahmen notwendig macht. In keinem anderen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung gab es einen vergleichbar hohen Ausgabenzuwachs. Herr Schwarz hat das bereits gesagt. Inzwischen geben wir für Arzneimittel mehr aus als für die ambulante ärztliche Behandlung. Das heißt, es ist evident, dass dies ein Bereich ist, in dem politisch gesteuert werden muss. Der Arzneimittelbereich muss durchleuchtet werden.

Derzeit sind dazu zwei Gesetze im Vermittlungsverfahren: das Beitragssicherungsgesetz und das 12. Änderungsgesetz zum SGB V. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Versachlichung noch einmal erwähnt: Das Beitragssicherungsgesetz sieht drei Maßnahmen vor: die Einführung eines gestaffelten Apothekenrabattes, die Einführung eines Rabattes der pharmazeutischen Unternehmen und die Einführung eines gesonderten Großhandelsrabattes von 3 % der Umsätze bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Daneben ist im 12. SGB-V-Änderungsgesetz vorgesehen, patentgeschützte Arzneimittel wieder in die Festbetragsregelung einzubeziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Befassung im Vermittlungsausschuss wird das Beitragssicherungsgesetz nächste Woche am 20. Dezember im Bundesrat und anschließend im Bundestag behandelt. Es ist zu hoffen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Zachow, dass sich auch die unionsgeführten Länder zu einer Zustimmung entschließen können.

Die vorliegende Entschließung zur Arzneimittelversorgung zielt in dieselbe Richtung, nämlich gesetzlich die Ausgabenflut bei den Arzneimitteln zu begrenzen. Ich begrüße sie daher außerordentlich.

Erwähnen möchte ich letztlich noch die Entwicklung auch in Niedersachsen. Die Einzelabgabe von Arzneimitteln wird Niedersachsen mit einer entsprechenden Initiative in der Gesundheitsministerkonferenz thematisieren und voranbringen. Hier geht es doch vor allen Dingen darum, dass wir zum Schutz der Patientinnen und Patienten Qualitätsstandards erarbeiten und verbindlich machen.

Auch zur Weiterentwicklung der Krankenversicherungskarte ist einiges in Bewegung. In Niedersachsen wollen die Krankenkassen, die Ärzteschaft und die Apotheker gemeinsam die Anwendung eines elektronischen Rezepts in Verbindung mit einer Gesundheitskarte ausprobieren. Auch da sind wir uns wohl einig, dass das der richtige Weg ist. Die Erfahrungen aus diesen und anderen Projekten, die andere Länder machen, wie z. B. SchleswigHolstein mit dem Gesundheitspass, werden dann in die KV-Karte einzuarbeiten sein, um diese Karte damit weiterzuentwickeln.

Ich möchte auf den letzten Punkt der Entschließung eingehen, nämlich die Aushändigung von Arzneimitteln per Bote. Das ist ein zentrales The

ma. Ich bin froh, dass wir in Übereinstimmung mit der Niedersächsischen Apothekerkammer das niedersächsische Hausapothekermodell beispielgebend für die Bundesrepublik auf den Weg gebracht haben. Sie wissen, dass der BKK-Landesverband Niedersachsen und der Landesapothekerverband einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.

Zur Information: Das Konzept sieht so aus. Die Versicherten der entsprechenden Krankenkassen können einen Apotheker ihrer Wahl als ihren Hausapotheker bzw. ihre Hausapothekerin benennen. Der bringt dann auf Wunsch die Medikamente ins Haus. Die Lieferung von Arzneimitteln könnte dann als Serviceleistung zugelassen werden, weil die pharmazeutische Beratung vor Ort sichergestellt ist. Dieses Modell ist einzigartig. Es ist ein offensives Modell, das, wie ich finde, auch mit dem Thema Versandhandel in geeigneter Weise zukunftsorientiert umgeht. Wir sind bereit, diese Initiative in die Gesundheitsministerkonferenz einzubringen, damit das niedersächsische Hausapothekermodell dann auch flächendeckend ermöglicht wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Differenz und allen unterschiedlichen Rollen und Sichtweisen, die auch in der Rede des Abgeordneten Schwarz zum Ausdruck gebracht wurden, gibt es auch Möglichkeiten, sich zu verständigen. Das zeigt das Hausapothekermodell in Niedersachsen.

Wir sollten miteinander im Gespräch bleiben. Denn bei der Frage der Arzneimittelentwicklung tun wir gut daran, dass alle Qualifikationen zusammen versuchen, den richtigen Weg zu finden, der darin liegen muss, dass wir die Kosten begrenzen, dass aber dennoch die Patientinnen und Patienten ein Optimum an Arzneimittelversorgung erhalten und dass diese Arzneimittel zu erträglichen Preisen abgegeben werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Ministerin. - Herr Kollege Gansäuer hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich erteile ihm für bis zu drei Minuten das Wort. Herr Gansäuer!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein paar Bemerkungen machen, weil wir uns seit langer Zeit in der Sozialkammer der EKD mit diesem Thema beschäftigen, das, ganz zu Ende gedacht, ein zutiefst ethisches, natürlich gesundheitspolitisches und auch ökonomisches Thema ist.

Zunächst einmal sind wir uns einig darüber, dass wir Reformen brauchen. Das ist auch von Herrn Schwarz richtig dargestellt worden. Allerdings, Herr Schwarz, jetzt ohne Polemik: Ich bin völlig Ihrer Auffassung in diesem Zusammenhang. Wenn aber eine Techniker-Krankenkasse versucht, etwas Innovatives zu entwickeln, wenn es dieser Krankenkasse dann aber von der Bundesregierung untersagt wird und wenn man sich danach nur quälerisch bereitfindet, dieser Techniker-Krankenkasse ein Stück weit entgegenzukommen, dann demonstriert man natürlich genau das Gegenteil von Reformwillen. Das muss man an dieser Stelle auch deutlich sagen.

Ich darf Sie auch an etwas anderes erinnern, was die Reformfähigkeit anlangt. 1998 hat es ein Zuzahlungssystem gegeben. Ich erinnere mich noch gut an die Reden von Gerhard Schröder, der gesagt hat: Die Leute haben eh nichts zu beißen. Warum brauchen sie dann auch noch vom Staat und vom Gesundheitssystem finanzierte Gebisse? - Das hat er sehr polemisch gemacht. Ich lasse das jetzt mal beiseite. Tatsache ist aber, dass damals die Krankenkassen eine halbe Milliarde DM Guthaben hatten und heute 5 Milliarden - in D-Mark - Defizit haben. Tatsache ist auch, meine Damen und Herren, dass Sie in diesem Zusammenhang die Zuzahlung, die wir damals sozial gestaffelt eingeführt haben, zum großen Teil rückgängig gemacht und auf diese Art und Weise den Kassen einen großen Teil ihrer Finanzierungsmöglichkeiten genommen haben.

Was ist heute notwendig? - Ich sage Ihnen jetzt schon voraus: Wenn Sie keinen Systemwechsel vornehmen, wenn Sie in dieses System nicht mehr Wettbewerb und nicht mehr Durchsicht hineinbringen, damit z. B. der Krankenkassenversicherte überhaupt erst einmal erfährt, welche Kosten er auslöst, dann werden Sie im Abstand von ein, zwei Jahren immer wieder deckeln müssen. Das kann man Reform nennen, aber es ist in Wahrheit keine Reform. Denn die Menschen werden älter, und die gesundheitstechnischen Möglichkeiten werden

immer teurer. So fährt das ganze System gegen die Wand.

(Beifall bei der CDU)

Meine einfache Forderung - das ist die Erkenntnis im Übrigen bei uns in der Kammer über alle Parteigrenzen hinweg -: mehr Wettbewerb, mehr Durchsichtigkeit und mehr Markt!

(Beifall bei der CDU)

Es kann doch nicht sein, dass wir ein System weiter fördern, bei dem ständig zulasten Dritter Rechnungen ausgestellt werden. Das wird auf Dauer nicht gut gehen. Es ist im Übrigen alles andere als etwa vergleichbar und systemimmanent mit unserer sozialen Marktwirtschaft. Lassen Sie uns deshalb vernünftig darüber reden. Aber eine Lösung muss dringend gefunden werden. Da gebe ich Ihnen völlig Recht.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Pothmer hat ums Wort gebeten. Auch sie möchte ihre Meinung hierzu sagen. Bitte schön, Frau Pothmer!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Richtig, Reformen müssen her. Die Notoperationen, die jetzt von der Bundesregierung und von Frau Schmidt vorgenommen werden, finden meine Zustimmung so nicht. Jetzt zeigt sich leider, dass Reformen in der letzten Legislaturperiode in diesem Bereich, nachdem die SPD das Ressort übernommen hat, nicht weitergeführt worden sind.

(Vizepräsident Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Das führt dann zu solchen Situationen, wie wir sie jetzt haben und die ich nicht glücklich finde. Das will ich gar nicht bestreiten. Notwendig ist, strukturell heranzugehen. Aber wir sollten dann doch schon einmal sehr deutlich sagen, in welche Richtung die Reformen gehen sollen.

Dazu will ich ganz klar sagen, dass das, was in der Vergangenheit im Wahlkampf, was hier von Herrn Wulff und was gerade eben vorgetragen worden ist, unsere Zustimmung nicht findet. Die CDU-Gesundheitspolitik endete, nachdem Seehofer richtig gestartet hatte, dann irgendwann dabei, dass alle

Lobbyistenbedürfnisse befriedigt worden sind. Was dann an Geld in der Kasse fehlte, ist ganz schlicht den Versicherten, den Kranken abgenommen worden. Wir sind, was die Zuzahlung angeht, unter der CDU-Regierung bei 17 Milliarden DM angelangt gewesen.

Diese Richtung wollen wir so nicht weiterführen. Das will ich ganz deutlich sagen. Wir wollen sie deswegen nicht weiterführen, weil sie die strukturellen Probleme im Gesundheitswesen nicht lösen wird. Es muss endlich klar sein, dass 80 % der Kosten von 20 % der Versicherten verursacht werden. Wir müssen also genau an dieser Stelle, bei den chronisch Kranken, anfangen, die Versorgung zu verbessern. Da gab es eine ganze Reihe von sehr konstruktiven und sehr sinnvollen Vorschlägen. Aber vor der Wahl hatte sich die Ärzteschaft diesen Vorschlägen konsequent verweigert. Nach der Wahl kommt sie dann angezockelt und will es doch noch einmal probieren.

Ich sehe in der Politik das Problem - das will ich auch mal deutlich sagen -, dass die CDU jeder, aber auch jeder Lobbyistengruppe gegenüber die weiße Fahne hisst. Die CDU ist überhaupt nicht bereit, strukturelle Reformen tatsächlich mit zu tragen. Sie begreift sich nur noch als verlängerter Arm dieser Lobbyistengruppen. Das heißt, wir haben eine völlig unheilige Allianz zwischen der CDU-Fraktion im Bundestag und denjenigen, die genau, wie Herr Schwarz es hier dargestellt hat, bei jeder Einsparung, die in ihrem Bereich vorgenommen werden soll - und mag sie im PromilleBereich liegen -, so tut, als ginge es ums Überleben, als ginge es um eine Kulturrevolution. Meine Damen und Herren, wenn wir in der Gesundheitspolitik so weitermachen - Sie wissen genau, weil Sie es leidvoll erlebt haben, dass die Gesundheitspolitik ein Feld ist, auf dem es jeder Minister und jede Ministerin bisher sehr, sehr schwer hatte -, dann werden wir hier keine vernünftige Strukturpolitik umsetzen können. Es liegt dann bei Ihnen, dass wir das Problem nicht sinnvoll gelöst haben. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe daher die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.

(Unruhe)

- Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte die Unterhaltungen nur bedingt beeinflussen. Wenn wir aber abstimmen, dann sollten sie eingestellt werden.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen in der Drucksache 3944 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist somit gefolgt worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 26: Zweite Beratung: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2759 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/3945

Dieser Antrag wurde in der 86. Sitzung am 25. Oktober 2001 an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Kollege Reckmann hat das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion hat noch einmal die Bedeutung des Gewässerschutzes herausgestellt. Er hat darüber hinaus klar gemacht, dass wir europaweit einen gemeinsamen Gewässerschutz benötigen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass wir uns im Ausschuss fraktionsübergreifend darüber einig waren, dass die Gewässerrahmenrichtlinie in Niedersachsen schnell umgesetzt werden muss und dass ein europaweiter Gewässerschutz sehr sinnvoll ist. Diesbezüglich gab es keinerlei strittige Debatten.

Die Beratungen im Umweltausschuss haben ferner gezeigt, dass ein guter Gewässerschutz bei unserem Umweltminister Wolfgang Jüttner und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium in guten Händen ist und dass die Umsetzung der Gewässerrahmenrichtlinie dort zügig vorangetrieben wird.

Herausstellen möchte ich noch einmal, dass statt der vielen Richtlinien, die es bisher zu den unterschiedlichsten Bereichen des Gewässerschutzes gegeben hat, jetzt nur noch eine einzige Richtlinie vorhanden ist. Das ist ein positiver Aspekt, den man immer wieder herausstellen muss. Das heißt, wir müssen nicht mehr in 30 oder 40 unterschiedliche Richtlinien hineinsehen, sondern wir haben jetzt für den Gewässerschutz europaweit nur noch eine einzige Richtlinie, die sowohl für die Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser gilt.

Wir müssen unser Niedersächsisches Wassergesetz bis zum Jahr 2003 entsprechend novellieren, nachdem der Bund die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und sein Wasserhaushaltsgesetz bereits novelliert hat, wobei auch die Gewässerrahmenrichtlinien auf europäischer Ebene entsprechend eingearbeitet worden sind.

Herausstellen möchte ich auch, dass das Ministerium bereits damit begonnen hat, die Verbände und auch die Öffentlichkeit mit in die Arbeit einzubeziehen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt; denn eine gute Umsetzung der Gewässerrahmenrichtlinie wird nur dann gelingen, wenn die staatlichen Organe, die im Rahmen der Daseinsvorsorge zuständig sind, die betroffenen Verbände und auch die Öffentlichkeit frühzeitig einbezogen werden. Das hat zur Folge, dass auch über die Zuständigkeiten neu diskutiert werden muss. Das heißt, dass man sehen muss, wofür die Wasserverbände zuständig sind und wie die Arbeit der unteren Wasserbehörde integriert werden kann. Es muss das Ziel sein, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Kosten nach Möglichkeit zu minimieren. Auch die Verbände haben erkannt, dass ihre Zuständigkeit und auch ihre Struktur aufgrund der neuen Wasserrahmenrichtlinie neu überdacht werden müssen. Aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie gibt es 33 Bearbeitungsgebiete. Wir wissen aber, dass wir insgesamt mehrere hundert Verbände haben. Diese Struktur funktioniert dann nicht mehr. Aber wie gesagt: Die Wasserverbände haben akzeptiert, dass sie ihre Struktur überdenken müssen. Insofern sind sie derzeit dabei, Dachverbände zu gründen. So werden die Strukturen an die 33 Bearbeitungsgebiete angepasst, die durch die Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen neu geschaffen worden sind.

Positiv herausstellen möchte ich auch, dass Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor wenigen Wochen eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für das Gebiet

der Ems abgeschlossen haben, was meiner Meinung nach sehr positiv und auch sinnvoll ist. Man weiß ja, dass Niedersachsen und NordrheinWestfalen auf dem Gebiet des Gewässerschutzes auch in der Vergangenheit schon immer gut zusammengearbeitet haben.

Notwendig sind aber auch noch weitere Verwaltungsvereinbarungen, etwa für die Weser oder für die Elbe. Diesbezüglich kann auf die gute Arbeit der bestehenden Arbeitsgemeinschaften Weser und Elbe zurückgegriffen werden. Der Zeitplan sieht wie folgt aus: Bis 2004 muss die Bestandsaufnahme erfolgt sein, bis 2006 muss ein MonitoringProgramm aufgestellt sein, und bis 2009 müssen die entsprechenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt sein. Zu den Maßnahmenprogrammen gehören z. B. die Förderung der Fließgewässerdynamik, die Einbeziehung von Auenbereichen sowie Maßnahmen zur Verringerung der stofflichen Belastung. Wir alle wissen, dass zwar die punktuellen Belastungen zurückgehen, die diffusen Belastungen aber nach wir vor vorhanden sind und zunehmen. Von daher müssen auf diesem Gebiet Maßnahmen ergriffen werden, um die diffusen Einträge, die aus der Landwirtschaft resultieren, zu minimieren.

Gut ist auch, dass das Ministerium einen Beirat ins Leben gerufen hat, in den die betroffenen Akteure und Verbände mit einbezogen werden sollen. Das ist, wie ich eingangs bereits gesagt habe, eine sehr wichtige Voraussetzung, damit das Ziel, den Gewässerschutz zu verbessern, erreicht werden kann. Dazu gehört eben auch, dass die betroffenen Verbände mit einbezogen werden. Beispielhaft erwähnen möchte ich die kommunalen Spitzenverbände, die Naturschutzverbände, die Fachverbände, den Wasserverbandstag und auch die Fischereiverbände, die Anfang nächsten Jahres zu ihrer ersten Beiratssitzung zusammentreffen werden, um gemeinsam über die notwendigen Schritte zu diskutieren. Wir als SPD-Fraktion werden zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Novelle zum Niedersächsischen Wassergesetz einreichen, um die erforderlichen Änderungen vornehmen zu können. Ich bin mir sicher, Herr Minister Jüttner, dass Sie Ihre erfolgreiche Arbeit für den Gewässerschutz in der nächsten Legislaturperiode als Minister fortsetzen werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)